Probleme der Sicherung von Edelmetallen in der Industrie
10. Juli 1981
Information Nr. 322/81 über einige Probleme der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung bei der Gewinnung, Herstellung, Lagerung sowie Be- und Verarbeitung von Edelmetallen
Vom MfS wurden seit Januar 1980 gegen 31 Personen (16 Bürger der DDR, zwölf Bürger der VR Polen, ein Einwohner von Berlin (West) und zwei in Berlin (West) lebende Staatenlose) wegen Straftaten im Zusammenhang mit Edelmetallen Ermittlungsverfahren durchgeführt.
Im Rahmen dieser Ermittlungsverfahren und in deren Folge wurden in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der DDR entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit Edelmetallen durchgeführt.
Dabei wurde grundsätzlich festgestellt, dass sich das »Gesetz über den Verkehr mit Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen sowie Erzeugnissen aus Edelmetallen, Edelsteinen und Perlen – Edelmetallgesetz –« vom 12. Juli 1973 GBl. I Nr. 33 einschließlich der 1. Durchführungsbestimmung vom 12. Juli 19731 und die auf dieser Grundlage erlassenen Weisungen zentraler staatlicher Organe und der Kombinate (Ordnungen) als den Erfordernissen entsprechend erwiesen haben. Sie bilden nach übereinstimmenden Auffassungen von Fachleuten eine ausreichende Grundlage für die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Umgang mit Edelmetallen und werden in zunehmendem Maße konsequent durchgesetzt.
Unabhängig davon erbrachten die geführten Untersuchungen eine ganze Reihe von Hinweisen auf Missachtung dieser Regelungen, auf Mängel und Schwächen im Umgang mit Edelmetallen, auf teilweise Missachtung von Sicherheit und Ordnung, die begünstigend für kriminelle Handlungen wirken.
Bei den festgestellten Mängeln und Schwächen handelt es sich im Wesentlichen um
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die noch mangelhafte Durchsetzung gesetzlicher Bestimmungen und der entsprechenden betrieblichen Weisungen und Ordnungen,
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das Fehlen spezifischer, auf die konkreten betrieblichen Erfordernisse ausgerichteter Weisungen und Ordnungen in den Kombinaten und Betrieben,
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eine lückenhafte Nachweisführung in der Wareneingangskontrolle, der Lagerhaltung und über den exakten Produktionsverbrauch,
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die noch ungenügende Durchsetzung technisch begründeter Materialverbrauchsnormen und daraus z. T. resultierende Unregelmäßigkeiten bei der Bilanzierung von nicht dem tatsächlichen Bedarf entsprechenden Edelmetallfonds,
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die nicht den Prinzipien von Sicherheit und Ordnung entsprechende Lagerung von Edelmetallen (teilweise fehlende Sicherungstechnik),
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die ungenügende Erfassung, Rückgewinnung und Rückführung technologisch bedingt anfallenden Edelmetallschrottes (einschließlich Ausschuss),
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die Verletzung entsprechender Bestimmungen des Geheimnisschutzes, insbesondere bei der Lagerhaltung und beim Transport von Edelmetallen und
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die ungenügende Sicherung von Edelmetalltransporten.
Insbesondere umfassende Untersuchungen im Verantwortungsbereich der Ministerien für Elektrotechnik/Elektronik und Erzbergbau, Metallurgie und Kali bestätigen die vorgenannten Erkenntnisse des MfS.
Danach wurde die weitere Präzisierung der gesetzlichen Bestimmungen und der entsprechenden zentralen Weisungen in den Ordnungen der Kombinate in der Vergangenheit in unterschiedlicher Weise realisiert.
Während z. B. in den Kombinatsbetrieben des VEB Kombinat Mikroelektronik teilweise über die Kombinatsordnung hinausgehende betriebliche Regelungen entstanden sind, wurde eine detaillierte Umsetzung in einer Vielzahl von Betrieben anderer Kombinate dieses Industriezweiges nur unvollständig, teilweise nicht aktuell genug oder z. T. gar nicht vorgenommen, wobei selbst unzureichende Regelungen nicht immer exakt eingehalten werden.
Wie weiter festgestellt wurde, verfügt eine Reihe verantwortlicher Leiter und beauftragter Mitarbeiter zum Teil über keine oder nur unzureichende Kenntnisse über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Regelungen über den Umgang mit Edelmetallen.
Verschiedentlich fehlte es auch an einer exakten Bestimmung der Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit Edelmetallen.
Teilweise werden Edelmetalllieferungen ohne vorherige Ankündigung angeliefert, wodurch diese unkontrolliert und nicht erfasst im Wareneingang zwischengelagert werden.
