Eindringen eines Leichtbauflugzeuges, Berlin
15. September 1983
Information Nr. 310/83 über das Eindringen eines Leichtbauflugzeuges von Berlin (West) aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, am 15. September 1983
Am 15. September 1983, 7.13 Uhrm, drang der kanadische Staatsbürger Swami Vishnudevananda (45),1 geb. am 31. Dezember 19272 in Nenmara/Indien,3 mit einem Leichtbauflugzeug vom Typ »Quick-Silver-Mx«,4 von Berlin (West) kommend, im Grenzabschnitt Berlin-Mitte, Leipziger Straße, widerrechtlich in den Luftraum der DDR ein und landete gegen 7.25 Uhr im Stadtbezirk Berlin-Weißensee auf einer freien Fläche in der Nähe der Else-Jahn-Straße.
Die durch das MfS geführten Untersuchungen ergaben, dass der Vishnudevananda am 15. September 1983, 6.30 Uhr in Anwesenheit von Vertreten westlicher Funk- und Pressemedien von einem freien Platz in Berlin (West)-Tiergarten zwischen Kaiserdamm und Lietzensee aus startete.5
Nach dem widerrechtlichen Eindringen in den Luftraum der DDR überflog Vishnudevananda in ca. 70 m Flughöhe die Leipziger Straße und in der weiteren Folge die Leninallee6 und Klement-Gottwald-Allee.7
Nach seiner Landung bat der Luftraumverletzer einen am Landeort als Traktorist arbeitenden Bürger der DDR in englischer Sprache um Verständigung der Polizei und erklärte, »für den Frieden geflogen« zu sein.
Vishnudevananda bezeichnet sich als Präsident der Internationalen Yoga-Organisation mit Sitz in Kanada und Zweigstelle in München. Diese Organisation führt in der Zeit vom 15. bis 18. September 1983 in Berlin (West) im »Tempodrom« ein sogenanntes Yoga-Friedensfest aller Nationen durch.
Eigenen Angaben zufolge habe er bereits in den 1970er-Jahren begonnen, im Mittleren und Nahen Osten »Flüge für den Frieden« durchzuführen und dabei in jedem Fall Blumen abgeworfen. Seit über einem Jahr habe er den jetzigen Flug vorbereitet, worüber auch in der internationalen Presse berichtet worden sei.8
Vorliegenden Hinweisen zufolge entsprechen diese Angaben den Tatsachen.
Seitens des MfAA der DDR war aufgrund der vorliegenden Hinweise auf eine solche Gefährdung der Flugsicherheit im Luftraum der DDR am 12. August 1983 gegenüber dem Senat von Berlin (West) protestiert und die Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung dieses Vorhabens gefordert worden.
Entsprechend den Aussagen des Vishnudevananda habe er vom Chef der Polizei von Berlin (West) brieflich die Mitteilung erhalten, dass dieser Flug verboten sei, da private Flüge über dem Luftraum von Berlin nicht zugelassen wären.9 Die gleiche Auskunft erhielt er bei einer diesbezüglichen Konsultation vom Konsul der Vereinigten Staaten von Nordamerika in München.
Die Untersuchungen des Leichtbauflugzeuges ergaben keine bautypischen Abweichungen und erbrachten keine Hinweise auf die Durchführung subversiver Handlungen.
Es wird vorgeschlagen,
- –
den Vishnudevananda zu verwarnen, nach Westberlin auszuweisen und das Leichtbauflugzeug gemäß § 45, Abs. 4 der Grenzordnung vom 25. März 1982 einzuziehen,10
- –
seitens des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten gegenüber dem Senat von Berlin (West) in geeigneter Form Protest einzulegen und mit Nachdruck die Unterbindung derartiger rechtswidriger Handlungen zu fordern,
- –
seitens der zuständigen sowjetischen Organe bei den Westmächten zu protestieren.