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Vorkommnisse westliche Besatzungstruppen

28. April 1983
Information Nr. 148/83 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1983

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1983 reisten insgesamt 29 275 (27 559)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 6 309 (5 443) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein, darunter 4 646 (4 320) Militärpersonen mit 1 400 (1 323) Militärfahrzeugen.1

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1982. [Original-Fußnote]

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres entspricht das einen Anstieg der Anzahl der insgesamt von Berlin (West) aus eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen um 6,2 % und der Anzahl der eingefahrenen Kfz um 15,9 %.

Unter den Einreisenden befanden sich 1 382 (1 418) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs, die 509 (506) Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, durchführten; davon

[Militärinspektion]

Angehörige

Einfahrten

MI der USA

584 (664)

275 (288)

MI Großbritanniens

442 (415)

133 (124)

MI Frankreichs

356 (339)

101 (94)

Bei einer nahezu gleichbleibenden Tendenz der Anzahl der durchgeführten Aufklärungsfahrten ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1982 ein leichter Rückgang (2,5 %) der mit MI-Fahrzeugen eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI festzustellen. Diese Entwicklung resultiert im Wesentlichen aus einem weiteren Rückgang der Anzahl der mit Aufklärungsfahrzeugen eingereisten Angehörigen – 80 – (- 12 %) der MI der USA.

Mit einem Anteil von 54,0 % an den Gesamteinfahrten bildet die MI der USA auch weiterhin den Schwerpunkt.

Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1983 wurden in insgesamt 290 (240) Fällen Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR festgestellt, die von Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, insbesondere im Zusammenhang mit aktiven Aufklärungshandlungen unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, begangen wurden.

Daran waren Angehörige der MI

  • der USA in 139 (98) Fällen

  • Großbritanniens in 110 (121) Fällen

  • Frankreichs in 41 (21) Fällen

beteiligt.

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1982 ist damit bei den durch Angehörige der drei westlichen MI begangenen rechtswidrigen Handlungen ein Anstieg um 20,8 % festzustellen.

Während die Anzahl begangener rechtswidriger Handlungen durch Angehörige der MI Großbritanniens – Rückgang um elf Fälle – gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1982 eine nahezu gleichbleibende-Tendenz aufweist, ist ein Anstieg derartiger Handlungen durch Angehörige der MI der USA und Frankreichs um 42 % bzw. 95 % zu beobachten.

Damit wird die seit Beginn des Jahres 1982 festzustellende Tendenz des Rückgangs der von Angehörigen der MI der USA begangenen Rechtsverletzungen von einem erheblichen Anstieg derartiger Verstöße abgelöst. Nahezu verdoppelt haben sich die von Angehörigen der MI Frankreichs begangenen Rechtsverletzungen. Ihr Anteil an der festgestellten Gesamtzahl derartiger Verstöße liegt mit ca. 14 % jedoch weiterhin erheblich unter dem Durchschnitt.

Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1983 getroffenen 290 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 238 (183) auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI Großbritanniens in 102 (110)– Rückgang um 7,2 %, der USA in 98 (53) – Anstieg um 84,9 % – und Frankreichs in 38 (20) – Anstieg um 90 % – Fällen beteiligt waren.

Die Verletzungen der StVO der DDR durch die Begehung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten im Wesentlichen

[Ordnungswidrigkeit]

Fälle

Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO)

102 (113)

Halten im Halte-.und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO)

64 (31)

verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen, Überfahren von Sperrlinien/Sperrflächen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO)

48 (17)

Nach dem MfS vorliegenden Hinweisen wurden durch Angehörige der MI der USA mit den Aufklärungsfahrzeugen BC 104 und BC 105 in 50 bzw. 31 Fällen sowie durch Angehörige der MI Großbritanniens mit den Aufklärungsfahrzeugen 61 XB 49 und 61 XB 47 in 35 bzw. 26 Fällen am häufigsten derartige Verstöße gegen die StVO der DDR verursacht.

Weiteren Feststellungen zufolge drangen Angehörige der drei westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 19632 in 51 (57) Fällen – Rückgang um 10,5 % – in mit Verbotsschildern für Militärverbindungsmissionen3 (MVM) sowie Sperrschildern gekennzeichnete Gebiete ein, woran Angehörige der MI der USA in 41 (45), Großbritanniens in sieben (11) und Frankreichs in drei (1) Fällen beteiligt waren.

