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Verhalten von Studenten beim Ernteeinsatz in Neubrandenburg

26. Oktober 1965
Einzelinformation Nr. 945/65 über negatives Verhalten von Studenten der Humboldt-Universität während des Ernteeinsatzes im September/Oktober 1965 im Bezirk Neubrandenburg

Ergänzend zu unserer Einzelinformation Nr. 883/65 vom 13.10.1965 über das negative Verhalten der in Steinmocker, Krs. Anklam, im Ernteeinsatz befindlichen Studenten der Humboldt-Universität wurden im Ergebnis der Untersuchungen weitere Hinweise über negative Vorkommnisse mit den im Bezirk Neubrandenburg eingesetzten Studenten bekannt. Nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen waren an diesen negativen Vorkommnissen Studenten der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (Fachrichtung Math./Physik-Pädagogik, 2. Studienjahr; Institut für Geologie, 1., 2. und 3. Studienjahr), der Medizinischen Fakultät (2., 3. und 4. Studienjahr), der Philosophischen Fakultät (2. und 4. Studienjahr) und der Theologischen Fakultät (1. Studienjahr) beteiligt.

Im Einzelnen wurde Folgendes bekannt:

Die Studenten der Humboldt-Universität sind seit mehreren Jahren im Bezirk Neubrandenburg zur Getreide- und Hackfruchternte eingesetzt. Bei diesen Einsätzen, die Bestandteil des Studienablaufs sind, werden alle Studenten erfasst, die nicht an Praktika teilnehmen oder zu anderen Aufgaben herangezogen werden.

Zur Hackfruchternte 1965 waren 3 500 Studenten der Medizinischen, Mathematisch-naturwissenschaftlichen, Juristischen, Theologischen, Philosophischen und Veterinärmedizinischen Fakultät vorwiegend in den Kreisen Demmin, Altentreptow, Neubrandenburg und Anklam eingesetzt. Organisatorisch wurde dieser Einsatz seit Juni 1965 vorbereitet. In Absprache mit dem Bezirkslandwirtschaftsrat und den Kreislandwirtschaftsräten wurden dabei alle notwendigen Festlegungen über den zeitlichen Ablauf, die Einsatzgebiete und -orte, die Stärke der Erntehelfergruppen, die Unterbringung, Verpflegung, Entlohnung und Prämiierung getroffen. Außerdem wurden aus Mitarbeitern der Humboldt-Universität ein Bezirks- und für jeden Kreis ein Kreiserntestab gebildet. Außer zwei parteilosen Leitern der Kreiseinsatzstäbe setzten sich diese Stäbe ausschließlich aus Mitgliedern der SED zusammen, die bereits durch vorangegangene Einsätze über die erforderlichen Kenntnisse für die Leitung derartiger Großeinsätze verfügten. Zur politisch-ideologischen Vorbereitung dieses Ernteeinsatzes wurde am 13.9.1965 eine SED-Mitgliederversammlung durchgeführt. Außerdem erfolgten Versammlungen in den Parteigruppen sowie Aktivschulungen mit SED- und FDJ-Mitgliedern. Diese Versammlungen berührten jedoch weniger ideologische Fragen, sondern vielmehr organisatorische Probleme des Ernteeinsatzes.

Wie die Untersuchungen der während des Ernteeinsatzes aufgetretenen Vorkommnisse ergaben, sind die Maßnahmen der organisatorischen und politisch-ideologischen Vorbereitung als unzureichend einzuschätzen. So kam es bereits zu Beginn des Einsatzes zu Auseinandersetzungen über die Fragen der Entlohnung. Vor der Abreise in die Einsatzgebiete war zwar vereinbart worden, dass alle Erntehelfer mit 4,00 MDN pro Tag entlohnt werden und das Prämiensystem nach dem Leistungsprinzip angewandt wird. Dass von dieser Verdienstspanne jedoch Abzüge für Unterkunft und Verpflegung entrichtet werden sollten, war vorher nicht vereinbart worden. Entgegen den Festlegungen wurde in einzelnen LPG und VEG das Leistungsprinzip nicht angewandt, was zur Verärgerung unter den Studenten führte. In einigen Fällen, in denen es zu keiner sachlichen Übereinkunft kam, begünstigte dieser Umstand das negative Auftreten der Studenten. So hatten die in der LPG Steinmocker, Kreis Anklam, eingesetzten 30 Studenten der Seminare 1 und 2 des 2. Studienjahres der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät, Fachrichtung Mathematik/Physik-Pädagogik, bereits auf der Fahrt nach Steinmocker die Grundsätze eines mit der LPG abzuschließenden Arbeitsvertrages beraten. Unter Beachtung ihrer Erfahrungen aus dem vorjährigen Arbeitseinsatz in der LPG Steinmocker hatten die Studenten unter Leitung des stellv. Seminarleiters [Name 4, Vorname] und der Studenten [Vorname Name 1] und [Vorname Name 5] folgende Grundsätze für den Arbeitsvertrag ausgearbeitet:

  • keine Sonntagsarbeit,

  • an sämtlichen Tagen 16.00 Uhr Arbeitsschluss,

  • Zahlung von Einzelprämien anstelle von Gruppenprämien,

  • Zahlung pro Kiepe Kartoffeln von 0,30 MDN, Norm pro Tag und Erntehelfer 30 Kiepen,

  • Bezahlung pro Kiepe über die Norm gesammelter Kartoffeln mit 0,45 MDN,

  • täglicher Abzug für Unterkunft und Verpflegung 3,00 MDN,

  • kein Abzug für Unterkunft und Verpflegung bei Krankheit.

