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Aktivitäten westalliierter Soldaten in Ostberlin (IV.Quartal 1987)

2. März 1988
Information Nr. 92/88 über Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrige Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1987

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1987 reisten insgesamt 73 753 (61 648)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 17 465 (13 947) Kraftfahrzeugen in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein.

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf den gleichen Zeitraum des Jahres 1986. [MfS-Fußnote]

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres erhöhte sich damit die Anzahl der insgesamt von Westberlin aus in die Hauptstadt der DDR, Berlin, eingereisten Angehörigen der westlichen Besatzungstruppen weiter um 19,6 % (15,7 %) sowie die Anzahl der eingefahrenen Kraftfahrzeuge um 25,2 % (18,2 %).

Unter diesen Einreisenden befanden sich 1 342 (1 198) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 422 (364) Aufklärungsfahrzeugen, davon

[MI]

Angehörige

Anteil in %

Einfahrten

Anteil in %

MI der USA

227 (237)

16,9

94 (100)

22,3

MI Großbritanniens

624 (554)

46,5

180 (152)

42,6

MI Frankreichs

491 (407)

36,6

148 (112)

35,1

Damit ist gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ein Anstieg in der Anzahl der eingereisten Angehörigen der drei westlichen MI um 12,09 % (– 4,4 %) sowie der durchgeführten Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen um 15,9 % (– 13,3 %) festzustellen. Dieser Anstieg resultiert aus der Zunahme der Anzahl der eingereisten Angehörigen sowie der durchgeführten Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen der MI Großbritanniens um 12,6 % bzw. 18,4 % sowie der MI Frankreichs um 20,6 % bzw. 32,1 %, während bezüglich der MI der USA ein leichter Rückgang beider Kennziffern gegenüber dem Vergleichszeitraum festzustellen ist (4,2 % bzw. 6 %).

Bei einem weiter zurückgegangenen Anteil der MI der USA an der Gesamtzahl der eingereisten MI-Angehörigen (16,9 %) und der Einfahrten mit MI-Aufklärungsfahrzeugen (22,3 %) ist hinsichtlich des eingesetzten personellen und Kfz-technischen Potenzials der MI Großbritanniens und Frankreichs eine Zunahme festzustellen.

(Die durchschnittliche Besetzung der MI-Aufklärungsfahrzeuge mit MI-Angehörigen beträgt bei der MI der USA unverändert 2,4 Personen, bei den MI Großbritanniens und Frankreichs 3,5 bzw. 3,3 Personen/Fahrzeug.)

Während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden vorliegenden Hinweisen zufolge durch die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1987 in 711 (358) Fällen – entspricht einer Verdoppelung – unter Missachtung der ihnen eingeräumten Befugnisse, Rechtsvorschriften der DDR verletzt, an deren Zunahme Angehörige der MI

  • der USA in 217 (97) Fällen

  • Großbritanniens in 373 (200) Fällen

  • Frankreichs in 121 (61) Fällen

also etwa zu entsprechend gleichen Anteilen beteiligt waren. (Beim Anstieg der Feststellung von Rechtsverletzungen ist der im Berichtszeitraum verstärkte Einsatz von Sicherungskräften zu beachten.)

Von den insgesamt getroffenen 711 Feststellungen der Verletzung von Rechtsvorschriften der DDR entfallen 702 (352) – 98,8 % – auf Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR, woran Angehörige der MI der USA in 212 (91), Großbritanniens in 371 (200) und Frankreichs in 119 (61) Fällen beteiligt waren.

Die Verstöße gegen die StVO der DDR erfolgten im Wesentlichen durch

[Delikt]

Fälle

Befahren gesperrter bzw. für den Durchgangsverkehr gesperrter Straßen sowie Einfahrt in für eine Fahrtrichtung gesperrte Straßen (Verstoß gegen §§ 6 und 10 StVO)

463 (160)

Halten und Parken im Halteverbot und Parken im Parkverbot (Verstoß gegen § 23 StVO)

143 (101)

verkehrswidriges Abbiegen, gebotswidriges Einordnen (Verstoß gegen §§ 6, 10, 11 und 15 StVO)

94 ( 81)

Am häufigsten verursachten Angehörige der MI Großbritanniens mit dem Aufklärungsfahrzeug 07 XK 90 in 183 Fällen und der MI der USA mit dem Aufklärungsfahrzeug BC–105 in 124 Fällen derartige Verstöße gegen die StVO der DDR.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen drangen des Weiteren Angehörige der drei westlichen MI mit ihren Aufklärungsfahrzeugen unter grober Missachtung der Festlegungen der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 in 9 (6) Fällen in gesperrtes Gebiet ein.

Das rechtswidrige Eindringen und Befahren von Sperrgebieten erfolgte im Gebiet Berlin-Oberschöneweide, Privatweg I (Objekt der GSSD), durch Fahrzeuge der MI der USA (5), Großbritanniens und Frankreichs (je 2).

Vordergründig erfolgten die Verstöße gegen die Rechtsvorschriften der DDR, insbesondere das Befahren gesperrter Straßen sowie das verkehrswidrige Halten, Parken, Einordnen und Wenden durch Angehörige der westlichen MI zur Realisierung von aktiven Aufklärungshandlungen sowie zur Provozierung und Feststellung von Reaktionen und Handlungen der Sicherungskräfte an militärischen Objekten der bewaffneten Organe der DDR und der GSSD, Transportwegen und Verladebahnhöfen der Deutschen Reichsbahn und an anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtungen.

Im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1987 wurden nach dem MfS vorliegenden Hinweisen Angehörige der drei westlichen MI in insgesamt 1 525 (1 214) Fällen – das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres einem Anstieg um 25,6 % – an Objekten und Einrichtungen der GSSD, der Schutz- und Sicherheitsorgane der DDR sowie anderen bedeutsamen Einrichtungen festgestellt, darunter an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

525 (490)

34,4 (40,4)

Objekten der GSSD

353 (273)

23,1 (22,5)

Objekten der Grenztruppen der DDR

121 ( 93)

7,9 ( 7,7)

Objekten des MdI

31 ( 42)

2,0 ( 3,5)

Objekten der NVA

114 ( 91)

7,5 ( 7,5)

An diesbezüglichen Aufklärungshandlungen waren Angehörige

  • der MI der USA in 371 (291) Fällen – Anstieg um 27,5 % (Anteil 24,4 %),

  • der MI Großbritanniens in 850 (690) Fällen – Anstieg um 23,2 % (Anteil 55,7 %),

  • der MI Frankreichs in 304 (233) Fällen – Anstieg um 30,4 % (Anteil 19,9 %)

beteiligt.

Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit bildeten vor allem die Objekte

[Objekte]

Fälle

der GSSD – Berlin-Karlshorst

349 ( 265)

des MfS – Berlin-Lichtenberg, Frankfurter Allee

130 ( 144)

[des MfS] – Berlin-Johannisthal, Groß-Berliner Damm

122 (k. A.)

[des MfS] – Berlin-Treptow, Schnellerstraße

34 ( 44)

[des MfS] – Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee

86 ( 65)

[des MfS] – Berlin-Adlershof, Rudower Chaussee

26 ( 30)

der Grenztruppen der DDR – Berlin-Rahnsdorf, Fürstenwalder Allee

88 ( 65)

[der Grenztruppen der DDR] – Berlin-Lichtenberg, Hauptstraße und

20 ( 9)

der NVA – Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße

33 (k. A.)

Im Mittelpunkt der Aufklärungstätigkeit der Angehörigen der drei westlichen MI stand – wie es bereits zu den Nationalfeiertagen der DDR in den Vorjahren der Fall war – die Vorbereitung und Durchführung der Ehrenparade der NVA. (Vgl. hierzu auch Information des MfS, Nr. 411/87 vom 11. November 1987.)

Während der Vorprobe (2. Oktober 1987), Hauptprobe (4. Oktober 1987) und der Parade selbst sowie bei der Bereitstellung und dem Transport der Technik waren intensive Aufklärungshandlungen zu verzeichnen. Am 2. Oktober 1987 hielten sich 13 (9) Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI mit insgesamt 53 (33) MI-Angehörigen; am 4. Oktober 1987 12 (8) Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI mit insgesamt 42 (30) MI-Angehörigen und am 7. Oktober 1987 12 (16) Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI mit insgesamt 43 (62) MI-Angehörigen in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Im Unterschied zu den Vorjahren erfolgte bereits zu den Vorproben ein gleichbleibend hoher Kräfteeinsatz durch die drei westlichen MI.

Allein an den genannten drei Tagen erfolgten insgesamt 22,2 % aller MI-Kfz-Einfahrten und 25,2 % aller Einreisen von MI-Angehörigen im Monat Oktober 1987 bei einer Aufenthaltsdauer von 271 Stunden (= 33,6 % der Gesamtaufenthaltsdauer im Oktober 1987).

Die an Umfang und Intensität massivsten Aufklärungsaktivitäten wurden an diesen Tagen von der MI Großbritanniens entwickelt, deren Anteil bei eingereisten MI-Kfz/Angehörigen 43,2 % bzw. 47,8 % sowie, bezogen auf die Aufenthaltsdauer, 59,4 % betrug.

Im Zeitraum und im Zusammenhang mit der Ehrenparade hielten sich darüber hinaus eine große Anzahl Angehöriger der drei westlichen Besatzungsmächte in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf, die wie in den Vorjahren meist als organisierte Gruppen in vielfältiger Weise aktive Aufklärungshandlungen gegen die Paradetechnik durchführten.

