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Veruntreuung beim Lagerverkauf der SDAG Wismut

27. September 1965
Bericht Nr. 842/65 über strafbare Handlungen von Angestellten des Technischen Kontors des Verkaufslagers Karl-Marx-Stadt der SDAG Wismut und über Faktoren, die diese Handlungen begünstigten

Durch die Organe des MfS wurde im März d. J. gegen die Angestellten des Technischen Kontors des Verkaufslagers Karl-Marx-Stadt der SDAG Wismut [Name 1, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1932 in Chemnitz, wohnhaft Karl-Marx-Stadt, [Straße Nr.], bis 31.12.1964 Techniker im Verkaufslager der SDG Wismut, parteilos; [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1936 in Chemnitz, wohnhaft Karl-Marx-Stadt, [Straße Nr.], Ingenieur für Realisierung im Verkaufslager der SDAG Wismut, Mitglied der SED; [Name 3, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1902 in Chemnitz, wohnhaft Karl-Marx-Stadt, [Straße Nr.], Sektionsleiter im Verkaufslager der SDAG Wismut, parteilos; [Name 4, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1912 in Chemnitz, wohnhaft Karl-Marx-Stadt, [Straße Nr.], Technikerin im Verkaufslager der SDAG Wismut, Mitglied der SED, und den Komplementär des halbstaatlichen Betriebes Preußner & Marx, KG Magdeburg [Name 5, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1898 in Osterwieck, wohnhaft Magdeburg, [Straße Nr.], parteilos, ein Ermittlungsverfahren nach §§ 29, 30 des StEG1 wegen Veruntreuung gesellschaftlichen Eigentums eingeleitet.

Wie die in diesem Verfahren durchgeführten Untersuchungen, Revisionen und Überprüfungen im Verkaufslager Karl-Marx-Stadt der SDAG Wismut, im halbstaatlichen Betrieb Preußner & Marx, KG Magdeburg und bei anderen privaten Firmen ergaben, betrieben die genannten Personen jahrelang zum persönlichen Vorteil und zum Schaden der SDAG Wismut unreelle Geschäfte mit illiquiden Materialien (Materialbestände, die zum geschätzten Bilanzwert abgesetzt werden) der SDAG Wismut.

Die gegenwärtig noch konkret feststellbare Schadensumme, die der SDAG Wismut durch diese Handlungen entstand, beträgt rd. 350 000 MDN.

Darüber hinaus wurden im Verlaufe dieses Verfahrens zahlreiche Missstände in der Materialwirtschaft der SDAG Wismut und in der Leitungstätigkeit der dafür zuständigen IV. Verwaltung festgestellt, die nicht nur die Verbrechen dieser Personen begünstigten, sondern der SDAG Wismut finanzielle Verluste entstehen ließen, die in die Millionen gehen und erforderlich machten, auch die Leitung der IV. Verwaltung durch den Betrieb und die Partei zur Rechenschaft zu ziehen.

Wie die Untersuchungen im Einzelnen ergaben, begann [Name 1] bereits im Jahre 1962 unter Ausnutzung seiner Stellung als Techniker im Technischen Kontor des Verkaufslagers der SDAG Wismut in Karl-Marx-Stadt mit dem Komplementär des halbstaatlichen Betriebes Preußner & Marx, KG Magdeburg, [Name 5], unreelle Geschäfte abzuwickeln, indem er an [Name 5] umfangreich illiquides Material der SDAG Wismut verkaufte und dafür Bestechungsgelder entgegennahm. Während [Name 1] gleiche Materialien an staatliche Kontore und VEB im Wesentlichen zum oder auch über den Bilanzwert verkaufte, bot er [Name 5] die Materialien entgegen den gesetzlichen Regelungen und Anordnungen nicht nur bevorzugt, sondern auch weit unter dem Bilanzwert zum Kauf an.

Allein im Zeitraum von Mai bis Dezember 1964 verkaufte [Name 1] an die Firmen Preußner & Marx illiquides Material der SDAG Wismut mit einem Bilanzwert von insgesamt 268 000 MDN für nur 133 MDN, wodurch der SDAG Wismut ein finanzieller Verlust von 135 000 MDN entstand.