Diese Grundsätze legten die Studenten nach ihrer Ankunft in Steinmocker dem LPG-Vorsitzenden schriftlich ausgearbeitet vor. Der Vorstand der LPG wollte diese Forderungen nicht anerkennen, da er hinsichtlich der Entlohnung, der Norm und der Abzüge für Unterkunft und Verpflegung andere Vorstellungen hatte. Dadurch kam es zunächst nicht zur Unterzeichnung des Arbeitsvertrages, sondern zu mehreren Aussprachen zwischen Vertretern der Studenten und der LPG, bei denen es zu keiner für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung kam. (Siehe auch Einzelinformation Nr. 883/65 v. 13.10.1965). Die Studenten dieser Seminargruppen legten daraufhin in der ersten Woche ihres Aufenthaltes in Steinmocker an einem Nachmittag für eine Stunde die Arbeit nieder, um ihre Forderungen durchzusetzen und nahmen diese erst nach Vermittlung durch den Erntestab wieder auf.

Mit den in Seedorf, Krs. Demmin, eingesetzten 16 Studenten des Seminars 15 des 3. Studienjahres der Medizinischen Fakultät mussten am Tage ihrer Ankunft erst längere Auseinandersetzungen geführt werden, bevor sie sich nach einer »Abstimmung« bereiterklärten, an diesem Tage noch einige besonders dringende Erntearbeiten zu erledigen. Die Studenten dieses Seminars zeigten während des Ernteeinsatzes weit unter ihrem tatsächlichen Leistungsvermögen liegende Arbeitsergebnisse. Eine ähnlich schlechte Arbeitsmoral zeigten die im Ortsteil Sassen, Krs. Demmin, eingesetzten Studenten des 1. und 2. Seminars des 2. Studienjahres der Medizinischen Fakultät. Sie arbeiteten äußerst undiszipliniert und schafften von der vereinbarten Norm von 40 Kiepen pro Tag und Student maximal nur 12 bis 15 Kiepen. Die im Ortsteil Wietzow der Gemeinde Plötz, Krs. Demmin, eingesetzten zehn Studenten der Medizinischen Fakultät weigerten sich am 2.10.1965 die Arbeit aufzunehmen, falls ihnen außer dem Sonntag nicht noch ein zusätzlicher freier Tag gewährt werde. Diese Studenten sind außerdem durch ruhestörenden Lärm besonders aufgefallen. Die im Ortsteil Alt-Krenzlin eingesetzten Studenten des Seminars III/3 der Medizinischen Fakultät drohten ebenfalls mit Arbeitsniederlegung, falls der LPG-Vorstand nicht ihre »Forderungen« nach 7-Stunden-Tag und besserer Bezahlung erfüllt.

Zu bestimmten negativen Erscheinungen kam es auch im Zusammenhang mit der Durchführung der Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen.1 Die im Ernteeinsatz befindlichen Studenten der Humboldt-Universität mussten entsprechend einer Weisung des Staatssekretariats für das Hoch- und Fachschulwesen in 19 Sonderwahllokalen in ihren Einsatzorten wählen. Es war festgelegt worden, dass alle Studenten, unabhängig von ihrem Wohnort, die Kandidaten des Wahlkreises 12 vom Stadtbezirk Berlin-Mitte wählen. Über diese Regelung gab es unter den Studenten Diskussionen, weil ihnen die aufgestellten Kandidaten unbekannt waren. Mit der Vorstellung von Kandidaten auf Studenten-Wählervertreterversammlungen konnte diese Diskussion zwar eingedämmt, aber nicht völlig beseitigt werden. Die Ursache dafür waren eine Reihe organisatorischer Mängel bei der Wahlvorbereitung. So wurde z. B. im »Knollenkurier«, dem für die Studenten im Ernteeinsatz herausgegebenen Mitteilungsblatt, bekannt gegeben, dass sich der kandidierende Bürgermeister Goldberg den Studenten am Einsatzort vorstellen werde. Es war aber versäumt worden, mit Bürgermeister Goldberg eine entsprechende Vereinbarung zu treffen, sodass er nicht zu der angesetzten Wahlversammlung erscheinen konnte. Allgemein wird eingeschätzt, dass dieses Nichterscheinen – begünstigt durch die insgesamt vorhandene politisch-ideologische Situation – als Ursache für die große Anzahl von Gegenstimmen für Bürgermeister Goldberg angesehen werden muss. Unter den Studenten gab es erhebliche Unklarheiten über den Inhalt des neuen Wahlgesetzes2 und dem Ablauf der Wahl. So waren viele der Meinung, dass Streichungen auf den Wahlscheinen notwendig sind, da 20 % mehr Kandidaten aufgestellt werden. In Anklam eingesetzte Jura-Studenten vertraten die Auffassung, dass der Wahlablauf dem Wahlgesetz widerspreche, weil auch für die Studenten, die noch nicht in ihren Heimatorten polizeilich abgemeldet waren, als Wohnadresse das Studentenheim Berlin-Biesdorf gelten sollte. Sie verlangten, die Wahl für ungültig zu erklären. Am Tag der Wahl war ein Teil der Studenten nicht im Besitz von Wahlscheinen. Andere hatten vergessen, ihre Personalausweise zum Ernteeinsatz mitzunehmen. Es musste deshalb eine zweimalige Nachwahl durchgeführt werden. Insgesamt haben 65 Studenten nicht gewählt. Davon 42 krank, acht nicht angereist und 15 Studenten der Theologischen Fakultät lehnten es ab, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Die Stimmenabgabe wurde im überwiegenden Maße offen vorgenommen. Nur im Kreis Anklam suchten etwa 15 % aller Studenten die Kabinen auf. Dort erfolgten auch die meisten Streichungen auf den Wahlscheinen. Von den im Ernteeinsatz befindlichen Studenten wurden insgesamt 3 408 Stimmen abgegeben. Davon waren sieben ungültig und auf 369 Wahlscheinen Kandidaten gestrichen.

