Großbrand im VEB Elektro-Installation Neustrelitz
8. Oktober 1964
Einzelinformation Nr. 863/64 über einen Großbrand im VEB Elektro-Installation Neustrelitz
Am 3.10.1964 brach gegen 5.45 Uhr in einer Lagerhalle des VEB Elektro-Installation Neustrelitz (örtlicher Betrieb) ein Brand aus, der sich zum Großbrand entwickelte und Totalschaden an der Lagerhalle verursachte. In der Halle befanden sich Kabel, Schalter, Armaturen, Lampen und ähnliche wertvolle Elektroartikel. Der Sachschaden wird auf 500 000 MDN geschätzt.
Folgender Sachverhalt wurde ermittelt: Am 5.10. wurde gegen 5.00 Uhr erstmalig in diesem Jahr die Warmluftheizung für die Lagerhalle in Betrieb gesetzt. Es handelt sich um selbstgebaute Kohleöfen, deren heiße Abgase mittels eines Ventilators durch ein Rohrsystem gedrückt und dann über den Schornstein abgeführt wurden.
Das Anheizen der Öfen besorgte der 67-jährige Pförtner [Name 1], da der Betriebsleiter [Name 2] die Einstellung eines zweiten Heizers mit der Begründung abgelehnt hatte, dessen Arbeit könnten die Pförtner mit erledigen. [Name 1] beherrschte jedoch die Bedienung der Anlage nicht. Er unterließ es aus Unkenntnis, den Ventilator einzuschalten.
Als er gegen 5.40 Uhr einen Kontrollgang durchführte, stellte er fest, dass das Rohr der Heizungsanlage, das unter der Decke der Lagerhalle entlang führte, zu glühen begonnen hatte und die Deckenplatten bereits an einer Stelle in Brand geraten waren. Aufgeregt versuchte er, mithilfe einer Eisenstange den Brandherd auszustoßen, verschaffte jedoch dem Feuer damit einen Durchbruch nach oben, wo es an den dort lagernden Kartons mit Holzwolle Nahrung fand. Die daraufhin von ihm alarmierte Feuerwehr konnte den Totalschaden nicht mehr verhindern.
Durch die angestellten Ermittlungen wurden zahlreiche brandschutztechnische Mängel festgestellt, für die der Betriebsleiter verantwortlich ist. Unter anderem war das Abgasrohr der Warmluftheizung, das den Band auslöste, entgegen der Vorschrift (25 cm) nur 9 cm unterhalb der Faserplattendecke installiert. Außerdem waren die Platten anstatt mit 2 cm dickem Putz nur mit einem 0,5 cm starken Belag versehen. Das begünstigte die Brandentwicklung.
Die Heizungsanlage war überhaupt nicht zur Abnahme gemeldet worden. Einen Brandschutzverantwortlichen im Betrieb gab es nicht. (Im Gegensatz dazu hatte der Betriebsleiter selbst erst kürzlich auf einer von der Feuerwehr in diesem Betrieb durchgeführten Brandschutztagung die Notwendigkeit des Brandschutzes betont.)
Aufgrund dieses Sachverhaltes wurde nach Absprache mit der SED-Bezirksleitung gegen den Betriebsleiter [Name 2] durch die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Vernachlässigung seiner Verantwortlichkeit für den Brandschutz eingeleitet.