Direkt zum Seiteninhalt springen

Aktivitäten der Westberliner Polizei wegen Bombendrohung am Bahnhof Zoo

10. Februar 1965
Einzelinformation Nr. 116/65 über eine Suchaktion der Westberliner Schutz- und Kriminalpolizei wegen eines angeblichen Bombenanschlages auf dem Bahnhof Berlin-Zoologischer Garten

Am 5.2.1965, gegen 19.45 Uhr, sperrten zwei Angehörige der Westberliner Schutzpolizei auf dem Bahnhof Zoologischer Garten1 die Handgepäckaufbewahrung ab und forderten die dort Beschäftigten auf, die Handgepäckaufbewahrung zu schließen. Als Begründung gaben sie an, dass sie einen anonymen Anruf erhalten hätten, wonach in der Handgepäckaufbewahrung eine Bombe liegen solle. Diese Auskunft gaben sie auch der kurze Zeit später aufgrund der Benachrichtigung durch die Beschäftigten der Handgepäckaufbewahrung eintreffenden Bahnpolizeistreife.

Zu dieser Zeit waren bereits vier weitere Westberliner Schutzpolizisten eingetroffen, die den Ausgang zur Bahnhofsvorhalle und den Ausgang zum Hardenbergplatz absperrten, während gegen 20.15 Uhr noch ein Einsatzkommando der Westberliner Schutzpolizei in Stärke von sechs Mann und zwei Angehörige der Westberliner Kripo erschienen. Einer der Westberliner Kriminalpolizisten erklärte dem Streifenführer der Bahnpolizei noch einmal, dass ein anonymer Anruf gekommen sei, »hinter dem aber wahrscheinlich auch wieder nichts stecke«, und der Einsatzleiter der Schutzpolizei äußerte, der Anruf sei über Polizeiruf 110 aus einer öffentlichen Fernsprechstelle vom U-Bahnhof Zoologischer Garten gekommen. Auch in späteren Gesprächen zwischen den Kriminalpolizisten gaben diese zu erkennen, dass sie den Anrufen keinen Glauben schenken, sie für eine Alberei hielten und auch bestimmte, in der Nähe des Bahnhofes beobachtete Personen im Verdacht hätten.

Dementsprechend war dann auch die Besichtigung der in der Handgepäckaufbewahrung abgestellten Gepäckstücke nur sehr oberflächlich. Die Besichtigung erstreckte sich nicht auf alle Gepäckstücke und wurde auch nicht mit technischen Hilfsmitteln geführt. Es wurden keine Gepäckstücke geöffnet. Gegen 20.30 Uhr wurde der Einsatz abgebrochen. Zuvor hatte der Einsatzleiter der Westberliner Schutzpolizei den Streifenführer der Bahnpolizei2 gefragt, ob der Einsatz beendet werden könne. Ihm wurde darauf erklärt, dass diese Entscheidung Sache der Westberliner Polizei selbst ist.

Gegen 21.20 Uhr erschien in der Handgepäckaufbewahrung eine Person, die sich nach Aufforderung mit einem Presseausweis als Redakteur der Zeitung »Die Wahrheit«3 auswies, und stellte dem Streifenführer der Bahnpolizei Fragen, ob es sich wieder um einen anonymen Anruf wegen einer Bombe gehandelt habe, ob deshalb die Westbahnpolizei eingesetzt gewesen sei, wie sie sich verhalten hätte usw. Ihm wurden keine Auskünfte gegeben.

Bei einer nochmaligen Überprüfung der in der Handgepäckaufbewahrung lagernden Gepäckstücke durch Angehörige der Transport-Kriminalpolizei in der Zeit von 21.40 Uhr bis 22.00 Uhr wurden keine Anhaltspunkte oder irgendwelche Unregelmäßigkeiten festgestellt.

  1. Zum nächsten Dokument Überfall auf Westberliner S-Bahn-Aufsicht

    12. Februar 1965
    Einzelinformation Nr. 119/65 über einen Überfall auf eine Aufsichterin auf dem S-Bahnhof Yorckstraße in Westberlin

  2. Zum vorherigen Dokument Republikflucht von drei Boxsportlern

    9. Februar 1965
    Einzelinformation Nr. 108/65 über die Republikflucht von drei Boxsportlern des SC Cottbus (Mitglieder der Nationalstaffel der DDR) anlässlich eines Box-Länderkampfes in Finnland und ihrer Rückkehr in die DDR