Gegenstimmen erhielten:

der Kandidat Hahn (FDJ) – 170

der Kandidat Dr. Goldberg (SED) – 147

der Kandidat Lüdtke (SED) – 120

der Kandidat Wolter (SED) – 107

der Kandidat Fischer (SED) – 86

der Kandidat Lein (FDGB) – 79

der Kandidat Mittan (FDGB) – 77

der Kandidat Grandke (NDPD) – 39

der Kandidat Gehrke (LDPD) – 36

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind in den verschiedenen Einsatzorten folgende Vorkommnisse festgestellt worden:

Die in Fritscheshof, Krs. Neubrandenburg, eingesetzten 22 Theologiestudenten des 1. Studienjahres erklärten, dass sie von ihrem Wahlrecht nicht Gebrauch machen werden. Als Begründung gaben sie an, dass es ihnen nicht möglich wäre, ihre Stimme Mitgliedern der SED zu geben, »denn diese müssten sie später bekämpfen«. Die der CDU angehörenden Kandidaten seien ebenfalls »kommunistisch unterwandert«. Im Ergebnis mehrerer Aussprachen mit diesen Studenten, an denen u. a. auch der Dekan der Theologischen Fakultät teilnahm, nahmen sieben Studenten an der Wahl teil.

Die in der Gemeinde Loitz, Krs. Neubrandenburg, tätigen 18 Studenten des 2. und 4. Studienjahres der Philosophischen Fakultät führten mit den Einwohnern negative und gegen die Wahl gerichtete Diskussionen. Sie forderten die Einwohner auf, den bei einem Teil der Bevölkerung nicht beliebten ehemaligen LPG-Vorsitzenden auf dem Wahlzettel zu streichen. Nach Angaben des Studenten [Name 6] planten er und die übrigen Studenten des 4. Studienjahres, am Wahltag mit einer Kutsche und mit Zylindern zum Sonderwahllokal zu fahren, um dadurch »die steife sachliche Atmosphäre aufzulockern«. Eine provokatorische Absicht hätten sie damit nicht verfolgt. Zur Durchführung dieses Vorhabens ist es jedoch nicht gekommen.

Der in Steinmocker eingesetzte [Name 1, Vorname] von der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät (gegen den ein Ermittlungsverfahren mit Haft eingeleitet wurde) machte gegenüber Studenten seiner Seminargruppe hetzerische Äußerungen gegen die Wahlen in der DDR. Er erklärte wiederholt, dass es in der DDR keine tatsächlichen Wahlen gebe und das Wahlergebnis schon vorher feststehe. Die Studenten müssten an der Wahl teilnehmen, wenn sie etwas werden wollen. Die Wahlen in Westdeutschland bezeichnete [Name 1] als Vorbild. Anderen Studenten erzählte er, dass er bereits bei den letzten Wahlen nicht gewählt habe. Er hatte auch diesmal angeblich seinen Personalausweis vergessen und konnte deshalb erst später an einer Nachwahl teilnehmen.

Auch in ihrer Freizeit fiel eine ganze Reihe von Seminargruppen durch rowdyhaftes, teilweise negatives, gegen unseren Staat gerichtetes Verhalten auf.

Neben der Seminargruppe 2 – Mathematik/Physik – Pädagogik – 2. Studienjahr, eingesetzt in der Gemeinde Steinmocker, Krs. Anklam, über die in der Information 883/65 bereits berichtet worden war, riefen auch andere Gruppen durch negatives Auftreten, Trinkgelage und ruhestörendes Verhalten berechtigte Empörung unter der Landbevölkerung des Bezirkes Neubrandenburg hervor. Ergänzend zu der o. g. Information wurde über die Vorkommnisse in Steinmocker festgestellt, dass der ebenfalls dieser Seminargruppe angehörende Student [Name 7, Vorname] am 17.9.1965 im Kulturraum der LPG Steinmocker im Beisein weiterer Studenten das »Deutschlandlied« sowie die faschistischen Soldatenlieder »Panzer rollen nach Afrika« und »Wenn wir marschieren, ziehen wir zum deutschen Tor hinaus« zu singen begann. Durch einige Studenten wurde er zwar am Weitersingen des »Deutschlandliedes« gehindert, die anderen Lieder wurden jedoch unter Beteiligung der Studenten [Name 1], [Name 2] (gegen beide läuft EV), [Name 8], [Name 9] und [Name 10] bis zu Ende gesungen.

