Verhinderter Grenzdurchbruch Westberlin–DDR, Drewitz
30. März 1976
Information Nr. 235/76 über einen am 29. März 1976 verhinderten gewaltsamen Grenzdurchbruch von Westberlin aus in die DDR an der Grenzübergangsstelle Drewitz, Bezirk Potsdam
Am 29. März 1976, gegen 14.00 Uhr versuchte der ständige Einwohner von Berlin (West) [Name], geboren am [Tag] 1944; 1. Wohnsitz: Westberlin 31, [Adresse], 2. Wohnsitz: Helmstedt/BRD, [Adresse]; Ingenieur/ zurzeit ohne Arbeit, aus Berlin (West) kommend mit seinem Pkw, amtliches Kennzeichen […], Typ VW-Kombi, gewaltsam die Grenzübergangsstelle Drewitz in Richtung DDR zu durchbrechen.
Der gewaltsame Grenzdurchbruch wurde durch die Grenzkontrollkräfte unter Anwendung der Schusswaffe verhindert. Das Fahrzeug wurde beschädigt. [Name] wurde unverletzt festgenommen und gegen ihn ein Ermittlungsverfahren gemäß § 213 StGB – ungesetzlicher Grenzübertritt – eingeleitet.
Die durch das MfS bisher geführten Untersuchungen ergaben:
[Name] fuhr aus Berlin (West) kommend in schneller Fahrt in die Grenzübergangsstelle Drewitz ein, wobei er sich willkürlich zwischen zur Abfertigung stehende Kraftfahrzeuge einordnete. Als Grenzkontrollkräfte ihn auf sein ordnungswidriges Verhalten hinweisen wollten, wechselte [Name] erneut die Fahrspur und fuhr mit hoher Geschwindigkeit in eine nicht geöffnete und mit einem Sperrtor versehene Abfertigungsspur ein. Der Aufforderung, sich zu identifizieren, kam [Name] nicht nach, verriegelte das Fahrzeug demonstrativ von innen, durchbrach das Sperrtor und fuhr mit erhöhter Geschwindigkeit in Richtung DDR. Von den Grenzkontrollkräften wurde nach Abgabe eines Warnschusses, der durch [Name] nicht beachtet wurde, gezieltes Feuer auf das Fahrzeug eröffnet. Durch Beschädigung der Reifen wurde der Pkw unmittelbar vor dem letzten Schlagbaum in Richtung DDR zum Stehen gebracht.
Während dieses Vorganges wurden andere Reisende und die von ihnen benutzten Fahrzeuge nicht gefährdet.
Nachdem der Pkw des [Name] gewaltsam gestoppt worden war, kam er der erneuten Aufforderung, das Fahrzeug zu verlassen nicht nach. Während des Abschleppvorganges seines Pkw zu einem Dienstobjekt der Grenzkontrollkräfte versuchte [Name] flüchtig zu werden. Dieses Vorhaben wurde durch Anwendung einfacher körperlicher Gewalt verhindert.
Wie die bisherigen Untersuchungen weiter ergaben, hat [Name] nach eigenen Angaben gegen 12.00 Uhr spontan den Entschluss gefasst, seine in der BRD lebende Familie zu besuchen. Angeblich lebt er seit Dezember 1975 in Scheidung. Mit dem Antritt der Fahrt habe bei ihm der Wunsch bestanden, schnellstens zu seinen Angehörigen zu gelangen. Deshalb habe er sich im Kontrollbereich der Grenzübergangsstelle ordnungswidrig verhalten und versucht, sich ungehinderte Durchfahrt zu verschaffen. Mit seinem Verhalten habe er auch »demonstrieren« wollen, dass für ihn das Kontrollsystem an der Staatsgrenze der DDR nicht kompetent sei und dass es Bürger gebe, die sich einer solchen »Zwangsprozedur« nicht bedingungslos unterwerfen.
[Passage mit hochgradig schutzwürdigen Informationen wegen möglicher Identifizierbarkeit der Person nicht wiedergegeben.]
Im Zusammenhang mit der Verhinderung dieses gewaltsamen Grenzdurchbruches und der damit verbundenen Vollsperrung der Grenzübergangsstelle war die Abfertigung des Reise- und Transitverkehrs für 14 Minuten unterbrochen. Der kurzzeitig entstandene Fahrzeugstau wurde nach Aufhebung der Sperrmaßnahmen zügig und reibungslos aufgelöst.
Die Untersuchungen werden durch das MfS fortgesetzt.