Die Aufklärungsaktivitäten der drei westlichen MI konzentrierten sich auch in diesem Jahr auf die Dokumentation der Paradetechnik – einschließlich Reservetechnik – in den Unterkunftsobjekten und Bereitstellungsräumen, auf Transport- und Marschstrecken sowie währen der Parade selbst.

Erneut war das intensive Bestreben zu erkennen, Militärtechnik sowohl im Gesamtüberblick wie auch in Details aus nächster Nähe bzw. mit Objektiven langer Brennweite sowie mithilfe von Blitzgeräten zu dokumentieren. Vielfach wurde versucht, durch offenstehende Türen, Luken oder Klappen hindurch in Innenräume zum Halt gekommener Kampftechnik sowie in die Mündung von Geschützrohren zu fotografieren.

Auch Versuche des Einsteigens in bzw. Besteigens von Paradetechnik zum Zwecke der Dokumentation von Details waren festzustellen. Durch Gesprächsführung mit Angehörigen der Paradetruppen wurde versucht, zusätzliche Hinweise und Angaben zur Kampftechnik zu gewinnen.

Aus den intensiven Aktivitäten der Angehörigen der drei westlichen MI und einer Vielzahl weiterer westlicher Militärangehöriger zur umfassenden Aufklärung der gesamten eingesetzten Paradetechnik traten als besondere Interessenschwerpunkte – entsprechend getroffenen Feststellungen an einer größeren Anzahl von Handlungsorten – folgende Waffensysteme besonders hervor:

  • Panzertechnik T 72 (Ketten, Fahrwerk, Wanne, Antenne, Scheinwerfer des Nachtfahrgerätes, Nachtzielgerät, Fla-MG),

  • Fla-Raketen-Abt. OSA-AK (Radareinrichtung, Motoren für die Mechanik, Fahrerkabine, Raketenkassetten),

  • Mehrfachgeschosswerfer RM-70 (Kampfsatz, Nachladeautomatik, alle Beschriftungen),

  • SFL 122 mm und SFL 152 mm (Ketten, Fahrwerk, Sichtgerät, Panzerung, Halterungen, Schrauben, Schraubverbindungen, Kanone),

  • SPW-BMP 1 und 2 (30-mm-Kanone, PALR, PALR-Startvorrichtung, Prisma des Fahrers, Wellenbrecher und Prismen der MOT-Schützen),

  • Transportladefahrzeug 2 T 6 (Sprengkopf, Halterung am Basisfahrzeug, Düsen),

  • Mehrzweck-Zug- und Transportmittel, 100-mm-PAK MT 12 der Panzerjäger-Abteilung.

Ergänzend zur optischen Dokumentation der Kampftechnik erfolgte wiederholt die akustische Dokumentation von Fahrgeräuschen durch Einsatz von Tonaufzeichnungsgeräten. Wie in den Vorjahren gelangte im Rahmen der vielfältigen Aufklärungshandlungen zweckgerichtet die gesamte Palette hochmoderner Foto-, Film- und Videotechnik, optische (Ferngläser, Blitzlicht) sowie taktisch-organisatorische Hilfsmittel (Typenkataloge NVA-Technik, Übersichtskarten und -tafeln zu den Bereitstellungsräumen, An- und Abmarschstrecken) zum Einsatz.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 1987 zur Durchführung von Aufklärungshandlungen in

  • 48 (77) Fällen – bis 2 Stunden – Rückgang 37,7 %,

  • 197 (159) Fällen – von 2 bis 4 Stunden – Anstieg 23,9 %,

  • 177 (128) Fällen – über 4 Stunden – Anstieg 38,3 %

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Hierzu im Einzelnen:

Militärinspektion

bis 2 Stunden – Anzahl Fälle

2 bis 4 Stunden – Anzahl Fälle

über 4 Stunden – Anzahl Fälle

der USA

17 (55)

52 ( 39)

25 ( 6)

Großbritanniens

15 (14)

30 ( 20)

135 (118)

Frankreichs

16 ( 8)

115 (100)

17 ( 4)

Zur Durchführung von Aufklärungshandlungen hielten sich Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI im IV. Quartal 1987 insgesamt ca. 1 681 Stunden in der Hauptstadt der DDR auf. Das entspricht gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres (ca. 1 305 Stunden Aufenthaltsdauer) einem Anstieg um 376 Stunden/= 28,8 %. Die durchschnittliche Dauer des Aufenthaltes pro Aufklärungsfahrt betrug 4,0 Stunden (IV/1986: 3,6 Stunden).

Ausgewählte Beispiele über die Durchführung von Aufklärungshandlungen sowie über Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR durch Angehörige der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin.

MI der USA:

(Aufklärungsfahrten werden einzeln sowie als Doppeleinfahrten – gleichzeitig oder zeitversetzt – durchgeführt.)

Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA BC–102 wurden durch Angehörige der USA-Armee u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen begangen:

Am 20. Oktober 1987, 11.25 Uhr bis 11.31 Uhr parkte das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße am Objekt der Grenztruppen der DDR halb auf dem Gehweg verkehrswidrig im Halteverbot. Drei Angehörige der USA-Armee verließen das Fahrzeug, begaben sich zu dem in der Nähe an der Umgrenzung des genannten Objektes haltenden Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 46 XB 34 (3 Insassen), nutzten dieses gemeinsam mit den britischen Armeeangehörigen zur Einsichtnahme in das Objektinnere, indem jeweils drei britische und amerikanische Armeeangehörige sich auf das Dach bzw. die Türholme des letztgenannten Kfz stellten und visuelle Aufklärungsaktivitäten realisierten.

Am 4. November 1987, 11.37 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst, Stieglitzweg, Parzelle 21. Die Angehörigen der USA-Armee verließen das Aufklärungsfahrzeug, begaben sich zur Panzerstrecke der GSSD und entwickelten von dort aus unter Verwendung optischer Hilfsmittel sowie unter Einsatz von Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite Aufklärungsaktivitäten in Richtung der auf der Einrichtung der Deutschen Reichsbahn stattfindenden Verladung von Panzertechnik der GSSD.

Am 18. Dezember 1987, 10.18 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I, wobei Höhe Eichgestell das dort errichtete Sperrgebietsschild missachtet wurde (gemeinsam mit BC–104/3 Insassen).

Angehörige der USA-Armee passierten am 2. November 1987, 10.52 Uhr mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI der USA, BC–103 (2 Insassen) in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee verkehrsgefährdend den Bahnübergang am S-Bahnhof Wuhlheide bei geschlossenen Halbschranken und in Betrieb befindlicher Warnblinkanlage in Richtung Kiesweg.

Angehörige der USA-Armee begingen mit dem Aufklärungsfahrzeug BC–105 der MI der USA u. a. folgende rechtswidrige Handlungen:

Am 19. Oktober 1987 befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf folgende für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Straßen: Lagunenweg (12.31 Uhr), Biberpelzstraße (12.34 Uhr) und Straße 522 (12.36 Uhr). Von 12.37 Uhr bis 12.39 Uhr hielt es in der Fahlenbergstraße, Höhe Grundstück Nr. 21, auf dem Gehweg an der Umgrenzung des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Der Beifahrer bestieg das Dach des MI-Kfz und brachte unter Nutzung dieser erhöhten Position Fototechnik in Richtung Objektinneres zum Einsatz. In gleicher Weise wurde er von 12.43 Uhr bis 12.54 Uhr in der Fürstenwalder Allee von mehreren Positionen im bestehenden Halteverbot aus gegen die dortigen Objekte des MfS und der Grenztruppen der DDR aktiv.

Am 10. November 1987, 11.14 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide, entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung »geradeaus«, nach links in den für alle Fahrzeuge gesperrten Heidecasinoweg und fuhr unter Missachtung des dort aufgestellten Sperrgebietsschildes bis zum Hintereingang des Objektes der GSSD, wo es kurz im Halteverbot anhielt. Um 11.41 Uhr fuhr es, aus der Köpenicker Straße kommend, bei geschlossenen Halbschranken und in Betrieb befindlicher Warnblinkanlage verkehrsgefährdend über den Bahnübergang am S-Bahnhof Wuhlheide in Richtung Kiesweg.

Von 12.13 Uhr bis 12.14 Uhr hielt es in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße vor dem Tor des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. 12.21 Uhr hielt es in der Fürstenwalder Allee/Fahlenbergstraße auf dem Gehweg an der Objektumgrenzung. Der Beifahrer bestieg das Dach des MI-Kfz und tätigte visuell sowie unter Einsatz von Fototechnik Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres.

Am 11. November 1987, 10.12 Uhr stand das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst, Kleingartenanlage Biesenhorst II vor Parzelle 21. Die Angehörigen der USA-Armee hatten das Fahrzeug verlassen und führten visuelle Aufklärungshandlungen mithilfe eines Fernglases in Richtung eines im Bereich des Rangierbahnhofes Wuhlheide stehenden und mit Panzertechnik der GSSD beladenen Güterzuges. Um 10.19 Uhr nahmen sie Kontakt zu zwei sich in der Nähe aufhaltenden namentlich bekannten minderjährigen Schülern auf, beauftragten diese, sich dem o. g. Militärtransportzug zu nähern, Anzahl und taktische Kennzeichen der darauf verladenen Panzer der GSSD festzustellen, diese Feststellungen auf mitgegebenem Papier zu notieren und den Angehörigen der USA-Armee zu übergeben. Dabei täuschten sie die Schüler bewusst hinsichtlich der Gesetzwidrigkeit dieses Ansinnens. (Die Übergabe der schriftlich fixierten Feststellungen der eindeutig zu Spionagehandlungen missbrauchten Minderjährigen an die Insassen des Aufklärungsfahrzeuges konnte verhindert werden.)

