Ungesetzlicher Grenzübertritt eines BGS-Angehörigen
22. Juni 1976
Information Nr. 466/76 über den ungesetzlichen Grenzübertritt eines Angehörigen des Bundesgrenzschutzes am 21. Juni 1976
Am 21. Juni 1976, gegen 20.30 Uhr überschritt der Angehörige des Bundesgrenzschutzes [Name], geboren am: [Tag] 1958, wohnhaft: Hamburg, [Adresse], Grenzjäger in der Grenzschutzabteilung Lübeck im Grenzabschnitt Parlingen im Bereich der Grenzsäule Nr. 75, Kreis Grevesmühlen, Bezirk Rostock, die Staatsgrenze der DDR. [Der Grenzjäger] war in Zivilkleidung. Er führte keine Schusswaffe oder anderes militärisches Gerät bei sich.
Nach seiner erfolgten Festnahme erklärte [der Grenzjäger], dass er mit den Verhältnissen in der BRD und den Dienstverhältnissen im Bundesgrenzschutz nicht einverstanden sei und deshalb den Entschluss gefasst hätte, in die DDR überzusiedeln.
Die Untersuchungen durch das MfS zur umfassenden Aufklärung der Ursachen und Motive seines Handelns, einschließlich der Angaben zu seiner Person, werden fortgesetzt.