Probleme der Durchsetzung einer Einreisesperre an der GÜST Gerstungen
28. März 1977
Information Nr. 192/77 über die Verleumdung der Tätigkeit der Grenzkontrollorgane der DDR an der Grenzübergangsstelle Gerstungen im Zusammenhang mit der Zurückweisung eines BRD-Bürgers
Im Ergebnis der Überprüfungen durch die zuständigen Organe des MfS zu den in der Westpresse veröffentlichten Meldungen über angebliche Misshandlungen eines BRD-Bürgers durch Angehörige der Grenzkontrollorgane der DDR an der Grenzübergangsstelle Gerstungen im Zusammenhang mit dessen versuchter Einreise in die DDR (u. a. »Die Welt« vom 15.3.1977 unter der Überschrift: »Das vorzeitige Ende einer Reise nach Leipzig«)1 ist festzustellen:
Bei dem genannten Bürger der BRD [Name, Vorname], geb. am [Tag] 1952 in Hammelburg, wohnhaft: Duisburg, [Adresse], handelt es sich um einen ehemaligen DDR-Bürger, der am 15.3.1976 aufgrund seiner verfestigten feindlichen Grundeinstellung zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen und zu seinem in der BRD lebenden Vater übergesiedelt wurde.
Aufgrund des begründeten Verdachts, dass [Name] Einreisen in die DDR dazu missbraucht, um Bürger der DDR zur Begehung von Rechtsverletzungen, insbesondere zum ungesetzlichen Verlassen der DDR, anzustiften, wurde gegen ihn am 8.1.1977 Einreisesperre verfügt.
Am 12.3.1977, 0.35 Uhr, versuchte [Name] an der Grenzübergangsstelle Wartha mit Pkw unter Vorlage eines in der BRD erworbenen Messeausweises in die DDR einzureisen. Der Einreise wurde nicht stattgegeben. [Name] nahm diese Entscheidung widerspruchslos zur Kenntnis und kehrte nach der BRD zurück.
Am gleichen Tag, 16.10 Uhr, versuchte [Name] erneut, diesmal mit dem D 453 (Mönchengladbach–Leipzig) über die Grenzübergangsstelle Gerstungen als Messebesucher nach Leipzig einzureisen.
Zur Durchsetzung der verfügten Einreisesperre wurde [Name] zum Aussteigen aufgefordert und in den Kontrollraum gebeten. Das ihm bereits erteilte Messevisum wurde annulliert. (Im Interesse einer schnellen Abfertigung der Messegäste wurden zunächst die Visa ausgestellt und erst danach weitere Überprüfungsmaßnahmen durchgeführt.) In diesem Zusammenhang wurde [Name] durch den zuständigen Leiter der Passkontrolle erklärt, dass seiner beabsichtigten Einreise in die DDR nicht stattgegeben wird und er mit dem nächsten Zug die Rückreise nach der BRD anzutreten habe.
Während des 1½-stündigen Aufenthaltes in der Grenzübergangsstelle Gerstungen trat [Name] herausfordernd und renitent auf und forderte mehrfach in provokatorischer Art und Weise Auskunft über den Grund seiner Zurückweisung sowie die Zurückerstattung der Fahrkosten und der Messeausweisgebühren. Entsprechend den bestehenden Sicherheitsvorschriften verblieb [Name] aufgrund seines provokatorischen Verhaltens unter Bewachung eines Angehörigen der Grenzkontrollorgane.
Zum Zeitpunkt des Eintreffens des für die Rückreise des [Name] vorgesehenen D 454 an der Grenzübergangsstelle Gerstungen weigerte er sich hartnäckig, von seinem Stuhl aufzustehen und die Rückreise nach der BRD anzutreten. Er wurde daraufhin unter Anwendung leichter körperlicher Gewalt in den Zug begleitet und bis zur Ausfahrt unter Kontrolle gehalten.
Es ist einzuschätzen, dass die Westpressemeldungen eine grobe Verleumdung der Kontroll- und Sicherheitsorgane der DDR darstellen.