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Angehörige der Sowjetarmee

16. Februar 1983
Information Nr. 71/83 über durch Angehörige der Sowjetarmee in der GSSD im 2. Halbjahr 1982 begangene Vorkommnisse mit Straftatencharakter

Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 1982 wurden den Schutz- und Sicherheitsorganen der DDR insgesamt 719 (621)* Vorkommnisse mit Straftatencharakter bekannt, die durch Angehörige der Sowjetarmee in der GSSD verursacht wurden.

*Zahlen in Klammern beziehen sich auf den Zeitraum 1. Juli bis 3. Dezember 1981. [Original-Fußnote]

(Bei diesen Vorkommnissen handelt es sich ausschließlich um solche Handlungen, die durch entsprechende Untersuchungen der zuständigen Organe der DDR – überwiegend im direkten Zusammenwirken mit den zuständigen sowjetischen Organen – zweifelsfrei als von Angehörigen der Sowjetarmee in der GSSD schuldhaft begangene Straftaten aufgeklärt wurden.)

Bezogen auf die einzelnen Monate des 2. Halbjahres 1982 ist folgende Entwicklung festzustellen:

[Monat]

Anzahl der Straftaten 2. Halbjahr 1982

Anzahl der Straftaten 2. Halbjahr 1981

Juli

136

128

August

124

97

September

123

87

Oktober

98

126

November

90

96

Dezember

148

87

Nach der Häufigkeit begangener Straftaten bilden – bezogen auf die Tatorte – folgende Bezirke und Kreise der DDR Schwerpunkte:

Bezirke

[Straftaten]

Kreise

Potsdam

229 (214)

Neuruppin, Potsdam-Stadt, Jüterbog

Schwerin

104 (98)

Parchim, Ludwigslust, Schwerin

Halle

71 (56)

Gräfenhainichen

Erfurt

61 (27)

Gotha, Weimar

Magdeburg

59 (55)

Zerbst, Magdeburg

Gera

32 (25)

Jena

Bei den bekannt gewordenen und durch die zuständigen Organe der DDR untersuchten Vorkommnissen mit Straftatencharakter durch Angehörige der Sowjetarmee in der GSSD handelt es sich um:

  • 607 (521) Fälle von Diebstahlshandlungen, davon in 289 (248) Fällen am sozialistischen Eigentum und in 318 (273) Fällen an persönlichem Eigentum;

  • 94 (80) Fälle von Körperverletzungen mit zum Teil erheblichen Gesundheitsschädigungen der betroffenen Bürger der DDR, und in mehreren Fällen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entwendung von persönlichem Eigentum sowie der Nötigung zu sexuellen Handlungen;

  • 13 (12) Fälle von Raub unter Anwendung von Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leben und Gesundheit, insbesondere im Zusammenhang mit der Wegnahme von Wertgegenständen, Bargeld sowie mit Vergewaltigungen und Körperverletzungen;

  • 5 (8) Fälle des Widerstandes gegen staatliche Maßnahmen, im Zusammenhäng mit dem Einschreiten von Angehörigen der Deutschen Volkspolizei bei durch Angehörige der GSSD begangenen Straftaten.

Bei den im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 1982 festgestellten Diebstahlshandlungen bildeten hauptsächlich Wohnungen, Bungalows, Lauben, Schuppen und Garagen, abgeparkte Personenkraftwagen, Betriebe, betriebliche Anlagen und Einrichtungen sowie Warenhäuser, Lebensmittelgeschäfte, andere Verkaufseinrichtungen und Lagerobjekte des sozialistischen und privaten Handels sowie Gaststätten die Zielobjekte.

Dabei wurden vorwiegend Lebensmittel, Spirituosen u. Genussmittel, Rundfunkgeräte, Werkzeuge u. a. technische Gebrauchsgegenstände, Baustoffe und Baumaterialien, Fahrräder, Mopeds, Motorräder oder andere Kraftfahrzeuge und im Zusammenhang mit anderen Diebstahlshandlungen Bargeld und Wertgegenstände entwendet.

Die Diebstahlshandlungen waren überwiegend verbunden mit der Verursachung weiterer zum Teil erheblicher Sachbeschädigungen, z. B. durch gewaltsames Aufbrechen von Türen, Fenstern, Kraftfahrzeugen sowie an Wohnungs-, Verkaufs- und Lagereinrichtungen. Diese Handlungen wurden sowohl durch Einzeltäter, überwiegend jedoch gemeinschaftlich handelnd durch mehrere Angehörige der GSSD begangen.

Die durch Angehörige der GSSD an Bürgern der DDR begangenen vorsätzlichen Körperverletzungen waren teilweise durch gewalttätiges Vorgehen gekennzeichnet und wurden überwiegend gemeinschaftlich handelnd durch mehrere Täter begangen. Betroffene Bürger der DDR erlitten z. T. schwere gesundheitliche Schäden.

