Zusammenstoß zweier Züge im Bahnhof Zwickau
24. September 1965
Einzelinformation Nr. 838/65 über einen Zugzusammenstoß am 23. September 1965 auf dem Hauptbahnhof Zwickau
Am 23.9.1965, gegen 12.20 Uhr, fuhr auf dem Hauptbahnhof Zwickau der aus Richtung Werdau kommende Personenzug 4622 mit einer aus Gleis 5 kommenden Rangierabteilung an der Weiche 99 frontal zusammen.
Durch den frontalen Zusammenstoß kletterten vom Personenzug der erste Reisezugwagen und von der Rangierabteilung der Packwagen auf die Loks auf und beide Wagen erlitten Totalschaden.
Weitere drei Reisezugwagen entgleisten.
Der Personenzug 4622 war mit ca. 60 Personen besetzt. In dem hinter der Lok fahrenden Reisezugwagen, welcher Totalschaden erlitt, befand sich nur eine Reisende. Die Rangierabteilung bestand aus dem Leerwagentrain des Eilzuges 267.
Insgesamt wurden bei diesem Zusammenstoß 22 Personen, davon sechs Eisenbahner, verletzt. Drei Reisende und drei Eisenbahner wurden in das Krankenhaus Zwickau eingeliefert. Bei den Eisenbahnern handelt es sich um beide Lokführer und den Rangierleiter. Lebensgefahr besteht bei keiner der verletzten Personen.
Nach den bisherigen Feststellungen entstand ein Gesamtschaden von ca. 71 000 MDN, davon ca. 60 000 MDN am Wagenpark.
Zum Hergang des Unfalls wurde bisher ermittelt:
Der von Werdau kommende Personenzug 4622 hatte Einfahrt auf Gleis 4 und die Fahrstraße war für ihn vorschriftsmäßig festgelegt. Während dieser Zeit stand auf Gleis 5 die aus dem Leerwagenpark des E 267 bestehende Rangierabteilung.
Der Rangierleiter [Name 1] gab dem Lokführer [Name 2] den Auftrag, mit der Rangierabteilung vorzuziehen, um nach der Abstellanlage umzusetzen. Bei der Umsetzung muss grundsätzlich am Gleissperrsignal (HS 5/2) gehalten werden. Der Lokführer [Name 2] überfuhr beim Vorziehen aus bisher noch nicht geklärten Gründen das Halt zeigende Gleissperrsignal.
Aufgrund des Überfahrens dieses Gleissperrsignals durch die Rangierabteilung wurde die Weiche 99 aufgeschnitten und es kam zum frontalen Zusammenstoß mit dem Personenzug 4622.
Die für das Überfahren des Gleissperrsignals verantwortlichen Eisenbahner [Name 2, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1914, besch.: Bw Falkenstein als Lokführer, und [Name 1, Vorname], geb. am [Tag, Monat] 1908, besch.: Hauptbahnhof Zwickau als Rangierleiter, sind aufgrund ihrer erlittenen Verletzungen noch nicht vernehmungsfähig.
Die Gleissperrung wurde nach Beendigung der Aufräumungsarbeiten am 24.9.1965, gegen 0.20 Uhr, aufgehoben.
Durch die Transportpolizei wurde gegen die Schuldigen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.