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Versuchter Grenzdurchbruch in Benneckenstein/Harz

6. Mai 1965
Einzelinformation Nr. 423/65 über einen versuchten Grenzdurchbruch in Benneckenstein/Harz nach Westdeutschland

Am 4.5.1965, gegen 14.05 Uhr, versuchte der [Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1942 in Benzig, zuletzt wohnhaft Roßleben, [Haus, Straße], gemeinsam mit dem [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1939 in Breslau, wohnhaft in Oberheldrungen, im Raum Benneckenstein im Grenzabschnitt der Kompanie Rotteshütte, GR Blankenburg, 7. GB Magdeburg, die Staatsgrenze nach Westdeutschland zu durchbrechen. Nachdem beide Grenzverletzer auf Anrufe und Warnschüsse der Grenzposten nicht reagierten, erfolgte die Abgabe gezielter Schüsse, durch die [Name 1] lebensgefährlich verletzt wurde.

Während des Versuchs, den verletzten [Name 1] zu bergen, erschienen auf westlicher Seite zehn Zöllner, die den Grenzverletzern Feuerschutz gewährten und den Grenzposten drohten, auf sie zu schießen, wenn sie weiter versuchen sollten, den Grenzverletzer zu bergen. Daraufhin wurde von dem inzwischen eingetroffenen Stabschef des Grenzbataillons angewiesen, zur Bergung des Verletzten das Gebiet einzunebeln.

Durch das Eingreifen der Westzöllner konnte [Name 1] erst gegen 14.45 Uhr geborgen und in das Krankenhaus Ihlefeld, [Kreis] Nordhausen, [Bezirk] Erfurt, überführt werden. [Name 1] ist z. Zt. noch nicht vernehmungsfähig.

[Name 2] ist es gelungen, nach Westdeutschland zu entkommen. Nach Berichten der Westpresse habe er eine Ellbogenschussverletzung.1

An der Durchbruchstelle waren auf westdeutscher Seite gegen 15.30 Uhr 15 Zöllner und 30 BGS-Angehörige in Stellung gegangen. Außerdem waren zu dieser Zeit bereits 20 Zivilisten mit Bussen dorthin transportiert worden.

Zur Person der beiden Grenzverletzer wurden bisher folgende Feststellungen getroffen:

Der Grenzverletzer [Name 1, Vorname] stammt aus Pödelist, Krs. Naumburg, [Bezirk] Halle, war im VEB Kaliwerk Roßleben als Rohrleger unter Tage beschäftigt und hatte im Wohnheim des Kaliwerkes Roßleben, [Haus, Straße], einen zweiten Wohnsitz.

[Name 2] war Transportarbeiter im VEB Kaliwerk Roßleben und hatte ebenfalls einen zweiten Wohnsitz im Wohnheim des VEB Kaliwerk Roßleben, [Haus, Straße].

[Name 2] ist der Bruder des Abschnittsbevollmächtigten der VP in der Gemeinde Hauteroda.

Beide Personen sind in einem Diebstahlsverfahren der Abt. K des VPKA Artern der Deutschen Volkspolizei erfasst und am 3.5.1965 in dieser Sache verhört worden, wobei sie die Diebstähle eingestanden.

[Name 1] ist durch das Kreisgericht Naumburg schon einmal wegen Fahrraddiebstahls zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt worden, hatte aber, da er sich selbst stellte, die Haft noch nicht angetreten. [Name 2] ist bisher noch nicht vorbestraft.

Im Wohnheim des VEB Kaliwerk Roßleben haben beide Personen einen schlechten Ruf, da sie wiederholt durch unmoralisches Verhalten, Trinkereien und Arbeitsbummelei in Erscheinung getreten sind.

Nachdem beide am 4.5.1965 ihre Arbeit im VEB Kaliwerk Roßleben nicht aufnahmen, wurde von der VP Sonderfahndung eingeleitet und Haftbefehl wegen Diebstahls und Verdacht des Grenzdurchbruchs gegen [Name 1] und [Name 2] erlassen.

In der Befragung einer mit den Grenzverletzern bekannten weiblichen Person teilte diese mit, dass [Name 1] und [Name 2] planten, bereits am 1. Mai im Raum Nordhausen mit Waffengewalt die Grenze zu durchbrechen und die weibliche Person mitzunehmen. [Name 1] und [Name 2] planten ferner, mittels eines Dolches gegen die Grenzsicherungskräfte vorzugehen, um in den Besitz einer Waffe zu gelangen.

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    6. Mai 1965
    Einzelinformation Nr. 430/65 über die Bemühungen des westdeutschen Sportbundes um Aufrechterhaltung des Prinzips der sog. gemeinsamen deutschen Olympiamannschaft im Zusammenhang mit dem Besuch Brundages in Westberlin

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    5. Mai 1965
    Einzelinformation Nr. 421/65 über Vorkommnisse mit Wehrpflichtigen