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Dossier zur Fluchthilfeorganisation Mierendorff

[ohne Datum]
Information Nr. 227/77 über die Existenz und Tätigkeit der kriminellen Menschenhändlerbande Mierendorff zum Zwecke der Abwerbung, Ausschleusung und Verschleppung von Bürgern der DDR unter zielgerichtetem und fortgesetztem Missbrauch des Transitabkommens mit Förderung und Unterstützung durch Behörden der USA in der BRD und Westberlin

Den zuständigen Organen der DDR liegen umfangreiche Beweise darüber vor, dass der im »Abkommen zwischen der Regierung der DDR und der Regierung der BRD vom 17. Dezember 1971 geregelte Transitverkehr von zivilen Gütern und Personen zwischen der BRD und Berlin (West)«1 besonders durch die von Behörden der USA in der BRD und in Westberlin unterstützte und geförderte kriminelle Menschenhändlerbande Mierendorff2 im großangelegten Stil und mit besonderer Intensität gewerbsmäßig missbraucht wird. Die unter anderem durch USA-Behörden gewährte fortgesetzte Unterstützung und Förderung führten dazu, dass diese kriminelle Menschenhändlerbande ihr personelles und materielles Potenzial in der BRD und Westberlin ständig ausbauen und ihre Stützpunkte erweitern kann.

Die gegen das Transitabkommen gerichteten Missbrauchshandlungen dieser in der Öffentlichkeit hinreichend bekannten kriminellen Vereinigung halten trotz der seitens der DDR wiederholt auf diplomatischen und anderen Wegen unterbreiteten Proteste, Informationen und Beweise zur Existenz und zu den kriminellen Handlungen dieser Bande an die zuständigen Behörden der BRD und in Westberlin auch weiterhin unvermindert an.

Die vorgenannte, 1972 unter »Leitung« des engstens mit amerikanischen Dienststellen zusammenwirkenden BRD-Bürgers Mierendorff, Kay, geb.: [Tag] 1946, Beruf: Kaufmann, wohnhaft: Kellinghusen/BRD, [Adresse], gebildete kriminelle Vereinigung umfasst gegenwärtig mehr als 60 Angehörige, die sich auf mindestens sieben arbeitsteilig zusammenwirkende Gruppen aufgliedern. Die Existenz und verbrecherische Tätigkeit der kriminellen Vereinigung Mierendorff liegen in der Feindschaft zur DDR und dem kriminellen Gelderwerb begründet. Seit mehr als fünf Jahren begeht die von Mierendorff geleitete kriminelle Menschenhändlerbande permanent schwere Verbrechen gegen die DDR, organisiert planmäßig den Missbrauch des Transitabkommens und verletzt ständig auch Rechtsvorschriften der BRD und Westberlins.

Im Mittelpunkt des Missbrauchs des Transitabkommens stehen die intensiven, großangelegten und fortgesetzten verbrecherischen Aktivitäten der vom Territorium der BRD und Westberlins aus gegen die DDR operierenden kriminellen Menschenhändlerbande Mierendorff mit dem Ziel der Abwerbung, Ausschleusung und Verschleppung von Bürgern der DDR.

Die durch Mierendorff organisierten Verbrechen und die dabei angewandten Praktiken, wie

  • Aufnahme von Personen in Kraftfahrzeuge während der Benutzung der Transitwege zum Zwecke ihrer Ausschleusung nach der BRD und Westberlin;

  • Verlassen der vorgesehenen Transitwege, ohne durch besondere Umstände oder durch Erlaubnis der zuständigen Organe der DDR dazu veranlasst zu sein, mit dem Ziel der Kontaktierung und Aufnahme von zur Ausschleusung vorgesehenen DDR-Bürgern;

  • brutale Durchführung von Gewaltakten gegen die zur zügigen und reibungslosen Abfertigung und Abwicklung des Transitverkehrs an den Grenzübergangsstellen und auf den Transitstrecken eingesetzten Kontroll- und Sicherungskräfte der DDR;

