Schusswaffenanwendung mit Todesfolge gegen einen GSSD-Angehörigen
3. Mai 1982
Information Nr. 228/82 über die Anwendung der Schusswaffe durch einen Angehörigen der Deutschen Volkspolizei gegen einen in Fahndung stehenden Angehörigen der GSSD mit Todesfolge
Am 1. Mai 1982, gegen 22.00 Uhr wurde durch einen Angehörigen der DVP (Funkstreifenwagenbesatzung) auf der Fernverkehrsstraße 80, zwischen den Ortschaften Hohlstedt und Bennungen, Kreis Sangerhausen, gegen den Fahrer des Nutzkraftwagens (NKW), Typ »W-50«, polizeiliches Kennzeichen [Nr.], Halter VEB Kohlehandel Halle, die Schusswaffe (Pistole, Typ »Makarow«) angewandt, da sich der Fahrer Kontrollmaßnahmen durch Flucht entziehen wollte. Dabei erlitt der Fahrer des NKW, Soldat der Sowjetarmee, [Name, Vorname] (20), der sich aus der Garnison der GSSD Jena-Zwätzen1 am 23.4.1982 unerlaubt entfernt hatte und seit dem 26.4.1982 in Fahndung steht (durch Angehörige der GSSD identifiziert) tödliche Verletzungen (zwei Einschüsse seitlich links im Brustbereich).
Die bisher geführten Untersuchungen ergaben:
Am 1. Mai 1982, gegen 21.30 Uhr stellte eine aus zwei Angehörigen der DVP bestehende Besatzung eines Funkstreifenwagens (FStW) in Sangerhausen bei der Durchführung einer Kontrollhandlung einen vorbeifahrenden NKW »W-50« fest. Zur Feststellung, ob es sich bei dem Fahrzeug um den seit 1. Mai 1982, 13.30 Uhr, in Fahndung stehenden NKW handelt (der NKW wurde am 30. April 1982, gegen 16.00 Uhr in der Ortschaft Döschwitz, Kreis Zeitz, durch unbekannte Personen entwendet), fuhren sie ihm nach. Zwischen den Ortschaften Hohlstedt und Bennungen wurde der NKW an der rechten Fahrbahnseite stehend, mit laufendem Motor vorgefunden. Im Fahrerhaus befand sich eine mit einer grauen Strickjacke bekleidete männliche Person.
Zur Sicherung der weiteren Überprüfungshandlungen wurde der FStW ca. vier Meter schräg vor dem NKW abgestellt. Ein Angehöriger der Funkstreifenwagenbesatzung trat an den NKW heran und versuchte, die Tür des Fahrers zu öffnen. Da sich die Tür nicht öffnen ließ, schlug er gegen die Scheibe, in der Absicht, sie zu zertrümmern und die Tür von innen zu öffnen.
Daraufhin fuhr der Fahrer den in Fahndung stehenden NKW an und schob den vor ihm stehenden FStW in den rechten Straßengraben (Sachschaden). Mit dem Ziel, eine Flucht des Fahrers in Richtung Staatsgrenze der DDR zur BRD zu verhindern, gab ein Angehöriger des FStW sofort gezielte Schüsse aus seiner Pistole auf den NKW ab. (Insgesamt wurden sieben Patronen abgefeuert.) Nach ca. 200 Metern kam der NKW im Straßengraben zum Stehen. Bei der Bergung des Fahrers wurde festgestellt, dass er unter der Strickjacke und einer schwarzen Trainingshose eine sowjetische Tuchuniform ohne Rangabzeichen trug.
Die sofort zum Einsatz gelangte Schnelle Medizinische Hilfe stellte den Tod des Fahrers fest.
Die Leiche wurde zur gerichtsmedizinischen Untersuchung nach Halle übergeführt.
Die weiteren Untersuchungen werden durch die Deutsche Volkspolizei im Zusammenwirken mit dem zuständigen Militärstaatsanwalt der GSSD geführt.