Am 18.9.1965 schlossen die Studenten Fätkenheuer und [Name 11] eine Wette über den Wahlsieg der CDU3 in Höhe von 5,00 MDN ab (Fätkenheuer, gegen den wegen staatsverleumderischer Äußerungen während einer Kinoveranstaltung ein EV läuft, wurde zum Studium zugelassen, obwohl er wegen Diebstahls und unbefugter Benutzung von Pkw zwei Jahre und sechs Monate Freiheitsentzug erhielt. [Name 11] ist immatrikuliert worden, obwohl er wegen versuchten Grenzdurchbruchs zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt war.) Der inhaftierte [Name 1] hatte während der bereits in der Information 883/65 geschilderten Vorkommnisse anlässlich einer Kinoveranstaltung am 18.9.1965 (außer Studenten waren zu dieser Veranstaltung ca. 20 Einwohner anwesend) beim Auftreten des Staatsratsvorsitzenden im Film diesen als »Hugo« bezeichnet. Er gibt hierzu an, dass er den Staatsratsvorsitzenden bereits seit Jahren so bezeichnet und dass dies unter den Studenten der Humboldt-Universität angeblich so üblich sei. Am Singen des in der o. g. Information erwähnten Liedes »Weg mit der Mauer« beteiligten sich vorwiegend die Studenten [Name 1], [Name 2], [Name 12], [Name 13], [Name 10], [Name 14], [Name 8], [Name 9] und [Name 15].4 (Obwohl in der Beurteilung des VEB Lack- und Druckfarbenfabrik Coswig für [Name 15] keine Zustimmung zum Studium gegeben wurde, erfolgte die Immatrikulation. In der Beurteilung des Betriebes kam zum Ausdruck, dass [Name 15] jegliche gesellschaftliche Arbeit im Betrieb abgelehnt hat.) Bei den durchgeführten Zusammenkünften im Kulturraum der LPG wurde außer den bereits genannten Liedern auch das faschistische Soldatenlied »Lilli Marleen«5 gesungen. Von anderen Studenten wurde hiergegen nicht Stellung genommen.

Der in der Gemeinde Steinmocker ebenfalls am Ernteeinsatz teilnehmende FDJ-Sekretär der Seminargruppe [Name 3, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1941, wohnhaft Lübben, [Straße Nr.], Mitglied der SED, beteiligte sich ebenfalls am Gesang militaristischer Lieder. In der mit ihm durchgeführten Zeugenvernehmung gibt er an, dass er sich von den Studenten politisch in die Defensive hätte drängen lassen. Den Standpunkt der Partei habe er im Seminar nicht vertreten. Um sich dem weiteren Ernteeinsatz zu entziehen, brachte sich [Name 3] im Beisein weiterer Studenten selbst eine Verletzung an der rechten Hand bei, worauf er krankgeschrieben wurde und nach Hause fuhr.

Während des Ernteeinsatzes wurden von den Studenten überwiegend westliche Rundfunksender, u. a. »Radio Luxemburg«,6 »Deutschlandfunk«, sowie das Westfernsehen empfangen. Dem Inhalt der gehörten Sendungen wurde größtenteils zugestimmt.

Die Überprüfungen durch das MfS ergaben, dass das am 30.9.1965 in der LPG Krien, Krs. Anklam, gesungene Hetzlied gegen den antifaschistischen Schutzwall von Studenten des Instituts für Geologie der Humboldt-Universität, 1. und 3. Studienjahr, die in Neuendorf, [Ortsteil] Janow, Krs. Anklam, vom 16.9. bis 10.10.1965 eingesetzt waren, erstmals vorgetragen wurde. Im Verlaufe der Untersuchung wurde darüber hinaus festgestellt, dass die am Institut für Geologie studierenden [Name 16], [Name 17] und [Name 18] mit ihren Kofferradios die Sendungen westdeutscher und Westberliner Rundfunksendungen empfingen und deren Nachrichten – insbesondere die Ergebnisse der westdeutschen Bundestagswahlen – weiterverbreiteten. (Die Studentengruppe in Neuendorf, [Ortsteil] Janow, hat im Verlaufe des Ernteeinsatzes gute Leistungen vollbracht und gehörte zu den besten Kollektiven im Kreis Anklam.)

In Seedorf, Krs. Demmin, waren 16 Studenten des Seminars 15 des 3. Studienjahres der Medizinischen Fakultät eingesetzt. Während der Arbeit sowie in der Freizeit kam es unter den männlichen Studenten zu Diskussionen über aktuelle politische Tagesfragen, bei denen insbesondere die Bundestagswahlen im Mittelpunkt standen. Von den Studenten [Name 19], [Name 20] und [Name 21] wurde der Wahlsieg der CDU/CSU begrüßt, wobei [Name 20] äußerte, dass die SPD im Falle eines Wahlsieges im Verhältnis zur CDU/CSU eine lasche Politik betrieben hätte. Es herrschte allgemein die Meinung vor, dass es sich bei den westdeutschen Wahlen im Gegensatz zur Wahl in der DDR um »freie Wahlen« handeln würde. Diese Äußerungen wurden von allen Studenten widerspruchslos und ohne Auseinandersetzungen hingenommen.

Am 25.9.1965 nahmen die Studenten dieser Seminargruppe an einer Tanzveranstaltung in Nossendorf teil, wobei es während des Tanzes zu einer Rempelei zwischen dem Studenten [Name 22] und einem Mitarbeiter des Ernteeinsatzstabes, der das Abzeichen der SED trug, kam. [Name 22] äußerte auch am Schluss der Veranstaltung, als die Studenten gemeinsam mit anderen Teilnehmern mit einem Lkw heimfuhren, dass er mit Mitgliedern der SED nicht mitfahren werde. Ihre Freizeit verbrachten die Studenten überwiegend mit Trinkgelagen im Unterkunftsraum. Nach entsprechendem Alkoholgenuss wurden neben Schlagern, Burschenschaftsliedern auch faschistische und militaristische Lieder gesungen. Der Student [Name 23] spielte dazu Akkordeon. Die Texte letztgenannter Lieder waren den Studenten nur teilweise – häufig nur die erste Strophe oder Refrain – aus antifaschistischen Spiel- und Dokumentarfilmen oder entsprechenden Büchern bekannt.