  • nachrichtendienstliche Aufklärung des Kontroll- und Abfertigungsregimes an den Grenzübergangsstellen der DDR, einschließlich der Durchführung von Tests zur Erkundung von Möglichkeiten zur Durchführung von Ausschleusungsaktionen sowie der Sammlung von Nachrichten über Militärtransporte, militärische Objekte, Einrichtungen und Personenbewegungen während der Benutzung der Transitwege;

  • Benutzung gefälschter Personaldokumente und Kraftfahrzeugpapiere;

  • Austausch von amtlichen Kennzeichen an Kraftfahrzeugen und

  • Austausch von Personen und Transportmitteln auf den Transitstrecken

richten sich unmittelbar gegen das Grundanliegen und die Grundlagen des Transitabkommens, beeinträchtigen die berechtigten Sicherheitsinteressen der DDR und gefährden in erheblichem Maße die öffentliche Ordnung auf den Transitstrecken.

Seit der Existenz dieser kriminellen Vereinigung wurden durch Mierendorff nahezu 200 Personen, insbesondere aus der BRD, Österreich, Italien und Westberlin, in die verbrecherischen Machenschaften dieser Bande einbezogen, zum Missbrauch des Transitabkommens angestiftet und eingesetzt. Allein im Jahre 1976 wurden durch Angehörige dieser kriminellen Menschenhändlerbande in nachweislich mindestens 125 Fällen Handlungen des Missbrauchs des Transitabkommens (gemäß Artikel 16 des Transitabkommens)3 begangen.

Eine besondere Form des permanenten Transitmissbrauchs durch die kriminelle Menschenhändlerbande Mierendorff besteht im Missbrauch von unter Zollverschluss fahrenden Gütertransportmitteln zur Ausschleusung und Verschleppung von Bürgern der DDR nach der BRD bzw. Westberlin. Allein im Jahr 1976 mussten in diesem Zusammenhang durch die zuständigen Organe der DDR vier derartige Kraftfahrzeuge auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Bestimmungen eingezogen werden. Das besonders günstige Abfertigungsverfahren für verschlusssicher eingerichtete Gütertransportmittel (Artikel 6 des Transitabkommens)4 wird zum Zwecke der abkommenswidrigen Aufnahme von Personen an und auf den Transitstrecken und zur Verschleierung der kriminellen Praktiken der Menschenhändler auf Veranlassung von Mierendorff durch Angehörige seiner kriminellen Vereinigung durch den Einsatz von eigens dafür präparierten Kraftfahrzeugen unterlaufen. Die diesbezügliche Vorbereitung der Kraftfahrzeuge erfolgt unter anderem durch

  • Manipulationen und Präparationen an den Zollverschlüssen,

  • Präparationen an den Fahrzeugen zur Schaffung von speziell getarnten Einstiegsmöglichkeiten in die unter Zollverschluss stehenden Laderäume und

  • technische Veränderungen, insbesondere durch Einbau elektromagnetischer Sicherungen.

Im engen Zusammenhang mit dem Missbrauch des Transitabkommens steht auch die Ausnutzung der »Vereinbarung zwischen der Regierung der DDR und dem Senat über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs vom 20.12.1971«5 für subversive Zwecke durch Mierendorff und seine kriminelle Vereinigung. Unter Missbrauch der in dieser Vereinbarung fixierten Festlegungen über die Grundlagen der Genehmigung von Reisen begeben sich Angehörige der kriminellen Menschenhändlerbande Mierendorff, häufig mit Personenkraftwagen, in die Hauptstadt und andere Orte der DDR, suchen zur Abwerbung und Ausschleusung »vorgesehene« Personen auf, instruieren diese über Einzelheiten der geplanten Aktion, treffen Festlegungen über ihr weiteres Verhalten und bringen DDR-Bürger zwecks Ausschleusung unter Missbrauch des Transitabkommens zur Transitstrecke.

