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Vorkommnisse Angehörige westlicher Truppen in Berlin/DDR, 2/89

3. August 1989
Information Nr. 369/89 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1989

Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1989 reisten insgesamt 82 321 (71 459)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 18 692 (15 651) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein.

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1988. [Original-Fußnote]

Damit erhöhte sich die Gesamtzahl der von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen erneut um 15,2 % (15,2 %) sowie die Anzahl der Kfz-Einfahrten um 19,4 % (16,8 %).

Verglichen mit dem 2. Quartal 1986 – 45 276 Besatzereinreisen mit 9 939 Kraftfahrzeugen – ergibt sich somit innerhalb von nur drei Jahren bei seit 1986 jährlich annähernd gleichen hohen Steigerungsraten nahezu eine Verdoppelung der genannten Zahlenwerte. Dabei ist in Rechnung zu stellen, dass nach vorliegenden Hinweisen die personellen Stärken der drei westlichen alliierten Garnisonen in Westberlin im Wesentlichen konstant geblieben sind.

Unter diesen Einreisenden befanden sich im 2. Quartal 1989 1 428 (1 361) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 498 (433) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durchführten, davon

[Militärinspektion]

Angehörige

Kraftfahrzeuge

MI der USA

248 (265) -6,4 %

111 (109) +1,9 %

MI Großbritanniens

585 (635) -7,9 %

194 (186) +4,3 %

MI Frankreichs

595 (461) +29,1 %

193 (138) +39,8 %

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit ein Anstieg in der Anzahl der mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 4,9 % festzustellen, der ausschließlich von der MI Frankreichs getragen wird. Die Anzahl der durchgeführten Aufklärungsfahrten stieg um 15,0 %, wobei die Anzahl der Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen durch Angehörige der MI Frankreichs (Anteil ca. 39 % an den Gesamteinfahrten) den größten Zuwachs aufweist.

Getroffenen Feststellungen zufolge wurden durch die Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1989 in 666 (638) Fällen unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt, woran Angehörige der MI der USA in 285 (227) Fällen + 25,6 %, Großbritanniens in 273 (276) Fällen – 1,1 % [und] Frankreichs in 108 (135) Fällen – 20,0 % beteiligt waren.

Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Jahres 1988 zeigt sich damit bei den festgestellten rechtswidrigen Handlungen ein Anstieg um 4,4 %, der ausschließlich von Angehörigen der MI der USA verursacht wurde.

Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1989 getroffenen 666 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 664 (628) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 284 (225), Großbritanniens in 272 (274) [und] Frankreichs in 108 (129) Fällen beteiligt waren.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten nach wie vor im Wesentlichen

[Verstöße]

Fälle

Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 5, 6 und 10 StVO)

443 (422)

Halten und Parken im Halte- und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO)

60 (101)

verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO)

151 (89)

Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden durch Angehörige der MI der USA mit dem Aufklärungsfahrzeug BC–103 in 105 Fällen sowie durch Angehörige der MI Großbritanniens mit dem Aufklärungsfahrzeug 07 XK 90 in 130 Fällen am häufigsten derartige Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht.

Nach getroffenen Feststellungen drangen Angehörige der MI der USA und Großbritanniens in jeweils einem Fall unter Verstoß gegen die Festlegungen der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 in das gesperrte Gebiet Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I (Objekt der WGSS1) ein.

Die Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR, insbesondere das Befahren gesperrter Straßen und Gebiete sowie verkehrswidriges Halten, Einordnen und Abbiegen erfolgten wie bisher überwiegend zur Durchführung von Kontroll- und Aufklärungshandlungen vor allem an Objekten der WGSS und bewaffneten Organe der DDR, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen.

Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 1989 wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 807 (1 769) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres um 2,2 % – an derartigen Objekten sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

571 (543)

31,6 (30,7)

Objekten der WGSS

386 (347)

21,4 (19,6)

Objekten der Grenztruppen der DDR

143 (174)

7,9 (9,8)

Objekten der NVA

225 (200)

12,5 (11,3)

Objekten des MdI

23 (27)

1,3 (1,5)

Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 350 (396) – das entspricht einem Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1988 um 11,6 % – der MI Großbritanniens in 922 (948) – Rückgang um 2,7 % – und Frankreichs in 535 (426) Fällen – Anstieg um 25,6 % – beteiligt.

Festgestellte Aufklärungshandlungen konzentrierten sich vor allem auf die Objekte

Fälle der WGSS

  • Berlin Karlshorst: 381 (342)

des MfS

  • Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee: 191 (100)

  • Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 121 (135)

  • Berlin-Treptow, Schnellerstraße: 6 (40)

  • Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee: 8 (19)

  • Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm: 175 (151)

  • Berlin-Köpenick, Müggelseedamm: 38 (49)

der NVA

  • Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm: 175 (151)

  • Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße: 36 (31)

der Grenztruppen der DDR

  • Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 121 (137)

Zeitliche Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit der drei westlichen MI im Berichtszeitraum waren:

  • am 6. April 1989 die Entladung von Militärtechnik der WGSS auf der Verladeanlage der Deutschen Reichsbahn in Berlin-Karlshorst (drei Aufklärungsfahrzeuge – je 1/MI – mit sechs Insassen bei einer Gesamtaufenthaltsdauer von 24 Stunden direkt im Verladegebiet),

  • am 18. (Verladung) und 20. April (Entladung) der im Zusammenhang mit der Umstrukturierung der Berliner Garnison der WGSS stehende Austausch von Panzern T 64 gegen den Typ T 80 auf der Verladeanlage der Deutschen Reichsbahn in Berlin-Karlshorst (neun Aufklärungsfahrzeuge mit 27 Insassen insgesamt 63 Stunden unmittelbar im Verladegebiet),

  • vom 10. Mai bis 31. Mai 1989 die zeitlich lückenlose Überwachung der Gleisanlagen am S-Bahnhof Wuhlheide verbunden mit der fototechnischen Dokumentierung aller Militärtransporte in jede Richtung von einem gegenüber Außenstehenden gut abgedeckten Standort der MI-Kfz an der Trafostation südlich des S-Bahnhofes aus.

    Diese langfristige Aktion erfolgte nach einem bisher beispiellosen exakt abgestimmten Plan zwischen den drei westlichen MI im Drei-Schichtsystem bei ständiger Einsatzbereitschaft der Video- und Fototechnik.

    Die Aufenthaltsdauer lag bei ca. neun Stunden pro MI-Kfz, die Ablösungen erfolgten jeweils zwischen 3.00 Uhr und 4.00 Uhr, zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 19.00 Uhr und 20.00 Uhr. Allein für diese Aktion gelangten ca. 39 % bzw. ca. 32 % des gesamten im Monat Mai 1989 eingesetzten Kfz-Potenzials bzw. Personalbestandes der drei westlichen MI zum Einsatz.

(Im gesamten Monat Juni wurde diese Aktion allein durch die MI Großbritanniens im Zwei-Schichtsystem weitergeführt mit täglichem Wechsel der Fahrzeuge und Besatzungen zwischen 8.00 Uhr und 9.00 Uhr und zwischen 21.00 Uhr und 22.00 Uhr bei einer Aufenthaltsdauer von ca. 13 Stunden pro Schicht.)