Um 12.36 Uhr befuhr das Kfz in Berlin-Köpenick die für alle Kraftfahrzeuge gesperrte Brunnengalerie und hielt Höhe Stellwerk B 8. Gemeinsam mit den fünf Insassen des bereits dort aufhältigen Aufklärungsfahrzeuges der MI Großbritanniens 46 XB 34 begaben sich die Angehörigen der USA-Armee bis 13.45 Uhr zu den Gleisanlagen und tätigten visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung eines vorbeifahrenden Zuges mit verladener Panzertechnik der GSSD.

Am 18. November 1987, von 15.43 Uhr bis 15.44 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße am Objekt der NVA verkehrswidrig im Halteverbot. Um 15.52 Uhr befuhr es die Straße Wuhletal zum o. g. NVA-Objekt und hielt an der Objektumgrenzung.

Der Beifahrer bezog Standposition auf dem Fahrzeugdach und war dadurch in der Lage, Fototechnik in Richtung Objektinneres einzusetzen. Gleichartige Aufklärungsaktivitäten wiederholte er, während das MI-Kfz langsam rückwärts an der Objektumgrenzung in Richtung Alt Biesdorf entlangfuhr.

Am 30. November 1987, 14.00 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Treptow von der Elsenstraße trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« in die für alle Fahrzeuge (außer Grenztruppen) gesperrte Straße Am Treptower Park. Um 14.31 Uhr fuhr es in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I und missachtete um 14.32 Uhr das dort errichtete Sperrgebietsschild.

Am 1. Dezember 1987, 13.03 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus und rechts«, nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Heidecasinoweg in Richtung Objekt der GSSD und missachtete das dort errichtete Sperrgebietsschild.

Am 4. Dezember 1987, 12.25 Uhr passierte das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Köpenick bei geschlossenen Halbschranken und in Betrieb befindlicher Warnblinkanlage verkehrsgefährdend den Bahnübergang am S-Bahnhof Wuhlheide in Richtung Verlängerte Waldowallee.

Am 9. Dezember 1987, von 12.23 Uhr bis 12.25 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Köpenick, Regattastraße vor der Einfahrt des NVA-Objektes verkehrswidrig im Halteverbot. Um 12.55 Uhr bzw. 12.57 Uhr befuhr das Fahrzeug in Berlin-Rahnsdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Straßen Lagunenweg bzw. Straße 522. Um 12.58 Uhr hielt es in der Fahlenbergstraße an der Umgrenzungsmauer des Objektes der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Der Beifahrer begab sich auf das Dach des Kfz und brachte bis 13.00 Uhr Fototechnik mit einem Objektiv langer Brennweite in Richtung Gefechtspark des Objektes zum Einsatz.

MI Großbritanniens:

Mit dem Aufklärungsfahrzeug 46 XB 34 der MI Großbritanniens begingen Angehörige der britischen Armee u. a. nachfolgende Rechtsverletzungen:

Am 19. Oktober 1987, 14.19 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße am Objekt der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Die Angehörigen der britischen Armee stellten sich abwechselnd auf das Dach des Aufklärungsfahrzeuges und realisierten bis 14.27 Uhr von dieser Position aus Aufklärungshandlungen unter Einsatz von Foto- und Tonaufzeichnungstechnik in Richtung Gefechtspark des o. g. Objektes.

Am 23. Oktober 1987, 12.29 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die ab Zwieseler Straße für alle Fahrzeuge gesperrte Robert-Siewert-Straße bis Beerfelder Straße. Ein britischer Armeeangehöriger begab sich zur Umgrenzungsmauer des GSSD-Objektes, zog sich an dieser hoch und führte visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Objektinneres durch.

Am 27. Oktober 1987 hielt das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) von 10.37 Uhr bis 10.58 Uhr in Berlin-Karlshorst, Hegemeisterweg mit Sicht zum Objekt der GSSD, Hermann-Duncker-Straße verkehrswidrig im Halteverbot. Von dieser Standposition aus brachte ein Insasse aus dem Aufklärungsfahrzeug heraus jeweils bei Öffnen der Einfahrt zum GSSD-Objekt Fototechnik zum Einsatz, ein zweiter sprach auf ein Tonaufzeichnungsgerät.

Am 2. November 1987, 10.56 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei dreimal das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) missachtet wurde.

Um 12.09 Uhr hielt es in Berlin-Rahnsdorf, Fahlenbergstraße am Objekt der Grenztruppen der DDR auf dem Gehweg im Halteverbot. Beide Insassen stellten sich auf das Dach des MI-Kfz, um von dieser erhöhten Position aus visuelle Aufklärungsaktivitäten mithilfe eines Fernglases in Richtung Gefechtspark und Tankstelle des o. g. Objektes zu realisieren.

Am 5. November 1987, 11.48 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (5 Insassen) in Berlin-Karlshorst die für alle Kraftfahrzeuge gesperrte Brunnengalerie in Richtung Bahndamm, wo es sich bis 13.45 Uhr in Nähe des Stellwerkes B 8 aufhielt (ab 12.37 Uhr gemeinsam mit dem Kfz der MI der USA, BC–105 und von 13.16 Uhr bis 13.27 Uhr mit dem Kfz der MI Großbritanniens, 07 XK 90). Die Insassen der genannten Aufklärungsfahrzeuge realisierten im angeführten Zeitraum meist unmittelbar an den Gleisen stehend umfangreiche Aufklärungsaktivitäten unter Einsatz von Fototechnik in Richtung eines bereitgestellten und um 13.43 Uhr ausfahrenden Transportzuges mit verladener Panzertechnik der GSSD.

Am 10. Dezember 1987, 12.38 Uhr passierte das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Köpenick bei geschlossenen Halbschranken und in Betrieb befindlicher Warnblinkanlage verkehrsgefährdend den Bahnübergang am S-Bahnhof Wuhlheide in Richtung Verlängerte Waldowallee. Von 12.59 Uhr bis 13.07 Uhr hielt es in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße am Objekt der GSSD (Höhe Sportgarten) verkehrswidrig im Halteverbot. Die Insassen führten aus dem Kfz heraus visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung im Sportgarten getarnt abgestellter Funkstationen der GSSD.

Angehörige der britischen Armee verursachten mit dem Aufklärungsfahrzeug 07 XK 90 der MI Großbritanniens u. a. nachfolgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR:

Am 21. Oktober 1987 stand das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) von 9.47 Uhr bis 10.51 Uhr in Berlin-Biesdorf am Bahndamm des Rangierbahnhofs Wuhlheide Nähe Stellwerk B 8. Die Insassen verließen im Wechsel das Fahrzeug, begaben sich jeweils auf den Bahndamm und führten von dort aus visuelle Aufklärungshandlungen in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn durch.

Am 5. November 1987, 11.47 Uhr und 13.17 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Köpenick die für alle Kraftfahrzeuge gesperrte Brunnengalerie in Richtung Bahndamm. Um 13.30 Uhr hielt es auf der Freifläche am S-Bahnhof Wuhlheide. Als um 13.44 Uhr ein Transportzug mit verladener Panzertechnik der GSSD den Standort passierte, brachten zwei britische Armeeangehörige, die das MI-Kfz verlassen hatten, von der alten Brücke aus bzw. am MI-Kfz stehend Fototechnik in Richtung des Transportzuges zum Einsatz.

Am 9. November 1987, 12.40 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Rahnsdorf den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Lagunenweg. Um 12.46 Uhr hielt das Kfz in der Fahlenbergstraße am Objekt der Grenztruppen der DDR verkehrswidrig im Halteverbot. Der Beifahrer bestieg durch die geöffnete Dachluke hindurch das Kfz-Dach, um von da aus visuelle Aufklärungshandlungen unter Einsatz eines Fernglases in Richtung Objektinneres vorzunehmen. Während dieser bis 12.50 Uhr anhaltenden Aktivitäten bewegte sich das MI-Kfz langsam an der Objektumgrenzung hin und her.

Am 17. November 1987 hielt das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) von 14.38 Uhr bis 14.45 Uhr in Berlin-Oberschöneweide, An der Wuhlheide gegenüber Weiskopffstraße auf dem Gehweg verkehrswidrig im Halteverbot. Der Fahrer hatte das MI-Kfz verlassen und brachte Fototechnik in Richtung einer Kolonne von Militärfahrzeugen der GSSD zum Einsatz, die an der Kreuzung Weiskopffstraße verkehrsbedingt zum Halten gekommen war.

Am 30. November 1987, 11.34 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst aus Richtung Biesenhorster Weg die Wiesengrundstraße, wobei zweimal das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (einmal außer Anlieger) missachtet wurde, zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn und hielt dort von 11.35 Uhr bis 11.38 Uhr. Der Beifahrer verließ das Kfz und setzte aus nächster Nähe Fototechnik gegen zwei auf Plattenwagen verladene Großraumcontainer der GSSD und darauf befindliche Anschriften ein.