Bei der Organisierung und Durchführung der verbrecherischen Machenschaften und deren ständigen Ausweitung nutzt Mierendorff bewusst den Umstand aus, dass er und seine kriminelle Vereinigung sich der uneingeschränkten wohlwollenden Duldung, aktiven Förderung und Unterstützung jener einflussreichen Kräfte in der BRD und Westberlin erfreuen können, deren Zielstellung unverändert auf den Missbrauch und die Verletzung völkerrechtlicher Verträge, Abkommen und Vereinbarungen sowie auf die materielle, politische und moralische Schädigung der DDR und ihre internationale Diffamierung und Diskriminierung gerichtet ist.

Mierendorff und seine kriminelle Vereinigung berufen sich bei den seit Jahren betriebenen Aktivitäten gegen das Transitabkommen und gegen die Reise- und Besuchervereinbarung vor allem auf den Schutz, die Duldung und Förderung durch Behörden und Dienststellen der USA in der BRD und in Berlin (West).

Mierendorff selbst rühmte sich wiederholt – teilweise sogar in der Öffentlichkeit – seiner guten Beziehungen zu Behörden der USA, um dadurch seine sichere Position auch in der BRD unter Beweis zu stellen.

Seit mindestens 1965 ist Mierendorff Agent des amerikanischen Geheimdienstes. In dessen Auftrage führte er unter anderem gegen die in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens und Frankreichs Spionagehandlungen durch. Nach der Aufdeckung dieser Tätigkeit Mitte des Jahres 1973 wurde Mierendorff von seinen amerikanischen Hintermännern im Dezember 1973 nach Kellinghusen/BRD »umgesiedelt«, unterhält jedoch nach wie vor aktive Verbindungen zum amerikanischen Geheimdienst CIA.

Im Zusammenhang mit seiner Agententätigkeit für die CIA konzentriert sich Mierendorff bei dem unter Missbrauch des Transitabkommens und der Reise- und Besuchervereinbarung organisierten kriminellen Menschenhandel vordergründig auf die gezielte Abwerbung und Ausschleusung von hochqualifizierten Fachkadern, insbesondere von Ärzten, Zahnärzten und anderen im Gesundheitswesen der DDR tätigen Personen. Mierendorff unterhält darüber hinaus enge Verbindungen zu den im sogenannten Notaufnahmelager Westberlin-Marienfelde tätigen imperialistischen Geheimdiensten,6 zum Landesamt für Verfassungsschutz sowie zur Lagerleitung und führt ausgeschleuste DDR-Bürger zur nachrichtendienstlichen Abschöpfung zu.

Der von Mierendorff mit der Leitung eines in Westberlin geschaffenen Stützpunktes beauftragte und der Polizei in Westberlin hinlänglich bekannte [Name 1, Vorname], geb. am 1.3.1942, wohnhaft: Berlin (West) 37, [Adresse], unterhält ebenfalls umfangreiche und enge Verbindungen zur CIA.

[Name 1], 1968 in der DDR bereits wegen staatsfeindlichen Menschenhandels für die kriminelle Menschenhändlerbande Pudelski7 verurteilt und zwischenzeitlich nach Westberlin entlassen, ließ sich ebenfalls zur Zusammenarbeit mit dem amerikanischen Geheimdienst CIA als Agent anwerben. Den Kontakt zur CIA unterhält er direkt über einen leitenden Angestellten dieses Geheimdienstes in Westberlin. Die guten Kontakte zwischen beiden Personen beweisen unter anderem auch die häufigen privaten Besuche des [Name 1]. [Name 1] erhält von seinem Auftraggeber gezielte Anweisungen, Hinweise und Verhaltensregeln zur Aufklärung, Abwerbung und Ausschleusung von hochqualifizierten Fachkräften der DDR, unter anderem auch konkretes Adressenmaterial von bestimmten zur Abwerbung und Ausschleusung vorgesehenen DDR-Bürgern, an denen die CIA großes Interesse hat. Diese DDR-Bürger führt [Name 1] nach erfolgreicher Ausschleusung der CIA zum Zwecke der nachrichtendienstlichen Abschöpfung zu. Darüber hinaus beauftragt [Name 1] bestimmte Mitglieder des von ihm geleiteten Stützpunktes der kriminellen Menschenhändlerbande Mierendorff, bei ihren Einsätzen in der DDR mit Kontroll- und Beobachtungsaufgaben auf den von ihnen befahrenen Strecken und leitet die erhaltenen Informationen an die CIA weiter.