Das rechtswidrige Eindringen und Befahren dieser Sperrgebiete erfolgte in

[Verstöße]

Fälle

Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße (Objekt der Grenztruppen der DDR)

23 (23)

Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße (Objekt der bewaffneten Organe der DDR)

16 (15)

Berlin-Treptow, Bouchéstraße (Objekt der Grenztruppen der DDR)

8 (13)

Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner-Damm (Objekt der bewaffneten Organe der DDR)

4 (4)

Die Verstöße gegen die StVO der DDR sowie die Sperrgebietsordnung der DDR vom 21. Juni 1963, insbesondere das Eindringen bzw. Befahren gesperrter Straßen und Gebiete, erfolgten erneut vordergründig zur Durchführung von Aufklärungshandlungen an militärischen Objekten der bewaffneten Organe der DDR und der GSSD, Verladebahnhöfen sowie Transportwegen der Deutschen Reichsbahn und anderen bedeutsamen Einrichtungen und Anlagen.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 646 (1 717) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1982 einem Rückgang um 4,1 % – an Objekten und Anlagen der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen und Objekten festgestellt, darunter an

[Objekte]

Fälle

Objekten des MfS

701 (735)

Objekten der GSSD

279 (275)

Objekten der Grenztruppen der DDR

170 (166)

Objekten des MdI

125 (93)

Objekten der NVA

76 (90)

Im Einzelnen waren daran Angehörige der MI der USA in 706 (829) Fällen – das entspricht einem Rückgang gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1982 um 14,8 % – der MI Großbritanniens in 676 (745) Fällen- Rückgang um 9,2 % – und Frankreichs in 264 (143) Fällen – Anstieg um 84,6 % – beteiligt.

Diese Aufklärungshandlungen konzentrierten sich vor allem auf die Objekte

der GSSD

  • Berlin-Karlshorst: 266 (269) Fälle

des MfS

  • Berlin-Treptow, Schnellerstraße: 93 (122) Fälle

  • Berlin-Adlershof: 40 (77) Fälle

und der Grenztruppen der DDR

  • Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee: 95 (95) Fälle

  • Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße: 34 (27) Fälle

Die Aufklärungsaktivitäten der Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, waren verstärkt gekennzeichnet durch

  • den Einsatz optischer und fototechnischer Geräte, teilweise mit Spezialobjektiven langer Brennweite, sowie von Tonaufzeichnungsgeräten zur Realisierung von Film-, Foto- und akustischen Aufnahmen an militärischen und anderen Objekten sowie fahrender bzw. abgeparkter Militärtechnik der GSSD und der bewaffneten Organe der DDR;

  • intensive Nutzung vielfältiger Möglichkeiten zur besseren Einsichtnahme in das Innere militärischer Objekte, wie geöffnete Objekttore, Lücken in den Objektbegrenzungen, erhöhte Positionen in der unmittelbaren Objektumgebung, Besteigen der Dächer der Aufklärungsfahrzeuge;

  • das Anfertigen von Aufzeichnungen sowie den Vergleich von Aufklärungsergebnissen mit mitgeführten Unterlagen.

Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten in der Hauptstadt der DDR, Berlin, hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 1983 in

  • 269 (296) Fällen bis zwei Stunden – Rückgang 9,1 %

  • 162 (128) Fällen von zwei bis vier Stunden – Anstieg 26,6 %

  • 78 (82) Fällen über vier Stunden – Rückgang 4,9 %

auf.

Hierzu folgende Übersicht:

Militärinspektion

bis 2 Stunden Fälle

2 bis 4 Stunden Fälle

über 4 Stunden Fälle

USA

243 (264)

32 ( 24)

– (–)

Großbritannien

7 (3)

50 (40)

76 (81)

Frankreich

19 ( 9)

80 (64)

2 (1)

Ausgewählte Beispiele über Verstöße gegen die StVO und die Sperrgebietsordnung der DDR sowie über die Durchführung von Aufklärungshandlungen durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin:

MI der USA

Durch Angehörige der USA-Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug BC–102 der MI der USA u. a. nachfolgende rechtswidrige Handlungen begangen:

Am 18. Januar 1983, 9.13 Uhr bzw. 9.16 Uhr, missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeugs (zwei Uniformierte) in Berlin-Treptow, Bouchéstraße bzw. Elsenstraße, aufgestellte MVM-Verbotsschilder und fuhren in für sie gesperrte Gebiete. Von 9.34 Uhr bis 9.38 Uhr folgte das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Treptow ab Kreuzung Köpenicker Straße/Adlergestell einem Militärfahrzeug der bewaffneten Organe der DDR, wobei der Beifahrer Fototechnik in Richtung des genannten Militärfahrzeuges zum Einsatz brachte. Um 10.40 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg, hielt am Objekt der bewaffneten Organe der DDR, wobei der Beifahrer auf dem Kfz-Park des Objektes abgeparkte Militärtechnik fotografierte.

Am 2. Februar 1983, 14.06 Uhr bzw. 14.11 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straßen Köpenicker Allee bzw. Robert-Siewert-Straße.

Am 17. März 1983 missachteten zwei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges wiederholt das in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße aufgestellte MVM-Verbotsschild und befuhren um 10.45 Uhr, 11.05 Uhr, 11.30 Uhr und 11.53 Uhr für sie gesperrtes Gebiet.

