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Friedensgebet und Schweigemarsch in Leipzig (Nikolaikirche)

17. März 1988
Information Nr. 143/88 über ein sogenanntes Friedensgebet in der Nicolaikirche in Leipzig am 14. März 1988 mit anschließender Personenbewegung im Stadtzentrum von Leipzig

Am 14. März 1988, 17.00 Uhr (Zeitraum der Leipziger Frühjahrsmesse), fand in der Nikolaikirche Leipzig ein traditionelles Friedensgebet statt. Unter den insgesamt ca. 800 Teilnehmern befanden sich kirchliche Amtsträger des Territoriums, Führungskräfte und Mitglieder kirchlicher Basisgruppen sowie Übersiedlungsersuchende.1

(Dem MfS war entsprechend vorliegenden internen Hinweisen bekannt, dass diese Veranstaltung von hinlänglich bekannten Kräften zu provokatorisch-demonstrativen Handlungen missbraucht werden soll.)

Der Gebetsteil der Veranstaltung, der von Mitgliedern der neu formierten Regionalgruppe Leipzig des Arbeitskreises »Solidarische Kirche«2 gestaltet wurde, enthielt – ausgehend von einem biblischen Gleichnis – aktuelle Bezüge zur »Ausreiseproblematik«.

Der hinlänglich bekannte Pfarrer Wonneberger/Leipzig, dessen Ausführungen mit Applaus aufgenommen wurden, hob u. a. hervor, er sehe die Gründe, die DDR zu verlassen u. a. darin, dass »eine eigene Meinung in diesem Land nicht gefragt« sei; die Menschen hier hätten das »Gefühl der Entmündigung und der Vorenthaltung von Informationen«. Er – Wonneberger – konstatiere »Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit und Bevormundung durch die Behörden«. Die Menschen in der DDR hätten das »Gefühl mangelnder Freiheit« und würden mit der Tatsache konfrontiert, dass »Hoffnung auf Veränderung nicht besteht«. Wege der Veränderung der Situation sehe er im offenen Dialog über die entstandenen Probleme und in der Einbeziehung aller Bürger in deren Lösung.

Wonneberger erhob in diesem Zusammenhang u. a. die Forderung nach Gleichberechtigung und Toleranz sowie nach mehr Rechtssicherheit in Form von Gesetzen und Durchführungsbestimmungen, die unter Einhaltung internationaler Konventionen zu erarbeiten seien.

Die von mehreren Personen vorgetragenen Fürbitten enthielten u. a. folgende beachtenswerte Aussagen:

  • Hoffnung auf Veränderungen der gegenwärtigen Situation,

  • Ungewissheit über die Entwicklung der Lage,

  • Betroffenheit über Festnahmen und stundenlange Verhöre,

  • Dank für die Freilassung von Inhaftierten,

  • Zuversicht hinsichtlich des Willens der Verantwortlichen zur Korrektur von Verhaftungen,

  • Gemeinsamkeit mit dem Ziel, »damit die Freiheit größer werde als die Sicherheit«,

  • Hoffnung, »dass Sicherheit wachse gegenüber Gewalt und Provokation«,

  • Zuversicht, »dass Gott die Übersiedlungsersuchenden im Blick behalte«.

In die Gestaltung der Fürbitten waren Oberkirchenrat Auerbach/Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens und Pfarrer Wugk/Stellvertreter des Superintendenten, einbezogen.

Im Verlauf des Friedensgebetes führte der Pfarrer der Nicolaikirche, Führer, aus, die Kirche könne nur das verantworten, was unter ihrem Dach geschehe. Bezug nehmend auf die gegenwärtig stattfindende Leipziger Frühjahrsmesse betonte er, Aktionen in der Öffentlichkeit würden gegenwärtig unweigerlich zur Konfrontation mit der Polizei führen.

Oberkirchenrat Auerbach empfahl den Anwesenden im Anschluss daran, einen »Mittelweg zwischen Aggression und Resignation zur Lösung der aktuellen Probleme« zu beschreiten und formulierte: »Ich bitte Sie, besonnen zu sein und Geduld zu haben, sich untereinander anzufassen und einen gemeinsamen Weg zu gehen.«

Wie weiter festgestellt wurde, waren zum Zeitpunkt der Veranstaltung in der Nicolaikirche ca. 400 Exemplare eines im Durchschlagverfahren vervielfältigten dreiseitigen Pamphlets ausgelegt worden, dessen Inhalt als »Orientierungshilfe« für Übersiedlungsersuchende zum Verfassen von Eingaben an den Rechtsausschuss der Volkskammer dienen soll.

