Übertritt dreier Angehöriger der Bundeswehr in die DDR
15. Mai 1964
Einzelinformation Nr. 392/64 über die Flucht dreier Angehöriger der Bundeswehr in die DDR am 13. Mai 1964
Am 13.5.1964 flüchteten die Angehörigen der Bundeswehr [Name 1, Vorname], geboren 15.4. [Tag, Monat] 1943 in Köln, letzter Dienstgrad: Gefreiter, letzte Einheit: Fallschirmjägerbataillon 252/Einheit 3, Nagold, Eisberg-Kaserne, [Name 2, Vorname], geboren 3.10. [Tag, Monat] 1943 in Deglhof, letzter Dienstgrad: Jäger, letzte Einheit: Fallschirmjägerbataillon 252/Einheit 3, Nagold, Eisberg-Kaserne, [Name 3, Vorname], geboren 14.3. [Tag, Monat] 1943 in Celle, letzter Dienstgrad: Jäger, letzte Einheit: Fallschirmjägerbataillon 313/Einheit 1, Wildeshausen bei Oldenburg, in die DDR und baten um Aufnahme.
Die ersten Befragungen der drei Genannten ergaben, dass [Name 1] und [Name 2] der durch Rekrutenmisshandlungen bekannt gewordenen Fallschirmjägereinheit in Nagold angehörten.1 (Westlichen Pressemeldungen vom 15.5.1964 zufolge beginnt am 2.6.1964 vor dem Landgericht Tübingen ein Prozess gegen Offiziere der Fallschirmjägereinheit Nagold wegen vorsätzlicher uneidlicher Falschaussagen im Calwer Prozess vom 6.12.1963 bis 22.1.1964.)2
[Name 1], der nach seinen Angaben selbst Schikanen des im Nagold-Prozess verurteilten Raub3 ausgesetzt gewesen sei, habe während der Verhandlungen über diese Vorkommnisse vor dem Gericht in Calw als Zeuge ausgesagt.4 Die weiteren Untersuchungen des MfS werden in der Richtung geführt, ausführliche Hinweise über die tatsächlichen Vorgänge in den Fallschirmjägereinheiten Nagold und Wildeshausen zu erarbeiten.
Die drei Personen sind vom MfS untergebracht worden und werden auch entsprechend betreut.
Vom MfS wird eine erste Pressenotiz vorbereitet und dem Genossen Singer5 (stellvertretender Vorsitzender der Agitations-Kommission beim ZK) übergeben.
Nachsatz
Nach den ersten Untersuchungen besteht die Möglichkeit, dass die Ursache für den Übertritt dieser Bundeswehrangehörigen in die DDR kriminelle Handlungen sein könnten.