Am 21. März 1983, um 10.02 Uhr, befuhren Angehörige der USA-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße unter Missachtung des dort aufgestellten MVM-Verbotsschildes für sie gesperrtes Gebiet.

Am 29. März 1983, 11.14 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Marzahn, Köpenicker Straße, vor dem dortigen Objekt der NVA verkehrswidrig im Halteverbot. Ein Angehöriger der USA-Armee beobachtete mithilfe eines Doppelglases im Innern des Objektes der NVA abgestellte Militärtechnik, während der Fahrer des MI-Fahrzeuges Fototechnik in die gleiche Richtung einsetzte. Von 12.04 Uhr bis 12.06 Uhr tätigten die Angehörigen der USA-Armee im arbeitsteiligen Vorgehen mit zwei Insassen des MI-Aufklärungsfahrzeuges der USA BC 104 Fotoaufnahmen in Berlin-Pankow auf dem Gelände des Verladebahnhofes der Deutschen Reichsbahn in Richtung verladener Militärtechnik.

Mit dem Aufklärungsfahrzeug BC–104 der MI der USA wurden durch Angehörige der USA-Armee u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begangen:

Am 6. Januar 1983 befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei die Vorschriftszeichen Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) um 10.04 Uhr an der Kreuzung Verlängerte Waldowallee, um 10.06 an der Kreuzung Köpenicker Allee und um 10.09 Uhr an der Kreuzung Biesenhorster Weg missachtet wurden.

Am 18. Januar 1983, 12.25 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf den durch ein MVM-Verbotsschild gekennzeichneten sowie für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg. Von 12.27 Uhr bis 12.35 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Lagunenweg, an einem Objekt der bewaffneten Organe der DDR, wobei die Insassen Fototechnik in Richtung der im Kfz-Park des Objektes abgestellten Militärtechnik zum Einsatz brachten. Um 12.35 Uhr setzte das Aufklärungsfahrzeug die Fahrt durch die Biberpelzstraße fort, wobei das Vorschriftszeichen Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) missachtet wurde.

Um 13.49 Uhr missachteten die Angehörigen der USA-Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, ein aufgestelltes MVM-Verbotsschild und befuhren für sie gesperrtes Gebiet. Um 13.56 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Blankenburg, Blankenburger Pflasterweg, vor der Einfahrt zum Objekt des MdI verkehrswidrig im Halteverbot.

Am 2. Februar 1983, um 9.34 Uhr, missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges ein in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, aufgestelltes MVM-Verbotsschild und befuhren für sie gesperrtes Gebiet. Um 10.13 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Blankenburg, Blankenburger Pflasterweg, vor dem Objekt des MdI rechtswidrig im Halteverbot.

Am 7. Februar 1983, 13.25 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf unter Missachtung des aufgestellten MVM-Verbotsschildes die Fahlenbergstraße.

Am 9. Februar 1983 passierte das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Lichtenberg, Hans-Loch-Straße,4 um 11.08 Uhr, 11.12 Uhr und 11.14 Uhr das dort befindliche Objekt der bewaffneten Organe der DDR, wobei durch den Beifahrer aus dem Fahrzeug heraus bei jeder Vorbeifahrt Fototechnik in Richtung Eingangstor des Objektes zum Einsatz gebracht wurde. Um 12.37 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug von Berlin-Pankow, Damerowstraße, über eine für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Zufahrtstraße zum Bahnbetriebswerk Berlin-Pankow und hielt am dortigen Bahndamm. Ein Angehöriger der USA-Armee verließ das Aufklärungsfahrzeug und brachte Fototechnik in Richtung eines Militärtransportes der GSSD im Bereich des Güterbahnhofs Berlin-Pankow zum Einsatz. Von 12.40 Uhr bis 12.42 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade, verkehrswidrig auf der Brücke über den Gleisanlagen, wobei der Beifahrer aus dem Fahrzeug heraus Fototechnik gegen zwei Militärtransporte der GSSD im Bereich des Güterbahnhofs Berlin-Pankow zum Einsatz brachte. Bei einem weiteren verkehrswidrigen Halt um 12.47 Uhr wiederholte sich diese Aufklärungshandlung.

Am 22. Februar 1983, 13.59 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Treptow die durch ein MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Elsenstraße.

Am 7. März 1983, 14.01 Uhr, passierte das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg verkehrsgefährdend bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage die Kreuzung Prenzlauer Allee/Ostseestraße in Richtung Prenzlauer Promenade.

Von 14.15 Uhr bis 15.00 Uhr überwachten die Angehörigen der USA-Armee in Berlin-Pankow, Bucher Straße, unterhalb der Brücke vom Aufklärungsfahrzeug aus die Autobahn und die Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn. Um 14.20 Uhr fotografierte der Beifahrer einen Tatra-Schwerlasttransporter der bewaffneten Organe der DDR mit einer aufgeladenen Planierraupe, der sich auf der Autobahn in Richtung Stadtzentrum bewegte.

