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Herbstsynoden der Landeskirche und der Kirchenprovinz Sachsen

21. November 1988
Information Nr. 507/88 über die Herbstsynoden der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen in Halle und der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens in Dresden

Die 9. Tagung der X. Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen fand im Zeitraum vom 27. bis 30. Oktober 1988 in Halle statt.

Anwesend waren 97 der insgesamt 98 Synodalen sowie vier ökumenische Gäste aus der BRD, den Niederlanden und Tansania. Als einziger Vertreter westlicher Massenmedien nahm zeitweilig der epd-Korrespondent Röder/BRD an der Synode teil.1

Die Synodaltagung war geprägt durch die Diskussionen zum Rechenschaftsbericht der Kirchenleitung – lag den Synodalen schriftlich vor – sowie zu Berichten über die 2. Vollversammlung der »Ökumenischen Versammlung der Christen und Kirchen der DDR für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung« (vgl. dazu Information des MfS Nr. 456/88 vom 25. Oktober 1988) und die 4. Tagung der V. Synode des Bundes der Evangelischen Kirchen (BEK) in der DDR (vgl. dazu Information des MfS Nr. 438/88 vom 12. Oktober 1988).

Der Rechenschaftsbericht enthielt, ungeachtet erkennbarer innerkirchlicher und theologischer Ausrichtung und angestrebter Versachlichung, den gesamten Komplex der mit zunehmender Intensität von den evangelischen Kirchen in der DDR propagierten »Konfliktfelder« gegenüber dem Staat. Aufgeworfen wurden Themenbereiche wie Mündigkeit des Bürgers und Meinungsfreiheit, Medienpolitik, staatliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den Ereignissen um die Zionskirche in Berlin sowie den 17. Januar 1988,2 Absage des Staates bezüglich Informationsgesprächen mit der Kirche usw. Das Festhalten des Staates am Prinzip der Trennung von Staat und Kirche und seine »Negierung« aller Versuche der Kirche, sich zu gesellschaftlichen Problemen und »Defiziten« zu äußern, werden als fehlende Dialogbereitschaft angesehen. Verbunden damit werden die bekannten Forderungen nach dem politischen Mandat der Kirche und nach gesellschaftlichen Veränderungen in der DDR unterstrichen.

Hinsichtlich der »Ausreiseproblematik« ist eine Anlehnung an Aussagen der V. Synode des BEK erkennbar, die Ursachen dafür hauptsächlich in den gesellschaftlichen Verhältnissen in der DDR zu sehen. So wird darauf verwiesen, dass viele Ausreiseanträge ein Unbehagen an der gesellschaftlichen Wirklichkeit signalisieren und das Grundrecht auf Freizügigkeit anmahnen würden. Ein öffentliches freies Diskutieren der Hintergründe der Ausreiseproblematik könnte die Lage langfristig entspannen. Eine Vereinnahmung kirchlicher Möglichkeiten als Plattform für Übersiedlungsersuchende wird jedoch abgelehnt.

Im Rechenschaftsbericht werden die kirchlichen Basisgruppen als notwendiges Korrektiv für die Gesellschaft gewertet.

(Der Bericht wurde im Rahmen einer öffentlichen Abendandacht in der Marktkirche vor ca. 150 Personen auszugsweise verlesen.)

Die Aussprache zum Bericht war weniger auf innerkirchliche und theologische Aspekte sondern auf vorgenannte Themenbereiche orientiert. Politisch negative Synodalen, insbesondere Propst Dr. Falcke/Erfurt, bestimmten durch ihr Auftreten und die von ihnen vorgetragenen Auffassungen den Diskussionsverlauf. Bezug nehmend auf die Forderung von Bischof Leich während der jüngsten Synode des BEK nach einem »menschlichen Angesicht des Sozialismus im alltäglichen Erleben« erklärte Falcke, die Rede des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Genossen Erich Honecker, während des Appells anlässlich des 35. Jahrestages der Kampfgruppen der Arbeiterklasse sei eine »missverständliche Reaktion des Staates« auf diese Forderung. Falcke forderte verstärkte Rechtssicherheit, Demokratie und »Rücknahme der Zensur und des Wahrheitsmonopols des Staates«. Die Situation mit der Kirchenpresse sei nach seiner Auffassung Ausdruck tiefer liegender Vorgänge in der Gesellschaft, und die Kirche habe die Aufgabe, für die Freiheit des Wortes einzutreten. Falcke erklärte, die Väter müssten von ihren Sockeln steigen, damit man ohne Ritual und Angst mit ihnen reden könne, und die mündigen Bürger müssten aus ihren Nischen und Deckungen herauskommen, um mitzureden und mitzuregieren.