Während der vorstehend aufgeführten aktionsartig organisierten und abgestimmten Aufklärungshandlungen der drei westlichen MI nutzten die Fahrzeugbesatzungen in umfassendem Maße Videokameras und Fototechnik mit Objektiven unterschiedlichster Brennweiten zur Dokumentation von Militärtechnik bei Verladung und Transport sowie Ferngläser, Tonaufzeichnungsgeräte und andere Hilfsmittel.

Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Berichtszeitraum in

  • 21 (41) Fällen bis zwei Stunden,

  • 186 (205) Fällen von zwei bis vier Stunden,

  • 291 (187) Fällen über vier Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Hierzu im Einzelnen:

Militärinspektion

bis 2 Stunden
Fälle

2 bis 4 Stunden Fälle

über 4 Stunden
Fälle

der USA

17 (27)

53 (50)

41 (32)

Großbritanniens

1 (8)

12 (33)

181 (145)

Frankreichs

3 (6)

121 (122)

69 (10)

Damit setzt sich die seit Anfang 1983 festzustellende Tendenz zu zeitlich länger andauernden Aufklärungsfahrten im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des Vorjahres insgesamt und auch bezogen auf jede der drei westlichen MI fort.

Ausdruck dieser Tendenz ist insbesondere die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, die im II. Quartal 1989 ca. 2 986 Stunden gegenüber ca. 1 808 Stunden im gleichen Zeitraum des Vorjahres betrug. Das entspricht einem Anstieg um 1 178 Stunden bzw. um 65,2 %. Bei relativ geringer Steigerung des insgesamt eingesetzten Aufklärungspotenzials der drei westlichen MI (siehe S. 2) ergibt sich vor allem verursacht von den geschilderten MI-Aufklärungsaktionen im Mai/Juni 1989 eine überdurchschnittlich erhöhte Aufenthaltsdauer von 6,0 Stunden (4,2 Stunden) pro Aufklärungsfahrt.

Ausgewählte Beispiele über die Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie über Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:

MI der USA

Mit dem Aufklärungsfahrzeug BC–103 der MI der USA begingen Angehörige der USA-Armee u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 26. April 1989, 11.20 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Biesdorf die Straße Am Waldberg in Richtung Dohlengrund, wobei dreimal das Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) missachtet wurde.

Um 11.23 Uhr missachtete es Schackelsterstraße/Rägeliner Straße das Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge und fuhr durch den Fußgängertunnel in Richtung Zwieseler Straße.

Um 11.26 Uhr befuhr es in Berlin-Karlshorst den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Teil der Robert-Siewert-Straße in Richtung Bahndamm.

Um 11.35 Uhr befuhr es die Köpenicker Allee, missachtete jeweils Ecke Neuwieder Straße und Ecke Fritz-Schmenkel-Straße2 das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) und fuhr 11.36 Uhr in die Straße Am Heizhaus ein. Dort ist die Einfahrt verboten (Anlieger).

Am 27. April 1989, von 12.18 Uhr bis 13.04 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) gemeinsam mit dem USA-Kfz BC–104 (drei Insassen) in Berlin-Köpenick auf der Freifläche am S-Bahnhof Wuhlheide.

(Ab 12.21 Uhr zusammen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs 6871–3873 – zwei Insassen.) Die MI-Angehörigen standen neben ihren Fahrzeugen und unterhielten sich. Um 12.24 Uhr passierte ein Güterzug mit Militärtechnik aus Richtung Stellwerk B 8 den Standort. Die MI-Angehörigen fotografierten mehrmals in Richtung der Militärtechnik. Um 12.28 Uhr traf das Kfz 07 XK 90 (drei Uniformierte) der MI Großbritanniens am Ort ein. 12.37 Uhr begaben sich zwei Insassen der USA-Kfz sowie je ein Insasse des britischen und französischen Kfz in Richtung Straße Am Bahnhof Wuhlheide zu der dortigen Trafostation. Sie beobachteten die Baumaßnahmen auf dem Lagerplatz unterhalb der Trafostation. Um 13.04 Uhr erfolgte die Weiterfahrt über Köpenicker Allee in Richtung An der Wuhlheide. Ca. 90 m nach der unteren Schranke fuhr das Kraftfahrzeug links in einen für alle Kraftfahrzeuge gesperrten Waldweg ein und setzte die Fahrt parallel zu den Gleisanlagen in Richtung Köpenick fort.

Am 3. Mai 1989, 21.41 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick, aus Richtung Berlin-Biesdorf kommend, an der geschlossenen Schranke am S-Bahnhof Wuhlheide neben der wartenden Fahrzeugkolonne auf der Gegenfahrbahn. Beide Insassen waren ausgestiegen, um Fototechnik in Richtung eines den Standort vom Stellwerk B 8 aus passierenden Transportzuges mit verladener und abgedeckter Militärtechnik zum Einsatz zu bringen. Um 12.42 Uhr erfolgte die Weiterfahrt in Richtung Kiesweg, wobei der Bahnübergang verkehrsgefährdend bei sich gerade öffnenden Halbschranken passiert wurde.

Am 18. Mai 1989, 9.30 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf von der Straße Am Waldberg in Richtung Klara-Schabbel-Straße, wobei dreimal das Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) missachtet wurde. Das Kfz befuhr zunächst die Zufahrt zum Stellwerk W 4, fuhr dann zurück und hielt auf dem Reichsbahngelände, Höhe Klara-Schabbel-Straße, in Nähe Bahndamm. Dort warteten die MI-Angehörigen auf die Abfahrt eines Militärtransports mit verladener Raketentechnik und Begleittechnik (Radarstationen) der WGSS. Während der Vorbeifahrt des Zuges brachte der Beifahrer Fototechnik in dessen Richtung zum Einsatz.

Am 5. Juni 1989, 10.30 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst von der Neuwieder Straße aus die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Köpenicker Allee und in der Folge die Straße Am Heizhaus in Richtung Amselweg.

Dort ist die Einfahrt verboten (außer Anlieger). Um 10.32 Uhr befuhr es die Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn und missachtete dabei das Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge.

Am 12. Juni 1989, 10.40 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) (gemeinsam mit BC–105 – zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I ein.

Die vorgeschriebene Fahrtrichtung ist geradeaus (außer NVA). Um 10.53 Uhr befuhr es in Berlin-Köpenick die Brunnengalerie in Richtung Bahndamm. Dort besteht Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge.

Um 11.04 Uhr missachtete es in Berlin-Biesdorf, Rägeliner Straße, Höhe Schackelsterstraße das Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge und fuhr durch den Fußgängertunnel in Richtung Ursula-Goetze-Straße.

Von 11.20 Uhr bis 13.00 Uhr hielt sich das MI-Kfz in Berlin-Oberschöneweide im Bereich Privatweg I/Privatweg II auf (ab 11.43 Uhr gemeinsam mit BC–105).

11.45 Uhr folgte es einer Militärkolonne der WGSS, welche von zwei Funkstreifenwagen der Deutschen Volkspolizei begleitet wurde, über Privatweg I bis zur Straße An der Wuhlheide.

Gegen 12.00 Uhr fuhr es mit BC–105 auf eine Wiese, Nähe Hintereingang des Objektes der WGSS und hielt. Von dort brachten die Beifahrer von den Kfz aus Fototechnik zur Dokumentierung von Ausbildungshandlungen von Angehörigen der WGSS zum Einsatz.

Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC–104, verübten USA-Armeeangehörige u. a. nachfolgende Rechtsverstöße:

Am 12. April 1989, um 10.16 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I ein, fuhr unter Missachtung des aufgestellten Sperrgebietsschildes bis Höhe Hintereingang des Objektes der WGSS und hielt dort 10.17 Uhr an. Die MI-Angehörigen verblieben im Pkw und realisierten visuell Aufklärungsaktivitäten in Richtung Objekt. 10.19 Uhr erfolgte die Weiterfahrt über Heidecasinoweg3 in Richtung Hermann-Duncker-Straße.4

Um 11.07 Uhr hielt es in Berlin-Biesdorf am Bahndamm Höhe Balzerweg. Beide Insassen stellten sich auf die Türholme und entwickelten Aufklärungsaktivitäten unter Einsatz optischer Geräte in Richtung eines auf den Gleisanlagen des Rangierbahnhofes Wuhlheide stehenden Militärtransportzuges mit verladener und abgedeckter Militärtechnik.

Am 8. Mai 1989, um 8.02 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Treptow, Puschkinallee, Höhe Elsenbrücke. Zwei Insassen gingen in Richtung Haupteingang des Ehrenmals und blieben auf der gegenüberliegenden Seite stehen. Ein Angehöriger der USA-Armee fotografierte die am Ehrenmal ankommenden Persönlichkeiten der Partei- und Staatsführung, der Massenorganisationen, Vertreter der Botschaften und die Militärattachés, die angetretenen Ehrenformationen der WGSS und der NVA sowie die Sicherungskräfte. Der andere Armeeangehörige sprach häufig auf ein Kleinsttonbandgerät.

Am 12. Mai 1989, um 11.50 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick am Trafohaus im Bereich des Rangierbahnhofes Wuhlheide. Hier standen bereits die beiden britischen MI-Fahrzeuge 09 XK 11 und 07 XK 90. Die Besatzungen nahmen Kontakt miteinander auf. (Gegen 12.00 Uhr fuhren beide britischen MI-Kfz in Richtung Köpenicker Alle/An der Wuhlheide ab.)

Die Insassen des USA-Kfz standen neben ihrem Fahrzeug und machten Fototechnik einsatzbereit.

12.39 Uhr passierte aus Richtung Wuhlheide ein Güterzug mit verladener Militärtechnik in Richtung Grünau. Die MI-Angehörigen fotografierten die vorbeifahrende Militärtechnik.

Angehörige der USA-Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC–105, u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR:

Am 20. April 1989, um 12.06 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße aus Richtung Köpenicker Allee in Richtung Verladeanlage der Deutschen Reichsbahn und missachtete dabei zweimal das Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (einmal außer Anlieger).

Von 14.08 Uhr bis 15.30 Uhr hielt es im Stieglitzweg, Höhe Grundstück Nr. 20. Die Insassen waren ausgestiegen und machten eine Videokamera, einen Fotoapparat mit einem Objektiv großer Brennweite und einen Fotoapparat mit Normalobjektiv aufnahmebereit.

Um 15.10 Uhr traf ein Transportzug mit Panzertechnik der WGSS an der Verladeanlage ein. Daraufhin sprach der Fahrer in ein Sprechfunkgerät. Der Beifahrer fotografierte mit Teleobjektiv in Richtung Verladeanlage. Um 15.19 Uhr begab sich der Fahrer unter Mitnahme der Videokamera in Richtung Verladeanlage. (Einzelheiten wurden nicht festgestellt.)

Um 16.03 Uhr hielt das Kfz am Amselweg auf dem Parkplatz nördlich des MfS-Objektes.

Die Insassen begaben sich unter Mitnahme von Foto- und Videotechnik an die Panzerstrecke.

Von 17.18 Uhr bis 17.23 Uhr erfolgte die Vorbeifahrt der Panzerkolonne am Standort der MI-Angehörigen in Richtung WGSS-Objekt Robert-Siewert-Straße. Durch den Fahrer wurde Video-, durch den Beifahrer Fototechnik gegen diese Kolonne eingesetzt.

Um 17.29 Uhr hielt das MI-Kfz in der Robert-Siewert-Straße, Höhe Objekt der WGSS. Der Fahrer stieg aus, begab sich unter Mitnahme eines Fotoapparates an die Objektbegrenzung (Reichsbahnseite) und fotografierte von dort aus in Richtung der in das Objekt einfahrenden Panzerkolonne. Er nahm Kontakt zu den Insassen der in der Nähe haltenden Kfz 09 XK 11 und 07 XK 90 der MI Großbritanniens auf, bestieg das Dach des 07 XK 90 und fotografierte gemeinsam mit den britischen MI-Angehörigen die in das Objekt einfahrenden Panzer. Um 17.53 Uhr erfolgte die Weiterfahrt der MI-Fahrzeuge.

Am 2. Mai 1989, 14.02 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße, missachtete in der Folge das Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge, fuhr am Bahndamm entlang und hielt kurz vor Hadubrandweg.

Der Fahrer des Kfz tätigte visuelle Aufklärungshandlungen unter Zuhilfenahme eines Fernglases während der Beifahrer, neben dem Fahrzeug stehend, Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in Richtung auf den Bahnanlagen stehender verladener Militärtechnik der WGSS zum Einsatz brachte.

Am 26. Juni 1989, 10.50 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick vor dem geschlossenen Bahnübergang am S-Bahnhof Wuhlheide auf der Gegenfahrbahn. Als zu diesem Zeitpunkt ein Zug mit verladener und halb abgedeckter Panzertechnik der WGSS aus Richtung Stellwerk B 8 passierte, brachte der Beifahrer Fototechnik in dessen Richtung zum Einsatz. Nach Standortwechsel des Kfz bis auf Höhe Trafohaus wiederholte der Beifahrer die genannten Aktivitäten.

MI Großbritanniens

Mit dem Aufklärungsfahrzeug 07 XK 90 der MI Großbritanniens begingen britische Armeeangehörige u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 18. April 1989, um 16.30 Uhr, stand das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Biesdorf unterhalb der Zufahrt zum Stellwerk W 6 des Rangierbahnhofes Wuhlheide. 18.35 Uhr begaben sich zwei Angehörige der britischen Armee auf die Zufahrt an die Gleisanlagen und brachten während der Vorbeifahrt eines Zuges mit Militärtechnik Fototechnik zum Einsatz.

Am 20. April 1989, um 14.45 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) auf der Karlshorster Seite des Rangierbahnhofes Wuhlheide in Höhe Stellwerk R 3.

14.47 Uhr passierte ein Militärtransport mit verladener Militärtechnik der WGSS aus Richtung Stellwerk B 1 kommend den Standort. Ein Insasse war auf einen Mast der Fahrleitung geklettert und zwei Insassen waren auf das Dach des Pkw gestiegen. Alle drei MI-Angehörigen brachten Fototechnik in Richtung des Militärtransportes zum Einsatz.

15.40 Uhr hielt das Fahrzeug in Berlin-Karlshorst, Robert-Siewert-Straße, am Hintereingang des Objektes der WGSS. Zwei Insassen stiegen auf das Dach des Kfz und brachten Fototechnik in Richtung eines um 16.38 Uhr passierenden Militärtransports zum Einsatz.