Am 11. März 1983, 13.45 Uhr, befuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick, Seddingruben, das umzäunte Schießplatzgelände des MdI, wobei die Angehörigen der USA-Armee aus dem Fahrzeug heraus Fototechnik in Richtung MPi-Schießstand zum Einsatz brachten.

Am 16. März 1983, von 15.07 Uhr bis 15.14 Uhr, stand das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Marzahn an der Ostseite des Objektes der NVA Köpenicker Straße. In ständigem Bemühen, um Gewinnung günstiger Einsichtsmöglichkeiten von erhöhten Standorten aus in das Objekt tätigten die Angehörigen der USA-Armee außerhalb des Aufklärungsfahrzeuges unter Einsatz von Fototechnik intensive Aufklärungshandlungen.

Am 28. März 1983 missachteten drei Insassen des Aufklärungsfahrzeuges aufgestellte MVM-Verbotsschilder und befuhren in folgenden Fällen für sie gesperrtes Gebiet: 9.29 Uhr in Berlin-Treptow, Bouchéstraße, 9.31 Uhr in Berlin-Treptow, Elsenstraße, 10.06 Uhr in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße. Von 10.10 bis 10.13 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee, Nähe Forstmeisterweg, verkehrsbedingt an. Während dieser Zeit brachten die Angehörigen der USA-Armee aus dem Aufklärungsfahrzeug heraus Fototechnik gegen eine Kolonne Militärfahrzeuge, die das Objekt der Grenztruppen der DDR verließ, zum Einsatz. Um 10.15 Uhr wiederholte sich der Einsatz von Fototechnik gegen im Objekt der Grenztruppen bereitstehende Militärtechnik von der für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Biberpelzstraße aus. Um 10.31 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage in Berlin-Köpenick die Kreuzung Friedrichshagener Straße/Bahnhofstraße in Richtung Lindenstraße, wodurch eine erhebliche Gefährdung der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich verursacht wurde.

Angehörige der USA-Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug BC–105 der MI der USA u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 3. Januar 1983, von 13.52 Uhr bis 14.00 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Blankenburg, Blankenburger Pflasterweg, vor dem Eingangstor des Objektes des MdI verkehrswidrig im Halteverbot. Dabei versuchten die Insassen, durch das zwecks Ein- und Ausfahrt geöffnete Tor hindurch visuelle Aufklärungshandlungen zu realisieren. Als diese Aufklärungsaktivitäten durch Sicherungskräfte der bewaffneten Organe der DDR fotografisch dokumentiert werden sollten, verließ das Aufklärungsfahrzeug den Standort.

Am 4. Januar 1983, 10.15 Uhr, überquerte das Aufklärungszeug (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick kurz nach der Durchfahrt eines Güterzuges trotz noch geschlossener Halbschranke und in Betrieb befindlicher Warnblinkanlage verkehrsgefährdend den Bahnübergang Köpenicker Allee am S-Bahnhof Wuhlheide in Richtung Berlin-Karlshorst.

Am 10. Januar 1983, 7.45 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee, aus Richtung Verlängerte Waldowallee kommend, an mehreren an der geschlossenen Bahnschranke am S-Bahnhof Wuhlheide verkehrsbedingt haltenden Fahrzeugen vorbei und überquerte verkehrsgefährdend den Bahnübergang Köpenicker Allee bei im gleichen Moment erst öffnender Halbschranke und noch in Betrieb befindlicher Warnblinkanlage.

Am 20. Januar 1983, von 10.09 Uhr bis 10.50 Uhr und von 13.07 Uhr bis 13.37 Uhr, führten Angehörige der USA-Armee mit dem Fahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Rahnsdorf an den Objekten der bewaffneten Organe der DDR Fürstenwalder Allee koordiniert intensive Aufklärungshandlungen durch, wobei fortwährend Rechtsverletzungen begangen wurden: Um 10.10 Uhr sowie um 10.39 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug die durch ein MVM-Verbotsschild gekennzeichnete Fahlenbergstraße und hielt mehrmals am Tor des dortigen Objektes der bewaffneten Organe der DDR rechtswidrig im Halteverbot; um 10.14 Uhr bzw. 10.21 Uhr befuhr es die Biberpelzstraße bzw. den Lagunenweg, obwohl beide Straßen für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrt sind. Von 10.15 Uhr bis 10.38 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug mehrmals in der Biberpelzstraße sowie im Lagunenweg, wobei der Beifahrer das Fahrzeug verließ und intensiv Fototechnik mit Objektiven großer Brennweite in Richtung Gefechtspark des Objektes der Grenztruppen der DDR, auf dem Militärtechnik abgeparkt war, zum Einsatz brachte. Der Fahrer tätigte Aufzeichnungen und brachte vom Dach des Aufklärungsfahrzeuges aus gleichartige Fototechnik gegen o. g. Objekt zum Einsatz. Von 13.07 Uhr bis 13.11 Uhr näherte sich das Aufklärungsfahrzeug über die Lutherstraße sowie einen Waldweg dem Hintereingang des Objektes des MfS in der Fürstenwalder Allee und hielt an. Der Beifahrer verließ das Fahrzeug und setzte von drei verschiedenen Positionen aus Fototechnik gegen das Objekt ein. Um 13.15 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug, aus der Biberpelzstraße kommend, verkehrswidrig erneut in den Lagunenweg ein und hielt sich dort bis 13.37 Uhr auf. Bei mehrmaligem Halt brachte der Beifahrer vom Fahrzeug aus Fototechnik mit Objektiven großer Brennweite gegen im Objekt der Grenztruppen der DDR abgeparkte Militärtechnik zum Einsatz. Parallel dazu stieg der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges zum Zwecke der Gewinnung besserer Einsichtsmöglichkeiten in das Objektinnere wiederholt auf das Fahrzeugdach, tätigte intensive Beobachtungen mithilfe eines Fernglases in Richtung des Objektes und fertigte Notizen an.