Propst Jäger/Nordhausen stellte die Verfassungspflicht zur Geheimhaltung bei Wahlen in der DDR infrage. Bei der gegenwärtigen Praxis des zumeist öffentlich vorgenommenen Wahlrechtes seien die wenigen Bürger, die eine Wahlkabine benutzen, bloßgestellt. Daraus ableitend forderte er für die Kommunalwahlen im Jahre 1989 den strikten Zwang zur Kabinenwahl und die Einführung von alternativen JA- und NEIN-Stimmen. Dies erfordere eine Änderung des Wahlgesetzes der DDR. Jäger rief die Christen dazu auf, alle Wahlveranstaltungen in Vorbereitung und Durchführung der anstehenden Kommunalwahlen in diesem Sinne zu nutzen und analoge Forderungen zu stellen.

Zu den genannten Themenbereichen äußerten sich weitere Synodalen politisch negativ, so u. a. Jenner/Herzberg, Winkelmann/Bischofrod, Kwaschik/Beyernaumburg und Wollmann/Benshausen. Der Synodale Föhse/Halle forderte eine Neudefinition des Staat-Kirche-Verhältnisses.

Auf realistischen Positionen stehende Synodalen konnten den insgesamt negativen Diskussionsverlauf zum Bericht nicht beeinflussen. Von diesen wurde kritisch in Anbetracht der Entwicklung in den Kirchen auch darauf verwiesen, dass der kirchliche Überbau gegenüber den weiter schrumpfenden Gemeinden ständig anwachse und die eigentliche Arbeit des Pfarrers die der Bibelarbeit sei.

Bischof Demke nahm im Rahmen der Antworten der Kirchenleitung Bezug auf die Diskussion und erklärte, dass es zum Prinzip der Trennung von Staat und Kirche keine Alternative gäbe. Weiter stellte er fest, durch die Schaffung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit würde die Berechenbarkeit des Staates gefördert werden. Er bekräftigte ferner, Gottesdienste seien keine unpolitischen Unternehmungen, dürften jedoch nicht dazu genutzt werden, in staatliche Belange einzugreifen.

Der Bericht zur 4. Tagung der V. Synode des BEK wurde durch Oberkonsistorialrat Hammer/Magdeburg gegeben. Hammer hielt sich konkret an die festgeschriebenen Aussagen der Synode und vermied Wertungen und Kommentare. Damit trug er dazu bei, dass bestimmte politisch brisante Problemstellungen nicht zusätzlich in die Diskussion eingebracht wurden.

Den Bericht über die 2. Vollversammlung der »Ökumenischen Versammlung …« erstattete Propst Falcke. Er beschränkte sich dabei auf einen historischen Abriss der Entwicklung des konziliaren Prozesses bis zur Gegenwart. Pfarrer Reiner Bohley/Magdeburg versuchte im Anschluss an diese Ausführungen inhaltliche Themenstellungen dieser Vollversammlung darzustellen, u. a. zur Wehrdienstproblematik, zur Kernenergienutzung sowie zur angeblich fehlenden Gerechtigkeit in der DDR.

Durch die Synode wurden mehrere Beschlüsse mit gesellschaftspolitischem Inhalt gefasst:

Politisch-negative Positionen und Forderungen werden im Beschluss der Synode zur Vorlage des Berichtsausschusses (Vorsitz Propst Falcke) artikuliert. Gefordert werden darin u. a. eine »Ausdehnung der Intentionen« des gemeinsamen Dokuments von SED und SPD »Der Streit der Ideologien und die gemeinsame Sicherheit«3 auf den innergesellschaftlichen Dialog, die Erweiterung von Reisemöglichkeiten und der kirchlichen Medienarbeit, die Wiederaufnahme von Sachgesprächen zur Wehrdienstproblematik, die Garantierung der Mündigkeit der Bürger. Forderungen werden erhoben nach gesellschaftlicher Erneuerung in der DDR analog der UdSSR sowie nach Gewährleistung der Verfassungsmäßigkeit der Kommunalwahlen im Jahre 1989. (Diese Vorlage wurde einstimmig angenommen.)

Ein weiterer Beschluss beinhaltet die Aufforderung an alle Christen, sich mit ihren Positionen/Auffassungen an der Diskussion in Vorbereitung des IX. Pädagogischen Kongresses 1989 zu beteiligen.4

In einem Beschluss zur Kernenergieproblematik wird die Forderung erhoben, dass die DDR aus der Kernenergieerzeugung »aussteigen«, den Bau von Kernkraftwerken stoppen und einen sogenannten Energietag für Tschernobyl einführen solle.

Die 9. Tagung der X. Synode der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen verabschiedete einen Brief an ihre Kirchengemeinden als Orientierung für die Auswertung der Ergebnisse der 2. Vollversammlung der »Ökumenischen Versammlung …«. Darin werden die Gemeindemitglieder aufgefordert, die von der 2. Vollversammlung vorgeschlagenen Schritte im konziliaren Prozess mitzutragen und entsprechende Vorschläge einzubringen.