Am 8. Mai 1989, von 9.27 Uhr bis 9.29 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (fünf Insassen) in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade, Brücke über die Gleisanlagen verkehrswidrig auf dem Gehweg im Halteverbot. Um 10.19 Uhr hielt es in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße, Höhe Einfahrt zur Trabrennbahn verkehrswidrig auf dem Gehweg im Halteverbot. Zwei Insassen stiegen aus, gingen zum Objekt der WGSS und führten über die Objektumgrenzung hinweg visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres durch, wo Militärtechnik sichtbar war. Dabei gelangte ein Tonaufzeichnungsgerät zum Einsatz.

Um 12.19 Uhr wendete das Kfz in Berlin-Karlshorst, Robert-Siewert-Straße Höhe Beerfelder Straße und hielt. Vier Insassen stiegen aus, begaben sich zum Objekt der WGSS, zogen sich an der Objektumgrenzung hoch und realisierten visuelle Aufklärungshandlungen. Ein britischer Armeeangehöriger setzte Fototechnik in Richtung Objektinneres ein.

Am 22. Juni 1989, 9.02 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst von der Köpenicker Allee aus die Panzerstrecke der WGSS neben dem Kiesweg und missachtete dabei das Verkehrszeichen »Einfahrt verboten«.

Um 9.28 Uhr hielt es in Berlin-Biesdorf, Straße Alt-Biesdorf, Höhe Kfz-Werkstatt. Zwei Insassen stiegen aus und begaben sich nach Übersteigen eines Zaunes auf den dortigen Erdhügel. Von da aus nahmen beide Einsicht in das Objekt der NVA. Ein britischer Armeeangehöriger brachte Fototechnik, der andere ein Kleinsttonbandgerät zum Einsatz.

Um 10.17 Uhr fuhr das Fahrzeug in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee an den vor dem geschlossenen Bahnübergang haltenden Fahrzeugen vorbei und hielt unmittelbar vor der Halbschranke auf der Gegenfahrbahn. Nach Passieren eines Güterzuges fuhr es bei noch geschlossenen Halbschranken verkehrsgefährdend über den Bahnübergang, bog anschließend nach links in einen für alle Kraftfahrzeuge gesperrten Waldweg ein und fuhr in Richtung Hämmerlingstraße. Um 10.24 Uhr befuhr es in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg II und missachtete dabei dreimal das Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (einmal außer Anlieger, einmal außer Versorgungsfahrzeuge).

Angehörige der Armee Großbritanniens begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug der britischen MI, 09 XK 10, u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR:

Am 12. April 1989, 14.18 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide aus dem Privatweg II und fuhr über die Wiese zum Hintereingang des Objektes der WGSS. Dabei wurde zweimal das Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (einmal außer Anlieger) sowie das Verkehrszeichen »Einfahrt verboten« missachtet. Die britischen Militärangehörigen kontrollierten visuell während ihres kurzen Halts das Objekt, wendeten und fuhren über die Wiese zurück zum Privatweg II.

Um 14.32 Uhr hielt das Kfz in Berlin-Biesdorf am Bahndamm, Höhe Dankratweg. Von diesem Standort aus war mit Planen abgedeckte Militärtechnik einzusehen. Vom Dach des Kfz aus wurde Foto- und Videotechnik in deren Richtung eingesetzt.

Am 18. April 1989, von 16.30 Uhr bis 17.20 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Biesdorf auf der Zufahrt zum Stellwerk W 6 des Rangierbahnhofs Wuhlheide. Auf dem Dach des Pkw wurde eine Videokamera aufgebaut. Als 17.15 Uhr ein Zug mit Panzern T 64 der WGSS am Standort vorbeirangiert wurde, erfolgten Aufnahmen mit der Videokamera, die übrigen britischen Armeeangehörigen brachten intensiv Fototechnik zum Einsatz.

Am 6. Juni 1989, 10.46 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Karlshorst, Stieglitzweg (Höhe Grundstück Nr. 22). Zwei britische Armeeangehörige verließen das Kfz, begaben sich zum Ende des Stieglitzweges und tätigten bis 10.51 Uhr von da aus intensive visuelle Aufklärungshandlungen mithilfe von Ferngläsern in Richtung Gleis- und Verladeanlagen der Deutschen Reichsbahn. Gleichartige Aktivitäten wiederholten sich von 13.28 Uhr bis 13.32 Uhr offensichtlich in Erwartung militärischer Transport- bzw. Verladeaktivitäten.

Am 30. Juni 1989, 12.04 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf, Dankratweg am Bahndamm. Ein Insasse des Kfz realisierte durch die geöffnete Dachluke des Kfz visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung eines auf den Gleisanlagen des Rangierbahnhofes stehenden Transportzuges mit verladener Militärtechnik der WGSS. Danach brachte er bis 12.11 Uhr Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in gleicher Richtung zum Einsatz.

Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, 09 XK 11, verletzten Angehörige der britischen Armee u. a. in folgenden Fällen Rechtsnormen der DDR:

Am 11. April 1989, 11.24 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Oberschöneweide vom Mittelstreifen der Straße An der Wuhlheide aus den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I, unter Missachtung des aufgestellten Sperrgebietsschildes bis zum Hintereingang des Objektes der WGSS und hielt dort bis 11.28 Uhr.

Am 20. April 1989, 13.53 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Biesdorf am Bahndamm auf der Zufahrt zum Stellwerk W 6. 13.55 Uhr verließ ein britischer Armeeangehöriger mit einem Fotoapparat das Kfz und blieb daneben stehen. Der Beifahrer stellte sich mit einem Videoaufzeichnungsgerät in die Dachluke. Während der Vorbeifahrt eines Militärzuges mit Technik der WGSS aus Richtung Stellwerk B 8 wurde die Foto- und Videotechnik zum Einsatz gebracht.

Um 15.30 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Karlshorst aus Richtung Am Sandberg kommend im Stieglitzweg. In der Zeit von 15.40 Uhr bis 17.00 Uhr wurde durch den Beifahrer ein Fotoapparat mit Sportobjektiv in Richtung Verladeanlage eingesetzt. Dabei wurde offensichtlich jeder Panzer, der die Verladeanlage verließ, dokumentiert.

Am 14. Mai 1989, von 12.50 Uhr bis 15.00 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Köpenick, südlich vom S-Bahnhof Wuhlheide an der Trafostation. Um 14.46 Uhr näherte sich ein Güterzug mit verladener Militärtechnik und kam am Standort des MI-Kfz zum Halten. Zwei Insassen stiegen aus und tätigten Fotoaufnahmen von der Militärtechnik, wobei einer mehrfach mit einem Fernglas die nur ca. 5 m entfernte Technik aufklärte. Der dritte Insasse (weiblich) stand in der geöffneten Dachluke und brachte eine Videokamera zum Einsatz.

MI Frankreichs

Angehörige der französischen Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, 6871–3875, u. a. folgende Rechtsverletzungen:

Am 11. April 1989, 14.08 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Biesdorf von der Klara-Schabbel-Straße aus die Straße Am Waldberg in Richtung Dohlengrund, missachtete dabei zweimal das Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) und hielt ca. eine Minute.

Der Fahrer tätigte mithilfe eines Fernglases visuelle Aufklärungsaktivitäten in Richtung Rangierbahnhof Wuhlheide. Die Weiterfahrt erfolgte in Richtung Stellwerk W 6.