Am 10. Februar 1983, von 14.30 Uhr bis 14.43 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Pankow, Nähe Bucher Straße, in Sichtweite zu den Gleisanlagen der Deutschen Reichsbahn, wobei die Insassen vom Fahrzeug aus die Durchführung von Erdarbeiten an den Gleisanlagen Karower Kreuz, Richtung Schönfließ, beobachteten und mehrmals fotografierten.

Am 15. Februar 1983, von 16.31 Uhr bis 16.35.Uhr, hielt das MI-Fahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Marzahn, Köpenicker Straße, an der Ostseite des Objektes der NVA. Ein Insasse verließ das Fahrzeug, verschaffte sich durch Besteigen eines dort befindlichen Erdwalls günstigere Einsichtsmöglichkeiten in das Objekt und brachte Fototechnik gegen im Objekt befindliches militärisches Gerät zum Einsatz.

Am 17. Februar 1983 parkte das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) von 11.17 Uhr bis 11.22 Uhr in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße,5 verkehrswidrig auf dem für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Parkplatz am Eingang zur Trabrennbahn Karlshorst in Sichtweite zum dortigen Objekt der GSSD, wobei die Insassen unter Benutzung eines Fernglases intensive Beobachtungen in Richtung GSSD-Objekt durchführten. Parallel dazu tätigte der Beifahrer vom Fahrzeug aus offenkundig Fotoaufnahmen in die gleiche Richtung.

MI Großbritanniens

Durch Angehörige der britischen Armee wurde mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 57 XB 17 u. a. folgende rechtswidrige Handlung begangen:

Am 20. Januar 1983, 11.54 Uhr, wendete das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Marzahn, Straße der Befreiung,6 rechtswidrig bei Überfahren von zwei Sperrlinien in der Nähe des im Bau befindlichen MfS-Objektes und parkte anschließend von 11.55 Uhr bis 12.06 Uhr unter Missachtung des Vorschriftszeichens Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (frei für Baustelle) auf dem Parkplatz neben o. g. Baustelle.

Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR begingen Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 58 XB 66 u. a.:

Am 13. Januar 1983, von 13.55 Uhr bis 15.53 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Karlshorst, Dönhoffstraße 38, vor dem Botschaftsgebäude der Demokratischen Volksrepublik Algerien verkehrswidrig im Halteverbot. Die Insassen fertigten Aufzeichnungen an. Der Aufforderung eines Postens der Deutschen Volkspolizei, den Bereich des Halteverbots zu verlassen, wurde seitens der Angehörigen der britischen Armee nicht Folge geleistet. Eine weitere Aufforderung des Postens dazu, die gegen 14.50 Uhr auf Bitte eines Angehörigen der genannten Botschaft ausgesprochen wurde, wurde ebenfalls von den britischen Armeeangehörigen ignoriert.

Am 14. Januar 1983, von 10.27 Uhr bis 10.30 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Adlershof, Straße am Flugplatz, an der Umgrenzungsmauer des Objektes des MfS, Rudower Chaussee. Ein Insasse verließ das Aufklärungsfahrzeug, stieg zum Zwecke besserer Einsichtsmöglichkeiten auf die dort befindliche Versorgungsleitung für Fernwärme und tätigte visuelle Beobachtungen in Richtung MfS-Objekt. Von 12.24 Uhr bis 12.26 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Mahlsdorf, Wolfsberger Straße, wobei zwei Insassen das Fahrzeug verließen, auf einen dort befindlichen Stapel Betonplatten kletterten und den erhöhten Standort zu aktiven visuellen Beobachtungshandlungen gegen im Kfz-Park des anliegenden MfS-Objektes abgeparkte Militärtechnik nutzten.