In einem anderen Fall verkaufte [Name 1] dieser Firma einen Posten Wälzlager größeren Typs für nur 9 900 MDN, obwohl der Gesamtwert dieser Lager ca. 36 000 MDN betrug.

Gleiche unreelle, für die SDAG Wismut verlustreiche Verkaufsgeschäfte mit illiquidem Material tätigte [Name 1] mit weiteren 18 Privatfirmen. Allein bei Verkaufsgeschäften des [Name 1] mit sieben solchen Firmen beträgt die noch feststellbare Differenz vom Bilanzwert zum Verkaufspreis ca. 125 000 MDN Verlust für die SDAG Wismut.

Die bei diesen unreellen Geschäften bevorzugten Privatunternehmer bzw. Komplementäre sind, wie die Untersuchungen ergeben, größtenteils bereits wegen Wirtschaftsvergehen vorbestrafte sowie politisch negative Elemente. Auch [Name 5] ist bereits mehrmals wegen Wirtschaftsvergehen vorbestraft.

Wie die Revision bei der Firma Preußner & Marx ergab, hat [Name 5] die weit unter dem Bilanzwert aufgekauften Materialien der SDAG Wismut, bei denen es sich zu 90 % um Wälzlager handelte, zum Katalogwert bzw. zu überhöhten Preisen weiterverkauft und durch diese unreellen Ein- und Verkäufe einen feststellbaren Gewinn von insgesamt 250 000 MDN erzielt. So hat [Name 5] z. B. am 28.12.1964 vom Technischen Kontor des Verkaufslagers Karl-Marx-Stadt der SDAG Wismut 177 Kugellager, deren festgelegter Bilanzwert pro Stück 20,00 MDN betrug, für nur 5,00 MDN pro Stück eingekauft. Diese Kugellager verkaufte [Name 5] an das Staatliche Vermittlungskontor Schwerin weiter, wobei er pro Kugellager einen Erlös von 55,32 MDN erzielte.

Für die von ihm getätigten unreellen Geschäfte nahm [Name 1] von [Name 5] und anderen Inhabern privater Firmen Bestechungsgelder in Höhe von ca. 10 000 MDN im Empfang. Auch [Name 3], der den Versand der Materialien besorgte, nahm dafür von [Name 5] u. a. Firmeninhabern finanzielle Zuwendungen entgegen.

Ähnliche Methoden beim Abschluss unreeller für die SDAG Wismut verlustreicher Verkaufshandlungen mit bevorzugten Privatfirmen bedienten sich auch die genannten [Name 2] und [Name 4], ohne jedoch Bestechungsgelder in der Höhe zu erreichen, wie sie [Name 1] erzielte.

Auch in diesen Fällen lassen sich die der SDAG Wismut daraus entstandenen Verluste heute nicht mehr konkret feststellen. Aus den von der Expertenkommission vorgefundenen Unterlagen ist lediglich ersichtlich, dass bei Lieferungen an VEB 1964 Gewinne in Höhe von 146 TMDN = 11,1 % zum Planpreis erzielt wurden, während bei Verkäufen an Privatbetriebe der Verlust 1964 ca. 233 TMDN = 34,5 % zum Planpreis beträgt.

[Name 1] versuchte außerdem in einem nachweisbaren Fall durch Vernichtung der Lieferscheindurchschläge den Erlös aus einem solchen unreellen Geschäft in Höhe von 2 000 MDN zu unterschlagen und den Betrag mit [Name 3] zu teilen, der auch bei diesem Geschäft die Auslieferung der Materialien besorgt hatte.

Darüber hinaus machten sich [Name 1] und [Name 3] unter Ausnutzung ihrer Tätigkeit im Verlaufslager der SDAG Wismut auch des Diebstahls von Volkseigentum schuldig, indem sie sich aus den Lagerbeständen der SDAG Wismut elektro-technische Artikel sowie hochwertige Geräte und Werkzeuge aneigneten, die sie zum Teil ebenfalls weiterverkauften.

Begünstigt wurden diese Verbrechen durch eine Reihe grundsätzlicher Unzulänglichkeiten und Missstände in der Leitungstätigkeit der IV. Verwaltung und in der Materialwirtschaft der SDAG Wismut, insbesondere beim Umfang mit illiquidem Material und mit Materialüberplanbeständen.