In mehreren Fällen wurden auch Bürger der DDR tätlich angegriffen und körperlich misshandelt, die Angehörige der GSSD bei der Begehung von Straftaten stellten bzw. Diebstahlshandlungen oder Angriffe gegen ihre Person abzuwehren suchten, so z. B. im Zusammenhang mit der Entwendung von Kraftfahrzeugen, Bargeld, Wertgegenständen u. a. privaten Eigentum sowie mit Vergewaltigungen und Nötigung und Missbrauch zu sexuellen Handlungen.

Darüber hinaus wurden im 2. Halbjahr 1982 eine Reihe von weiteren Vorkommnissen und Handlungen bekannt, bei denen durch Angehörige der GSSD leichtfertig mit Waffen, Munition und Sprengmitteln umgegangen wurde bzw. bestehende Rechtsvorschriften grob verletzt wurden. Diese Vorkommnisse waren z. T. mit einer erheblichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie mit Gefahren für Leben und Gesundheit von Bürgern der DDR verbunden.

Dabei handelte es sich u. a. um

  • unbefugte Schusswaffenanwendung in Gaststätten, Wohnungen und auf öffentlichen Straßen,

  • unkontrolliertes Verschießen von Infanteriemunition, Granaten u. a. Geschossen bei Übungsschießen,

  • Veräußerung von Munition aus Beständen der GSSD, u. a. an Kinder,

  • Ablage von Munition verschiedener Kaliber auf Mülldeponien,

  • Verletzung der Sicherheitsbestimmungen bei der Ausübung von Jagden.

Besonders schwere Straftaten gegen das sozialistische und persönliche Eigentum, gegen Leben und Gesundheit von Menschen, die vorsätzliche oder fahrlässige Herbeiführung erheblicher Gefahren-Situationen mit Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führten – auch unter Berücksichtigung der territorialen Besonderheiten und der hohen Bevölkerungsdichte in fast allen Gebieten der DDR – unmittelbar zu negativen Auswirkungen, teilweise verbunden mit der Beunruhigung sowie negativen Diskussionen unter der Bevölkerung der DDR.

Hinsichtlich der durch Angehörige der GSSD in der Öffentlichkeit begangenen und bekannt gewordenen Straftaten erfolgt in jedem Fall auf der Ebene der Kreise und Bezirke der DDR die unverzügliche Informierung der zuständigen Kommandeure bzw. Kommandanten der Garnisonen/Einheiten der GSSD.

In der Regel werden auch – im Rahmen der entsprechenden bilateralen Vereinbarungen – die zuständigen Militärstaatsanwälte in Kenntnis gesetzt.

Anlage zur Information Nr. 71/83

Ausgewählte Beispiele zu durch Angehörige der GSSD begangenen Straftaten (1)

1. Ausgewählte Beispiele im Zusammenhang mit Diebstahlshandlungen

Am 15.7.1982 wurden am Schweinricher See,1 Kreis Wittstock, Bezirk Potsdam, zwei Sergeanten der Sowjetarmee, stationiert auf dem Schießplatz Schweinrich, durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei gestellt. Sie hatten einem Bürger ein Fernglas zum Kauf angeboten, das sie am 12.7.1982 bei einem Diebstahl aus einem Bootshaus am Schweinricher See zusammen mit einem Kassettenrekorder, Kassetten sowie Bekleidungsgegenständen entwendet hatten. Der Gesamtschaden beträgt ca. 6,5 TM.

In der Nacht zum 2.8.1982 drangen in Altes Lager, Kreis Jüterbog, Bezirk Potsdam, fünf Angehörige der Sowjetarmee (Garnison Altes Läger), gewaltsam in eine Gaststätte ein und entwendeten Genussmittel in Höhe von ca. 500 Mark.

Am 16.8.1982 wurde in Schönberg, Kreis Neuruppin, Bezirk Potsdam, ein Soldat der Sowjetarmee (Garnison Neuruppin), durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei gestellt und zugeführt. Er war am 15.8.1982 in Schönberg gewaltsam in eine Wohnung eingedrungen und hatte Bargeld sowie ein Kofferradio entwendet. Es entstand ein Schaden von ca. 500 Mark.

In der Zeit vom 31.8.1982 bis 2.9.1982 drangen in Hohenkirchen, Schabhausen und Ohrdruf, Kreis Gotha, Bezirk Erfurt, drei Angehörige der Sowjetarmee, (Garnison Ohrdruf), in insgesamt 13 Fällen gewaltsam in Gartenlauben und in einem Fall in die Küche eines volkseigenen Betriebes ein. Die Täter entwendeten Lebensmittel, Spirituosen und verschiedene Gebrauchsgegenstände im Wert von ca. 900 Mark.