Am 3. Februar 1983, von 10.50 Uhr bis 10.55 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Weißensee, Kreuzungsbereich Neumagener Straße/Liebermannstraße verkehrswidrig im Halteverbot. Die Insassen beobachteten vom Kfz aus den Fahrzeugverkehr am dort befindlichen Objekt des MfS, wobei der Beifahrer Notizen anfertigte.

Angehörige der britischen Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 58 XB 74 u. a. folgende rechtswidrige Handlungen:

Am 20. Januar 1983, von 12.08 Uhr bis 12.15 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Marzahn, Köpenicker Straße, am Objekt der NVA verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Insassen eine zur Abfahrt bereitstehende Kolonne von Militärfahrzeugen beobachteten und aus dem Kfz heraus Fototechnik mit Objektiven großer Brennweite zum Einsatz brachten.

Am 11. März 1983, von 9.50 Uhr bis 9.56 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Marzahn, Beilsteiner Straße, verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Angehörigen der britischen Armee vom Aufklärungsfahrzeug aus in Richtung des dort gelegenen Objektes der NVA Beobachtungen durchführten und ein Tonaufzeichnungsgerät nutzten.

Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 61 XB 47 begingen Angehörige der britischen Armee u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 3. Januar 1983, gegen 13.15 Uhr, befand sich das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in grober Verletzung der den MI eingeräumten Befugnissen ca. 1,5 km hinter der Stadtgrenze der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf der Autobahn im Bereich der Autobahnauffahrt Schwanebeck auf dem Territorium des Bezirkes Frankfurt/O. und setzte seine Fahrt über die Autobahnanschlussstelle Schwanebeck und die F 2 in Richtung Hauptstadt der DDR fort.

Am 5. Januar 1983, um 13.59 Uhr, fuhr das Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) in Berlin-Köpenick, von der Friedrichshagener Straße kommend, verkehrsgefährdend bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage nach links in die Bahnhofstraße ein.

Am 6. Januar 1983, von 10.50 Uhr bis 11.25 Uhr, beobachteten vier Angehörige der britischen Armee in Berlin-Mitte, auf dem Parkplatz Marx-Engels-Platz7 neben dem Aufklärungsfahrzeug stehend, das Zeremoniell zur Begrüßung des neuernannten Botschafters der Volksrepublik Benin in der DDR, wobei ihr besonderes Interesse den eingesetzten Sicherungskräften galt. Der Beifahrer fertigte während des Zeremoniells Notizen an und setzte vom Fahrzeug aus mehrere Funksprüche ab. Um 11.10 Uhr unternahm der Beifahrer intensive Bemühungen, um in die unmittelbare Nähe des Fahrzeuges des Botschafters der VR Benin zu gelangen. Dabei wurden die Weisungen eingesetzter Sicherungsposten der Deutschen Volkspolizei, zum MI-Fahrzeug zurückzukehren, hartnäckig missachtet.

Am 7. Januar 1983 missachteten Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) bei Befahren des Gebietes der Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn in Berlin-Karlshorst die Vorschriftszeichen Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) um 11.43 Uhr Köpenicker Allee/Ecke Kiesweg, um 11.56 Uhr Wiesengrundstraße/Ecke Biesenhorster Weg und um 11.57 Uhr Wiesengrundstraße/Zufahrt zur Verladeeinrichtung. Von 12.35 Uhr bis 12.43 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug von der Beerfelder Straße aus den Bahndamm in Richtung Objekt der GSSD. Nach erfolgtem Halt am Objekt verließen zwei Angehörige der britischen Armee das Aufklärungsfahrzeug, gingen an der östlichen Objektbegrenzung entlang und tätigten visuell Beobachtungshandlungen in das Innere des GSSD-Objektes.

Am 10. Januar 1983, um 13.42 Uhr, missachtete der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges (vier Insassen) in Berlin-Prenzlauer Berg, Prenzlauer Promenade, verkehrsgefährdend die Vorfahrt einer aus Richtung Langhansstraße kommenden Straßenbahn der Linie 3. Um einen Zusammenstoß zu verhindern, musste das Aufklärungsfahrzeug verkehrswidrig auf die Gegenfahrbahn der Prenzlauer Promenade ausweichen. Unmittelbar danach, um 13.43 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug erneut in rücksichtsloser, den Verkehr erheblich gefährdender Fahrweise bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage die Kreuzung Prenzlauer Promenade/Am Steinberg und bog anschließend unter Missachtung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (geradeaus/rechts) nach links in die Thulestraße ein.