Der Verlauf dieser Abende wurde von den Studenten jeweils auf Tonband aufgenommen, am nächsten Tage abgespielt und wieder gelöscht. U. a. war es am 8.10.1965 zu einem derartigen Abend gekommen, bei dem in besonders starkem Maße Alkohol getrunken und solche Lieder gesungen wurden. An diesem Abend trat besonders der Student [Name 20] in Erscheinung, der die Initiative zum Absingen der bereits genannten Lieder ergriff. Darüber hinaus wurden Diskussionen über die Zulassung zweier deutscher Olympia-Mannschaften geführt und im Wesentlichen der Standpunkt der westdeutschen Sportführung vertreten. In diesem Zusammenhang äußerte [Name 19], dass Franco die Mitglieder des IOC, die diesen Beschluss gefasst hätten, einsperren solle.7 Im Verlauf eines Gesprächs über das Weltmeisterschaftsqualifikationsspiel mit Ungarn bezeichnete [Name 19] die Ungarn als »Scheißvolk und Hunnen«. Der Verlauf des »geselligen Abends« wurde ebenfalls auf Tonband aufgenommen, das am anderen Morgen sichergestellt werden konnte. Nachdem die Studenten das Fehlen des Tonbandes festgestellt hatten, vereinbarten sie, bei Eingreifen der Sicherheitsorgane, denen das Band in »die Hände gefallen sein könne«, keinerlei Aussagen über den Verlauf des Abends zu machen. Am 10.10. bzw. 11.10.1965 wurde durch die VP gegen die Studenten [Name 24], [Name 22], [Name 19] und [Name 20] wegen dringenden Tatverdachts eines Verbrechens nach § 19 StEG (staatsgefährdende Propaganda und Hetze) ein EV ohne Haft eingeleitet. Im Verlaufe der Untersuchungen sagte [Name 19] aus, dass er mit dem Absingen der faschistischen Lieder nicht den Faschismus verherrlichen, sondern seine oppositionelle Haltung zur DDR zum Ausdruck bringen wollte. Diese Zielstellung unterstellte er auch den übrigen Studenten. Von den anderen an den Vorkommnissen Beteiligten wird eine derartige Absicht bestritten und vorgegeben, lediglich durch Trunkenheit zum Singen veranlasst worden zu sein.

In Siedenbollentin, Krs. Altentreptow, waren die Studenten des Seminars IV/2 der Medizinischen Fakultät, [Name 25], [Name 26], [Name 27], [Name 28], [Name 29], [Name 30, Vorname], [Name 31], [Name 32], [Name 33], [Name 34], [Name 35] und [Name 36] eingesetzt. Am 17.9.1965 suchten diese – außer [Name 28] und [Name 31] – eine Gaststätte im Nachbarort auf und sangen dort sog. Studentenlieder, Volkslieder und Schlager. Unter den anwesenden Bürgern befand sich auch der zuständige ABV. U. a. wurde das achtstrophige Lied »Die Hobelbank« (im Wesentlichen scherzhafter oder unästhetischer Inhalt) gesungen, wobei der Text der zusätzlich vorgetragenen Strophen lautete:

»Kennt Ihr nicht den Dorfsowjet,

ist er nicht recht dick und fett?«

»Kennt Ihr nicht den ABV,

ist er nicht ’ne dicke Sau?«

Beim Anstimmen der zuletzt genannten Strophe erhob sich die [Name 32] und zeigte auf den ABV der VP. Keiner der Anwesenden schritt dagegen ein. Bei einer Aussprache zwischen Vertretern des Bezirkserntestabes der Universität, Mitarbeitern des VPKA Altentreptow und den Studenten am 20.9.1965 wurde den Studenten mitgeteilt, dass gegen die am Singen des Liedes beteiligten Personen Strafanzeige wegen Staatsverleumdung und Beleidigung erfolgt sei und sie ferner ein Disziplinarverfahren von der Universitätsleitung zu erwarten hätten. Im Ergebnis dieser Aussprache entschlossen sich die Studenten zu zeigen, dass ihre Handlungsweise nicht ihrer tatsächlichen Einstellung zum Staat entspräche. Nach einer Entschuldigung beim ABV der VP in Werder und einer öffentlichen Verurteilung ihres Verhaltens durch einen Gemeindeaushang betätigten sich die Studenten aktiv. Sie entwickelten eine rege gesellschaftliche Tätigkeit, unterstützten die örtlichen Organe bei der Durchführung der Volkswahl und leisteten eine gute Arbeit bei der Bergung der Hackfruchternte. Sie wurden dafür mit insgesamt vier Geldprämien ausgezeichnet.

Nach weiteren Feststellungen ist das Lied bereits des Öfteren gesungen worden, ohne dass sich die Studenten über die negative politische Aussage im Klaren gewesen seien. In keinem Falle wurde bisher gegen das Absingen des Liedes vorgegangen.

Die im Ortsteil Sassen, Krs. Demmin, eingesetzten Medizinstudenten der Seminare II/1 und II/2 hielten abends Trinkgelage ab, beleidigten Genossenschaftsbauern und richteten im Lehrlingswohnheim mutwillige Zerstörungen an, wodurch für 400 MDN Sachschaden entstand. Nach solchen Trinkgelagen wurden die Kirchenglocken des Dorfes betätigt. Die Studenten machten sich dabei über die unter der Dorfbevölkerung entstandene Unruhe lustig. Am 2.10.1965 führten Studenten der Medizinischen Fakultät im Ortsteil Wietzow der Gemeinde Ploetz, [Kreis] Demmin, ein Trinkgelage durch, wobei sie ruhestörenden Lärm verursachten und in den Korridoren des VEB urinierten.

