Abhandenkommen zweier Blanko-Parteidokumente
4. April 1964
Einzelinformation Nr. 279/64 über das Abhandenkommen zweier Blanko-Parteidokumente in der Deutschen Wertpapierdruckerei Leipzig
Am 28.2.1964 kamen in der Deutschen Wertpapierdruckerei Leipzig während des Druckes zwei Blanko-Parteidokumente1 (ohne Umschlag) abhanden. Dieser Verlust wurde gegen 9.30 Uhr festgestellt. Obwohl am gleichen Tage kurz nach 10.00 Uhr ein Dokumententransport durch das MfS erfolgte und dies der Werkleitung auch bekannt war, wurde der Mitarbeiter des MfS Genosse Greif erst gegen 16.00 Uhr von diesem Verlust in Kenntnis gesetzt. Daraufhin wurden vom MfS sofort alle notwendigen Maßnahmen zur Auffindung der Dokumente eingeleitet. Der zuständige Instrukteur des ZK Genosse Ludwig wurde vom Mitarbeiter des MfS zu diesem Zeitpunkt noch nicht informiert, weil es in der Vergangenheit in der Regel der Fall war, dass abhanden gekommene Materialien innerhalb kurzer Frist wieder aufgefunden werden konnten.
Im vorliegenden Falle führten die Untersuchungen des MfS jedoch noch nicht zur Auffindung der abhanden gekommenen Dokumente.