Wie die Vernehmungen der Personen ergaben und Untersuchungen einer Experten-Kommission bestätigten, waren es in der Leitungstätigkeit der IV. Verwaltung der SDAG Wismut vor allem folgende Missstände und Unzulänglichkeiten, die die Verbrechen der genannten Personen unmittelbar begünstigten.

Für das Verkaufslager der SDAG Wismut Karl-Marx-Stadt gab es keine Anordnung der Leitung der IV. Verwaltung, die die Aufgaben sowie die Funktionsverteilung, die Rechte, Pflichten und Befugnisse der dort beschäftigten Techniker und Mitarbeiter klar abgrenzte und korrekt regelte. Dies erleichterte den Technikern [Name 1], [Name 2] und [Name 4] sowie dem Sektionsleiter [Name 3], das in sie gesetzte Vertrauen gröblichst zu verletzen und lange Zeit diese strafbaren Handlungen zum persönlichen Vorteil und zum Schaden der SDAG Wismut unentdeckt durchzuführen.

Obwohl der Leitung der IV. Verwaltung durch Anordnungen der Generaldirektoren der SDAG Wismut die Verantwortung für die maximale Senkung der Verluste bei der Realisierung nicht benötigter Materialbestände und damit auch die volle Verantwortung für die Kontrolle der Preisbildung bei den Verkaufsgeschäften übertragen war, wurde diese Kontrollpflicht durch die Leitung der IV. Verwaltung äußerst mangelhaft wahrgenommen.

Wie die Überprüfungen durch Experten ergaben, wurden selbst durch den Leiter, dessen Stellvertreter und den Hauptbuchhalter der IV. Verwaltung Genehmigungen für Verkäufe erteilt, ohne sich davon zu überzeugen, ob diese Materialien, Ersatzteile und Ausrüstungen vor dem Verkauf, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend, staatlichen Versorgungs- und Vermittlungskontoren, VEB, Genossenschaften und dgl. angeboten worden waren. Dadurch war es auch möglich, dass die Techniker [Name 1], [Name 2] und [Name 4] fortwährend die gesetzlichen Bestimmungen der DDR für den Verkauf von Überplanbeständen missachten konnten, indem die staatlichen Versorgungs- und Vermittlungskontore, die DHZ und VEB nicht vorrangig beliefert, sondern häufig übergangen und private Betriebe und Handwerker beim Verkauf bevorzugt wurden.

Außerdem wurden durch die Leitung der IV. Verwaltung Genehmigungen erteilt,

  • auf denen Verkäufe an Privatbetriebe, Handwerker und dgl. als sozialistische Werkshilfe deklariert wurden, deren Verkaufsumfang aber über eine sozialistische Werkshilfe weit hinausging;

  • auf denen die Bestellungen nicht klar, sondern mit »diverses Material, diverse Ersatzteile« u. Ä. deklariert waren.

Darüber hinaus wurden die von den Technikern festgelegten und mit den Käufern vereinbarten Preise vielfach anstandslos durch die Leitung der IV. Verwaltung anerkannt, ohne zu prüfen, ob die zur Genehmigung vorgelegten Preise der Realität entsprachen. Durch den Hauptbuchhalter, dem sämtliche Rechnungen über abgeschlossene Verkaufshandlungen zur Bestätigung vorgelegt werden mussten, erfolgten selbst dann keine Beanstandungen, wenn zwischen dem auf den Rechnungen vermerkten Bilanzwert und dem Verkaufspreis erhebliche Differenzen ersichtlich waren.

Auch vom Gruppen- und Verkaufsleiter wurde häufig den Argumenten des [Name 1] über die angebliche Richtigkeit der festgelegten Preise Glauben geschenkt, ohne Nachprüfungen vorzunehmen oder anzuordnen.

Z. B. wären Realisierungsverluste in beträchtlichem Umfang zu vermeiden gewesen, wenn von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden wäre, Wertabschätzungen illiquider Bestände von Fachleuten vornehmen zu lassen.