Am 8.10.1982 benutzte in Nauen, Bezirk Potsdam, ein Oberleutnant der Sowjetarmee (Garnison Elstal), unter Alkoholeinfluss stehend, unbefugt einen B 1000.2 Er wurde durch Bürger der DDR gestellt und durch Kräfte der Deutschen Volkspolizei zugeführt. Ein weiterer Oberleutnant der Sowjetarmee, welcher sich im B 1000 befand, entwendete aus diesem ein Kassettentonbandgerät und wurde flüchtig.

In der Zeit vom 26.11.1982 bis 29.11.1982 drangen mehrere Angehörige der Sowjetarmee gewaltsam in einen in Wölfis, Krautgasse, Kreis Gotha, Bezirk Erfurt, abgestellten Wohnwagen des VEB Hydrogeologie Nordhausen ein und entwendeten ein Fernsehgerät, eine Handbohrmaschine, ein Radio, eine Lederjacke und diverse Werkzeuge. Der Gesamtschaden beträgt ca. 2 000 Mark.

In der Nacht zum 29.11.1982 drangen ein Oberleutnant und ein Fähnrich der Sowjetarmee (Garnison Zeitz) gewaltsam in den Modesalon »Exquisit« in Zeitz, Bezirk Halle, ein und entwendeten diverse Bekleidungsgegenstände im Wert von ca. 14 000 Mark. Ein Teil der Bekleidungsgegenstände war in Taschen und Kartons verpackt, der andere Teil wurde auf dem Körper getragen. Auf dem Weg vom Tatort zum Objekt wurden die Täter im Rahmen der Personenbewegungskontrolle durch Angehörige der Deutschen Volkspolizei gestellt. Der Oberleutnant der Sowjetarmee hatte bereits am 28.11.1982 aus der Wohnung einer Bufetteuse, in einem Wohnblock von Angehörigen der Sowjetarmee, Bargeld in Höhe von 2 250 Mark entwendet.

Am 30.11.1982 wurde in Perleberg, Bezirk Schwerin, ein Fähnrich der Sowjetarmee (Garnison Perleberg, Flugplatz) durch eine Funkstreifenwagenbesatzung der Deutschen Volkspolizei kontrolliert, weil er ein Damenfahrrad und ein Minifahrrad bei sich führte. Es wurde festgestellt, dass der Täter das Minifahrrad im Stadtgebiet von Perleberg entwendet hatte.

In den Abendstunden des 24.12.1982 drangen in Kietz, Kreis Seelow, Bezirk Frankfurt (Oder), zwei Angehörige der Sowjetarmee (Garnison Kietz), in zwei Fällen in Wohnungen und in einem Fall in einen Dienstraum der Deutschen Reichsbahn ein und forderten unter Androhung von Gewalt die Herausgabe alkoholischer Getränke. In zwei Fällen kam es zu Tätlichkeiten und Sachbeschädigungen. Die diensthabende Stellwerkerin wurde mit einem Messer bedroht.

2. Ausgewählte Beispiele im Zusammenhang mit Körperverletzungen

Am 24.9.1982, gegen 23.45 Uhr, schlug in Riesa, Bezirk Dresden, ein unter Alkoholeinfluss stehender, Zivilkleidung tragender Fähnrich der Sowjetarmee während einer Auseinandersetzung mit einem Bürger der DDR mit einer Holzstange auf diesen ein. Der DDR-Bürger erlitt schwere Verletzungen. Er wurde in ein Krankenhaus eingeliefert.

Am 17.10.1982, gegen 22.15 Uhr, wurden in Hagenow, Bezirk Schwerin, zwei Bürger der DDR durch fünf Angehörige der Sowjetarmee, davon drei Angehörige der Standortstreife der Sowjetarmee (Garnison Hagenow) grundlos geschlagen und körperlich misshandelt. Beide DDR-Bürger erlitten Verletzungen und mussten sich in ambulante Behandlung begeben. Von den Bürgern der DDR waren Zigaretten verlangt worden, die nicht gegeben werden konnten, da sie Nichtraucher waren,

Am 22.10.1982, gegen 23.50 Uhr, wurde in Magdeburg ein Bürger der DDR von drei Soldaten der Sowjetarmee (Garnison Magdeburg) grundlos niedergeschlagen und verletzt Außerdem wurde ihm die Arbeitsjacke ausgezogen; es erfolgte eine Durchsuchung und der Personalausweis wurde entwendet. Der Geschädigte musste sich in ärztliche Behandlung begeben.

