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Grenzdurchbruch zweier Bundesmarinesoldaten mit Paddelboot in die DDR

5. Mai 1963
Einzelinformation Nr. 283/63 über einen Grenzdurchbruch von zwei Angehörigen der Bundesmarine

Am 5.5.1963, gegen 6.15 Uhr, wurde ein Paddelboot mit zwei Personen von den Posten der NVA/Grenze,1 Grenz-Regiment Schönberg in Pötenitz2 Wiek beim Anlanden an der Volksdorfer Mole gesichtet. Nach Auslösung von Alarm wurden zwei Bundesmarine-Angehörige durch den Bürgermeister von Harkensee gegen 8.15 Uhr festgenommen.

Bei den zwei Angehörigen der Bundesmarine handelt es sich um [den] Gefreiten [Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1941 in Aschaffenburg, wohnhaft Aschaffenburg, [Straße, Nr.], bei der Bundesmarine seit 5.11.1962, zuletzt beim 1. Küstenwachgeschwader Neustadt, und [den] Gefreiten [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1941 in Rostock, wohnhaft Bochum, [Straße, Nr.], bei der Bundesmarine seit 2.10.1961, zuletzt beim 1. Küstenwachgeschwader Neustadt.

Bei der Befragung durch das MfS gaben beide Angehörigen der Bundesmarine übereinstimmend Folgendes an:

Ihr Schiff befinde sich zurzeit zur Reparatur in der Werft von Travemünde. Beide hätten vom 4.5., 11.30 Uhr bis 0.00 Uhr, Ausgang nach Travemünde erhalten. Im Laufe des Ausgangs suchten sie mehrere Gaststätten auf und nahmen Alkohol zu sich. Gegen 0.30 Uhr begaben sie sich an Bord ihres Schiffes mit der Absicht, nach Abgabe der Ausgangskarten wieder an Land zu gehen. Das heimliche Verlassen ihres Schiffes sei von niemandem bemerkt worden. Danach entwendeten sie vom Fischereihafen von Travemünde ein 2-Sitzer-Paddelboot in der Absicht, nach Travemünde zu paddeln. Aufgrund des Alkoholgenusses hätten sie jedoch die Richtung verfehlt und seien nach Pötenitz Wiek gelangt. Sie begaben sich, nachdem sie angelegt hatten, auf unserem Gebiet landeinwärts. Nach zwei Stunden – vom Zeitpunkt des Anlegens in Pötenitz Wiek – befragten sie den Bürgermeister von Harkensee, wo sie sich befinden würden, worauf sie vom Bürgermeister festgenommen wurden.

Beide Angehörigen der Bundesmarine gaben während der Befragung an, unbedingt in die Bundesrepublik zurück zu wollen. Eine ausführliche Vernehmung ist gegenwärtig aber noch nicht möglich, da sie stark angetrunken sind.

Es ist vorgesehen, sie nach ihrer Ausnüchterung eingehend zu vernehmen und die Angaben über den Grenzdurchbruch zu überprüfen.

Die Personen befinden sich zzt. im Grenzkommando Schönberg zur Ausnüchterung.

Es wird vorgeschlagen, nach Abschluss der Untersuchungen die o. g. Angehörigen der Bundesmarine, wenn sie auf eine Rückkehr in die Bundesrepublik bestehen und sich keine Anhaltspunkte für eventuell erfolgte feindliche Absichten ergeben, nach Westdeutschland zurückzuschleusen und eine kurze Pressemitteilung3 zu veröffentlichen.

  1. Zum nächsten Dokument Übertritt von zwei Angehörigen der US-Armee in die DDR

    5. Mai 1963
    Einzelinformation Nr. 284/63 über den Übertritt von zwei Angehörigen der US-Armee in die DDR

  2. Zum vorherigen Dokument Flucht nach Westberlin mittels Lkw der NVA

    30. April 1963
    Einzelinformation Nr. 270/63 über einen schweren Grenzdurchbruch mittels Lkw der NVA in Berlin-Mitte, Leuschner-Damm am 29. April 1963