Am 5. Dezember 1987, 19.20 Uhr bis 19.24 Uhr sowie 20.34 Uhr bis 20.43 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) – gemeinsam mit dem MI-Kfz 09 XK 10 (3 Insassen) – in Berlin-Oberschöneweide, Straße An der Wuhlheide, Höhe Privatweg I auf dem Gehweg verkehrswidrig im Halteverbot. Die Insassen beider MI-Kfz realisierten Aufklärungshandlungen gegenüber einer Kolonne von Panzern der GSSD, die von der Straße An der Wuhlheide in den Privatweg I fuhren unter Einsatz von Fototechnik mit Blitzlicht sowie Tonaufzeichnungsgeräten. Gleichzeitig wurden Aufzeichnungen gefertigt.

Am 21. Dezember 1987, 14.01 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide, Edisonstraße/Helmholtzstraße auf dem Gehweg verkehrswidrig im Halteverbot. Zwei britische Armeeangehörige verließen das Kfz, um Fototechnik in Richtung einer den Standort passierenden Kolonne von Militärfahrzeugen der Grenztruppen der DDR zum Einsatz zu bringen. Anschließend folgte das MI-Kfz der Kolonne, überholte diese auf dem Adlergestell und hielt dort 14.10 Uhr gegenüber Grauammerpfad auf dem Randstreifen im Halteverbot. Zwei Insassen stiegen aus und brachten erneut Fototechnik in Richtung der den vorgenannten Standort passierenden Kolonne zum Einsatz.

Mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens 09 XK 10 wurden durch Angehörige der britischen Armee u. a. folgende Rechtsverletzungen begangen:

Am 17. November 1987, von 12.45 Uhr bis 12.46 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) in Berlin-Biesdorf, Frankenholzer Weg vor dem Objekt der NVA verkehrswidrig im Halteverbot.

Am 24. November 1987, von 9.28 Uhr bis 9.31 Uhr hielt das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Karlshorst, Hermann-Duncker-Straße/Hegemeisterweg auf dem Gehweg verkehrswidrig im Halteverbot.

Am 3. Dezember 1987, 10.31 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide den Privatweg II, wobei dreimal das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (einmal außer Anlieger, einmal außer Versorgungsfahrzeuge) missachtet wurde. Um 10.56 Uhr befuhr es in Berlin-Karlshorst von der Verlängerten Waldowallee aus die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei viermal (dreimal außer Anlieger) das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge missachtet wurde.

Am 16. Dezember 1987, 13.42 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (3 Insassen) in Berlin-Biesdorf, aus der Linksabbiegerspur der Kreuzung Köpenicker Straße/Alt-Biesdorf geradeaus in Richtung Otto-Buchwitz-Straße.

Am 31. Dezember 1987 hielt das Aufklärungsfahrzeug (4 Insassen) von 9.40 Uhr bis 9.50 Uhr in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade, Brücke über die Gleisanlagen auf dem Gehweg verkehrswidrig im Halteverbot. Aus dem Fahrzeug heraus tätigten die Insassen visuelle Aufklärungshandlungen mithilfe eines Fernglases in Richtung Verladebahnhof Pankow.

MI Frankreichs:

Angehörige der französischen Armee verursachten mit dem Aufklärungsfahrzeug 691–0059 der MI Frankreichs u. a. folgende Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR:

Am 3. November 1987, 15.43 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Karlshorst von der Stolzenfelsstraße aus die Wiesengrundstraße in Richtung Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei dreimal das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) missachtet wurde. Um 15.49 Uhr befuhr es die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Fritz-Schmenkel-Straße bis zum Museum des Sieges und zurück. Um 15.56 Uhr befuhr das Kfz in Berlin-Biesdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße in Richtung Bahndamm.

Am 4. November 1987, 9.26 Uhr befuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I bis zum Hintereingang des Objektes der GSSD und zurück. Dabei wurde das im Privatweg I errichtete Sperrgebietsschild missachtet.

Am 11. Dezember 1987, 9.50 Uhr fuhr das Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) in Berlin-Oberschöneweide von der Straße An der Wuhlheide trotz vorgeschriebener Fahrtrichtung »geradeaus« (außer NVA) nach links in den für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrten Privatweg I, wobei um 9.52 Uhr das dort errichtete Sperrgebietsschild missachtet wurde. Um 10.01 Uhr befuhr das MI-Kfz in Berlin-Karlshorst von der Stolzenfelsstraße aus die Wiesengrundstraße zur Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn, wobei viermal (dreimal außer Anlieger) das bestehende Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge missachtet wurde. Um 10.28 Uhr befuhr es in Berlin-Biesdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße Richtung Bahndamm bis Hadubrandweg. Von 10.30 Uhr bis 10.36 Uhr verließ der Fahrer das Kfz, begab sich auf den Bahndamm und brachte Fototechnik in Richtung auf einem Transportzug verladener Militärfahrzeuge zum Einsatz.

Am 17. November 1987, 15.00 Uhr passierten Angehörige der französischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug 691–0060 der MI Frankreichs (3 Insassen) in Berlin-Köpenick, Köpenicker Allee bei sich schließenden Halbschranken und in Betrieb befindlicher Warnblinkanlage verkehrsgefährdend den Bahnübergang am S-Bahnhof Wuhlheide Richtung Köpenicker Straße. Um 15.03 Uhr befuhr es in Berlin-Biesdorf die für alle Fahrzeuge (außer Anlieger) gesperrte Guntramstraße in Richtung Bahndamm.

Am 18. November 1987 hielten französische Armeeangehörige mit dem gleichen Aufklärungsfahrzeug (2 Insassen) von 14.53 Uhr bis 14.55 Uhr in Berlin-Pankow, Prenzlauer Promenade, Brücke über die Gleisanlagen auf dem Gehweg verkehrswidrig im Halteverbot. Aus dem Fahrzeug heraus tätigte der Beifahrer Aufklärungsaktivitäten mithilfe eines Fernglases in Richtung Verladebahnhof Pankow.

Um 15.04 Uhr fuhr das MI-Kfz in Berlin-Weißensee von der Geradeausspur der Klement-Gottwald-Allee bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage verkehrsgefährdend nach links in die Buschallee.

Anlage 1 zur Information 92/88

Übersicht zum Umfang und zur Entwicklung der Aktivitäten, Vorkommnisse und rechtswidrigen Handlungen von Angehörigen der in Westberlin stationierten westlichen Besatzungstruppen bei der Einreise und dem Aufenthalt in der Hauptstadt der DDR, Berlin, im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1987 im Verhältnis zum gleichen Zeitraum des Jahres 1986

Nach dem MfS vorliegenden Informationen reisten in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1987 insgesamt 246 729 (201 456)* Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs, davon 242 982 (198 188) Angehörige mit 54 029 (43 444) Pkw bzw. Kraftomnibussen sowie 3 747 (3 268) Angehörige zu Fuß in die Hauptstadt der DDR, Berlin, ein.

* Zahlenangaben in Klammern beziehen sich auf das Jahr 1986. [MfS-Fußnote]

Gegenüber dem gleichen Zeitraum des Vorjahres ist damit ein erheblicher Anstieg der Anzahl der eingereisten Militärangehörigen sowie der Anzahl der mit Militärfahrzeugen erfolgten Einfahrten in die Hauptstadt der DDR, Berlin, um 22,6 % bzw. 24,4 % festzustellen (Anstieg 1986: 6,4 % bzw. 9,8 %).

Unter den Einreisenden befanden sich 5 296 (5 031) Angehörige der in Westberlin stationierten Militärinspektionen (MI) der USA, Großbritanniens und Frankreichs mit 1 653 (1 609) Aufklärungsfahrzeugen, davon

  • 956 (1 072) Angehörige der MI der USA mit 388 (462) Kfz,

  • 2 534 (2 241) Angehörige der MI Großbritanniens mit 728 (656) Kfz,

  • 1 806 (1 718) Angehörige der MI Frankreichs mit 537 (491) Kfz.

Trotz eines seit 1983 erstmalig festzustellenden geringfügigen Anstiegs der Anzahl der eingereisten Angehörigen sowie der erfolgten Einfahrten mit Aufklärungsfahrzeugen der drei westlichen MI um 5,3 % bzw. 2,7 % (1986: – 5,3 % bzw. – 9,6 %) im Vergleich zum Vorjahr wird der bisher zweittiefste Stand seit 1976 (Beginn der statistischen Erfassung) erreicht.

Während die Anzahl der eingereisten Angehörigen bzw. erfolgten Einfahrten von Aufklärungsfahrzeugen der MI der USA absolut um 116 (– 10,8 %) bzw. 74 (– 16,0 %) weiter zurückging, weisen die analogen Werte bezogen auf die MI Großbritanniens Anstiege von 293 (13,1 %)/72 (11,0 %) sowie die MI Frankreichs Anstiege von 88 (5,1 %)/46 (9,4 %) aus.

Die in den Jahren 1984/85 nahezu erreichte annähernde Parität im Einsatz des Aufklärungspotenzials der drei westlichen MI hat sich sowohl absolut als auch relativ in Richtung einer wachsenden Zunahme der Aktivitäten der MI Großbritanniens verschoben.

Der Anteil der eingesetzten Angehörigen der MI der USA liegt nur noch bei 18,1 % (21,3 %), der MI Großbritanniens bei 47,8 % (44,5 %) und der MI Frankreichs bei 34,1 % (34,2 %).