Dieses vertrauensselige Verhalten ermöglichte es [Name 1] und den anderen Personen außerdem, ein und dieselben Verkaufsgegenstände an das staatliche Vermittlungskontor höher zu berechnen als an Privatfirmen und dabei diese unreellen Geschäfte zum persönlichen Vorteil durchzuführen.

Wie außerdem durch Aussagen von Kunden des Verkaufslagers Karl-Marx-Stadt bekannt wurde, erfolgten im Verkaufslager der SDAG Wismut Karl-Marx-Stadt auch erhebliche Verkäufe aus Schrottbeständen, obwohl solche Verkäufe gesetzwidrig sind. Diese Schrottbestände wurden zur Verschleierung dieser gesetzwidrigen Handlung auf den Verkaufsrechnungen des Verkaufslagers nicht als solche, sondern als Verkaufsgegenstände ausgewiesen, wobei teilweise der Verkaufspreis auf den Schrottpreis gesenkt wurde.

Auch in diesen Fällen erfolgte die Genehmigung dieser Verkäufe durch die IV. Verwaltung der SDAG Wismut ohne ernsthafte Überprüfung.

Neben diesen Missständen und Unzulänglichkeiten in der Leitungstätigkeit der IV. Verwaltung der SDAG Wismut, die als unmittelbare verbrechensbegünstigenden Faktoren anzusehen sind, wurden im Verlaufe dieses Ermittlungsverfahrens auch noch andere, hauptsächlich subjektiv bedingte Missstände in der Materialwirtschaft der SDAG Wismut sichtbar, die mittelbar ebenfalls zu großen Verlusten für die SDAG Wismut beitragen.

Wie die Experten-Kommission feststellte, liegt eine der wesentlichsten Ursachen für das Entstehen von überplan- und illiquiden Materialbeständen überhaupt in der unverantwortlichen, bei aller Bedeutung des Uranerzbergbaus für den Frieden, oftmals auch unbegründeten Bestellung von Material und Ausrüstungen durch die Objekte, Betriebe und die IV. Verwaltung der SDAG Wismut. Für die Beschaffung aller Materialien, Ausrüstungen und Ersatzteile aus der Produktion der SDAG Wismut, aus der Volkswirtschaft der DDR und aus Importen ist auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen für die SDAG Wismut die IV. Verwaltung der SDAG Wismut verantwortlich. Grundlage für die Materialbeschaffung durch die IV. Verwaltung sind die von den Objekten und Betrieben eingereichten Quartals- und Jahrespläne.

Da diese Pläne jedoch jeweils in den ersten Monaten eines Jahres für das nächste Jahr ausgearbeitet werden und die Betriebe zu diesem Zeitpunkt auch für die Investitionstätigkeit meist nur grobe Orientierungsziffern, nicht aber konkrete Planaufgaben besitzen, erfolgen die Materialbestellungen grundsätzlich nach Erfahrungswerten des Vorjahres.

Nach Feststellungen der Experten führt diese Praxis u. a. dazu, dass große Mengen an Material und Ausrüstungen beschafft werden, die später nicht benötigt werden. Diese Materialien und Ausrüstungen fallen dann als illiquide Materialien an, bei deren Realisierung der SDAG Wismut bisher große Verluste entstanden.

Wie die Untersuchungen ergaben, betrug z. B. von 1959 bis zum 30.4.1965 der Bilanzwert des illiquiden Materials in den Verkaufslagern der SDAG Wismut 131,1 Mio. MDN, wovon für 20,6 Millionen MDN Material verschrottet und für 79,0 Mio. MDN an wismutfremde Betriebe verkauft wurde.

Der SDAG Wismut entstand dabei ein Verlust von ca. 29,2 Mio. MDN. Nicht eingerechnet ist dabei der Verlust, der bei Übergabe des Materials an das Verkaufslager der IV. Verwaltung der SDAG Wismut bereits bei den Objekten und Betrieben ausgewiesen wurde, der gleichfalls mehrere Millionen MDN betragen dürfte.

Der durch die Verschrottung und den Verkauf von nicht benötigten Grundmitteln an wismutfremde Betriebe im gleichen Zeitraum entstandene Verlust für die SDAG Wismut beträgt nach den Feststellungen der Experten-Kommission ca. 69,3 Mio. MDN. Darunter befanden sich allerdings auch bei der Wismut bereits eingesetzte Grundmittel, die einen mehr oder weniger hohen Verschleiß aufzuweisen hatten.