Die 10. Tagung der 22. Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens fand in der Zeit vom 21. bis 25. Oktober 1988 in Dresden-Strehlen statt.

Es waren ausländische ökumenische Gäste aus der BRD sowie aus der ČSSR und der VR Polen anwesend, die z. T. Grußworte innerkirchlichen und theologischen Charakters hielten.

Als einziger Vertreter westlicher Massenmedien nahm auch hier der epd-Korrespondent Röder an der Synode teil.

Die Synodaltagung beinhaltete Berichte des Bischofs Hempel, der Kirchenleitung und des Landeskirchenamtes, eine Einschätzung zur 2. Vollversammlung der »Ökumenischen Versammlung …« sowie eine große Anzahl innerkirchlicher und theologischer Problemkreise (u. a. Vorlage eines neuen Kirchvorsteherwahlgesetzes, Wort der Landeskirche anlässlich des 50. Jahrestages der Pogromnacht).

Der Bericht Bischof Hempels zum Thema »Bewährungsfelder unseres christlichen Glaubens« enthielt vorwiegend theologische und innerkirchliche Aussagen. Er orientierte die Synode auf kirchliche Fragen und bot keine Ansatzpunkte für Diskussionen zu gesellschaftspolitischen Inhalten. Zum Verhältnis Staat – Kirche wurde darin festgestellt, dass auf einem langen Weg Ergebnisse erzielt worden seien, die jedoch noch ausgebaut werden könnten.

Auch der Bericht der Kirchenleitung konzentrierte sich auf innerkirchliche und theologische Probleme. In sachlicher Form wurden Aussagen getroffen gegen »basisdemokratisches Drängen der Gruppen«, sofern damit kirchliche Ordnungen außer Kraft gesetzt werden sollen. Bezogen auf den »konziliaren Prozess« wurde vor einer Überschätzung der Möglichkeiten dieser Bewegung gewarnt.

Dagegen enthielt der Bericht des Landeskirchenamtes auch eine Anzahl politisch-negativer Aussagen, insbesondere zur kommunistischen Erziehung der Jugend und zur Übersiedlungsproblematik.

So wurde im Komplex Jugendarbeit u. a. ausgeführt, viele Jugendliche seien aus Furcht vor Nachteilen für ihre spätere Entwicklung Mitglieder von Massenorganisationen. »Viele scheinen eine pessimistische Grundeinstellung zu haben …, darauf zurückzuführen, dass sie einen Unterschied zwischen Erfolgsmeldungen in den Medien und ihren persönlichen Erfahrungen in Betrieben und Geschäften erleben. Sie leiden an den Reisebeschränkungen und an der ständigen Bevormundung, mit der sie gesagt bekommen, was sie dürfen.«

Unter Hinweis auf Ergebnisse einer schriftlichen Befragung von 100 Jugendlichen im Durchschnittsalter von 18 Jahren durch Vertreter der evangelischen Jugendarbeit der Landeskirche wurde im Bericht des Landeskirchenamtes eingeschätzt, dass sich besondere Probleme durch die Dominanz der kommunistischen Weltanschauung ergeben würden. Die weltanschaulich geprägte Wissenschaft werde von gläubigen Jugendlichen schwer verkraftet; von einer problemlosen Anpassung christlicher Schüler an die kommunistische Weltanschauung könne nicht die Rede sein. Unter Hinweis auf den Wunsch der befragten Jugendlichen nach Verstärkung der kirchlichen Friedensarbeit wurde auf die Notwendigkeit eines zivilen Friedensdienstes als Alternative zum Wehrdienst verwiesen.

Bezogen auf »Konflikte« bei Gemeindemitgliedern im Zusammenhang mit ihren Übersiedlungsersuchen wurde im Bericht hervorgehoben, die Kirche »habe sich die Probleme nicht gesucht, kann sich ihnen aber auch nicht entziehen, wenn sie um Hilfeleistung gebeten wird«. Sie könne sich die Fürbitte für bedrängte Menschen nicht nehmen lassen; sie sei von ihrem Auftrag her verpflichtet, zu Lebensfragen des Volkes Stellung zu nehmen. Betont wurde, die Kirche setze sich für ein Bleiben der Bürger in der DDR ein und akzeptiere, dass für Genehmigungen von Übersiedlungsanträgen allein die staatlichen Stellen zuständig seien; für die Lösung humanitärer Fälle fühle sie sich aber mitverantwortlich.

Im Bericht wurde weiter festgestellt, dass im 1. Halbjahr 1988 in der kirchlichen Wochenzeitung »Der Sonntag« sechs Beiträge in drei Ausgaben nach staatlichem Einspruch nicht im vorgesehenen Wortlaut erscheinen durften. Einer diesbezüglichen Beschwerde durch das Landeskirchenamt sei nicht stattgegeben worden.

