Direkt zum Seiteninhalt springen

Liquidierung einer staatsfeindlichen Gruppe in der Volkspolizei

4. Februar 1963
Einzelinformation Nr. 77/63 über die Liquidierung einer staatsfeindlichen Gruppe in der 4. VP-Bereitschaft Magdeburg

Am 20.12.1962 erhielt das MfS Hinweise über den geplanten Grenzdurchbruch einer Gruppe VP-Angehöriger der 4. VP-Bereitschaft Magdeburg im Raum Ilsenburg, Kreis Wernigerode. Aufgrund der sofort eingeleiteten Bearbeitung dieser Hinweise wurden am 28.12.1962 drei Mitglieder dieser Gruppe festgenommen. Die Untersuchungen durch das MfS erbrachten neben dem beabsichtigten bewaffneten Grenzdurchbruch Beweise dafür, dass diese Gruppe bereits seit 1960 staatsfeindlich tätig ist. Daraufhin wurden bis zum 3.1.1963 drei weitere Personen durch das MfS festgenommen.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um folgende Personen: 1. [Name 19, Vorname] (4. Bereitschaft), 2. [Name 20, Vorname] (4. Bereitschaft), 3. [Name 21, Vorname] (4. Bereitschaft), 4. [Name 22, Vorname] (4. Bereitschaft), 5. [Name 23, Vorname] (von 1951 bis 1958 Angehöriger der Grenzpolizei, Schwager von [Name 22]), 6. [Name 24, Vorname] (bis November 1962 4. Bereitschaft, jetzt Lehrerstudium in Staßfurt).

Gegen weitere drei Personen wurde ein Ermittlungsverfahren ohne Haft eingeleitet. Es handelt sich dabei um das Ehepaar [Name 25], das in der 4. Bereitschaft eine HO-Verkaufsstelle betreibt, und den Leutnant der VP [Vorname Name 26] (selbstständiger Aufklärungszugführer).1

Die genannte Gruppe besaß eine Reihe Querverbindungen, u. a. auch zur 11. Bereitschaft, die gegenwärtig noch untersucht werden.

Das bisherige Untersuchungsergebnis:

Die genannte staatsfeindliche Gruppe hatte sich im Jahre 1960 gebildet. Im Wesentlichen setzte sie sich aus langjährig dienenden VP-Angehörigen der 4. VP-Bereitschaft Magdeburg zusammen. Die Mehrzahl dieser Personen hatte bereits vor dem Eintritt in die Reihen der Volkspolizei eine negative Einstellung zu unserem Staat. Diese entwickelte sich vor allem durch Besuche in Westberlin und Westdeutschland, familiäre oder freundschaftliche Verbindungen nach Westdeutschland, Lesen westlicher Schundliteratur und laufendes Abhören von NATO-Sendern2 (Funk und Fernsehen).

Diese negative Einstellung der Beschuldigten war auch die Ursache dafür, dass sie sich schnell näher anfreundeten. Sämtliche genannten Personen haben auch während ihrer Zugehörigkeit zur Bereitschaftspolizei – besonders aber in den Jahren 1960 bis 1962 – laufend das Programm des Westfernsehens verfolgt. Dabei spielte verschiedentlich auch das Elternhaus eine äußerst schlechte und die späteren Straftaten begünstigende Rolle. Aber auch durch die Verbindung zu verschiedenen Zivilpersonen in Magdeburg und Umgebung wurden ihnen Sendungen des westzonalen Fernsehens zugänglich. Dabei spielte auch die Verbindung zu dem ehemaligen VP-Angehörigen [Name 24] eine Rolle, der wegen politischer Unzuverlässigkeit aus den Reihen der VP entlassen wurde, jedoch unbegreiflicher Weise ein Lehrerstudium in Staßfurt aufnehmen konnte. Weiterer enger Kontakt bestand zum Leutnant der Volkspolizei [Name 26]. Dieser verantwortliche Offizier lud VP-Angehörige und Zivilpersonen in seine Wohnung ein, um mit ihnen gemeinsam das Westfernsehprogramm – u. a. auch ausgesprochene Hetzsendungen – zu empfangen.

Darüber hinaus nahmen auch die Offiziere der Bereitschaftspolizei Oberleutnant [Name 27], Leutnant [Name 28], Leutnant [Name 29] und Leutnant [Name 30] an solchen Gemeinschaftsempfängen teil. Da dieser Zustand auch anderen VP-Angehörigen zur Kenntnis gelangte, büßten diese Offiziere ihre Autorität bei den Mannschaften zum großen Teil ein.