In Neu-Ploetz, [Kreis] Demmin, störten die Studenten der Seminare II/16 und II/12 der Medizinischen Fakultät die am 25.9. und 2.10.1965 durchgeführten Filmveranstaltungen durch rowdyhaftes Benehmen und verzögerten dadurch den Beginn bis gegen 22.30 Uhr. Mehrfache Versuche des Filmvorführers, die Studenten aus dem Saal zu verweisen, misslangen.

Die Studentin [Name 37, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1947, Angehörige der Medizinischen Fakultät, Seminar II/4, erstattete gegen den VP-Angehörigen [Vorname Name 38] aus Demmin Anzeige wegen angeblicher versuchter gewaltsamer Unzucht. Nachdem sechs Zeugen gehört worden waren, musste das Verfahren eingestellt werden, da die [Name 37] erklärte, den VP-Angehörigen nur aus Rache dieser Tat bezichtigt zu haben. (Die [Name 37] ist in starkem Maße dem Alkohol ergeben und führt einen ausschweifenden Lebenswandel. Die Familienverhältnisse sind zerrüttet. Der Vater ist Arzt an der Kinderklinik der Charité und unterhält außereheliche Beziehungen.)

In Kletzin, Krs. Demmin, bewegten sich die Studentinnen mit freiem Oberkörper durch den Ort und erregten Ärgernis bei der Dorfbevölkerung.

Über die Ursachen für diese Vorkommnisse wurde in den Untersuchungen festgestellt: Die Hauptursache liegt auf politisch-ideologischem Gebiet. Ein großer Teil der beteiligten Studenten besitzt noch große politisch-ideologische Mängel und Unklarheiten und hat besonders noch nicht den Charakter und den Unterschied zwischen beiden deutschen Staaten erkannt. Obgleich ihren Handlungen keine unmittelbare feindliche Zielstellung zugrunde lag, wurde jedoch festgestellt, dass bei einzelnen Studenten (z. B. [Name 19]) diese Unklarheiten zu einer gewissen »oppositionellen« Haltung gegenüber den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR führten. Ausdruck dieser politisch-ideologischen Schwankungen und zugleich eine Form der weiteren negativen Beeinflussung auf ideologischem Gebiet ist das stark verbreitete Abhören westlicher Rundfunk- und Fernsehstationen. So stehen z. B. die meisten Angehörigen der Seminargruppe III/15 der Medizinstudenten – und nicht nur diese – unter dem Einfluss der Hetzsendungen westlicher Fernseh- und Rundfunkstationen.

Es gibt solche Erscheinungen, dass Studenten, die Sendungen des Westfernsehens nicht gesehen haben, von anderen Studenten als nicht hinreichend objektiv informiert betrachtet werden. So kam es während der Seminare zum gesellschaftswissenschaftlichen Unterricht häufig zu Provokationen seitens der Studenten [Name 19], [Name 20] und [Name 39], welche durch sog. Anfragen an die Dozenten die in den Hetzsendungen westlicher Fernseh- und Rundfunkstationen enthaltenen Auffassungen zu bestimmten aktuellen Tagesfragen verbreiteten. Von dem Studenten [Name 20] wurden – vorwiegend in den Pausen – die Aggressionshandlungen der USA in Vietnam, dem Kongo8 und der Dominikanischen Republik9 begrüßt, wobei er erklärte, dass es notwendig sei, dass die Amerikaner dort Ruhe und Ordnung schaffen. Die offen vorgebrachten feindlichen Argumente wurden – ähnlich wie bei den Vorkommnissen während des Ernteeinsatzes – von den anderen Studenten widerspruchslos hingenommen, ohne dass es darüber Auseinandersetzungen gab. Obwohl bei Weitem nicht alle Studenten derartige Auffassungen teilen, wagen es selbst die positiv eingestellten Studenten, insbesondere die weiblichen Studenten, nicht, ihre Meinung zu äußern und gegen negative Auffassungen Stellung zu nehmen.

Wie die in den Untersuchungen von den Beschuldigten gemachten Aussagen weiter beweisen, ist die Wirksamkeit des marxistisch-leninistischen Grundstudiums10 nicht so groß, dass die Studenten den Lehrstoff auch zur Grundlage ihrer eigenen politischen Auffassung machen und der politisch-ideologischen Diversion des Gegners entgegentreten. Das liegt einmal daran, dass das marxistisch-leninistische Grundstudium von den Studenten als ein Unterrichtsfach nebenbei betrachtet wird, in dem es nur darauf ankomme, entsprechende Zensuren zu erhalten, um das »Spezialstudium« erfolgreich zu beenden. Die aus dem Unterricht möglichen Erkenntnisse werden nicht den Handlungen zugrunde gelegt und das Verhältnis zur sozialistischen Gesellschaft trägt deshalb nur einen oberflächlichen Charakter. Innerhalb des Gesamtstudiums wird der gesellschaftswissenschaftliche Unterricht z. B. von Studenten der Medizinischen Fakultät als bedeutungslos hingestellt. Zum anderen würde nach den Aussagen der Beschuldigten die marxistisch-leninistische Ausbildung zu formal und als wenig überzeugend von den Lehrkräften dargeboten. Die gesellschaftswissenschaftlichen Veranstaltungen würden nicht konsequent zur Vermittlung einer sozialistischen Weltanschauung verwendet und die von Studenten z. B. in die Seminare hineingetragenen Einflüsse des Gegners nicht offensiv bekämpft. So habe Dr. [Name 40], der im ersten Studienjahr der Medizinischen Fakultät als Dozent für Gesellschaftswissenschaften eingesetzt war, auf Fragen der Studenten oft keine ausführlichen und verständlichen Antworten geben können. Auch Dr. [Name 41], Dozent im 2. Studienjahr, hätte in seiner Argumentation nicht zu überzeugen vermocht. Außerdem wird als Mangel angeführt, dass es kein richtiges Zusammenwirken in der gesamten Lehre und der politisch-ideologischen Erziehung gäbe. In der Fachausbildung z. B. werde in äußerst geringem Maße die politisch-ideologische Erziehung der Studenten unterstützt. Das den Studenten in dieser Weise vermittelte Wissen reiche nicht aus, um sie zu einer »bewussten Parteinahme für die Arbeiter-und-Bauern-Macht« zu veranlassen.

