Beschädigung des sowjetischen Ehrenmals in Wildau
29. September 1981
Information Nr. 498/81 über das Beschädigen des sowjetischen Ehrenmals in Wildau, [Kreis] Königs Wusterhausen, [Bezirk] Potsdam, durch zwei jugendliche Bürger der DDR
Am 27. September 1981, in der Zeit zwischen 23.00 und 24.00 Uhr, beschädigten ein 16-jähriger Schüler und ein 15-jähriger Lehrling, beide wohnhaft in Wildau (Geschwister), das sowjetische Ehrenmal gegenüber dem Gebäude des Rates der Gemeinde Wildau, indem sie an den Ketten zogen, mit denen die aus Mauersteinen errichteten Umgrenzungspfeiler verbunden waren, wobei zwei Pfeiler umgeworfen und zwei weitere beschädigt wurden. Weiter warf einer der Täter mit Steinen nach einem in der Höhe von 2,50 m angebrachten Sowjetstern, sodass dieser aus der Verankerung gerissen wurde und abbrach.
Durch unverzüglich eingeleitete Fahndungsmaßnahmen konnten die Täter ermittelt und zugeführt werden. Die bisher geführten Untersuchungen ergaben:
Die Jugendlichen kamen zum genannten Zeitpunkt nach Alkoholgenuss in einer Gaststätte in Wildau auf dem Nachhauseweg an dem genannten Ehrenmal vorbei. Motiviert durch eine bei ihnen vorhandene ablehnende Einstellung zur Anwesenheit sowjetischer Streitkräfte in der DDR kamen sie angeblich aufgrund des unmittelbaren Anblicks des Ehrenmals zu dem Entschluss, dieses zu beschädigen.
Die Jugendlichen sind in der Vergangenheit bereits wiederholt mit kriminellen Handlungen in Erscheinung getreten (mehrfacher gemeinschaftlicher Diebstahl und unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen). Wegen dieser Straftaten sind gegen sie Ermittlungsverfahren bei der Deutschen Volkspolizei anhängig.
Aufgrund der erneuten Straftat wurden durch die DVP die laufenden Ermittlungsverfahren gegen die beiden Täter wegen Rowdytums erweitert. Ein Täter wurde inhaftiert.
Die Einleitung weiterer strafprozessualer Maßnahmen gegen eine bei der Begehung dieser Straftat anwesende Jugendliche (15 Jahre alt, Schülerin – gegen sie ist ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen begangener krimineller Handlungen anhängig) wird noch geprüft.
Seitens der zuständigen Organe sind Sofortmaßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Schäden eingeleitet worden.
Die Untersuchungen werden fortgesetzt.