Am 26.10.1982, gegen 17.25 Uhr, drangen in Lobetal, Kreis Bernau, Bezirk Frankfurt (Oder), zwei unter Alkoholeinfluss stehende Angehörige der Sowjetarmee (Garnison Eberswalde) gewaltsam in ein Heim der evangelischen Hoffnungstaler Anstalten ein. Einer der Angehörigen der Sowjetarmee schlug mit einer Holzlatte auf zwei Heiminsassen ein. Die beiden Heiminsassen wurden mit mittleren Verletzungen in ein Krankenhaus eingeliefert.

Am 4.12.1982, gegen 21.00 Uhr, hielten sich vier Angehörige der Sowjetarmee in Andisleben, Kreis Erfurt, in der Konsum-Gaststätte auf, nahmen an einer Disko-Veranstaltung teil und konsumierten im erheblichen Umfang alkoholische Getränke. Nach Beendigung der Veranstaltung bestiegen sie einen Lkw und wollten mit diesem wegfahren. Ein Bürger der DDR, der dies verhindern und den Zündschlüssel an sich nehmen wollte, wurde durch die Angehörigen der Sowjetarmee geschlagen und dabei erheblich verletzt (Knochenabsplitterung an der Schulter).

3. Ausgewählte Beispiele im Zusammenhang mit der Anwendung von Schusswaffen bzw. der Veräußerung von Munition aus Beständen der GSSD

Am 2.7.1982, gegen 3.45 Uhr, feuerte ein unter Einfluss von Alkohol stehender Angehöriger der Sowjetarmee auf einem Wohngrundstück in Müllrose, Kreis Eisenhüttenstadt, Bezirk Frankfurt (Oder), eine Patrone aus einer Pistole ab. Gegen 5.00 Uhr feuerte er erneut in den Räumen der Wäscherei des Dienstleistungskombinates Müllrose eine Patrone aus einer Pistole ab, wobei Personen des Betriebes gefährdet wurden.

Am 13.7.1982, gegen 1.30 Uhr wurde in Perleberg, Bezirk Schwerin, durch einen Obersergeanten der Sowjetarmee (Garnison Perleberg) während des Streifendienstes unkontrolliert ein Warnschuss aus der Pistole abgefeuert, als sich drei Angehörige der Sowjetarmee der Kontrolle entzogen. Das Projektil durchschlug das Doppelfenster einer Wohnung. Personen wurden nicht verletzt.

Am 17.10.1982, gegen 9.20 Uhr wurde während einer durch Angehörige der Sowjetarmee der Garnison Leipzig bei Kleutsch, Kreis Gräfenhainichen, Bezirk Halle, durchgeführten Jagd, aufgrund der Nichteinhaltung der Sicherheitsbestimmungen, eine Bürgerin der DDR (Pilzsucherin) durch einen Schrotschuss lebensgefährlich verletzt. Ein Oberfähnrich der Sowjetarmee hatte ohne ausreichende Sicht auf flüchtiges Wild geschossen.

Am 22.10.1982, gegen 10.25 Uhr schlugen in Stülpe, Kreis Luckenwalde, Bezirk Potsdam vier Granatsplitter in zwei Wohnhäuser und 48 Granatsplitter (Länge ca. 30–100 mm, Durchmesser ca. 18 mm) im Straßenbereich bzw. Hof der Wohnhäuser ein. Durch ein offenes Fenster eines der beiden Wohnhäuser flog ein Projektil (Länge 70 mm, Kaliber 14,5 mm) und blieb in einem Türfutter stecken. Das Projektil und die Granatsplitter stammen von dem in unmittelbarer Nähe von Stülpe befindlichen Truppenübungsplatz der Sowjetarmee (Heidehof), auf dem zu dieser Zeit ein Übungsschießen durchgeführt wurde. Das Schießen wurde eingestellt. Es entstand ein Schaden von ca. 2 TM.

Am 30.12.1982 wurden in Fürstenwalde, Bezirk Frankfurt (Oder), durch Angehörige der Sowjetarmee (Garnison Fürstenwalde), reaktive Handleuchtsignale3 an Bürger der DDR verkauft. Bisher wurden bei 25 Bürgern ca. 100 reaktive Handleuchtsignale festgestellt und eingezogen.

  1. Zum nächsten Dokument Grenzüberschreitender Verkehr IV. Quartal 1982 (1)

    18. Februar 1983
    Information Nr. 66/83 über den Umfang des grenzüberschreitenden Verkehrs im IV. Quartal 1982 (1)

  2. Zum vorherigen Dokument Einnahmen, Mindestumtausch, 7.–13.2.1983

    16. Februar 1983
    Information Nr. 70/83 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 7. Februar 1983 bis 13. Februar 1983