Durch Angehörige der britischen Armee wurden mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 61 XB 49 u. a. folgende rechtswidrige Handlungen begangen:

Am 27. Januar 1983, um 10.59 Uhr bzw. 11.01 Uhr, befuhr der Fahrer des Aufklärungsfahrzeuges (vier Insassen) in Berlin-Rahnsdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Biberpelzstraße bzw. den Lagunenweg. Bei kurzem Halt im Bereich der genannten Straßen tätigten die Angehörigen der britischen Armee vom Fahrzeug aus visuelle Aufklärungshandlungen in das Innere des dort gelegenen Objektes der Grenztruppen der DDR. Von 11.46 Uhr bis 12.07 Uhr stand das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Adlershof, Eisenhutweg, in der Nähe des Holzlagerplatzes in der Straße am Flugplatz. Um sich eine günstigere Position zur Einsichtnahme in das Objektgelände des Wachregimentes des MfS, Rudower Chaussee, zu verschaffen, bestiegen drei Angehörige der britischen Armee das Dach des Aufklärungsfahrzeuges und beobachteten visuell auf dem Übungsplatz des o. g. Objektes im Übungseinsatz befindliche Militärtechnik.

Am 3. Februar 1983, von 15.28 Uhr bis 15.33 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen, davon ein Zivilist) in Berlin-Pankow, Granitzstraße, an der Auffahrt zum Güterbahnhof, wobei die Insassen aus dem Fahrzeug heraus Fototechnik in Richtung Gleisanlagen zum Einsatz brachten.

Am 16. Februar 1983, zwischen 11.37 Uhr und 12.15 Uhr, hielt sich das Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Lichtenberg in der unmittelbaren Umgebung der Baustelle des MfS-Objektes in der Straße der Befreiung auf. Die Angehörigen der britischen Armee tätigten fortwährend Aufzeichnungen und brachten aus dem Aufklärungsfahrzeug heraus von folgenden Positionen aus Fototechnik in Richtung des MfS-Bauobjektes zum Einsatz: 11.37 Uhr bis 11.42 Uhr beim Halt in der Massower Straße, 11.46 Uhr bis 11.58 Uhr, von der Werner-Lamberz-Straße/Straße der Befreiung aus, wobei das Kfz verkehrswidrig im Haltestellenbereich des Busses hielt, 12.04 Uhr bis 12.09 Uhr von der Zufahrt aus der Straße der Befreiung zur Werner-Lamberz-Straße, wo ebenfalls das bestehende Halteverbot missachtet wurde.

Am 17. Februar 1983, 12.45 Uhr, brachten Angehörige der britischen Armee in Berlin-Buchholz, Bucher Straße, von der Autobahnbrücke aus Fototechnik aus dem Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen) heraus in Richtung einer nach Berlin-Heinersdorf fahrenden Kolonne von Militärfahrzeugen zum Einsatz und übten gleichzeitig Funkverkehr aus.

Am 27. Februar 1983, 10.55 Uhr, missachteten Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug (zwei Insassen) in Berlin-Niederschönhausen ein MVM-Verbotsschild, indem sie die für sie gesperrte Buchholzer Straße befuhren.

Am 7. März 1983, von 17.00 Uhr bis 17.30 Uhr, parkte das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade, gegenüber der Heimdallstraße auf dem Gehweg verkehrswidrig im Halteverbot, wobei die Angehörigen der britischen Armee aus dem Fahrzeug heraus Foto- und Filmtechnik in Richtung Rangierbahnhof Pankow und dort abgestellter Militärfahrzeuge einsetzten.

Am 8. März 1983, um 13.46 Uhr, befuhren Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug (drei Insassen, davon ein Zivilist) in Berlin-Karlshorst die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Robert-Siewert-Straße und hielten dort an. Zwei Insassen, darunter der Zivilist, verließen das Aufklärungsfahrzeug, begaben sich zum Zwecke der Gewinnung besserer Beobachtungsmöglichkeiten auf den dortigen Bahndamm und tätigten visuell Aufklärungshandlungen in Richtung des Objektes der GSSD. Bereits zuvor, in der Zeit von 12.48 Uhr bis 12.52 Uhr, hatten die Angehörigen der britischen Armee von der gegenüberliegenden Seite des Bahndammes aus das genannte Objekt mithilfe eines Fernglases beobachtet, wobei ein Insasse zu diesem Zweck das Dach des Aufklärungsfahrzeuges bestiegen hatte.

Am 16. März 1983, zwischen 11.07 Uhr und 11.12 Uhr, stand das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Adlershof, Straße am Flugplatz, auf dem Gelände zwischen der Begrenzung des Objektes des MfS und dort befindlichen Versorgungsleitungen für Fernwärme. Drei Angehörige der britischen Armee stiegen zur Gewinnung besserer Einsichtsmöglichkeiten in das Gelände des MfS-Objektes auf das Dach des Aufklärungsfahrzeuges, wobei zwei Militärpersonen Fototechnik in Richtung MfS-Objekt zum Einsatz brachten.