Am 18. April 1989, 15.24 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst von der Stolzenfelsstraße aus die Wiesengrundstraße zur Verladeanlage der Deutschen Reichsbahn und missachtete dabei viermal das Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (dreimal außer Anlieger).

Von 16.40 Uhr bis 18.36 Uhr hielt es in Berlin-Biesdorf, unterhalb der Zufahrt zum Stellwerk W 6 des Rangierbahnhofes Wuhlheide. Als um 18.35 Uhr ein Transportzug mit verladener Panzertechnik der WGSS den Standort in Richtung Norden passierte, fotografierten beide Insassen, außerhalb des Fahrzeuges stehend, in Richtung der Militärtechnik.

Am 11. Mai 1989, 10.17 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick am Trafohaus in der Köpenicker Allee am S-Bahnhof Wuhlheide.

10.45 Uhr passierte ein Transportzug mit verladener Militärtechnik der WGSS aus Richtung Süden kommend den Standort des MI-Kfz in Richtung Rangierbahnhof Wuhlheide. Die beiden französischen Armeeangehörigen brachten, neben dem Kfz stehend, Fototechnik in Richtung des Militärtransportes zum Einsatz.

Anlage 1 zur Information Nr. 369/89

Übersicht zum Umfang und zur Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1989 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1988

Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1989 insgesamt 144 463 (126 882)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 141 871 (123 943) Angehörige mit 32 830 (28 047) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 2 592 (2 939) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein.

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das 1. Halbjahr 1988. [Original-Fußnote]

Gegenüber dem Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 1988 ist damit erneut ein erheblicher Anstieg der Anzahl eingereister Militärpersonen sowie der Anzahl an zur Einreise benutzten Militärfahrzeugen um 13,9 % (18,9 %) bzw. 17,1 % (20,4 %) festzustellen.

Unter den Eingereisten befanden sich 2 727 (2 640) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 902 (847) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen realisierten, davon

  • 487 (482) Angehörige der MI der USA mit 214 (203) Kfz,

  • 1 186 (1 214) Angehörige der MI Großbritanniens mit 361 (355),

  • 1 054 (944) Angehörige der MI Frankreichs mit 327 (289) Kfz.

Im Gesamteinsatz des Potenzials der drei westlichen MI zeigt sich damit ein leichter Anstieg (+ 3,3 % eingereiste MI-Angehörige/+ 6,5 % Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen), der überwiegend von der MI Frankreichs getragen wird.

Zu den Anteilen der einzelnen MI am eingesetzten Gesamtpotenzial folgende Übersicht:

[Militärinspektion]

Anteil an der Gesamtzahl der eingesetzten MI-Angehörigen

Anteil an der Gesamtzahl der MI-Aufklärungsfahrzeuge

MI der USA

17,9 % (18,3 %)

23,7 % (24,0 %)

MI Großbritanniens

43,5 % (46,0 %)

40,0 % (41,9 %)

MI Frankreichs

38,6 % (35,7 %)

36,3 % (34,1 %)

Ersichtlich wird damit, dass die MI Großbritanniens gegenwärtig weiterhin das stärkste Kräftepotenzial zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, zum Einsatz bringt, wobei leichte Rückgänge – auch bei der MI der USA – durch die MI Frankreichs kompensiert werden.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI während des Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1989 in 1 588 (1 309) Fällen – gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Anstieg um 21,3 % unter Missbrauch ihnen eingeräumter Befugnisse Rechtsvorschriften der DDR verletzt, darunter durch Angehörige der MI

[Militärinspektion]

Fälle

Tendenz

der USA

547 (438)

(+ 24,9 %)

Großbritanniens

685 (563)

(+ 21,7 %)

Frankreichs

356 (308)

(+ 15,6 %)

Diesen Feststellungen zufolge missachteten Angehörige der drei westlichen MI durch die vorsätzliche Begehung grober Ordnungswidrigkeiten in 1 578 (1 297) Fällen – Anstieg 21,7 % – die Bestimmungen der StVO der DDR (99,4 % aller Rechtsverletzungen), woran Angehörige der MI der USA in 543 (435) (+ 24,8 %), der MI Großbritanniens in 681 (561) (+ 21,4 %) und der MI Frankreichs in 354 (301) (+ 17,6 %) Fällen beteiligt waren. In 0,6 % der Fälle von Rechtsverletzungen handelt es sich um Verstöße gegen die Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979.

(Die Entwicklungstendenzen auf dem Gebiet der Verstöße gegen die StVO der DDR charakterisieren nur bedingt das Fahrverhalten der drei westlichen MI, da das Feststellungsaufkommen zu derartigen Rechtsverletzungen objektiv erheblichen Schwankungen unterliegt.)

Im Berichtszeitraum wurden in 4 123 (3 604) Fällen Vorbeifahrten bzw. Aufenthalte unterschiedlicher Dauer von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der WGSS, der bewaffneten Organe der DDR sowie an anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen festgestellt bzw. Handlungen gegenüber Militärtechnik außerhalb militärischer Objekte erkannt, wobei durch Insassen der Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit überwiegend hoher Intensität und unter Einsatz verschiedenartiger technischer Mittel differenzierte Beobachtungs- und Aufklärungsaktivitäten einschließlich Aufzeichnungen und Dokumentationen vorgenommen wurden, darunter u. a. an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

1 233 (1 166)

29,9 (32,4)

Objekten der WGSS

796 (694)

19,3 (19,3)

Objekten der Grenztruppen der DDR

331 (291)

8,0 (8,1)

Objekten des MdI

44 (66)

1,1 (1,8)

Objekten der NVA

547 (549)

13,3 (15,2)

Getroffenen Feststellungen über diesbezügliche Aktivitäten zufolge waren Angehörige der MI der USA in 859 (770) – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Anstieg um 11,6 % (41,0 %) –, Großbritanniens in 2 113 (1 924) Anstieg um 9,8 % (20,6 %) – und Frankreichs in 1 151 (911) – Anstieg um 26,3 % (46,2 %) – Fällen beteiligt.

Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 1989 in

  • 46 (89) Fällen bis zwei Stunden,

  • 364 (412) Fällen von zwei bis vier Stunden,

  • 492 (346) Fällen über vier Stunden

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Diese Feststellungen verdeutlichen insgesamt die Fortsetzung der Tendenz einer zeitlichen Ausdehnung der Aufklärungsfahrten, an der die drei westlichen MI differenziert beteiligt sind.

Hierzu folgende Übersicht:

Militärinspektion

bis 2 Stunden
Fälle

2 bis 4 Stunden
Fälle

über 4 Stunden
Fälle

der USA

37 (48)

102 (100)

75 (55)

Großbritanniens

2 (15)

29 (65)

330 (275)

Frankreichs

7 (26)

233 (247)

87 (16)

Die Gesamtaufenthaltsdauer aller eingesetzten Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beträgt im 1. Halbjahr 1989 ca. 4 751 Stunden gegenüber ca. 3 461 Stunden im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Das entspricht einer Erhöhung um 1 290 (+ 314) Stunden bzw. 37,3 % (+ 10,0 %).

Neben der Erhöhung des Kfz-technischen Einsatzes (+ 6,5 %) der drei westlichen MI gegenüber dem Vergleichszeitraum, ergibt sich daraus eine erhöhte durchschnittliche Aufenthaltsdauer von 5,3 (4,1) Stunden pro Aufklärungsfahrt, worin sich eine weitere Steigerung der Intensität im Einsatz des gegnerischen Potenzials widerspiegelt.