Obwohl das Verhalten des [Name 26] Mitte 1962 dem Polit-Stellvertreter, Major der VP [Name 31], bekannt wurde, erfolgte außer einer Aussprache keine Einleitung anderer Maßnahmen. [Name 26] setzte auch nach dieser Aussprache, in der er alles abstritt, seine »Gemeinschaftsempfänge« fort.

Das bisher in der Untersuchung erarbeitete Beweismaterial lässt deutlich erkennen, wie der laufende Empfang von Hetzsendungen bewusstseinsmäßig auf die Beschuldigten einwirkte. Auch das ständige Lesen westlicher Literatur hatte einen negativen Einfluss. Es handelte sich dabei nicht nur um Schmutzliteratur (sogenannte Comics), sondern auch um ausgesprochen faschistische bzw. antikommunistische Hetzschriften (z. B. »Der verratene Sozialismus«3).

Derartige Erzeugnisse wurden von dem VP-Angehörigen [Name 32] aktentaschenweise mit zum Dienst gebracht und sowohl unter der staatsfeindlichen Gruppe als auch unter befreundeten Personen verbreitet.

Der ständige Einfluss der politisch-ideologischen Diversion4 des Gegners bewirkte, dass die Gruppe zu staatsfeindlichen Handlungen in Form von staatsgefährdender Propaganda und Hetze überging. Die Gruppe betrieb damit eine planmäßige und bewusste Zersetzungstätigkeit innerhalb der Bereitschaftspolizei.

Im Vordergrund stand die Verherrlichung des faschistischen Systems, wobei sich unter den Gruppenmitgliedern ein regulärer »Hitlerkult« entwickelte. Typisch hierfür war auch die Einführung des faschistischen Grußes. Als Vorbild wurde die ehemalige SS-Leibstandarte5 betrachtet.

In sehr starkem Maße wurde Mordhetze gegen alle fortschrittlichen Menschen in der DDR betrieben. Ein Besuch im ehemaligen KZ Buchenwald führte bei den Gruppenmitgliedern dazu, die in diesem Lager verübten Gräueltaten der SS zu bewundern. Allerdings sei die SS noch »zu human« vorgegangen. Die Verbrennungsöfen in Buchenwald ließen sich aber sehr schnell wieder in Gang setzen und »dann könne das Versäumte nachgeholt werden«.

Im Zusammenhang mit derartigen Äußerungen wurde auch Genosse Walter Ulbricht6 in gemeinster Weise beschimpft und verleumdet. Im Waffenkeller des Objektes der Bereitschaftspolizei wurden mit KK-Gewehren regelrechte »Schießübungen« auf das Bild des Staatsratsvorsitzenden veranstaltet.

Eine weitere Form der staatsgefährdenden Hetze bestand in solchen Reden, dass unsere Regierungsmitglieder unfähig seien, einen Staat zu leiten. Den Ausgangspunkt bildeten beispielsweise die Maßnahmen vom 13.8.19617 und die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft, worauf die Versorgungsschwierigkeiten in der DDR zurückzuführen seien.

Der faschistische Putschversuch vom 17.6.19538 wurde in äußerst gehässiger Form entstellt. Dabei kam zum Ausdruck, dass die Arbeiter in der DDR nur Waffen haben müssten, dann würden sie sich selbst »befreien«. Als leuchtendes Vorbild galten immer die Verhältnisse in Westdeutschland. Daraus resultiert auch die bereits im Jahre 1961 ausgesprochene Absicht, fahnenflüchtig zu werden und die DDR illegal zu verlassen.

Die staatsgefährdende Propaganda und Hetze richtete sich in besonderem Maße auch gegen die Sowjetunion. Die von der faschistischen Wehrmacht in der Sowjetunion verübten Verbrechen wurden allgemein begrüßt. Während des Polit-Unterrichtes versuchte die Gruppe, durch entsprechende Fragen und Diskussionsbeiträge zersetzend auf andere Angehörige der Bereitschaftspolizei einzuwirken. Mit besonderer Sorgfalt hat der Beschuldigte [Name 19], der als das ideologische Haupt der Gruppe anzusehen ist, bereits bei der Unterrichtsvorbereitung feindliche Losungen erarbeitet, die durch einzelne Gruppenmitglieder später in den Unterricht hineingetragen wurden.