Am 16. Februar 1983, 9.30 Uhr, wurde das Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 27 XH 71 (vier Insassen) in Berlin-Wilhelmshagen, Fürstenwalder Allee, in unmittelbarer Nähe der nördlichen Objektbegrenzung des Objektes der Grenztruppen der DDR im militärischen Sperrgebiet gestellt und auf Befehl des Kommandeurs des Grenzkommandos Mitte mit Fahrzeugen blockiert. Die Angehörigen der britischen Armee hatten unmittelbar vorher vom Aufklärungsfahrzeug aus Fototechnik gegen das Objekt und abgestellte und getarnte Militärtechnik der Grenztruppen der DDR eingesetzt. Nach erfolgter Dokumentierung der Sperrgebietsverletzung wurde die befohlene Blockierung um 10.35 Uhr aufgehoben, worauf das Aufklärungsfahrzeug die Fahrt in Richtung Erkner fortsetzte.

MI Frankreichs

Angehörige der französischen Armee begingen mit dem Aufklärungs-Fahrzeug 651–0478 der MI Frankreichs u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 4. Januar 1983, um 15.58 Uhr sowie um 16.03 Uhr, missachteten vier Insassen des Aufklärungsfahrzeuges das in Berlin-Treptow, Elsenstraße aufgestellte MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein. Um 15.06 Uhr hatte das Aufklärungsfahrzeug in Berlin-Lichtenberg verkehrswidrig die für alle Fahrzeuge (außer berechtigte Kfz) gesperrte Ruschestraße in Richtung Frankfurter Allee befahren.

Am 1. Februar 1983, von 8.49 Uhr bis 8.56 Uhr, hielt das Aufklärungsfahrzeug (vier Insassen) in Berlin-Marzahn, Köpenicker Straße, an der Südseite des dort befindlichen Objektes der NVA, wobei die Insassen vom Fahrzeug aus militärische Übungen von NVA-Angehörigen auf der hinter dem Objekt gelegenen Freifläche beobachteten. Als Vergleichsmaterial zur exakten Identifizierung der Militärtechnik nutzten die Angehörigen der französischen Armee einen Katalog, der Abbildungen und Beschreibungen von militärischer Technik und Typen von Militärkraftfahrzeugen enthielt.

Zur Realisierung von Aufklärungshandlungen missachteten die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges in folgenden Fällen das jeweils bestehende Halteverbot:

  • 10.08 Uhr bis 10.09 Uhr in Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee, am Objekt des MfS;

  • 10.30 Uhr bis 10.33 Uhr in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße, am Objekt der GSSD;

  • 10.34 Uhr bis 10.35 Uhr am Tor des vorgenannten GSSD-Objektes.

Am 15. Februar 1983, 14.38 Uhr, missachteten vier Insassen des Aufklärungsfahrzeuges das in Berlin-Niederschönhausen, Buchholzer Straße, aufgestellte MVM-Verbotsschild und fuhren in für sie gesperrtes Gebiet ein.

Am 28. Februar 1983, von 15.25 Uhr bis 15.30 Uhr, hielten Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug 661–2627 (vier Insassen) der MI Frankreichs in Berlin-Niederschönhausen, Kreuzungsbereich Wackenbergstraße/Straße 41 verkehrswidrig vor dem Haupteingang des dortigen Objektes des MdI im Halteverbot, wodurch es zu einer starken Behinderung des Verkehrsablaufes kam.

Am 2. Februar 1983, ab 17.15 Uhr, führten Angehörige der französischen Armee von dem Aufklärungsfahrzeug 661–2640 (zwei Insassen, davon einer in Zivil) der MI Frankreichs aus in Berlin-Karlshorst, Verlängerte Waldowallee, Beobachtungshandlungen in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn durch, auf der Militärtechnik der GSSD entladen wurde. Nach um 18.48 Uhr erfolgter Aufforderung durch Offiziere der GSSD, das Gebiet zu verlassen, setzte das Aufklärungsfahrzeug um 19.05 Uhr die Fahrt fort, hielt sich aber nach wie vor im Bereich der Objekte der GSSD in Berlin-Karlshorst auf. Um 19.27 Uhr beobachteten die Angehörigen der französischen Armee von der Waldowallee aus, im Fahrzeug sitzend, eine Kolonne von Panzern der GSSD, die sich auf der Ehrenfelsstraße bewegte. Unmittelbar danach fuhr das Aufklärungsfahrzeug zur Ingelheimer Straße und folgte der Panzerkolonne der GSSD bis zur Kreuzung Hermann-Duncker-Straße.

  1. Zum nächsten Dokument Anschläge gegen Staatsgrenze der DDR (1)

    30. April 1983
    Information Nr. 161/83 über fortgesetzte provokatorische Anschläge von Berlin (West) gegen die Staatsgrenze der DDR

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    27. April 1983
    Information Nr. 152/83 über den natürlichen Tod des BRD-Bürgers Moldenhauer, Heinz während der Ausreise-Grenzabfertigung an der Grenzübergangsstelle Wartha am 26. April 1983