Dazu die folgende Übersicht:

Zeitraum

Eingereiste MI-Angehörige USA

Eingereiste MI-Angehörige GB

Eingereiste MI-Angehörige Frankreich

Einfahrten MI-Kfz USA

Einfahrten MI-Kfz GB

Einfahrten MI-Kfz Frankreich

1976

5 117

1 732

1 487

1 551

459

406

1977

4 210

1 767

1 416

1 446

464

403

1978

3 227

1 650

1 438

1 467

460

416

1979

3 205

1 713

1 375

1 398

467

381

1980

2 914

1 772

1 372

1 274

491

378

1981

2 644

1 771

1 410

1 202

538

386

1982

2 632

1 950

1 395

1 163

559

383

1983

2 320

2 002

1 547

1 066

581

450

1984

2 204

2 105

1 851

850

611

590

1985

1 488

2 046

1 778

645

603

532

1986

1 072

2 241

1 718

462

656

491

1987

956

2 534

1 806

388

728

537

Gegenüber dem Jahre 1976 (= 100 %) ist somit ein Rückgang der Anzahl der eingereisten Angehörigen/eingefahrenen Kfz der MI der USA auf 18,7 % bzw. 25,0 % festzustellen, während hinsichtlich der MI Großbritanniens und Frankreichs eine entsprechende Steigerung dieser Kennziffern auf 146,3 %/158 % bzw. 121,5 %/132,3 % zu verzeichnen ist.

Ferner wird ersichtlich, dass das kontinuierlich reduzierte Aufklärungspotenzial der MI der USA insbesondere ab 1983/84 durch einen verstärkten Einsatz von Kräften/Fahrzeugen der MI Großbritanniens und Frankreichs zum Teil ersetzt wurde.

Nach dem MfS vorliegenden Informationen wurden durch Angehörige der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1987 während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, in 2 036 (1 328) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1986 um 53,3 % – Rechtsvorschriften der DDR verletzt, davon durch Angehörige der MI

  • der USA – 700 (574) Fälle – Anstieg 22,0 %,

  • Großbritanniens – 983 (528) Fälle – Anstieg 86,2 %,

  • Frankreichs – 353 (226) Fälle – Anstieg 56,2 %.

(Zu berücksichtigen ist, dass im Berichtszeitraum verstärkte politisch-operative Kräfte zur Feststellung von Rechtsverstößen zum Einsatz kamen.)

Bezüglich begangener Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR ist seit dem Jahre 1976 nachfolgende Entwicklungstendenz festzustellen:

Zeitraum

Anzahl der Rechtsverletzungen

davon durch Angehörige der MI der USA

davon durch Angehörige der MI Großbritanniens

davon durch Angehörige der MI Frankreichs

1976

2 287

1 559

589

139

1977

1 598

869

640

89

1978

1 488

651

717

120

1979

1 292

483

731

78

1980

1 063

402

591

70

1981

1 443

956

393

94

1982

1 200

620

501

79

1983

1 245

661

406

178

1984

1 654

844

486

324

1985

1 748

771

605

372

1986

1 328

574

528

226

1987

2 036

700

983

353

Von den insgesamt im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1987 getroffenen Feststellungen zu Verletzungen der Rechtsvorschriften der DDR wurden in 2 008 (1 287) Fällen – Anstieg gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1986 um 56,0 % – von Angehörigen der drei westlichen MI Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) der DDR begangen, woran Angehörige der MI der USA in 683 (541) – Anstieg um 26,3 % – Großbritanniens in 980 (526) – Anstieg um 86,3 % – und Frankreichs in 345 (220) Fällen – Anstieg um 36,2 % beteiligt waren.

Im gleichen Zeitraum drangen des Weiteren Angehörige der drei westlichen MI unter Missachtung der Sperrgebietsverordnung der DDR vom 26. Juli 1979 in 28 (41) Fällen rechtswidrig in mit Sperrgebietsschildern gekennzeichnete Gebiete ein, davon

  • Angehörige der MI der USA – 17 (33) Fälle,

  • Angehörige der MI Großbritanniens – 3 (2) Fälle,

  • Angehörige der MI Frankreichs – 8 (6) Fälle.

Während des Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, wurden nach dem MfS vorliegenden Informationen in 6 036 (5 177) Fällen – Anstieg um 16,6 % – Feststellungen über das Vorbeifahren und Halten von MI-Fahrzeugen an militärischen Objekten der GSSD, der bewaffneten Organe der DDR sowie anderen bedeutsamen Objekten und Einrichtung getroffen.

Insgesamt waren daran Angehörige der MI Großbritanniens in 3 379 (2 711), der USA in 1 413 (1 427) und Frankreichs in 1 244 (1 039) Fällen beteiligt.

Wie bereits in den Vorjahren dienten Vorbeifahrten und Aufenthalte von Angehörigen der drei westlichen MI an militärisch bedeutsamen Objekten der Durchführung visueller und technischer Aufklärungs- und Dokumentationshandlungen von unterschiedlicher Intensität, darunter u. a. an

[Objekte]

Fälle

Anteil in %

Objekten des MfS

2 328 (2 086)

38,6

Objekten der GSSD

1 337 (1 286)

22,2

Objekten der Grenztruppen der DDR

523 (400)

8,7

Objekten der NVA

373 (333)

6,2

Objekten des MdI

136 (236)

2,6

Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit bildeten Objekte und Einrichtungen in Berlin-Rahnsdorf, Berlin-Lichtenberg und Berlin-Karlshorst.

Zur Durchführung von Aufklärungsfahrten hielten sich die Angehörigen der drei westlichen MI im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 1987 in

  • 232 (327) Fällen – bis 2 Stunden – Anteil 14,0 % (20,3),

  • 722 (714) Fällen – von 2 bis 4 Stunden – Anteil 43,7 % (44,4),

  • 699 (568) Fällen – über 4 Stunden – Anteil 42,3 % (35,3)

in der Hauptstadt der DDR, Berlin, auf.

Damit setzt sich die Tendenz zu längerfristigen Aufklärungsfahrten fort.

Hierzu folgende Übersicht:

Militärinspektion

bis 2 Stunden – Anzahl Fälle

2 bis 4 Stunden – Anzahl Fälle

über 4 Stunden – Anzahl Fälle

der USA

141 (256)

177 (173)

70 (33)

Großbritanniens

46 (45)

99 (115)

583 (496)

Frankreichs

45 (26)

446 (426)

46 (39)

Die Gesamtaufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge der drei westlichen MI in der Hauptstadt der DDR, Berlin, beträgt im Jahre 1987 ca. 6 888 Stunden gegenüber ca. 6 226 Stunden im Jahre 1986. Das entspricht einem Anstieg um 662 Stunden bzw. um 10,6 %, wobei eine gleichzeitige Steigerung des personellen (+ 5,3 %) und Kfz-technischen Einsatzes (+ 2,7 %) seitens der drei westlichen MI insgesamt zu beachten ist. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer pro Aufklärungsfahrzeug betrug 1987 4,2 Stunden (1986: 3,9).

Anlage 2 zur Information Nr. 92/88

Zusammenfassende Einschätzung der Schwerpunkte der Aufklärungsaktivitäten und der Vorgehensweise der Angehörigen der drei westlichen MI während ihres Aufenthaltes in der Hauptstadt der DDR, Berlin, für das 2. Halbjahr 1987

1. Im Berichtszeitraum standen, wie auch im 1. Halbjahr 1987 militärische Objekte der bewaffneten Organe der DDR und Objekte der GSSD in Berlin-Karlshorst im Mittelpunkt der Aufklärungstätigkeit. In Vorbereitung und Durchführung ihrer Aufklärungshandlungen begingen die MI-Angehörigen mit ihren Fahrzeugen zahlreiche Verstöße gegen die StVO der DDR. Die häufigsten waren wie bisher das Befahren gesperrter Straßen sowie das Halten im Halteverbot. Beim Aufenthalt an Objekten sowie während der Vorbeifahrten brachten die Militärangehörigen Foto- und Videotechnik sowie andere technische Aufklärungsmittel zum Einsatz.

Gemeinschaftliche Handlungsweisen wurden bei besonderen Höhepunkten im gesellschaftlichen Bereich, wie Kranzniederlegungen am Ehrenmal in Berlin-Treptow zwischen den MI-Angehörigen der USA und Großbritanniens festgestellt. In ähnlicher Weise wurde eine Zusammenarbeit bei Verladungen der GSSD in Berlin-Karlshorst sichtbar. Es wurde mehrfach ein koordiniertes Vorgehen von MI-Angehörigen beider Kategorien im Bereich der Verladeeinrichtung der Deutschen Reichsbahn zur Aufklärung der Verladetätigkeit festgestellt.

2. Zu den einzelnen MI ist einzuschätzen:

MI der USA

Doppeleinreisen und die gemeinsame Realisierung von Aufklärungshandlungen durch Fahrzeuge der MI der USA bildeten nur noch Ausnahmen. Meist reisten zwei Aufklärungsfahrzeuge zu unterschiedlichen Zeiten (für ca. 2 Stunden) und mit unterschiedlichen Fahrtrouten ein. Die bekannten Kfz-Typen befanden sich unverändert im Einsatz. Neben zwei bekannten MI-Angehörigen kamen zwei Afro-Amerikaner verstärkt zum Einsatz. Bei den anderen Besatzungen war ein gewisser Wechsel mit bisher unbekannten MI-Angehörigen feststellbar.