Beklagt wurden im Bericht des Landeskirchenamtes »die Nöte« bei den Bemühungen um Erhalt der kirchlichen Bausubstanz, da »die Diskrepanz zwischen Baureparatur, Bilanzanträgen und realisierten Baumaßnahmen immer größer wird«. Die Verfallserscheinungen an kircheneigenen Bauwerken verschlimmerten sich, zumal geringe Bilanzzuweisungen oft nicht in Anspruch genommen werden könnten, weil sie durch fehlendes Baumaterial nicht gedeckt seien.

In der Diskussion zu den Berichten wurden u. a. aktuelle Fragen – kirchliche Presse, Jugendpolitik, Wehrdienst – behandelt, wobei das Bemühen kirchenleitender Kräfte erkennbar war, realistische Positionen zu vertreten. Der überwiegende Teil der in der Diskussion aufgetretenen Synodalen sprach sich gegen eine »Dramatisierung der Situation« und für eine stärkere Hinwendung zu innerkirchlichen Fragen und Problemen aus.

So entkräftete Oberkirchenrat Rau/Dresden die Argumente von Oberlandeskirchenrat Schlichter, der die staatlichen Maßnahmen gegen die Kirchenpresse als Belastung des Verhältnisses Staat – Kirche bezeichnet hatte, mit der Bemerkung die Situation habe sich weitestgehend normalisiert.

Rau erklärte auch auf eine entsprechende Anfrage des Synodalen Buschmann/Leipzig, er sehe keine Probleme bei der Wiederbereitstellung von EOS- bzw. Studienplätzen für Jugendliche, die ihr Übersiedlungsersuchen zurückgenommen haben; staatliche Stellen hätten in konkreten Fällen positiv reagiert.

Bezug nehmend auf die Vorkommnisse in Berlin am 10. Oktober 1988 äußerte Oberlandeskirchenrat Ihmels/Dresden, dies sei allein Angelegenheit der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg. Darin mische sich die Landeskirche Sachsens nicht ein.

Pfarrer Satlow/Dresden nahm u. a. Bezug auf den Bericht des Landeskirchenamtes. Er schätzte die darin getroffenen gesellschaftspolitischen Aussagen als »teilweise von der Kirche zu einseitig gesehen« ein; sie würden »das Gebot der Fairness verletzen«. Er verwies auf von ihm bereits früher beobachtete »überzogene kirchliche Reaktionen«, die generell vermeidbar wären.

Ein Beitrag des Synodalen Schulz/Leipzig, der gegen staatliche »Zensurmaßnahmen« gegenüber der kirchlichen Pressearbeit auftrat, wurde durch die Synodalen Nollau/Dresden und Adolph/Dresden zurückgewiesen.

Gesellschaftspolitische Bedeutung hatte der Beitrag des Synodalen Superintendent Pilz/Karl-Marx-Stadt, der sich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des sozial-ethischen Ausschusses mit einer »öffentlichen« Berichterstattung zur Arbeit dieses Ausschusses an die Synode wandte. Pilz betonte, dem Ausschuss seien eine große Anzahl von Eingaben aus den Kirchengemeinden, die gesellschaftspolitisch relevante Probleme beinhalten, zugegangen. Er bat das Landeskirchenamt, diese in geeigneter Weise staatlichen Stellen vorzutragen.

Der Bericht von Pilz enthielt im Wesentlichen folgende Aussagen bzw. Forderungen:

  • Schaffung von Möglichkeiten eines zivilen Wehrersatzdienstes z. B. im Gesundheitswesen oder in der Forstwirtschaft,

  • verstärkte »Dialogführung« zuständiger staatlicher Stellen mit Übersiedlungsersuchenden, um sie von einem Verbleib in der DDR zu überzeugen bzw. ihnen die Beweggründe bei Ablehnung des Antrages darzulegen,

  • Verringerung der »bestehenden Diskrepanz« zwischen der Gewährung sozialpolitischer Maßnahmen für junge Menschen/Familien und der diesbezüglichen Benachteiligung älterer oder auch behinderter Bürger.

Der Bericht des sozial-ethischen Ausschusses wurde ohne Diskussion und Beschlussfassung zur Kenntnis genommen.

Die Synode verabschiedete keine Beschlüsse.

Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt!

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    21. November 1988
    Information Nr. 508/88 über die Durchführung eines sogenannten Informationsgottesdienstes in der Erlöserkirche Berlin-Lichtenberg

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    21. November 1988
    Information Nr. 505/88 über einige beachtenswerte Aspekte im Zusammenhang mit dem X. Kongress des Verbandes Bildender Künstler der DDR (VBK) vom 22. bis 24. November 1988