Bereits Ende 1961, besonders aber im Laufe des Jahres 1962, gab es unter den Gruppenmitgliedern Vorstellungen darüber, wie sie trotz der Sicherungsmaßnahmen vom 13.8.1961 die DDR – wenn notwendig mit Waffengewalt – verlassen könnten. Diese Pläne der Beschuldigten wurden vor allem dadurch unterstützt, dass sich Zivilpersonen in verantwortungsloser Weise in die Entwicklung der Ereignisse einschalteten. Dies trifft besonders für das bereits eingangs erwähnte Ehepaar [Name 25] aus Magdeburg zu. Aufgrund mehrjähriger Tätigkeit im Objekt der Bereitschaftspolizei besaß dieses Ehepaar umfangreiche Kenntnisse vom internen Dienstgeschehen der Bereitschaftspolizei und engen Kontakt zu einigen Gruppenmitgliedern. Bei Zusammenkünften in der Verkaufsstelle wurden Diskussionen hetzerischen und staatsverleumderischen Inhalts geführt. Durch derartige Gespräche erhielt die [Name 25] Kenntnis von der geplanten Fahnenflucht. Sie gab daraufhin Ratschläge zur Verwirklichung dieses Verbrechens und bestärkte die Beschuldigten in deren Vorhaben.

Der Beschuldigte [Name 22] nahm Mitte 1962 Verbindung zu seinem Schwager [Name 23] auf, der durch seine frühere Zugehörigkeit zur Deutschen Grenzpolizei im Raum Ilsenburg (1951–1958) ausgezeichnete Kenntnisse über das dortige Grenzgebiet besitzt. [Name 23] sicherte sofort seine Hilfe zu.

Zu erwähnen ist noch, dass [Name 23] neben einer Reihe gesellschaftlicher Funktionen auch die eines Kampfgruppenkommandeurs9 im VEB Ilsewerk10 ausübte und bis zu seiner Verhaftung persönliche Beziehungen zu Offizieren und Unterführern der NVA/Grenze11 in Ilsenburg unterhielt.

Am 6.10.1962 entwickelte der [Name 23] [mit] den Beschuldigten [Name 19] und [Name 22] einen genauen Plan zur Verwirklichung des geplanten Grenzdurchbruchs. Infolge der Zweifel, die [Name 19] an den Ausführungen des [Name 23] hegte, kam es zu diesem Zeitpunkt nicht zur Durchführung des Vorhabens. [Name 23] erhielt trotzdem seine Bereitschaft zur Schleusung aufrecht. (Es besteht der dringende Verdacht, dass er bereits andere Personen nach Westdeutschland geschleust hat.)

In der Folgezeit wurde zwischen [Name 19], [Name 22] und [Name 24] ein erneutes derartiges Vorhaben erörtert. Neben der beabsichtigten Beschaffung von Waffen wurde dabei ein eventuelles Zusammentreffen mit Angehörigen der Grenzsicherungsorgane einkalkuliert. In diesem Falle sollte rigoros von der Waffe Gebrauch gemacht werden. Die Vorstellungen der Beschuldigten reichten sogar so weit, nach erfolgtem Grenzdurchbruch über die westzonalen Rundfunk- und Fernsehstationen zu sprechen.

Am 20.10.1962 setzte sich [Name 22] (Waffenwart) in den Besitz der Waffenkammerschlüssel und rüstete sich und [Name 24] mit je einer Pistole und 60 Schuss Munition aus. Da andere Gruppenmitglieder den Zeitpunkt für einen Durchbruch für ungünstig hielten, begaben sich lediglich [Name 24] und [Name 22] nach Ilsenburg zu [Name 23]. Da der Beschuldigte [Name 23] die beiden erst am kommenden Morgen schleusen konnte, fuhren diese in den Nachtstunden wieder in das Objekt zurück. In der Zwischenzeit waren keine Nachforschungen nach ihnen angestellt worden, auch das Verschwinden der Waffenkammerschlüssel war nicht bemerkt worden.

In der Folgezeit wurde nach Möglichkeiten gesucht, gemeinsam als Gruppe die Sicherungseinrichtungen durchbrechen zu können. Dabei wurde auch eine Ausrüstung mit Maschinenpistolen und Handgranaten in Erwägung gezogen, damit jeder Widerstand seitens der Grenzsicherungsorgane gebrochen werden konnte.

Nach Rücksprache mit dem Militärstaatsanwalt wurden außer den sechs genannten Personen keine weiteren Inhaftierungen vorgenommen, sondern Ermittlungs- bzw. Disziplinarverfahren eingeleitet.

In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass am 28.1.1963 mit dem Militärstaatsanwalt festgelegt wurde, verschiedene Angehörige der Bereitschaftspolizei in Arrest zu nehmen. Es gelang gegen 17.30 Uhr jedoch nicht, verantwortliche Offiziere der 4. Bereitschaft zur Aussprechung und Vollziehung des Arrestes zu erreichen. Erst über die BdVP konnten entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.