Schwerpunkt in der Aufklärungstätigkeit bildeten die Gebiete Berlin-Karlshorst und Berlin-Rahnsdorf. In Berlin-Karlshorst standen die Objekte der GSSD sowie der Neubau am NVA-Objekt in der Köpenicker Straße in Berlin-Biesdorf besonders im Interesse der MI-Angehörigen.

In Berlin-Rahnsdorf wurden die Möglichkeiten der Einsichtnahme in das Grenzausbildungsregiment 39 – Tor zum Gefechtspark, Objektbegrenzung Biberpelzstraße/Straße 522 – genutzt, wobei die Aufklärung oft vom Dach der Kfz aus erfolgte.

Einen weiteren Schwerpunkt der Aufklärungstätigkeit bildete das Wachregiment des MfS (Haupteinfahrt in der Lutherstraße und Fürstenwalder Allee). Die MI-Angehörigen versuchten vom Dach der Kfz aus Einblick in offenstehende Tore des Garagenkomplexes für Gefechtsfahrzeuge zu erhalten. Bei den zur Aufklärungstätigkeit verwendeten technischen Hilfsmitteln handelte es sich meist um Ferngläser und Fotoapparate in Verbindung mit Objektiven langer Brennweiten. Diese wurden in der Regel aus dem Fahrzeugfenster oder der Dachluke des MI-Kfz zur Anwendung gebracht.

Besondere Aktivitäten wurden bei Verladungen von Militärtechnik der GSSD im Raum Berlin-Karlshorst entwickelt, wobei auf den als sicher zu bezeichnenden Zusammenhang mit einer vorausgegangenen Luftaufklärung des Gebietes hingewiesen werden muss, die bei Vorliegen entsprechender Hinweise, eine verstärkte Einreise von MI-Kfz nach sich zog.

Offensichtlich ist ebenfalls, dass Aufklärungsergebnisse von Kräften der MVM auf dem Gebiet der DDR zu einer erhöhten Einreiseaktivität von MI-Kfz in die Hauptstadt der DDR führten.

Während ihrer Aufklärungsfahrten wurden die Bestimmungen der StVO der DDR durch die MI-Angehörigen permanent verletzt. Dies äußerte sich insbesondere in der demonstrativen Missachtung der Verkehrszeichen und -leiteinrichtungen und trifft besonders auf die Gebiete Berlin-Karlshorst und Berlin-Rahnsdorf zu. An den Verkehrsübertretungen hatte die Besatzung der beiden o. g. Afro-Amerikaner einen besonders hohen Anteil. Neben einer aggressiven und in hohem Maße verkehrsgefährdenden Fahrweise, wie Lückenspringen, Befahren von Kreuzungen bei auf »gelb« bzw. »rot« geschalteter Lichtsignalanlage, wurde der Bahnübergang am S-Bahnhof Berlin-Wuhlheide häufig bei geschlossenen Halbschranken und in Betrieb befindlicher Warnblinkanlage passiert.

Besonders gefährliche Situationen werden durch das Befahren der Wuhlheide auf dem durch Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge bzw. Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge gekennzeichneten Teil zwischen der Rückseite des GSSD-Objektes und dem Hintereingang zum Pionierpark (Straße am Bahnhof Wuhlheide) in beiden Richtungen heraufbeschworen. Diese Wegstrecke wird von Kindergruppen, die den Pionierpark, von Bahnhof Wuhlheide kommend, besuchen wollen, benutzt. Außerdem sind hier öfter Kindergartengruppen beim Spaziergang anzutreffen.

Die seit Anfang September 1987 neu erfolgte Beschilderung des Sperrgebietes im Bereich der Hintereinfahrt und Rückseite des GSSD-Objektes in Berlin-Karlshorst wurde von den MI-Angehörigen in keiner Weise respektiert.

MI Großbritanniens:

Schwerpunkte der Aufklärungshandlungen waren im Bereich Berlin-Karlshorst die Objekte der GSSD, Verladebahnhof Wuhlheide, in Berlin-Pankow der Verladebahnhof Pankow, die Gleisanlagen an der Bucher Straße und Arkenberge, in Berlin-Rahnsdorf die Objekte des MfS und der Grenztruppen der DDR, in Berlin-Johannisthal die Objekte des MfS und der NVA, das Objekt in Berlin-Lichtenberg, Straße der Befreiung sowie das NVA-Objekt in Berlin-Biesdorf, Köpenicker Straße. Häufig wurde zielgerichtet nach der Einreise das Gebiet Berlin-Karlshorst angefahren und eine umfangreiche Aufklärungstätigkeit entwickelt, erst danach wurden die anderen Gebiete in der Hauptstadt der DDR zum gleichen Zweck angefahren.

Die Aufklärungsfahrzeuge des MI-Großbritanniens stehen von der Aufenthaltsdauer und Intensität der Aufklärungstätigkeit ihrer Besatzungen weiterhin an der Spitze der drei westlichen Militärinspektionen.

Im Berichtszeitraum wurde der Pkw Mercedes-Jeep 09 XK 10 als neues Fahrzeug zu Aufklärungsfahrten eingesetzt. Während der Ehrenparade der NVA anlässlich des Nationalfeiertages der DDR kamen weiterhin die Kfz vom Typ Opel Kadett 04 XK 07, 04 XK 06 und 05 XK 44 zum Einsatz.

Bei den Aufklärungshandlungen der MI-Angehörigen Großbritanniens kamen meist fotografische Mittel, Videotechnik sowie Tontechnik zum Einsatz. Des Weiteren verwendeten die Angehörigen bei ihren Aufklärungsfahrten aktuelles Kartenmaterial sowie Vergleichskataloge, vermutlich mit Darstellung von Militärtechnik. Bei visuellen Aufklärungshandlungen wurden oft solche Stellen aufgesucht, die gute Einsichtmöglichkeiten (z. B. natürliche Erhebungen, Lücken der Bebauung bzw. Objektumgrenzung) in militärische Objekte und auf andere Gebiete (z. B. Verkehrswege, zivile Einrichtungen) boten. Waren solche Stellen nicht vorhanden, benutzten die MI-Angehörigen zur besseren Einsicht ihre Fahrzeuge als Beobachtungsposition, indem sie im Kfz stehend durch die Dachluke sahen oder sich auf das Fahrzeugdach setzten bzw. stellten.

Zur Realisierung ihrer Aufklärungshandlungen begingen die Besatzungen der Kfz der MI Großbritanniens wiederum zahlreiche Verstöße gegen die StVO der DDR, z. B. Halten und Parken im Halteverbot, Befahren gesperrter Straßen und Wege.

Auch bezüglich der MI-Großbritanniens ist aus erhöhter Einreise und zielgerichtetem Anfahren von Objekten die Schlussfolgerung zu ziehen, dass diesen Aktivitäten Vorinformationen zu Verladungen der GSSD bzw. zu erwarteten Militärtransporten zugrunde liegen.

Bei Aufklärungshandlungen sicherten sich die Angehörigen gegenseitig ab, indem eine Person die Aufklärungshandlung tätigte und die anderen Besatzungsmitglieder dabei die Umgebung beobachteten, um so vor Veränderungen (z. B. Bewegungen im Gelände, Annäherung von Personen bzw. Kfz) zu warnen. Waren die Angehörigen gezwungen, sich zu Aufklärungshandlungen weiter als ca. 10 m vom Kfz zu entfernen, gingen sie mindestens zu zweit.

Ein schon seit Langem bekannter britischer Militärangehöriger übte auch weiterhin eine anleitende und koordinierende Funktion aus. Seit Oktober 1987 traten zwei weibliche MI-Angehörige in Erscheinung. Ihre Funktion beschränkte sich auf das Fahren der MI-Kfz. Ebenfalls seit Oktober wurde ein neuer männlicher Angehöriger als Fahrer festgestellt. Dieser trat auch bei Aufklärungshandlungen in Erscheinung. Er fertigte Fotos von Militärtechnik an und übernahm Absicherungsaufgaben anderer MI-Angehöriger. Bei den Inspektionsfahrten und Aufklärungshandlungen ging er sehr umsichtig und zurückhaltend vor.

MI Frankreichs:

Die Fahr- und Aufklärungstätigkeit der französischen MI wurde durch zwei unterschiedliche Personengruppen durchgeführt. Eine Gruppe reiste – mit nur wenigen Ausnahmen – täglich zu Aufklärungsfahrten ein. Die Einreisezeiten waren dabei über den ganzen Tag verteilt. Die häufigsten Einreisen lagen in den Zeiträumen 4.00 Uhr bis 9.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Aufenthaltsdauer der Aufklärungsfahrzeuge betrug normalerweise drei bis vier Stunden.

Konkrete Schwerpunkte der Aufklärungstätigkeit konnten nicht herausgearbeitet werden. Die Schwerpunktgebiete Berlin-Karlshorst und Berlin-Schöneweide wurden fast täglich angefahren. Bei gesellschaftlichen Höhepunkten oder Verladungen von Militärtechnik traten sie nicht in Erscheinung. Während der Aufklärungsfahrten zeigten sie Interesse für alle Fahrzeuge mit militärischem Charakter.