Infolge fehlender Präzisionswaagen kann nicht in allen Betrieben eine ordnungsgemäße Mengenkontrolle ermöglicht werden. Häufig werden Edelmetalle von nicht berechtigten und nicht bestätigten Personen, in nicht geschlossenen Fahrzeugen bzw. in unverschlossenen Behältnissen und ohne die geforderte Begleitung befördert.
Z. T. ist die ordnungsgemäße Lagerung und Sicherung von Edelmetallen auch durch die Verletzung der Siegelordnung für Stahlschränke und Aufbewahrungsräume, fehlende Fenstervergitterungen an Lagerräumen sowie fehlende Schlüsselordnungen gefährdet.
Vereinzelt wurde sogar die Aufbewahrung von Edelmetallen in Schreibtischen, Holzschränken und offenen Regalen festgestellt.
Die Sicherung von Edelmetallbeständen im Produktionsprozess, vor allem in Kleinbetrieben oder in Betrieben mit Heimarbeit, entspricht ebenfalls nicht durchgängig den Erfordernissen,
Die Erfassung, Sammlung und Lagerung von Edelmetallschrott wird in den meisten Betrieben – im Gegensatz zu dem relativ straff organisierten System der Ausgabe der Edelmetalle und der Kontrolle ihres Verbrauches in den Produktionsbereichen – trotz bestehender Bestimmungen und zentraler Verfügungen nicht beherrscht. Die Durchsetzung einer entsprechenden Verfahrensweise wird vor allem durch das Fehlen von Materialverbrauchsnormen, durch fehlende bzw. nicht zugriffssichere Behältnisse für Schrott, fehlende Mengenerfassung und Quittierung bei der Rückführung an den Bereich der Materialwirtschaft bzw. die Sekundärerfassung sowie durch die fehlende Kontinuität in der Ablieferung behindert.
Häufig beeinträchtigen auch bestehende Unklarheiten über rückführungspflichtige edelmetallhaltige Abfälle – insbesondere über Materialien mit geringem Edelmetallgehalt (bedampftes oder galvanisiertes Material) – die vollständige Erfassung und Rückführung derartiger Materialien. Diese Mängel ermöglichen zugleich auch die unkontrollierte Entnahme bzw. den Diebstahl von Edelmetallen zum Nachteil sozialistischen Eigentums.
Obwohl im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik keine Inventurdifferenzen feststellbar waren, zweifeln Fachleute an deren Ordnungsmäßigkeit und Realität, da von den verantwortlichen Leitern Abweichungen vom geforderten vierteljährlichen Inventurzyklus und die Durchführung von Inventuren durch Materialbeschaffer ohne Hinzuziehung notwendiger Kontroll- und Aufsichtspersonale zugelassen worden sind.
Im Ergebnis der Kontrollen im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik konnte weiter festgestellt werden, dass insgesamt noch ein kontinuierlicher gestaltetes System der Anleitung der Edelmetallverantwortlichen in den Kombinaten und Betrieben und damit notwendige Voraussetzungen für eine durchgängige Kontrolle und Belehrungstätigkeit in den Betrieben fehlen.
Das wird u. a. durch im Juni 1981 eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Vergehen gegen die Bestimmungen des Zoll- und Devisengesetzes bewiesen.
So konnte z. B. ein im VEB Bergbau- und Hüttenkombinat »Albert Funk« – Verarbeitungsbetrieb Halsbrücke – tätig gewesener Galvaniseur im Zeitraum vom November 1979 bis etwa März 1981 größere Mengen Gold in Form von Kathodenbelägen und Kaliumgoldzyanid (Salz mit Goldgehalt von 68,2 %) unter Ausnutzung seiner beruflichen Tätigkeit entwenden und gemeinschaftlich handelnd mit weiteren DDR-Bürgern zum Zwecke der persönlichen Bereicherung mit großem Gewinn z. T. ins sozialistische Ausland veräußern.
Im genannten Verarbeitungsbetrieb Halsbrücke werden zwar die Übergabe/Übernahme der edelmetallhaltigen Substanzen zwischen den verschiedenen Verarbeitungsstufen/Meisterbereichen von den Schichtverantwortlichen quittiert und auch auf Nachweiskarten entsprechend registriert, aber die speziell von den Galvaniseuren für den Aufbereitungs- und Verarbeitungsprozess abgeforderten Mengen und der tatsächliche Verbrauch bleiben letztlich unkontrolliert.
Bei Galvanisierungsarbeiten an Kathoden sich absetzende Goldrückstände werden nach bestimmten Zeitabständen abgeschlagen, ohne Gewichtsprüfung und Beleg aufbewahrt und gesammelt. Erst bei der Rückführung erfolgt jedoch eine Gewichtskontrolle und die Anfertigung entsprechender Belege.