Neben dem Tatbestand erbrachte die Untersuchung des MfS auch eine Anzahl von Momenten, die die staatsfeindliche Tätigkeit der Gruppe in gewisser Hinsicht begünstigten. Sie bestanden im Wesentlichen darin:

Während in der 11. VP-Bereitschaft ein verhältnismäßig gutes Leitungskollektiv besteht, ist das in der 4. Bereitschaft nicht der Fall. Der Kommandeur der 4. Bereitschaft, Major [Name 33], missbraucht das Prinzip der Einzelleitung durch persönliche diktatorische Maßnahmen. Vorschläge der Partei und des gesamten Leitungskollektives lässt er völlig unbeachtet. Trotz mehrerer Auseinandersetzungen zog Major [Name 33] keine Schlussfolgerungen. Kein Offizier oder Leitungsmitglied der Parteiorganisation wagt es, prinzipiell gegen sein selbstherrliches Auftreten Stellung zu nehmen. Er wird in seiner Haltung vom Stabschef, Hauptmann [Name 34], ständig aktiv unterstützt. Der 1. Stellvertreter, Hauptmann [Name 35], äußert zu aufgeworfenen Fragen der Leitungstätigkeit nie seine Meinung und geht den Weg des geringsten Widerstandes.

Die aufgezeigten Mängel in der Leitungstätigkeit wirken sich nachteilig auf die Arbeit der Unterführer aus. Insbesondere zeigt sich das im Verhältnis einiger Offiziere zu den Mannschaften. Major [Name 33] betitelt beispielsweise die Genossen Wachtmeister mit »Weihnachtsmann« und anderen Bezeichnungen. Hauptmann [Name 34] bringt zum Ausdruck, dass man bei der faschistischen Wehrmacht nicht so viel diskutiert hätte wie heute.

In der 11. Bereitschaft wurden in zwei Fällen Wachtmeister durch Offiziere geschlagen (Polit-Stellvertreter der SPW-Kompanie, Leutnant [Name 36] und Zugführer der 1. Kompanie, Leutnant [Name 37]).

Aus der ungenügenden Anleitungs- und Kontrolltätigkeit der verantwortlichen Offiziere lässt sich auch teilweise erklären, dass innerhalb des Objektes der 4. Bereitschaft Gemeinschaftsempfänge von NATO-Sendern (Radio Luxemburg, SFB, Deutschlandfunk und NWDR) stattfinden konnten. Beim Empfang solcher Programme wurde dann in den verschiedensten Formen Hetze gegen die DDR und die befreundeten sozialistischen Staaten betrieben. Solche Erscheinungen und die Tatsache, dass nicht nur unter den Beschuldigten, sondern auch bei anderen Bereitschaftspolizisten innerhalb des Objektes viele westliche Schund- und Schmutzschriften kursierten, hätten bei notwendigen Stubenkontrollen auffallen müssen.

Die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in beiden Bereitschaften ist sehr unterschiedlich. Während in der 11. Bereitschaft keine grundsätzlichen Schwächen auftraten, ist die Erziehungsarbeit in der 4. Bereitschaft unzureichend. Die meisten Vorgesetzten betrachten ihre Arbeit nach Unterrichtsschluss für beendet. Die Mannschaften sind sich dann meist selbst überlassen. Zum Beispiel schauten sich Soldaten und Unterführer der 2. Kompanie im Klubraum Westfernsehen an. Die Untersuchung dieses Vorkommnisses wurde durch die Kompanieleitung sehr labil durchgeführt, und der Kommandeur der 4. Bereitschaft, Major [Name 33], tat den Vorfall mit den Worten ab: »Wir lassen den Westkanal ausbauen, dann ist die Sache erledigt.« Die Auswirkungen des Westfernsehens und des Lesens westlicher Schundliteratur wurden vom Kommandeur und der Leitung der 4. Bereitschaft überhaupt nicht beachtet. Tatsache jedoch ist, dass politisch-ideologische Diversion und Aufweichungserscheinungen besonders in der 4. Bereitschaft große Ausmaße angenommen haben.

  1. Zum nächsten Dokument Ehemalige 3. Panzerdivision der deutschen Wehrmacht

    11. Februar 1963
    Einzelinformation Nr. 85/63 über die ehemalige 3. Panzerdivision des faschistischen Heeres

  2. Zum vorherigen Dokument Fluchtversuche mit tödlichem Ausgang 13.8.1961 bis 31.1.1963

    2. Februar 1963
    Einzelinformation Nr. 74/63 über seit dem 13. August 1961 versuchte Grenzdurchbrüche mit tödlichem Ausgang für die Grenzverletzer