Die Fahrweise dieser Aufklärungsfahrzeuge war sehr unterschiedlich. Als Aufklärungsfahrzeuge kamen ausschließlich Kfz vom Typ Opel Kadett zum Einsatz; diese sind mit Funk ausgerüstet. Fahrer waren MI-Angehörige mit Soldatendienstgrad, während als Beifahrer Adjutanten oder Offiziere in Erscheinung traten. Als weitere mitfahrende MI-Angehörige traten alle Dienstgrade von Soldat bis Major auf.

In der Nähe der Aufklärungsobjekte wurden in erster Linie Nebenstraßen, Neubaugebiete und Kleingartenanlagen befahren. Die MI-Angehörigen fuhren meist nach Stadtplan, dabei beachteten sie dann oft nicht vorgeschriebene Fahrtrichtungen, für den Fahrzeugverkehr gesperrte Straßen bzw. hielten in Kreuzungsbereichen, um sich zu orientieren. Die Arbeit mit Aufzeichnungsmaterial und Vergleichskatalogen wurde wiederholt festgestellt. Ein Verlassen der Aufklärungsfahrzeuge durch die MI-Angehörigen bei Aufklärungshandlungen wurde nicht festgestellt. Eine Identifizierung dieses Personenkreises ist aufgrund des ständigen Wechselns der Besatzungen nicht möglich.

In der zweiten Gruppe der französischen MI kamen zwei bis vier Militärangehörige zum Einsatz. Festzustellen ist, dass dieser Personenkreis etwa jährlich wechselt. In Vorbereitung und Durchführung der Ehrenparade der NVA wurden von diesen MI-Angehörigen neue Kräfte eingewiesen; diese übernahmen dann ab Mitte November die Fahr- und Aufklärungstätigkeit. Bei diesem Personenkreis handelt es sich vermutlich um Mitarbeiter in einer Aufklärungseinheit, die den Status des MI-Angehörigen zur Spionagetätigkeit ausnutzen. Diese Angehörigen reisten auch schon zu den verschiedensten Anlässen in Zivilkleidung ein. Eine systematische Einreisetätigkeit ist hier nicht festzustellen. Sie reisten im Gegensatz zum 1. Halbjahr 1987 wieder häufiger zu Aufklärungsfahrten ein. Die Einreisen erfolgten drei- bis fünfmal in der Woche, Einreisezeiten lagen am häufigsten zwischen 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Die Aufenthaltsdauer betrug ca. zwei Stunden. Abweichungen von der Aufenthaltsdauer der MI-Kfz zeigten sich nur über den Zeitraum der Ehrenparade der NVA.

Die Fahrtrouten sind in den letzten zwei Jahren bis auf wenige Ausnahmen gleich geblieben.

Zu den Aufklärungsfahrten wurden die Kfz vom Typ »Range Rover« und »Opel Kadett« eingesetzt.

Schwerpunktmäßige Aufklärungsfahrten werden zu allen gesellschaftlichen Höhepunkten durchgeführt. Bei Einreisen zu diesen Höhepunkten tragen diese Personen zivile Kleidung. Während der Durchführung der Ehrenparade der NVA hielten sie sich an Transportstrecken der Paradetechnik (Gehrenseestraße – Eisenbahngleise Richtung Magerviehhof) auf. In der Zeit der Vor- und Hauptprobe zur Parade und während der Parade selbst zeigten sie starkes Interesse für die gesamte Paradetechnik, für die teilnehmenden Soldaten und Offiziere sowie für den Kommandierenden der Parade, die Repräsentanten von Partei und Regierung und die Ehrengäste. Zur Demonstration am 1. Mai zeigten sie außerdem Interesse für die im Demonstrationszug mitgeführten Transparente, Losungen und Sichtagitationen. Bei der Kranzniederlegung im sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow interessierten sie sich für die teilnehmenden Repräsentanten, Ehrengäste sowie für die Ehrenformation der GSSD und der NVA. Die MI-Angehörigen fertigten hierbei eine große Anzahl von Fotoaufnahmen an. Sie fotografierten mit den verschiedensten Kameras und setzten dabei Teleobjektive mit unterschiedlichen Brennweiten ein.

Kontaktaufnahmen mit MI-Angehörigen der USA und Großbritanniens wurden festgestellt. Diese waren aber nur kurzzeitig (begrüßen, kurze Gespräche). Ein abgestimmtes Handeln bzw. Vorgehen wurde nicht sichtbar.

Anlage 3 zur Information Nr. 92/88

Provokatorische Handlung von Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens mit einem Aufklärungsfahrzeug der britischen MI gegen einen Angehörigen der bewaffneten Organe der DDR im Dienst

Am 6. Dezember 1987, in der Zeit von 9.36 Uhr (Einreise) bis 17.00 Uhr (Ausreise) führten Angehörige der britischen Armee mit dem Aufklärungsfahrzeug der MI Großbritanniens, Kennzeichen 46 XB 34, Typ Landrover (3 Insassen in Uniform) auf dem Territorium der Hauptstadt der DDR, Berlin, umfangreiche Aufklärungsaktivitäten durch. Ab 13.00 Uhr entwickelten die Insassen intensive Aufklärungshandlungen in 1165 Berlin-Wilhelmshagen, Fahlenbergstraße am dortigen Objekt der Grenztruppen der DDR (Grenzausbildungsregiment 39), insbesondere in Richtung Kfz-Park des Objektes, wo zu diesem Zeitpunkt die Bereitstellung einer Kolonne von Militärfahrzeugen erfolgte.

Dabei wurden wiederholt Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung der DDR missachtet sowie unter Verletzung der den MI eingeräumten Befugnisse Fototechnik gegen das genannte Objekt und Militärtechnik eingesetzt.

Zur Feststellung des Kennzeichens des MI-Kfz, mit dem fortwährend Verstöße gegen die Rechtsordnung der DDR begangen wurden, trat 13.45 Uhr der Wachhabende des Objektes der bewaffneten Organe der DDR bis ca. 2 m seitlich vor das Aufklärungsfahrzeug. Der Fahrer setzte daraufhin das MI-Fahrzeug rücksichtslos in Bewegung, erfasste den Wachhabenden, der durch den Anprall auf der Motorhaube zu liegen kam und fuhr ca. 20 m unter grober Missachtung und Gefährdung des Lebens des Wachhabenden auf der Fahlenbergstraße in Richtung Fürstenwalder Allee. Nach dieser Fahrtstrecke hielt das MI-Kfz kurz an, wobei es dem Wachhabenden gelang, abzuspringen und auf den Gehweg auszuweichen.

Das MI-Kfz kehrte nach kurzer Fahrt zum Ausgangspunkt der Provokation zurück und nahm erneut im Halteverbot Beobachtungsposition ein. Um 13.55 Uhr folgte es einer das Objekt verlassenden Militärkolonne in Richtung Erkner.

Der Wachhabende musste einer medizinischen Sofortversorgung unterzogen werden und konnte nur als »teildienstfähig« eingestuft werden. Nach ärztlichen Angaben trug er keine inneren Verletzungen davon.

Anlage 4 zur Information Nr. 92/88

Schuldhaft verursachte Verkehrsunfälle durch Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA, Großbritanniens und Frankreichs

Am 8. Oktober 1987, 10.25 Uhr verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA in Berlin-Mitte, Alexanderplatz/Hans-Beimler-Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Militärangehörige befuhr mit dem Reisebus der USA-Besatzungstruppen, Kennzeichen BC–344, Typ Mercedes 0303, (besetzt mit 9 Uniformierten) den Alexanderplatz in Richtung Hans-Beimler-Straße und brachte den Bus auf der linken Fahrspur zum Halten. Da dadurch eine Behinderung des Fahrverkehrs verursacht wurde, fuhr der Militärangehörige mit dem Reisebus zurück und stieß infolge Nichtbeachtens der rückwärtigen Verkehrslage mit der Heckfront des Busses gegen die linke Vorderfront eines inzwischen hinter dem Bus zum Halten gekommenen Pkw, Typ WAS 2103 aus dem Bezirk Potsdam. Personen wurden nicht verletzt. An beiden beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von jeweils ca. 50,00 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 12. Oktober 1987, 13.45 Uhr verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA in Berlin-Mitte, Gertraudenstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Militärangehörige befuhr mit dem USA-Pkw, Kennzeichen HD 7032, Typ Plymouth (eine Mitfahrerin in Zivilkleidung) die rechte Fahrspur der Gertraudenstraße in Richtung Breite Straße. Beim Überwechseln in die mittlere Fahrspur Höhe Einmündung Kurstraße kam es infolge Nichtbeachtens der Verkehrssituation zu einer seitlichen Berührung mit einem die mittlere Fahrspur befahrenden Pkw, Typ Trabant aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Personenschaden trat nicht ein. Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 100 Mark, davon ca. 20,00 Mark am USA-Pkw. Der Unfall wurde von der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 17. Oktober 1987, 12.40 Uhr verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Großbritanniens in Berlin-Mitte, Alexanderplatz/Alexanderstraße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Militärangehörige befuhr mit dem britischen Kleinbus, Kennzeichen 09 XK 00, Typ Mercedes, aus Richtung Hans-Beimler-Straße kommend, die linke Fahrspur des Alexanderplatzes, bog zunächst nach links in die Alexanderstraße ab, wendete dann plötzlich sein Fahrzeug entgegen der Fahrspurenmarkierung, sodass es zum Zusammenstoß mit einem im Gegenverkehr befindlichen Pkw, Typ Trabant, aus dem Bezirk Potsdam kam. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 200 Mark, davon ca. 50,00 Mark am britischen Kleinbus. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 21. Oktober 1987, 0.55 Uhr und 1.00 Uhr verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs in Berlin-Mitte, Grunerstraße (Höhe Ministerium für Gesundheitswesen) und Leipziger Straße/Friedrichstraße schuldhaft zwei schwere Verkehrsunfälle.