Anlage 2 zur Information Nr. 369/89

Schuldhaft verursachter Verkehrsunfall durch einen Angehörigen der französischen Armee mit einem Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs

Am 22. April 1989, 13.50 Uhr, verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der Republik Frankreich mit dem Aufklärungsfahrzeug der Militärinspektion Frankreichs Kennzeichen 6871–3875 Typ: Mercedes-Jeep (besetzt mit einer weiteren männlichen Person in Uniform) in Berlin-Friedrichshain Persiusstraße/Markgrafendamm schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Fahrer des MI-Kfz befuhr die Persiusstraße in Richtung Markgrafendamm und bog von der linken Fahrspur nach rechts in den Markgrafendamm ein. Dabei wechselte er, ohne den nachfolgenden Verkehr zu beachten, in die rechte Fahrspur und es kam zu einer seitlichen Berührung mit einem Pkw, Typ Trabant der bewaffneten Organe der DDR.

Personen wurden nicht verletzt. Am Pkw Trabant entstand ein Sachschaden von ca. 200 Mark. Das französische MI-Fahrzeug setzte seine Fahrt nach kurzem Halt fort und reiste 15.55 Uhr über die GÜST Friedrich-/Zimmerstraße aus. Die Unfallaufnahme erfolgte durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei.

Anlage 3 zur Information Nr. 369/89

Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs

Am 8. April 1989, 21.35 Uhr, verursachte der Fahrer des USA-Pkw (in Zivilkleidung), Kennzeichen TE 9233, Typ VW Golf, (besetzt mit einer weiteren weiblichen Person in Zivil) in Berlin-Lichtenberg Alfred-Jung-Straße/Storkower Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der USA-Militärangehörige befuhr die Alfred-Jung-Straße aus Richtung Scheffelstraße. Beim Kreuzen der Storkower Straße kam es aufgrund des Nichtbeachtens der Vorfahrt durch den Militärangehörigen, zum Zusammenstoß mit einem von rechts kommenden Taxi der Berliner Verkehrsbetriebe, Typ Wolga.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden von insgesamt ca. 2 000 Mark, davon ca. 1 500 Mark am Pkw Wolga. Eine Legitimierung der Militärangehörigen erfolgte nicht. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 10. April 1989, 14.45 Uhr, verursachte der Fahrer des britischen Reisebusses, Kennzeichen 08 XK 29, Typ MAN (besetzt mit drei weiteren männlichen Personen in Uniform und sieben weiblichen Personen in Zivil) in Berlin-Mitte, Karl-Liebknecht-Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der britische Militärangehörige befuhr die rechte Fahrspur der Karl-Liebknecht-Straße in Richtung Marx-Engels-Platz.5 Beim Fahrspurwechsel nach links kam es aufgrund Unaufmerksamkeit zu einer Berührung mit einem Reisebus des VEB Kraftverkehr Schwerin, Typ Ikarus 256, der die rechte Fahrspur vor dem britischen Militärfahrzeug befuhr.

Personen wurden nicht verletzt. Am KOM Ikarus entstand ein Sachschaden von ca. 500 Mark, am KOM MAN ca. 100 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 24. April 1989, 20.22 Uhr, verursachte ein uniformierter Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA mit dem USA-Pkw, Kennzeichen JD 9928, Typ Spektrum (besetzt mit einer weiteren weiblichen Person in Zivil) in Berlin-Mitte, Leipziger Straße/Mauerstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall mit Personenschaden.

Der USA-Militärangehörige befuhr die Mauerstraße in Richtung Grenzübergangsstelle Friedrichstraße. Beim Kreuzen der bevorrechtigten Leipziger Straße kam es infolge Nichtgewähren der Vorfahrt durch den Militärangehörigen zu einem Zusammenstoß mit einem Pkw, Typ WAS 2104 der sowjetischen Firmenvertretung Elektron.

Die durch den Zusammenstoß verletzte Insassin des USA-Pkw lehnte die durch den am Ort befindlichen Arzt des Rettungsamtes Berlin angebotene ärztliche Hilfe ab.

Der Fahrer des Pkw WAS 2104 (Angehöriger des Verwaltungs- und technischen Personals der Botschaft der UdSSR in der DDR) erlitt eine Prellung am linken Arm und suchte auf eigenen Wunsch einen Arzt auf. Die zweite Insassin des genannten Pkw (Sowjetbürgerin) erlitt eine Schädelkontusion und wurde in der Charité ambulant versorgt.

Darüber hinaus entstand ein Sachschaden von insgesamt 15 000 Mark, davon ca. 10 000 Mark am Pkw WAS 2104. Eine Legitimierung der Militärangehörigen erfolgte nicht.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 4. Mai 1989, 15.10 Uhr, verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs mit dem Pkw Kennzeichen FZ 0084, Typ Renault 25 GTX (besetzt mit zwei weiteren männlichen Personen in Uniform und einer männlichen Person in Zivil) in Berlin-Mitte, Unter den Linden/Charlottenstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Militärangehörige befuhr die Charlottenstraße als Linksabbieger in die Straße Unter den Linden. Dabei stieß er aufgrund des Nichtbeachtens der Vorfahrt mit einem in Richtung Brandenburger Tor fahrenden Pkw, Typ Warburg 353, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, zusammen.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 250 Mark an jedem beteiligten Fahrzeug.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 7. Mai 1989, 23.20 Uhr, verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs mit dem Pkw, Kennzeichen FZ 2269, Typ Citroen CX 2400, in Berlin, Reinhardtstraße/Albrechtstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Militärangehörige befuhr die Albrechtstraße aus Richtung Schiffbauerdamm kommend in Richtung Reinhardtstraße. Infolge Nichtbeachtens des bevorrechtigten Verkehrs auf der Reinhardtstraße kam es zu einem Zusammenstoß mit einem Bus der Linie 78 der Berliner Verkehrsbetriebe. Personen wurden nicht verletzt.

An den beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von ca. 3 000 Mark, davon ca. 1 000 Mark am KOM. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 19. Mai 1989, 19.20 Uhr, verursachte der Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, [Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1956, wh. 6652 Bexbach (BRD), [Straße, Nr.], Reisepass der USA Nr. […], ausgestellt am [Tag, Monat, Jahr] in Chicago, gültig bis [Tag, Monat, Jahr], mit dem Pkw, Kennzeichen JK 9912, Typ Ford (besetzt mit vier weiteren Militärangehörigen, davon zwei Personen in Uniform) in Berlin-Weißensee, Bizetstraße/Herbert-Baum-Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der USA-Militärangehörige befuhr mit dem Pkw die Herbert-Baum-Straße in Richtung Klement-Gottwald-Allee.6 Beim Kreuzen der bevorrechtigten Bizetstraße kam es aufgrund des Nichtbeachtens der Vorfahrt zum Zusammenstoß mit einem Krad, Typ ETZ 250, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, welches die Bizetstraße in Richtung Smetanastraße befuhr.