Schließlich wird in den Aussagen darauf hingewiesen, dass bereits in den Oberschulen eine mangelnde gesellschaftliche Erziehung erfolge, die an der Universität auch nicht systematisch verbessert würde. Der Beschuldigte [Name 19] gab während der Vernehmung an, dass sich bei ihm bereits während der Zeit seines Oberschulbesuchs eine »oppositionelle Haltung« zu den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR herausbildete. Dies sei vorwiegend darauf zurückzuführen, dass seitens der Lehrer immer wieder darauf hingewiesen wurde, Mitglied der FDJ zu werden, am Ernteeinsatz teilzunehmen usw., da hiervon der spätere Hochschulbesuch abhängig sei. Von [Name 7] wurde dazu ausgesagt, dass seine Zugehörigkeit zur FDJ zustande kam, weil seiner gesamten Oberschulklasse vom Direktor der Schule die Aufnahmeanträge einfach vorgelegt wurden und sie diese am folgenden Tage ausgefüllt wieder mitzubringen hatten. Daraus erklärt sich z. T. auch die Tatsache, dass im Zusammenhang mit den im Bericht geschilderten Vorkommnissen viele FDJ-Mitglieder und sogar Funktionäre beteiligt waren bzw. nicht dagegen aufgetreten sind.

Nach den Aussagen wird die Mitgliedschaft im sozialistischen Jugendverband größtenteils nicht mit politischen Konsequenzen verbunden, sondern formal aufrechterhalten, um bei der Durchführung des Studiums keine Schwierigkeiten zu bekommen. Die Mitgliedschaft werde als ein mit dem Studium verbundenes notwendiges Übel angesehen. Da eine solche Haltung auch gewählte Funktionäre des Verbandes einnehmen würden, werde innerhalb der Grundorganisation keine aktive Arbeit geleistet. Veranstaltungen würden äußerst mangelhaft – oftmals nur zu den Verbandswahlen – durchgeführt und beschäftigten sich fast ausschließlich mit organisatorischen Fragen. Ein erzieherischer Einfluss werde kaum ausgeübt und die Arbeit sei von dem Bestreben getragen, den übergeordneten Leitungen keinen Anlass zur Kritik zu geben. Um der übergeordneten FDJ-Leitung eine Aktivität vorzutäuschen, wurde z. B. die FDJ-Sekretärin [Name 42] des Seminars III/15 der Medizinischen Fakultät von den Mitgliedern aufgefordert, zufällige Zusammentreffen mehrerer Studenten in ihrem Bericht an die übergeordnete Leitung als FDJ-Versammlungen zu deklarieren.

Die vernommenen Personen sagten ferner aus, dass sich die den Seminaren angehörenden Mitglieder der SED auch nicht von den übrigen Studenten unterscheiden würden, von ihnen kein positiver politischer Einfluss auf die Kollektive ausgeübt werde und die negativen Erscheinungen nicht aufgegriffen und bekämpft würden.

Kennzeichnend für die charakterliche und politische Haltung einer Reihe an den Vorkommnissen beteiligter Studenten ist ferner – neben den bereits erwähnten Fätkenheuer, [Name 11] und [Name 15] –, dass die Studenten [Name 43, Vorname] (Humanmedizin, V. Studienjahr) und [Name 44, Vorname] (Humanmedizin, IV. Studienjahr) den Dienst in den bewaffneten Organen der DDR ablehnten. Die Studenten des 2. Studienjahres Mathematik/Dipl., [Name 45, Vorname], [Name 46, Vorname], [Name 47, Vorname] und [Name 48, Vorname] besuchten nach acht Jahren Polytechnischer Oberschule eine Oberschule in Westberlin, um dort ihr Abitur abzulegen. Die Studentin [Name 49, Vorname] hat bereits in der Oberschule in gesellschaftlicher Hinsicht negativ auf die Klasse eingewirkt und war aufklärenden Gesprächen seitens der Lehrer nicht zugänglich.

Aufgrund der im Bericht geschilderten Vorkommnisse, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen werden zur Auswertung folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • Überprüfung der politisch-ideologischen Situation und damit zusammenhängend der Wirksamkeit der an der Humboldt-Universität geleisteten politisch-ideologischen Erziehungsarbeit und des marxistisch-leninistischen Grundstudiums durch die zuständigen Organe, unter Berücksichtigung der durch die Untersuchungen bekannt gewordenen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für die genannten Vorkommnisse.

