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Übertritt von zwei Angehörigen der US-Armee in die DDR

5. Mai 1963
Einzelinformation Nr. 284/63 über den Übertritt von zwei Angehörigen der US-Armee in die DDR

In den Mittagsstunden des 4.5.1963 überschritt der Hauptmann der US-Armee Svenson, Alfred, geb. [Tag, Monat] 1932 in USA, zuletzt stellvertretender Bataillonskommandeur beim II. Panzerbataillon, 1. Kavallerie-Regiment der 3. Panzerdivision aus dem Standort Gießen mit einem amerikanischen Militärfahrzeug (Jeep) im Raum Eisenach die Staatsgrenze der DDR und ersuchte um Asyl.1

Svenson gibt an, Philosophie studiert zu haben. Während seines Studiums will er die Reserveprüfung abgelegt haben und im Juni 1958 als aktiver Offizier in die Armee eingetreten sein. Nach seinen Angaben befindet er sich seit Juli 1959 in Westdeutschland, wo er bei der 3. Panzerdivision zunächst die Tätigkeit eines Kompaniechefs, eines Sicherheitsoffiziers und zuletzt die des stellvertretenden Bataillons-Kommandeurs ausübte. Svenson spricht gut deutsch und erklärt, auch gut russisch sprechen zu können.

In der Befragung durch das MfS gibt Svenson weiter an, in seiner Eigenschaft als stellvertretender Bataillons-Kommandeur an einem Stabsmanöver der US-Armee beteiligt gewesen zu sein. Von seinem Manöverstandort Kirchheim bei Hersfeld aus sei er während seiner Freizeit in Uniform in die DDR geflüchtet.

(Nach uns vorliegenden Informationen findet vom 2. bis 7.5.1963 eine Stabs- und Luftwaffenübung der NATO-Armeegruppe Mitte und der IV. Alliierten Taktischen Luftflotte unter der Bezeichnung »GRAND-SAM II« statt. Nähere Angaben hierzu liegen noch nicht vor.)

Über die Umstände seines Grenzübertritts sagt Svenson weiter aus, dass er bis an die Staatsgrenze von seinem Fahrer begleitet worden sei. Da dieser jedoch nicht gewillt gewesen sei, ebenfalls in die DDR überzutreten, habe er ihn unmittelbar vor dem Übertritt in die DDR zurückgeschickt und habe allein mit dem Jeep die Grenzbefestigungen durchbrochen.

Über seine Absichten, in die DDR überzusiedeln, sei keine weitere Person informiert gewesen; lediglich der Fahrer habe von seinen Absichten gewusst.

Nach den Ursachen seines Übertritts in die DDR befragt, gibt Svenson an, dass er aus freiem Entschluss in die DDR gekommen sei, da er sich als Kommunist fühlen würde. Er beabsichtigt, in der DDR wohnhaft zu werden und eine Arbeit aufzunehmen.

In diesem Zusammenhang erklärte er noch, dass er seit einiger Zeit eine deutsche Freundin in Gießen habe, die aus der DDR – aus der Nähe von Dresden – stammen soll. Die Freundin sei jetzt bei der Deutschen Bank in Gießen beschäftigt.

Svenson brachte weiterhin zum Ausdruck, er wünsche nicht, mit der amerikanischen Militärmission in der DDR bei Anfragen derselben über seine Person in Verbindung zu kommen.

Aufgrund starker Übermüdungserscheinungen des Svenson musste die Befragung durch das MfS unterbrochen werden.

Zur Aufklärung der näheren Umstände des Übertritts des Svenson in die DDR, seiner militärischen Kenntnisse usw. und zur Überprüfung der von ihm gemachten Angaben wird mindestens eine Woche benötigt. Es wird gebeten zu prüfen, ob bis zum Vorliegen der genauen Untersuchungsergebnisse von einer Presseveröffentlichung – in der Svenson mit Uniform und Jeep abgebildet werden könnte – Abstand genommen werden kann.2

Am 3.5.1963 hat im Bereich der 2. Kompanie, II. Grenzabteilung, 1. Grenzbataillon, 2. Grenzbrigade der Angehörige der US-Armee Corporal Cain, Benjamin, geb. 1928 in Cleveland, Angehöriger des 6. Infanterie-Regiments, Objekt Mc-Nair-Barracks, Berlin-Lichterfelde, die Staatsgrenze Westberlin – DDR durchbrochen und um Asyl in der DDR ersucht.3

Vom MfS werden gegenwärtig entsprechende Untersuchungen zur Aufklärung dieses Grenzübertritts geführt.

  1. Zum nächsten Dokument Verhinderte Ausschleusung über Grenzübergang Friedrich-/Zimmerstraße

    7. Mai 1963
    Einzelinformation Nr. 287/63 über einen versuchten Grenzdurchbruch mittels Pkw am KPP Friedrich-/Zimmerstraße am 4. Mai 1963

  2. Zum vorherigen Dokument Grenzdurchbruch zweier Bundesmarinesoldaten mit Paddelboot in die DDR

    5. Mai 1963
    Einzelinformation Nr. 283/63 über einen Grenzdurchbruch von zwei Angehörigen der Bundesmarine