Der Fahrer des Krad wurde leicht verletzt (Prellungen linkes Knie und Ellenbogen) und konnte am Ort ambulant behandelt werden. Es entstand Sachschaden von ca. 4 000 Mark, davon ca. 3 000 Mark am Krad.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 9. Juni 1989, 16.00 Uhr, verursachte ein uniformierter Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA mit dem Pkw, Kennzeichen EU 1141, Typ VW Käfer, in Berlin-Mitte, Jüdenstraße/Grunerstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Militärangehörige befuhr mit dem Pkw die Grunerstraße vom Alexanderplatz kommend in Richtung Mühlendamm in der ersten Fahrspur. In Höhe der einmündenden Jüdenstraße wechselte er in die zweite Fahrspur, wobei er infolge Unaufmerksamkeit auf einen vor ihm fahrenden und ebenfalls von der ersten in die zweite Fahrspur wechselnden Radfahrer aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, auffuhr. Dieser wurde dabei nicht verletzt. Am Fahrrad entstand ein Sachschaden von ca. 100 Mark.

Der Pkw, mit einem Unteroffizier der Landstreitkräfte und der weiblichen Person in Zivil – [Name 2, Vorname] – besetzt, hielt sich in der Zeit von 10.05 Uhr bis 16.35 Uhr auf dem Gebiet der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 26. Juni 1989, 15.50 Uhr, verursachte ein uniformierter Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA mit dem Pkw, Kennzeichen TJ 9662, Typ BMW 320 (vier Insassen), in Berlin-Friedrichshain, Strausberger Platz schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Militärangehörige fuhr von der mittleren Geradeausspur des Strausberger Platzes (Richtung Karl-Marx-Allee) verkehrswidrig nach links in Richtung Lichtenberger Straße, wodurch es zum Zusammenstoß mit einem die linke Fahrspur befahrenden Pkw, Typ Trabant, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, kam.

Personen wurden nicht verletzt.

Es entstand Sachschaden von je ca. 25,00 Mark an beiden beteiligten Fahrzeugen. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Anlage 4 zur Information Nr. 369/89

Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fahrzeugen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens und Frankreichs

Am 31. März 1989, 11.20 Uhr, verursachte eine DDR-Bürgerin aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, mit ihrem Pkw, Kennzeichen IBY 9–59, Typ Trabant, in Berlin-Friedrichshain, Straße der Pariser Kommune/Rüdersdorfer Straße, einen Verkehrsunfall.

Die DDR-Bürgerin befuhr die Rüdersdorfer Straße in Richtung Koppenstraße. Beim Kreuzen der bevorrechtigten Straße der Pariser Kommune kam es durch Nichtgewähren der Vorfahrt durch die DDR-Bürgerin zu einem Zusammenstoß mit dem Pkw, Kennzeichen E 340 WNC, Typ Audi 80, des britischen Militärangehörigen, [Name 3], Warrant Officer7 II, welcher die Geradeausfahrspur der Straße der Pariser Kommune in Richtung Karl-Marx-Allee befuhr.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden von ca. 150 Mark, davon ca. 120 Mark am Pkw Trabant.

Der Militärangehörige nahm Kontakt mit dem Verkehrsunfallkommando auf und gab auf Anfrage seinen Namen und Dienstgrad bekannt. Er äußerte sich weiterhin zum Unfallhergang.

Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 22. April 1989, 10.20 Uhr, verursachte ein DDR-Bürger aus dem Bezirk Frankfurt/O. mit seinem Pkw, Kennzeichen EGO 0–32, Typ Trabant, in Berlin-Mitte, Friedrichstraße/Französische Straße einen Verkehrsunfall.

Der DDR-Bürger befuhr die Französische Straße in Richtung Friedrichstraße und gewährte dem die Friedrichstraße in Richtung Unter den Linden befahrenden Pkw eines französischen Militärangehörigen, Kennzeichen FZ 1321, Typ Nissan-Patrol, nicht die Vorfahrt, sodass es zum Zusammenstoß zwischen beiden Pkw kam.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 5 000 Mark, davon 4 000 Mark am Pkw Trabant.

Der Unfall wurde von der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 1. Juni 1989, 15.30 Uhr, verursachte ein DDR-Bürger aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, mit seinem Pkw, Typ Trabant, Kennzeichen IY 89–78, in Berlin-Mitte, Mauerstraße, schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der DDR-Bürger befuhr mit seinem Pkw die Mauerstraße aus Richtung Leipziger Straße kommend. Beim Anfahren nach verkehrsbedingtem Halt und gleichzeitiger Fahrtrichtungsänderung nach rechts, kam es infolge Unaufmerksamkeit zu einer seitlichen Berührung mit dem rechts neben ihm befindlichen und ebenfalls anfahrenden Pkw eines uniformierten Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens, Kennzeichen FTF 660 V, Typ Mercedes (besetzt mit einer weiteren männlichen Person in Uniform, einer männlichen und einer weiblichen Person in Zivil).

Personen wurden nicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein gleichermaßen verteilter Sachschaden von ca. 250 Mark.

Der Unfall wurde von der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Anlage 5 zur Information Nr. 369/89

Feststellung eines Aufklärungsfahrzeuges der MI Frankreichs außerhalb des Territoriums der Hauptstadt der DDR, Berlin

Am 4. Mai 1989, 7.10 Uhr, (Einreise 6.30 Uhr, Friedrich-/Zimmerstraße mit drei Insassen) wurde das Aufklärungsfahrzeug der MI Frankreichs, Kennzeichen 8671–1657, (vier Uniformierte) in Erkner, Berliner Straße, in Höhe des VEB Plasta, in Richtung Berlin fahrend, ca. 250 m vor Ortseingang Berlin, festgestellt und durch einen Funkstreifenwagen der Deutschen Volkspolizei an der Weiterfahrt gehindert. Ein uniformierter Insasse wies sich daraufhin mit einem Passierschein aus, der die Berechtigung enthielt, das Territorium der Hauptstadt der DDR, Berlin, zu verlassen. Der Passierschein war von der sowjetischen Kommandantur Berlin ausgestellt, trug kein Datum und war in vier Sprachen gefertigt. (Zur Ausstellung derartiger Passierscheine liegen keine analogen Erkenntnisse vor.)

7.13 Uhr setzte das Fahrzeug seine Fahrt in Richtung Berlin fort. (Ausreise 9.20 Uhr, Friedrich-/Zimmerstraße mit drei Insassen) Die Differenz zur Anzahl der Insassen konnte nicht geklärt werden.

Anlage 6 zur Information Nr. 369/89

Zusammenfassende Einschätzung der Schwerpunkte der Aufklärungsaktivitäten und der Vorgehensweise der Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, für das 1. Halbjahr 1989

Die Schwerpunktgebiete der Aufklärungstätigkeit der drei westlichen MI waren auch in diesem Berichtszeitraum im Wesentlichen unverändert. Wiederholt angefahren wurde durch alle drei westlichen MI im Mai/Juni das Stellwerk im Waldgebiet Berlin-Köpenick, zwischen Köpenicker Allee und Hämmerlingstraße (südlich Bahndammseite im Jagen 327) was bisher nicht festgestellt wurde. Der Fußgängertunnel in Berlin-Karlshorst, zwischen Rägeliner Straße und Zwieseler Straße, wurde regelmäßig verkehrswidrig im Zusammenhang mit Aufklärungshandlungen befahren; von den Kfz der MI der USA und Großbritanniens fast täglich.