Nach weiter vorliegenden Erkenntnissen ist [Name 1] »Chef« einer kriminellen Untergrundorganisation in Westberlin, die zum Zwecke des kriminellen Gelderwerbes Waffenschmuggel, Passfälschungen, Erpressungen, Einbrüche und andere kriminelle Handlungen durchführt. Die kriminelle Tätigkeit des [Name 1] wird durch den amerikanischen Geheimdienst gegenüber anderen staatlichen Stellen und Personen in Westberlin weitestgehend abgedeckt,8 auch wenn er nach den in Westberlin geltenden Gesetzen strafbare Handlungen begeht.

Im Auftrage des kriminellen Menschenhändlers Mierendorff fordert auch der in Westberlin als Leiter eines weiteren Stützpunktes eingesetzte [Name 2, Vorname], geb. am [Tag] 1934, wohnhaft: Berlin (West)-Zehlendorf, [Adresse], Angehörige dieser kriminellen Menschenhändlerbande im Zusammenhang mit der Durchführung von Ausschleusungen unter Missbrauch des Transitabkommens zu Spionagehandlungen über Objekte, Manöverhandlungen und Militärtransporte bzw. an den Transitstrecken auf.

So beauftragte und instruierte [Name 2] z. B. den ständigen Einwohner von Westberlin, [Name 3, Vorname], geb. am [Tag] 1948, zuletzt wohnhaft: Berlin (West) 37, [Adresse], (verurteilt am 15.8.1974 wegen Verbrechen gemäß §§ 105 und 98 StGB9 zu 12 Jahren Freiheitsentzug) bereits Anfang März 1974, im Zusammenhang mit seiner Anwerbung als Agent, detailliert über die Sammlung von geheim zu haltenden Informationen während seines zukünftigen Einsatzes als Kurier, Zubringer, Schleuser- und Testfahrer.

Mierendorff hat zum Zwecke der Ausweitung des planmäßigen und organisierten Transitmissbrauchs in Westberlin weitere kriminelle Stützpunkte geschaffen und mit ihrer Leitung unter anderem den Einwohner von Westberlin [Name 4, Vorname], geb. am [Tag] 1949, wohnhaft: Berlin (West) 12, [Adresse], und Berlin (West) 37, [Adresse], beauftragt. Entsprechend den Weisungen von Mierendorff warb [Name 4], zum Teil über dazu aufgegebene Annoncen in Westberliner Zeitungen und dem darin angegebenen Telefonanschluss [Nr.], ständig weitere Personen gegen Zusicherung hoher Bezahlung zur Bandentätigkeit an und organisierte durch entsprechende Auftragserteilung und Instruierung unter permanentem Missbrauch des Transitabkommens deren Einsatz als Kuriere, Zubringer und Schleuserfahrer zur Abwerbung und Ausschleusung von Bürgern der DDR nach Westberlin und der BRD. [Name 4] arbeitet ebenfalls eng mit dem amerikanischen Geheimdienst CIA zusammen und koordiniert mit Mitarbeitern dieses Geheimdienstes seine kriminelle Tätigkeit.