  • Auswertung der Untersuchungsergebnisse durch einen Beauftragten des Generalstaatsanwaltes von Groß-Berlin mit verantwortlichen Vertretern der Universitätsleitung, der Universitätsparteileitung und der FDJ-Kreisleitung. Nach Notwendigkeit Auswertung von bestimmten Teilergebnissen der Untersuchung mit verantwortlichen Vertretern der an den Vorkommnissen beteiligten Fakultäten bzw. Studienjahre und -seminare.

  • Auswertung der Vorkommnisse, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen in den an den Vorkommnissen beteiligten Kollektiven durch die verantwortlichen Organe und Organisationen der Humboldt-Universität – Philosophische Fakultät, Fachrichtung Philosophie, 2. und 4. Studienjahr (Einsatzort Loitz, Krs. Neubrandenburg); Theologische Fakultät, 1. Studienjahr (Einsatzort Fritscheshof, Krs. Neubrandenburg) Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät, 2. Studienjahr (Einsatzort Steinmocker, Krs. Anklam); Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät, Institut für Geologie, 1., 2. und 3. Studienjahr (Einsatzort Neuendorf, Krs. Anklam) Medizinische Fakultät, 2., 3. und 4. Studienjahr (Einsatzort Ploetz, Krs. Demmin, Seedorf, Krs. Demmin, bzw. Siedenbollentin, Krs. Altentreptow).

  • Das Ermittlungsverfahren gegen [Name 1] (Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät, 2. Studienjahr Mathematik/Physik-Pädagogik) wegen Staatsverleumdung gemäß § 20 StEG abzuschließen. Die Ermittlungsverfahren gegen [Name 2] und Fätkenheuer (ebenfalls Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät, 2. Studienjahr, Mathematik/Physik-Pädagogik) – gleichfalls Teilnehmer an den Vorkommnissen in Steinmocker – und gegen [Name 19] und [Name 20] (Medizinische Fakultät, 3. Studienjahr, Seminar 15) – Teilnehmer an den Vorkommnissen in Seedorf, Krs. Demmin, im Hinblick auf die erzieherische Wirkung in den entsprechenden Kollektiven einzustellen und diese Studenten zu relegieren.

  • Das Verhalten der Studenten der Medizinischen Fakultät (3. Studienjahr, Seminar 15) [Vorname Name 22], [Vorname Name 24], [Vorname Name 23], [Vorname Name 39] – Teilnehmer an den Vorkommnissen in Seedorf, Krs. Demmin – und des [Name 7, Vorname], Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät (2. Studienjahr, Seminar 1) unter dem Gesichtspunkt der Notwendigkeit einer eventuellen Relegierung zu prüfen. In diesem Zusammenhang müsste auch entschieden werden, welche Maßnahmen gegen den FDJ-Sekretär der Seminargruppe 1, 2. Studienjahr, Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät, Mathematik/Physik-Pädagogik, [Vorname Name 3] (Mitglied der SED), eingeleitet werden sollen.

  • Überprüfung des Verhaltens der nachfolgend genannten Studenten unter dem Gesichtspunkt der Einleitung disziplinarischer Maßnahmen:

    Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät, Mathematik/Physik-Pädagogik, 2. Studienjahr

    Seminar 1

    [Name 50, Vorname],

    [Name 51, Vorname],

    [Name 8, Vorname],

    [Name 15, Vorname],

    [Name 52, Vorname],

    [Name 10, Vorname],

    [Name 14, Vorname],

    [Name 9, Vorname],

    [Name 53, Vorname],

    Seminar 2

    [Name 11, Vorname],

    [Name 13, Vorname],

    [Name 54, Vorname],

    [Name 12, Vorname],

    [Name 55, Vorname],

    [Name 4, Vorname],

    [Name 56, Vorname],

    [Name 57, Vorname],

    [Name 58, Vorname],

    [Name 59, Vorname],

    [Name 60, Vorname],

    [Name 5, Vorname],

    [Name 61, Vorname],

    Mathematik, 2. Studienjahr

    [Name 47, Vorname],

    [Name 62, Vorname],

    [Name 45, Vorname],

    [Name 49, Vorname],

    [Name 63, Vorname],

    [Name 46, Vorname],

    [Name 64, Vorname],

    [Name 65, Vorname],

    [Name 48, Vorname],

    [Name 66, Vorname],

    [Name 67, Vorname],

    * beteiligt an den Vorkommnissen in Steinmocker, Krs. Anklam

    Medizinische Fakultät, 3. Studienjahr, Seminar 15

    [Name 68, Vorname],

    [Name 21, Vorname],

    [Name 44, Vorname],

    [Name 69, Vorname],

    [Name 70, Vorname],

    * Teilnehmer an den Vorkommnissen in Seedorf, Krs. Demmin

    Medizinische Fakultät, 2. Studienjahr, Seminar 4,

    [Name 37, Vorname]

    wegen ihres unmoralischen Verhaltens in Kletzin, Krs. Demmin.

  1. Zum nächsten Dokument Kontaktaufnahme von Grenzsoldaten zu westdeutschen Zivilisten

    26. Oktober 1965
    Einzelinformation Nr. 946/65 über Kontaktaufnahmen von Angehörigen der 3. Grenzkompanie Probstzella (Grenzregiment Zschachenmühle, 13. Grenzbrigade Rudolstadt, Bez. Gera) zu westdeutschen Zivilpersonen

  2. Zum vorherigen Dokument Flugblätter gegen das Verbot von Beatgruppen bei Leipzig

    26. Oktober 1965
    Einzelinformation Nr. 941/65 über das Verbreiten selbstgefertigter Hetzschriften in Wiederitzsch, [Kreis] Leipzig[-Land], und Neukieritzsch, [Kreis] Borna, am 25. Oktober 1965