Flucht eines ehemaligen MfS-Mitarbeiters
16. Juli 1988
Information Nr. 354/88 über die Überprüfung einer Meldung westlicher Massenmedien zum Verrat eines angeblichen Mitarbeiters des MfS
Von westlichen Massenmedien wurden am 15./16.7.1988 Meldungen verbreitet, wonach ein Mitarbeiter des MfS – genannt wurde der Name »Fuchs« – Verrat begangen habe.
Nach vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich bei dieser Person um den ehemaligen Angehörigen des MfS und anschließend als technischer Mitarbeiter beim Fernsehen der DDR, Abteilung [Sparte], tätig gewesenen [Name, Vorname] (29), [Geburtsdatum und Adresse in Berlin], geschieden, zwei Kinder, Mitglied der SED seit 1980, der nach einer am 13.5.1988 mit Pkw angetretenen Urlaubsreise nach Ungarn nicht wieder in die DDR zurückgekehrt ist.
Im Ergebnis der daraufhin eingeleiteten Überprüfungsmaßnahmen wurde bekannt, dass sich [Name] am 27.5. und 11.6.1988 telefonisch bei einer ihm bekannten Familie in der Hauptstadt der DDR, Berlin, gemeldet und behauptet habe, er befände sich in Berlin (West).
[Name] war vom 1.10.1977 bis 28.2.1987 Mitarbeiter des MfS Berlin und als Kfz-Klempner und Kraftfahrer vorwiegend im sicherstellenden Bereich tätig. Sein letzter Dienstgrad war Oberfeldwebel. Er wurde wegen Nichteignung aus dem MfS entlassen, vor allem wegen ungenügender Bereitschaft, die übertragenen Arbeitsaufgaben zu erfüllen. Seine Kenntnisse über das MfS beziehen sich im Wesentlichen auf die mit seiner Tätigkeit als Kfz-Klempner und Kraftfahrer verbundenen Regime- und Personenkenntnisse von zwei Diensteinheiten des MfS; das betrifft in bestimmten Umfange Teilkenntnisse über die allgemeine Aufgabenstellung, über Objekte und Angehörige dieser Diensteinheiten. Er hatte keinen Zugang zu internen Arbeitsprozessen, Mitteln und Methoden.
Die geschiedene Ehefrau und ein Bruder des [Name] sind Mitarbeiter des MfS. Gegen [Name] lagen keine Verdachtshinweise auf mögliche Verratshandlungen vor.
Durch das MfS wurden die erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Aufklärung des Verrats des [Name] und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit eingeleitet.