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Verhinderter Grenzdurchbruch bei Teltow

19. August 1965
Einzelinformation Nr. 754/65 über einen verhinderten Grenzdurchbruch im Abschnitt Teltow-Seehof, [Bezirk] Potsdam, am 17. August 1965

Am 17.8.1965, gegen 21.00 Uhr, versuchte der Garten, Klaus, geb. [Tag Monat] 1941, wohnhaft Schmachtenhagen, [Kreis] Oranienburg, [Straße, Nr.], im Abschnitt Teltow-Seehof ca. 100 m links der Philipp-Müller-Allee die Staatsgrenze der DDR nach Westberlin zu durchbrechen. Der Grenzverletzer näherte sich der Staatsgrenze über die Paul-Gerhardt-Straße, begab sich in das Grundstück Paul-Gerhardt-Straße 5 und überstieg den Gartenzaun unmittelbar vor dem Kfz-Fanggraben. Durch die auf dem Beobachtungsturm (ca. 200 m vom Durchbruchort entfernt) eingesetzten Posten wurde der Grenzverletzer beim Übersteigen des Gartenzaunes beobachtet und, da zwischen dem Kfz-Fanggraben und den pioniertechnischen Anlagen nur ca. 20 m Zwischenraum sind, sofort das Feuer auf ihn eröffnet. Es wurde ein Feuerstoß (3 Schuss) aus dem LMG abgegeben. Dabei fiel der Grenzverletzer in den Kfz-Fanggraben, wo er verletzt (Oberschenkelsteckschuss) liegen blieb. Daraufhin verständigten die Posten ihre Kompanie. Gegen 21.50 Uhr, nach Eintreffen der Alarmgruppe, wurde der Verletzte geborgen und mit beträchtlichem Blutverlust in das Haftkrankenhaus des MfS überführt, wo er am 18.8.1965, gegen 9.30 Uhr1 verstarb.

Am 17.8.1965, gegen 21.07 Uhr, sammelten sich aus den umliegenden Häusern auf Westberliner Gebiet ca. 100 Zivilpersonen an, die jedoch keine Handlungen unternahmen. Durch drei Westberliner Polizeiangehörige wurde der Grenzabschnitt mit Handscheinwerfern abgeleuchtet. Der Grenzverletzer wurde jedoch von ihnen nicht festgestellt, da er sich im Kfz-Fanggraben befand. Bis 21.12 Uhr trafen weiter fünf Funkstreifenwagen und ein MTW mit 30 Bereitschaftspolizisten sowie zwei Volkswagen mit fünf Westzöllnern ein. Zu provokatorischen oder feindlichen Handlungen kam es dabei nicht. Gegen 22.20 Uhr hatten alle Personen auf Westberliner Gebiet den Ort der Handlung wieder verlassen, sodass zu diesem Zeitpunkt die Lage im Grenzabschnitt wieder normal war.

Die bisherigen Untersuchungen zur Person des Grenzverletzers ergaben, dass Garten als Schlosser im Stahl- und Walzwerk Hennigsdorf, Betriebsstätte Schmachtenhagen, beschäftigt war. Er gehörte der SED an und war Parteisekretär dieser Betriebsstätte. G. war drei Jahre lang Angehöriger einer Mot.-Einheit der NVA in Stahnsdorf. Er trat bisher nicht negativ in Erscheinung und besaß zusammen mit seiner Ehefrau im Wohngebiet einen guten Leumund. Seine Ehefrau [Vorname] G. geb. [Geburtsname] ist als Hilfsschwester in der Orthopädischen Klinik Birkenwerder tätig. [Passage mit schutzwürdigen Informationen nicht wiedergegeben.] G. selbst habe seiner Ehefrau gegenüber andererseits durchblicken lassen, dass er die DDR verlassen wolle. Sie selbst hatte diese Absicht nicht. Am Tage des versuchten Grenzdurchbruches waren beide nach Berlin gefahren. Dort trennten sie sich. G. begab sich nach Teltow, angeblich um ein Gebraucht-Kfz zu erwerben, während seine Frau nach Schmachtenhagen zurückfuhr, ohne Kenntnis von der Absicht ihres Ehemannes, die Grenze der DDR zu durchbrechen, zu haben.2 Weitere Untersuchungen über die Ursachen und Zusammenhänge des versuchten Grenzdurchbruches werden vom MfS geführt.

  1. Zum nächsten Dokument Grenzzwischenfall auf der Havel

    23. August 1965
    Einzelinformation Nr. 760/65 über eine Grenzprovokation auf der Havel zwischen Meedehorn und der Pfaueninsel am 22. August 1965

  2. Zum vorherigen Dokument Ergebnisse und Vorkommnisse privater Rentnerreisen

    19. August 1965
    Bericht Nr. 746/65 über Vorkommnisse, Erscheinungen und Ergebnisse bei der Durchsetzung des Beschlusses des Ministerrats der DDR über private Besuchsreisen von Bürgern der DDR im Rentenalter nach Westdeutschland und Westberlin