Der in der Abteilung Galvanik für die Aufbewahrung vorhandene Panzerschrank blieb während der Schicht oftmals durchgehend geöffnet. Bei Abwesenheit der Schichtverantwortlichen/Meister war der Schlüssel des Panzerschrankes zum Zeitpunkt der Feststellung für alle Anwesenden zugänglich, ohne dass ein entsprechender Nachweis darüber geführt wurde.
Hinzu kommt, dass auch abteilungsfremde Betriebsangehörige ohne Schwierigkeiten in diesen Bereich gelangen können.
Der in der Abteilung für die Annahme edelmetallhaltiger Rohstoffe (Industrieschrott, Abgaben aus der Bevölkerung) notwendige Prüfprozess (Laborprüfung des Edelmetallgehaltes) erfordert eine Schmelze, wobei ein sogenannter Abbrand entsteht.
Auch dabei besteht die Möglichkeit des Entwendens von edelmetallhaltigen Materialien, da ebenfalls kein lückenloser Nachweis geführt wird.
Wie bereits allgemein festgestellt, enthält die für den Verarbeitungsbetrieb Halsbrücke geltende Arbeitsordnung (Nr. 1/77) lediglich grundsätzliche, allgemeine Bestimmungen für den Umgang mit Edelmetallen, ohne dass besonders die für den Bereich der Galvanik entsprechenden spezifischen Bedingungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung beim Umgang mit Edelmetallen herausgearbeitet bzw. unter Umständen gesondert festgelegt worden sind.
Die quartalsweise durchzuführenden diesbezüglichen Belehrungen beschränkten sich bisher vorrangig auf den sparsamen Umgang und ein möglichst verlustarmes Arbeiten mit Edelmetallen.
Kontrollen der verantwortlichen Leitungskräfte und des Betriebsschutzes zur vorbeugenden Verhinderung von Verstößen sind bisher nicht durchgeführt worden.
(Der Generaldirektor des VEB Bergbau- und Hüttenkombinat wurde zwischenzeitlich über vorgenannte Straftaten begünstigende Bedingungen informiert.)
Im Zusammenhang mit dem Transport von Edelmetallen haben nach vorliegenden Erkenntnissen für diese Zwecke zentrale Weisungen (Ministerium der Finanzen – VVS B 8 – 475/73; Ministerium des Innern – Instruktion 28/80 vom 25. April 1980) über die Sicherung von Edelmetalltransporten in der Vergangenheit zu einigen organisatorischen Problemen geführt, die insgesamt die notwendige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung teilweise erschwerten bzw. infrage stellten.
Entsprechend den Bestimmungen des Ministeriums der Finanzen sind Transporte im Wertumfang bis zur Höhe von 10 Mio. Mark »durch bewaffnete Personen« (differenzierte Festlegungen nach Sicherheitsstufen) zu begleiten.
Für Transporte im Wertumfang über 10 Mio. Mark ist die bewaffnete Begleitung durch die Deutsche Volkspolizei festgelegt. (Das besagt auch die entsprechende Richtlinie des Ministeriums des Innern.)
In der Praxis führten diese vom Wertumfang ausgehenden differenzierten Bestimmungen dazu, dass in der Regel jeweils – territorial unterschiedlich – eine Verständigung über die Sicherung der Transporte wertmäßig bedeutender Edelmetalle bzw. -erzeugnisse erschwert wurde.
(Durch das Fehlen einer abgestimmten, allen Sicherheitserfordernissen Rechnung tragenden Orientierung und entsprechenden Festlegung wird die einheitliche Vorgehensweise zur Sicherung dieser Transporte auf dem Gesamtterritorium der DDR noch beeinträchtigt.)
Dies zeigt sich insbesondere beim An- und Abtransport von Edelmetallen des VEB Bergbau- und Hüttenkombinat »Albert Funk« Freiberg – Verarbeitungsbetrieb Halsbrücke – (Bilanzorgan für Edelmetalle und Aufbereitungsbetrieb für Silber).
Auf der Grundlage des Beschlusses des Ministerrates »Zur Sicherung von Bargeld und anderen Werten« (VVS 32 – 746/77 vom 11.8.1977) beförderte die Deutsche Post als »Wertpaket« gekennzeichnet u. a. auch Edelmetalle (im Durchschnitt beträgt die angegebene Werthöhe der Gesamtlieferungen zwischen 300 TM und 3 Mio. Mark) vom Postamt Halsbrücke zum Postamt Freiberg. Die Überführung erfolgt mit einem Lastkraftwagen und wird vom Betriebsschutz gesichert. Die weitere Beförderung ab Freiberg erfolgt über die Deutsche Reichsbahn und steht unter Kontrolle der Transportpolizei.