Seit dem 10. Mai 1989 hielt sich ständig ein MI-Kfz mit Besatzung in Berlin-Köpenick, Nähe S-Bahnhof Wuhlheide, am Trafohaus in der Köpenicker Allee auf. Bis einschließlich 31. Mai 1989 beteiligten sich alle drei MI an der Ablösung. Seit dem 1. Juni 1989 wurde dieser Standort nur noch von den MI-Angehörigen Großbritanniens besetzt. Das Interesse galt den Militärtransporten der NVA und der WGSS. Bei Durchfahrten solcher Transporte wurden Foto- und Videoaufzeichnungen gefertigt.

Teilweise hielten sich die Aufklärungsfahrzeuge auch auf der Freifläche an den Gleisanlagen am S-Bahnhof Wuhlheide auf.

Zwischen den Besatzungen der Kfz aller drei westlichen MI kam es am genannten Standort häufig zum Zusammentreffen und zu Unterhaltungen.

Zu den Kranzniederlegungen im Februar und Mai im Ehrenmal Treptow traten die Angehörigen aller drei MI in Erscheinung, wobei die MI-Angehörigen der USA und Großbritanniens sich meist außerhalb des Ehrenmals (Puschkinallee) aufhielten, um Foto- und Videoaufzeichnungen zu fertigen. Die Militärangehörigen Frankreichs erschienen in Zivil und liefen im Demonstrationszug auf das Gelände des Ehrenmals mit.

Kontakte zwischen MI-Angehörigen und DDR-Bürgern wurden nur im Gebiet Berlin-Karlshorst festgestellt.

Hierbei handelte es sich auch weiterhin um namentlich bekannte Jugendliche, von denen die Kontaktaufnahmen ausgehen.

Zu den drei westlichen MI im Einzelnen:

MI der USA

Im Verhalten der MI-Angehörigen bei Aufklärungshandlungen konnte eine gewisse Zurückhaltung insbesondere bei der Annäherung an Militärobjekte und Transporte der WGSS und NVA festgestellt werden. Auch wurde offensichtlich eine Konfrontation mit Angehörigen der WGSS, die zur Absicherung von Objekten und Verladungen eingesetzt waren, vermieden. Stattdessen häuften sich Fälle, in denen von USA-Armeeangehörigen Süßigkeiten oder Cola den Angehörigen der WGSS angeboten wurden, Effekten getauscht oder mittels Polaroid-Kamera gemeinsame Fotos gefertigt und ausgetauscht wurden. Andererseits wurden oft auch keinerlei Bestrebungen durch die Angehörigen der WGSS sichtbar, die MI-Aufklärer von der Militärtechnik fernzuhalten. Oft wurde es sogar gestattet, modernste Panzertechnik aus nächster Nähe mit Foto- und Videotechnik zu dokumentieren.

Zu Aufklärungsfahrten reisten täglich ein bis zwei Fahrzeuge ein, in seltensten Fällen drei bzw. vier Fahrzeuge. Reisten zwei Fahrzeuge zur gleichen Zeit ein, dann wurde auch fast über den gesamten Zeitraum gemeinsam gefahren. Die Aufenthaltsdauer lag im Durchschnitt bei ca. drei Stunden (Ausnahme Aktion am Bahnhof Wuhlheide im Mai).

Neben vier bekannten MI-Angehörigen, kam eine Reihe neuer MI-Angehöriger zum Einsatz, zu denen noch keine näheren Hinweise erarbeitet werden konnten.

MI Großbritanniens

Zu den Aufklärungsfahrten wurde nur noch der Fahrzeugtyp »Mercedes-Jeep« eingesetzt. Bis Ende Mai erfolgten in der Regel zwei Einreisen pro Tag, selten eine bzw. drei Einreisen. Seit Anfang Juni reisten täglich drei Fahrzeuge, bis auf wenige Ausnahmen, ein.

Es wurde festgestellt, dass speziell im Fahrzeug 07 XK 90 ein zweiter Innenspiegel mittels Gummisauger angebracht war. Dieser war so eingestellt, dass er vom Beifahrer eingesehen werden konnte.

Anlässlich der Kranzniederlegung am 23. Februar 1989 traten die MI-Angehörigen aktiv in Erscheinung. Vor dem Haupteingang des Ehrenmals in Treptow wurden die Repräsentanten von Partei und Regierung, der bewaffneten Organe der DDR sowie Angehörige der WGSS mittels Foto- und Videotechnik dokumentiert. Gleiches traf auch für die Kranzniederlegung am 8. Mai 1989 zu.

Während des ND-Pressefestes, um Juni 1989, zeigten die Angehörigen Interesse für das Militärpolitische Zentrum im Friedrichshain.

Neben fünf MI-Angehörigen, davon eine weibliche Person, die regelmäßig an den Aufklärungsfahrten teilnahmen, wurde festgestellt, dass häufig neues Personal eingesetzt wurde.

Am 14. Juni 1989 wurde erstmals bekannt, dass vom MI-Kfz 09 XK 10 sehr intensiv das Objekt (zurzeit Baugelände) »VE Elektroinvest Jena«, Bauleitung in Berlin-Hohenschönhausen, Pablo-Picasso-Straße, aufgeklärt wurde.

MI Frankreichs

Die Fahr- und Aufklärungstätigkeit der französischen MI wurde nach wie vor von zwei sich unterscheidenden Gruppen durchgeführt.

Bezüglich der Zusammensetzung der Besatzungen und der Fahrweise der ersten Gruppe gelten unverändert die getroffenen Feststellungen des 2. Halbjahres 1988.

Bei der zweiten Gruppe handelte es sich im Wesentlichen um den bereits bekannten Personenkreis. Seit Anfang Januar traten zwei neue Militärangehörige in Erscheinung, welche gemeinsam mit den bisher bekannten Personen handelten.

Diese beiden Militärangehörigen führten seit Anfang Juni selbstständig Aufklärungsfahrten auf teilweise völlig veränderten Fahrtrouten durch.

Während bis Mitte Mai wöchentlich maximal drei Einreisen von einem Kfz dieser Gruppe erfolgten, erhöhten sich die Einreisen ab Mitte Mai auf sechs bis sieben. Ab Juni waren es, bis auf wenige Ausnahmen, zwei Einreisen pro Tag.

Die Anfahrten in die Aufklärungsgebiete erfolgten fast ausschließlich über die Karl-Marx-Allee, Frankfurter Allee, Alt Biesdorf. Bezüglich der Kontaktaufnahmen zu anderen MI-Kfz wurde die Feststellung getroffen, dass diese nicht mehr nur im Zusammenhang mit Verladungen von Militärtechnik der WGSS erfolgten, sondern auch dann stattfanden, wenn sich Aufklärungsfahrzeuge der MI der USA oder Großbritanniens im Bereich Trafohaus am S-Bahnhof Wuhlheide aufhielten.

Bezüglich der Fahrweise wie ebenso zum Verhalten zu politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten gibt es keine Veränderungen.

  1. Zum nächsten Dokument Verbreitung von Flugblättern durch US-Bürger, Berlin

    7. August 1989
    Information Nr. 378/89 über das Verbreiten von Hetzblättern durch einen in den USA lebenden BRD-Bürger in der Hauptstadt der DDR, Berlin

  2. Zum vorherigen Dokument Feindliche Aktivitäten zu den Volkswahlen

    3. August 1989
    Information Nr. 367/89 über erste Hinweise zu Aktivitäten feindlicher, oppositioneller und anderer negativer Kräfte im Zusammenhang mit den Volkswahlen