Die engen Kontakte des kriminellen Bandenchefs Mierendorff zu den in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA werden auch darin sichtbar, dass im Auftrag von Mierendorff Bürger der DDR durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA unter Missbrauch der ihnen gewährten Kontrollbefreiung im grenzüberschreitenden Verkehr nach der BRD und Westberlin ausgeschleust wurden.

So wurde z. B. der Angehörige der US-Armee [Name 5, Vorname], geb. am [Tag] 1949 in Eikren (Ohio),10 zuletzt: Spezialist der 4. Klasse der Militärpolizei der US-Armee in Westberlin, dazu eingesetzt, am 10.9.1974 im direkten Zusammenwirken mit einem als Zubringer fungierenden Angehörigen der kriminellen Meschenhändlerbande Mierendorff zwei Bürger aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, nach Westberlin auszuschleusen. [Name 5] reiste zu diesem Zweck unter Benutzung seines mit einem US-Kennzeichen versehenen Pkw vom Typ Ford Taunus in die Hauptstadt der DDR ein, übernahm die DDR-Bürger vom Zubringer und versteckte diese im Kofferraum seines Pkw. Beim Versuch der Ausschleusung wurde [Name 5] gestellt.

Es wird vorgeschlagen, die Information über das MfAA den sowjetischen Organen zu übergeben und in Abhängigkeit vom Ergebnis der Konsultationen weitere geeignete Maßnahmen festzulegen.

Anlage zur Information Nr. 227/77

Vertrauliche Information des Leiters der BRD-Delegation, Wulf, in der gemäß Artikel 19 des Transitabkommens gebildeten Kommission

Vor Beginn der Sitzung der Kommission gemäß Artikel 19 des Transitabkommens11 am 14. März 1974 in Bonn bat der Leiter der BRD-Delegation, Wulf, den Leiter der Delegation der DDR, Genossen Friedrich, um ein persönliches Gespräch, in dem er u. a. auch zu Mierendorff Stellung nahm. In der aus dem Gedächtnis gefertigten Niederschrift des Genossen Friedrich zu diesem Gespräch ist dazu ausgeführt:

»Der Leiter der BRD-Delegation bat um Wahrung äußerster Vertraulichkeit im Hinblick auf folgende Information: Der von der DDR-Delegation wiederholt in Kommissionssitzungen wegen verbrecherischen Menschenhandels erwähnte Mierendorff aus Westberlin sei ›nach dem Gesetz 7 dem Zugriff des Westberliner Senats entzogen‹. Zum Gesetz 7 erklärte Wulf auf entsprechende Anfrage, dass nach diesem Gesetz ›die Besatzungsmächte befugt sind, bestimmte Verfahren an sich zu ziehen mit der Folge, dass diese der deutschen Gerichtsbarkeit nicht mehr unterliegen.‹12 Wulf führte abschließend zur Begründung der erbetenen Vertraulichkeit der Information aus, ›es wäre der Bundesregierung äußerst unangenehm, durch evtl. Veröffentlichungen in Erörterungen hineingebracht zu werden, die Ärger mit der betreffenden Macht ergeben würden‹. Die Information Wulfs wurde mit dem Hinweis zur Kenntnis genommen, dass unabhängig davon die Frage des Transitmissbrauchs durch die verbrecherischen Machenschaften von Menschenhändlerbanden wiederum Gegenstand des Vorbringens der DDR-Delegation in der bevorstehenden Kommissionssitzung sein werde.«

  1. Zum nächsten Dokument Verhaftung eines Westberliner Grenzverletzers in Berlin-Mitte

    11. April 1977
    Information Nr. 228/77 über das widerrechtliche Eindringen eines ständigen Einwohners von Westberlin in die Hauptstadt der DDR am 10.4.1977

  2. Zum vorherigen Dokument Tagung der Synode der Evangelischen Kirche in Görlitz

    11. April 1977
    Information Nr. 226/77 über die Synode der Evangelischen Kirche des Görlitzer Kirchengebietes vom 25.3. bis 27.3.1977 in Görlitz