Der Versand von Wertpaketen zwischen den verschiedenen Dienststellen der Deutschen Post erfolgt in entsprechend gekennzeichneten Wertsendungen, die nachweispflichtig sind.
Wertsendungen über 100 TM sind »anzeigepflichtig«, d. h. sie müssen am Bestimmungs- bzw. Übergabeort telegraphisch vorangekündigt werden.
Bargeldtransporte über 1 Mio. Mark sind den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei unter Wahrung der Geheimhaltung zu melden.
Monatlich werden aus einer Edelmetalllegierung bestehende Ziehdüsenleisten (Platin-Rhodium-Legierung) zu Regenerierungszwecken vom VEB Glaswerk Haselbach zum o. g. Freiberger Kombinat transportiert. Dabei erfolgen diese Transporte zum Freiberger Kombinat (Wertumfang jeweils bis zu ca. 3 Mio. Mark) ohne Begleitschutz durch die DVP.
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Edelmetallpreise der DDR im April 1980 erhöhte sich in den Betrieben die intensivere Sammlung, Erfassung und Rückführung von Edelmetallschrott. Entsprechend wuchs auch das Transportaufkommen (Lkw-Transporte im Wertumfang bis zu 3 Mio. Mark). Die für diese Transporte geltenden Sicherheitsbestimmungen werden ebenfalls als nicht ausreichend bezeichnet.
Im Zusammenhang mit den Kontrollen trugen die Aktivitäten des MfS mit dazu bei, einen wirksamen Beitrag zur Erhöhung von Sicherheit und Ordnung, zur Beseitigung begünstigender Bedingungen und Umstände für die Begehung von Straftaten sowie zur Einschränkung von Verlusten im Zusammenhang mit der Gewinnung, Herstellung, Lagerung, Be- und Verarbeitung von Edelmetallen zu leisten.
Im Zusammenwirken mit den anderen zentralen staatlichen Organen, den Leitungen der Kombinate und Betriebe sowie gesellschaftlichen Einrichtungen wurden zugleich eine Reihe vorbeugender schadensverhütender Maßnahmen eingeleitet.
Das betrifft insbesondere
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Erarbeitung und Einführung zentraler und auf betriebliche Verhältnisse konkretisierter Weisungen zur praktischen Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen sowie zur Erhöhung des Umfangs der Rückgewinnung aus edelmetallhaltigen Abfällen und Rückständen,
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Überarbeitung von Betriebsordnungen zur Beschränkung des zutrittsberechtigten Personenkreises in die Fertigungsbereiche der Edelmetallgewinnung, -herstellung, -lagerung, -be- und -verarbeitung,
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Einleitung von Maßnahmen zur Erhöhung der Wirksamkeit technischer Sicherheitsvorkehrungen,
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Einführung und Anwendung technisch-ökonomisch begründeter Normative des Edelmetallverbrauches und in der Vorratswirtschaft, einschließlich der Maßnahmen zur Reduzierung der Edelmetallbestände auf das tatsächliche Niveau des Produktionsverbrauches, Rückführung nicht benötigter Bestände,
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Überprüfung der technischen und ökonomischen Notwendigkeit des Einsatzes von Edelmetallen in den jeweiligen Verantwortungsbereichen sowie Veranlassung einer stärkeren Abschöpfung aller Möglichkeiten zur Substitution von Edelmetallen,
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Einflussnahme auf Auswahl und Einsatz von Edelmetallbeauftragten in ausgewählten Kombinaten,
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Einflussnahme auf die Organisierung und Durchführung von Nachkontrollen, insbesondere durch die Staatliche Finanzrevision und das Komitee der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion.
Darüber hinaus sind auf Veranlassung des MfS im VEB Münze der DDR Berlin, Bereich Ankauf von Edelmetallen, Veränderungen der räumlichen Bedingungen und der Einsatz spezieller Video-Sicherungstechnik veranlasst worden.
Im Verantwortungsbereich der SDAG Wismut wurde zur Sicherung auftretender Silbererzfunde die erforderliche Informationsordnung überarbeitet.
Unter Berücksichtigung vorgenannter Probleme im Zusammenhang mit dem Transport/Versand von Wertgegenständen auf dem Territorium der DDR sollte geprüft werden, ob im Zusammenwirken mit den beteiligten und verantwortlichen zentralen Staatsorganen (Ministerien des Innern und der Finanzen sowie Deutschen Post) die derzeitigen Festlegungen mit dem Ziel, Grundsätze für ein einheitliches Vorgehen zur Sicherung des Transports/Versands festzulegen, neu erarbeitet werden sollten.