Der Militärangehörige befuhr mit dem französischen Pkw, Kennzeichen FZ 2100, Typ BMW 5/1 (Mitfahrer: [Name, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1937, Pass-Nr. [Nummer] die Grunerstraße in Richtung Leipziger Straße. In Höhe des Ministeriums für Gesundheitswesen der DDR stieß er mit der rechten Seite der Vorderfront seines Pkw gegen die linke Seite eines ordnungsgemäß auf der rechten Fahrspur geparkten gut sichtbaren Pkw, Typ Trabant, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, beschädigte dadurch die gesamte linke Fahrzeugseite des Trabant und setzte unter Hinterlassung einer vom zerstörten eigenen rechten Vorderrad verursachten Schleif- und Radierspur ohne Halt die Fahrt in Richtung Leipziger Straße fort. Leipziger Straße, Ecke Friedrichstraße fuhr er infolge Nichtbeachtung der dortigen Fahrbahnschwenkung geradeaus weiter, kam von der Fahrbahn ab, durchbrach ein Schutzgitter, stürzte mit dem Pkw in die dahinter befindliche Baugrube und kam so zum Halten. Die Besatzung eines Funkstreifenwagens der Deutschen Volkspolizei, die Zeuge des zuerst verursachten Unfalls war und dem Unfallverursacher gefolgt war, stellte Alkoholgeruch in der Atemluft des Fahrers des französischen Pkw fest. Von einer Identifizierung wurde Abstand genommen. Der Fahrer entfernte sich in Richtung Grenzübergangsstelle Friedrich-/Zimmerstraße. Der zweite Fahrzeuginsasse verblieb an der Unfallstelle und wies sich wie o. a. aus.

Gegen 2.35 Uhr erschien die französische Militärpolizei mit dem Unfallverursacher mit einem Kleinbus, Kennzeichen 6851–1886 an der Unfallstelle, veranlasste Bergung und Abtransport des französischen Pkw und nahm eine Besichtigung des beschädigten Trabant vor.

Personenschaden trat nicht ein. An den beteiligten Fahrzeugen entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von ca. 15 000 Mark, davon ca. 12 000 Mark am französischen Pkw. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 2. November 1987, 10.05 Uhr verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA in Berlin-Prenzlauer Berg, Hans-Beimler-Straße/Prenzlauer Berg (Königstor) schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Militärangehörige befuhr mit dem USA-Pkw, Kennzeichen EP 9653,Typ Datsun 280 ZX die linke Fahrspur der stadtauswärtsführenden Richtungsfahrbahn der Hans-Beimler-Straße, fuhr bei auf »rot« geschalteter Lichtsignalanlage auf die o. g. Kreuzung, wendete dort in Richtung Stadtzentrum, wobei es zum Zusammenstoß mit einem Krad der Deutschen Volkspolizei kam, welches die linke Geradeausspur der stadteinwärtsführenden Richtungsfahrbahn der Greifswalder Straße befuhr. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden von ca. 300 Mark, davon ca. 100 Mark am USA-Pkw. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 2. November 1987, 14.15 Uhr verursachte eine Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA in Berlin-Mitte, Hans-Beimler-Straße/Parkplatz vor der Verkaufseinrichtung »Suhler Jagdhütte« als Beifahrerin schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der USA-Pkw, Kennzeichen HM 2025, Typ Plymouth (ein uniformierter Fahrer, eine weibliche Person in Zivilkleidung) hielt auf o. g. Parkplatz. Beim unaufmerksamen Öffnen der rechten Fahrzeugtür durch die Beifahrerin kam es zum Anstoß an der linken Seite der Motorhaube eines zu diesem Zeitpunkt rechts am USA-Pkw vorbeifahrenden Pkw, Typ Lada 2102, aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden von ca. 100 Mark ausschließlich am DDR-Pkw. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 11. November 1987, 11.20 Uhr verursachte ein Angehöriger der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA in Berlin-Prenzlauer Berg, Dimitroffstraße/Hans-Otto-Straße schuldhaft einen Verkehrsunfall.

Der Militärangehörige befuhr mit dem USA-Pkw, Kennzeichen HD 3706, Typ BMW 318 L, die linke Fahrspur der Dimitroffstraße. Vor Hans-Otto-Straße wechselte er ohne Beachtung des nachfolgenden Verkehrs in die mittlere Fahrspur, wodurch es zu einer Kollision mit einem diese Fahrspur in gleicher Richtung befahrenden Pkw, Typ Trabant aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, kam. Personen wurden nicht verletzt. Es entstand Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 200 Mark, davon ca. 50,00 Mark am USA-Pkw. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 30. Dezember 1987, 19.00 Uhr verursachte der Angehörige der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA [Name, Vorname] in Berlin-Mitte, Unter den Linden/Friedrichstraße schuldhaft einen schweren Verkehrsunfall.

[Name] befuhr mit dem USA-Pkw, Kennzeichen CS 8106, Typ Dodge (weitere Insassen: [Ehefrau, Adresse], geb. [Tag, Monat] 1953, [Tochter, Geburtsdatum und Adresse], weitere drei namentlich nicht bekannte Kinder) die Straße Unter den Linden, Richtung Brandenburger Tor und bog bei auf »grün« geschalteter Lichtsignalanlage nach links in die Friedrichstraße ein, ohne dabei den vorfahrtberechtigten Gegenverkehr in Richtung Karl-Liebknecht-Straße zu beachten.

Es kam zum Zusammenstoß mit einem Pkw, Typ Trabant aus der Hauptstadt der DDR, Berlin.

Durch den Zusammenstoß wurden die Insassen des USA-Pkw, [Ehefrau und Tochter], zwei weitere Kinder (Personalien nicht bekannt, wurden 20.10 Uhr vom Krankenwagen der USA-Armee, Kennzeichen BC–200, übernommen) sowie zwei weibliche Insassen des DDR-Pkw leicht verletzt. Alle übrigen verletzten Personen wurden in der Charité ambulant medizinisch versorgt. Bis 21.30 Uhr wurden die übrigen verletzten USA-Bürger durch die USA-Krankenfahrzeuge BC–200 und BC–120 von der Charité übernommen. Es entstand darüber hinaus Sachschaden in Höhe von insgesamt ca. 10 000 Mark, davon ca. 7 000 Mark am USA-Pkw. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Eine Legitimation der USA-Bürger gegenüber der Deutschen Volkspolizei erfolgte nicht. Die angegebenen Personalien wurden durch die Charité bekannt.

Anlage 5 zur Information Nr. 92/88

Nur zur persönlichen Information!

Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Angehörigen der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen Frankreichs und der USA

Am 1. Oktober 1987, 16.00 Uhr verursachte ein Bürger aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, als Fahrer eines Kleinkraftrades, Typ S 70, in Berlin-Mitte, Grunerstraße einen Verkehrsunfall. Er befuhr die dritte Fahrspur der Grunerstraße und fuhr infolge Unachtsamkeit in Höhe Haus des Lehrers auf den in der gleichen Fahrspur verkehrsbedingt haltenden Pkw, Kennzeichen FZ 2280, Typ Renault, der Angehörigen der in Westberlin stationierten französischen Besatzungstruppen [Name, Vorname], geb. [Tag, Monat] 1954, Militärausweis-Nr. [Nummer und Gültigkeit], auf.

Personen wurden nicht verletzt. An den beteiligten Fahrzeugen entstand Sachschaden von jeweils ca. 250 Mark. Der Unfall wurde durch die Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

Am 11. November 1987, 11.30 Uhr verursachte ein Bürger aus der Hauptstadt der DDR, Berlin, als Fahrer eines Pkw, Typ Trabant, in Berlin-Weißensee, Rossinistraße 5 einen Verkehrsunfall.

Er befuhr die Rossinistraße in Richtung Klement-Gottwald-Allee, kam durch Unachtsamkeit nach rechts von der Fahrbahn auf den Gehweg ab und stieß mit der rechten Vorderfront gegen die linke Hinterfront des dort im Halteverbot verkehrswidrig geparkten Pkw, Kennzeichen HN 8628, Typ Buick (ohne Insassen), der in Westberlin stationierten Besatzungstruppen der USA.

Der DDR-Bürger verließ kurzzeitig den Ereignisort, um den Unfall polizeilich zu melden. Nach seiner Rückkehr hatte der USA-Pkw den Unfallort bereits verlassen.

Personen wurden nicht verletzt. Am DDR-Pkw entstand Sachschaden in Höhe von ca. 250 Mark. Der Unfall wurde von der Verkehrsunfallbereitschaft der Deutschen Volkspolizei aufgenommen.

  1. Zum nächsten Dokument Statistik Einnahmen Mindestumtausch 22.2.–28.2.1988

    3. März 1988
    Information Nr. 115/88 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 22. Februar 1988 bis 28. Februar 1988

  2. Zum vorherigen Dokument Geplanter Auftritt des Hugo-Distler-Chores in Ostberlin

    2. März 1988
    Information Nr. 114/88 über den beabsichtigten Auftritt des Westberliner »Hugo-Distler-Chores« am 5. März 1988 in der Samariterkirche in Berlin-Friedrichshain