U. a. werden darin angebliche Verletzungen der Menschenrechte in der DDR postuliert und davon ausgehend massive Forderungen zur Änderung von Rechtsvorschriften in der DDR im Zusammenhang mit der Ausreiseproblematik erhoben. Am Ende der Veranstaltung wurden nur noch wenige Exemplare festgestellt. Es ist davon auszugehen, dass dieses Pamphlet in erheblicher Stückzahl zur Verbreitung gelangte. (1 Exemplar wird als Anlage beigefügt.)

Nach Abschluss der Veranstaltung – ca. 18.10 Uhr – versammelten sich ca. 100 bis 120 Personen vor der Nikolaikirche. Von dort aus begaben sie sich ohne Mitführung von Transparenten, Gegenständen oder Symbolen in Richtung Thomaskirche, wo sie sich auf dem Vorplatz der Kirche an den Händen fassten und einen Kreis bildeten. Anschließend ging diese Gruppierung, aufgelöst in kleineren Gruppen, zur Nikolaikirche zurück, wobei auf dem Markt nochmals kurzzeitig eine Kreisbildung erfolgte.

Die Personenansammlung löste sich gegen 19.00 Uhr ohne Vorkommnisse auf.

Anwesend gewesene Sicherungskräfte sowie gesellschaftliche Kräfte kamen nicht zum Einsatz.

Internen Feststellungen zufolge setzten sich die Teilnehmer der Personenansammlung zum überwiegenden Teil aus Übersiedlungsersuchenden sowie weiteren politisch negativen Personen zusammen. Intern bekannt gewordenen Äußerungen dieses Personenkreises zufolge soll eine ähnliche Aktion, von der man sich mehr Öffentlichkeitswirksamkeit verspricht, am Montag, dem 21. März 1988 in Leipzig wiederholt werden.

Westliche Korrespondenten verfolgten das Geschehen vor, während und nach dem sogenannten Friedensgebet. Erkannt wurden Korrespondenten von »ARD«, ORF/FS, der »Westfälischen Rundschau« und des »Spiegel«. Bereits vor Veranstaltungsbeginn war ein Kamerateam des »ZDF« am Nicolaikirchhof postiert. Die Korrespondenten begleiteten z. T. die vorgenannte Personenbewegung in der Innenstadt.

Durch das MfS wurden entsprechende Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung weiterer öffentlichkeitswirksamer provokatorisch-demonstrativer Aktivitäten Übersiedlungsersuchender eingeleitet.

Der Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Leipzig für Inneres3 führte am 15. März 1988 in Auswertung der Vorkommnisse ein Gespräch mit dem Präsidenten des Landeskirchenamtes Dresden, Domsch, und mit Superintendent Magirius/Leipzig, in dem die provokativen Aussagen gegen die Politik von Partei und Regierung während des sogenannten Friedensgebetes, die Verteilung von Pamphleten (siehe Anlage) sowie die Sammlung von Personen vor der Kirche zum Zwecke provokatorisch-demonstrativer Handlungen zurückgewiesen wurden.

Beiden kirchlichen Amtsträgern gegenüber wurde unmissverständlich die staatliche Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht, künftig derartige feindlich-negative Aktivitäten zu unterbinden und erklärt, dass bei Nichteinhaltung der staatlichen Auflagen keine Gesprächsbereitschaft zur weiteren Vorbereitung des im Jahre 1989 geplanten Kirchentages in Leipzig erwartet werden kann.

Nachdem seitens der kirchlichen Amtsträger anfänglich versucht wurde, die Geschehnisse während und nach dem sogenannten Friedensgebet am 14. März 1988 zu bagatellisieren und in der Öffentlichkeit gestellte Forderungen von Übersiedlungsersuchenden zu rechtfertigen – was zurückgewiesen wurde –, sicherten sie entsprechend der staatlichen Erwartungshaltung ihre Einflussnahme – auch bezogen auf die für den 21. März 1988 vorgesehene kirchliche Veranstaltung in Leipzig – zu.

Anlage zur Information Nr. 143/88

[Kopie]

[Orientierungshilfe für Antragsteller]

[An die] Volkskammer der DDR | – Rechtsausschuss – | Marx-Engels-Platz | Berlin | 1020 |

Leipzig, im März 1988

Aufgrund meiner Erfahrungen als Ausreisewilliger wie auch der derzeit entstandenen Turbulenzen zwischen Staat und Kirche sehe ich mich veranlasst, als Christ und Staatsbürger zu folgenden Problemen Stellung zu nehmen.