In welchem Umfang von den Objekten, Betrieben und der IV. Verwaltung in unverantwortlicher Weise Bestellungen von Material und Ausrüstungen vorgenommen werden, zeigt sich an folgenden, von den Experten hervorgehobenen Beispielen, die keine Einzelfälle darstellen sollen.

Das Objekt 90 der Wismut bestellte 1964 für Investitionen sieben Großmotore vom Typ DSU 74–6 250 kW 985 U/min. Obwohl die letzten dieser Motore am 24.11.1964 geliefert wurden, sind diese Motore bis heute noch nicht eingesetzt, weil nicht geklärt ist, wo sie eingesetzt werden sollen. Diese Motoren, die einen Wert von 175 TMDN repräsentieren, stehen zzt. im Zentrallager der SDAG Wismut in Gera.

Für den Ausbau des Objektes 102 der Wismut waren ursprünglich Porzellanrohre vorgesehen und projektiert. Bei der Durchführung der Ausbauarbeiten sind jedoch importierte Stahlrohre verwendet worden, sodass die für ca. eine Mio. MDN bestellten und gelieferten Porzellanrohre illiquid wurden.

Das wiederholte sich, als für die Auswechslung der verschiedenen Stahlrohre Kupferschlackerohre bestellt und dann ebenfalls nicht eingebaut, sondern dafür wiederum importierte Stahlrohre verwendet wurden.

Die Kupferschlackerohre im Werte von ca. 500 TMDN wurden illiquid und liegen zum Teil heute noch auf Lager.

Von der IV. Verwaltung der SDAG Wismut wurden 1964 bei Profileisen in verschiedenen Positionen insgesamt 539 t = 22 % mehr bestellt als von den Objekten angefordert war. Dass auch in diesem Falle diese Mehrbestellung unbegründet war, beweist die Tatsache, dass am 21.4.1964 die von den Objekten abgenommenen Mengen an Profileisen nur 17 % der von den Objekten geplanten Mengen betrugen. Zu diesem Zeitpunkt hätten nach diesen Plänen bereits 33 % abgenommen sein müssen.

Diese Beispiele zeigen, dass in der SDAG Wismut zwischen den Materialplänen und den übrigen Plänen keine oder nur eine ungenügende Abstimmung und Bilanzierung erfolgte und die Planung der Materialien durch die IV. Verwaltung der SDAG Wismut unabhängig vom Produktions-, Finanz-, Investitionsplan und dem Plan der geologischen Arbeiten erarbeitet wurde.

Wie außerdem festgestellt wurde, bekommen die Objekte, Betriebe und die IV. Verwaltung der SDAG Wismut jährlich eine nach Quartalen unterteilte Normative, die die Höhe der zulässigen Bestandshaltung von materiellen Umlaufmitteln bestimmt.

Diese Normative wird von der IV. Verwaltung gegenwärtig ebenfalls nicht eingehalten. Wie die Untersuchungen ergaben, betrugen die Materialbestände der IV. Verwaltung per 1.6.1965 bereits wieder 105,1 % gegenüber der Normative, wobei noch nicht einmal die illiquiden Bestände mit berücksichtigt sind. Da diese vom tatsächlichen Bestand abgezogen werden, kann die IV. Verwaltung angefallene Bestände als illiquid buchen, um eine Einhaltung der Normative vorzutäuschen und Manipulationen zu betreiben.

Eine solche Manipulation erfolgte nach Feststellung der Experten-Kommission im IV. Quartal 1964, als auf Weisung des Leiters der IV. Verwaltung der SDAG Wismut verschiedene Kabel in Höhe von 330 TMDN und Axialfilter in Höhe von 214 TMDN als illiquid umgebucht wurden, obwohl diese Materialien ihrem Charakter nach nicht illiquid waren.

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    2. Oktober 1965
    Einzelinformation Nr. 861/65 über eine Intervention des katholischen Bistums Berlin in der Passierscheinfrage

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    24. September 1965
    Einzelinformation Nr. 838/65 über einen Zugzusammenstoß am 23. September 1965 auf dem Hauptbahnhof Zwickau