Im Gegensatz zu offiziellen Erklärungen von Repräsentanten der DDR-Regierung, wonach die Menschenrechte in ihrer Gesamtheit von zivilen, politischen, sozialen und kulturellen Rechten in der DDR ihre Verwirklichung finden, komme ich zu dem Ergebnis, dass sowohl völkerrechtlich verbriefte Menschenrechte als auch innerstaatliches Recht verletzt werden. Im Besonderen meine ich die von den staatlichen Organen angewandte Rechtspraxis hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens »Wohnsitzwechsel« sowie die Strafgesetze der DDR.

  • 1.

    Obwohl die Verfassung der DDR (Artikel 19/4) eindeutig festlegt, dass die Bedingungen für den Erwerb und den Verlust der Staatsbürgerschaft der DDR durch Gesetze bestimmt werden, begründen die staatlichen Organe für Innere Angelegenheiten ihre Bearbeitungsweise von Anträgen auf Zustimmung zum Wohnsitzwechsel entweder gar nicht oder mit nicht öffentlichem innerstaatlichen Recht (Dienststellenrecht, Sondergenehmigungen, Sondergesetze). Dies geschieht unter Missachtung der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 13/2, 15/2),4 der Internationalen Konvention über zivile und politische Rechte (Artikel 2, 5, 12, 16, 18 und 26),5 der Schlussakte von Helsinki und dem abschließenden Dokument des Madrider KSZE-Folgetreffens6 sowie der Verfassung der DDR (Artikel 4, 8/1, 19, 20/1 und 89/3)7.

    Mit dieser Praxis verweisen die staatlichen Organe die gesetzlich berechtigten Antragsteller in einen gesetzlosen Raum und entziehen ihnen damit die legitime Rechtsfähigkeit wie auch den garantierten Rechtsschutz (Artikel 19/1). Die staatlichen Organe erklären sich in diesen Angelegenheiten für allein zuständig und verweigern jedem Antragsteller das Mitspracherecht. Die Entscheidung in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten wird zu einer allein staatsrechtlichen Angelegenheit erklärt, d. h., ich als Staatsbürger der DDR muss mich als Eigentum des Staates verstehen. Die Praxis des Eingaberechtes wird damit für mich als Rechtsmittel gegenstandslos.

    Vielfältige Diskriminierungen und Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Antragstellern sind die Folge:

    • Antragsteller müssen in der Regel jahrelang auf die Entscheidung der staatlichen Organe warten, ohne jemals konkrete Anhaltspunkte über den Stand der Bearbeitung ihres Anliegens zu erfahren.

    • Objektive Kriterien für die Entscheidungsfindung werden ihnen nicht mitgeteilt, auch das erfolgt ohne Benennung gesetzlicher Grundlagen.

    • Die Freizügigkeit innerhalb der DDR wird eingeschränkt; Reiseverbote ins Ausland werden ausgesprochen bzw. willkürlich gehandhabt.

    • Die wachsende Ausweglosigkeit, in die Antragsteller mit zunehmender Wartezeit gedrängt werden, macht die meisten psychisch und physisch krank, provoziert Kurzschlusshandlungen und führt zu Rechtsverletzungen.

    • Gesellschaftliche Ausgrenzung und Isolation (z. B. berufliche Benachteiligungen bis hin zu Berufsverboten, Einschränkungen sozialer Leistungen, Nichtgewährung von Bildungsmöglichkeiten) verschärfen die Situation.

  • 2.

    Kein Bürger hat den gesetzlichen Anspruch zur freien Aus- und Einreise. Trotz der Erweiterung von Reisemöglichkeiten ist die Genehmigungspraxis weiterhin durch Privilegien, Treuebekenntnisse und Verwandtschaftsnachweise gekennzeichnet. Abgelehnte Reiseanträge werden nicht begründet; auch gibt es keine gesetzlichen Festlegungen, die eine unabhängige Prüfung der Entscheidungen der staatlichen Organe ermöglichen.

  • 3.

    Aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassene Staatsbürger, die jetzt in der BRD bzw. WB leben, dürfen in der Regel nicht mehr in die DDR einreisen. Obwohl diese Praxis eindeutig im Widerspruch zu den Menschenrechtserklärungen und den KSZE-Dokumenten von Helsinki und Madrid steht, hebt die DDR-Regierung ihre ungerechtfertigten Einreisverbote nicht auf. Diese Praxis steht den Zusicherungen des Staatsratsvorsitzenden der DDR, Herrn Erich Honecker, im September 1987, während seines Staatsbesuches in der BRD entgegen.

  • 4.

    Folgende Strafgesetze der DDR §§ 99, 100, 106, 107, 214, 217, 218, 219 und 2208 können so interpretiert werden, dass die Inanspruchnahme ziviler und politischer Rechte weitgehend eingeschränkt wird. Deshalb ist es an der Zeit, die Legitimität dieser Strafgesetze unter dem Aspekt der in der DDR garantierten Verwirklichung aller Menschenrechte zu hinterfragen.

Der Unterzeichner dieses Schreibens ist der Auffassung, dass die Menschenrechte, wie sie in der UNO-Menschenrechtserklärung vom 10.12.1948 proklamiert wurden, zu den Grundrechten und Grundfreiheiten jedes Staatsbürgers zählen und für die Legitimität jeder Staatsordnung – einschließlich ihrer Gesetzgebung – unerlässlich sind. Die Anerkennung und Wahrung aller Menschenrechte ist die Voraussetzung für den Schutz menschlicher Würde und Freiheit des Einzelnen wie auch für das friedliche Zusammenleben der Völker.

Ich appelliere daher an alle, die in diesem Land gesellschaftliche und politische Verantwortung tragen, folgende Vorschläge anzuerkennen und zu unterstützen:

  • Enttabuisierung der Ausreiseproblematik z. B. durch öffentliche Diskussionen, um ihre Ursachen zu analysieren und abzubauen,

  • Präzisierung des Staatsbürgerschaftsgesetzes der DDR dahingehend, dass für Anträge auf Wohnsitzwechsel neue gesetzliche Regelungen geschaffen werden, mit folgendem Inhalt:

    1. Benennung der tatsächlich Entscheidung treffenden zuständigen Organe (Verantwortlichkeit und Instanzenweg), 2. Bearbeitungsfristen, 3. Einspruchmöglichkeiten & Beschwerdeweg, Revision, 4. Genaue Kriterien, wann die Ausreise in Übereinstimmung mit dem internationalen Recht zu versagen ist, z. B. für: Antragsteller mit Schulden, Antragsteller, gegen die ein Strafverfahren läuft, Antragsteller, die Geheimnisträger sind (Die aus dem Geheimhaltungsgrad abgeleiteten Sperrfristen sind festzuschreiben.),

  • Einführung einer gesetzlichen Fristenregelung, die das Entlassungsverfahren aus der Staatsbürgerschaft der DDR für alle Antragsteller gleichberechtigt regelt,

  • die Gewährung gegenseitiger Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten von Freunden und Verwandten,

  • Erarbeitung gesetzlicher Regelungen für alle DDR-Bürger unabhängig vom Alter, beruflicher Stellung, familiären Verhältnissen, einschließlich ihrer politischen und religiösen Überzeugung, sowie ihres gesellschaftlichen Engagements, Reiseverbote müssen rechtskräftig begründet werden und einklagbar sein,

  • die juristische Gleichrangigkeit, damit der Staatsbürger seinen Anspruch auf alle Rechte gegenüber staatlichen Organen durchsetzen kann. Das schließt einen für den Staatsbürger überschaubaren Mechanismus zur Entscheidung bei Rechtsstreitigkeiten mit staatlichen Organen ein. Deshalb halte ich die Einführung unabhängiger Verwaltungsgerichte für dringend erforderlich.

  • Die Verwirklichung der Menschenrechte kann nicht nur Angelegenheit des Staates sein. Meines Erachtens gehören dazu die gleichberechtigte Mitwirkung aller Staatsbürger, das ungeschminkte Aufzeigen vorhandener Defizite, der offene Dialog mit Andersdenkenden und gesellschaftlicher Freiraum für die uneingeschränkte Arbeit unabhängiger Friedens- und Menschenrechtsgruppen.

Mit freundlichem Gruß

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    18. März 1988
    Information Nr. 145/88 über einige beachtenswerte Erscheinungen in Jugendklubs der Hauptstadt der DDR, Berlin

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    16. März 1988
    Information Nr. 144/88 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 7. März 1988 bis 13. März 1988