3. Vollversammlung der Ökumenischen Versammlung
2. Mai 1989
Information Nr. 227/89 über ausgewählte Aspekte der 3. Vollversammlung der »Ökumenischen Versammlung der Christen und Kirchen in der DDR für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung«
Im Zeitraum vom 26. bis 30. April 1989 fand im Gemeindehaus der Christuskirche Dresden-Strehlen die 3. und vorerst letzte Vollversammlung der »Ökumenischen Versammlung der Christen und Kirchen in der DDR für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung«1 statt. (Über die beiden vorangegangenen Vollversammlungen war in den Informationen des MfS Nr. 102/88 vom 24.2.1988 und Nr. 456/88 vom 25.10.1988 berichtet worden.)
An der Vollversammlung nahmen 127 von insgesamt 140 Delegierten teil. Des Weiteren waren 13 ausländische ökumenische Gäste, darunter Vertreter des Ökumenischen Rates der Kirchen, des Vatikans und der Konferenz Europäischer Kirchen sowie von Kirchen aus der BRD, den Niederlanden und den USA, anwesend.
Zeitweilig in Dresden anwesend waren der 2. Sekretär der USA-Botschaft in der DDR, Lipping,2 der 3. Sekretär der Botschaft Großbritanniens, Morton,3 ein Vertreter der Schweizer Botschaft in der DDR sowie 17 Korrespondenten aus dem nichtsozialistischen Ausland.
Nach dem MfS vorliegenden internen Hinweisen standen auf der 3. Vollversammlung erneut ausschließlich gesellschaftspolitische Fragen im Mittelpunkt. Damit setzte sich, trotz der Versuche des Wirksamwerdens politisch realistischer kirchlicher Personen, die Politisierung des konziliaren Prozesses in der DDR fort, wurde dessen Grundanliegen, vorrangig existentielle Probleme der Menschheit zu behandeln, wiederum nicht entsprochen.
Die unter Ausschluss der Öffentlichkeit in den Arbeitsgruppen und im Plenum zur Diskussion gestellten und nach erfolgter redaktioneller Bearbeitung beschlossenen zwölf thematischen Vorlagen4 entsprechen ihrem Wesen nach dem aktuellsten politischen Forderungskatalog der Kirchen und der kirchlichen Gruppen in der DDR gegenüber dem Staat. Sie beinhalten eine verzerrte Darstellung der gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR und vielfältige Angriffe gegen die Verteidigungs- und Sicherheitspolitik, gegen die Wirtschafts-, Bildungs- und Umweltpolitik, gegen die sozialistische Demokratie sowie daraus abgeleitete Forderungen nach gesellschaftspolitischen Veränderungen in der DDR.
Einen besonderen Stellenwert nehmen dabei die von der Vollversammlung bestätigten Dokumente 001 »Theologische Grundlegung: Umkehr zur Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung«;5 003 »Mehr Gerechtigkeit in der DDR – unsere Aufgabe, unsere Erwartungen«6 und 006 »Orientierung und Hilfen zur Entscheidung in Fragen des Wehrdienstes und der vormilitärischen Ausbildung«7 ein.
In dem maßgeblich durch Propst Falcke,8 Erfurt, initiierten Dokuments 001 wird u. a. festgestellt, dass die DDR »außenpolitisch und friedenspolitisch eine Entspannungs- und Abrüstungspolitik« vertrete, dem »aber noch nicht die innenpolitische Realität« entspreche. Diese Realität sei »durch die Spannung zwischen Staatsapparat und Bevölkerung, durch Konformitätsdruck und Abgrenzung auf der einen, äußere Anpassung und innere Verweigerung auf der anderen Seite« gekennzeichnet. Weiter heißt es darin: »Die bedrohte Menschheit als Ganzes braucht Formen menschlichen Zusammenlebens, die dem gemeinsamen Überleben dienen … Um dieser Hoffnung heute näherzukommen, bedarf auch der in der DDR existierende Sozialismus einer Umgestaltung.« Aus dieser Feststellung wird geschlussfolgert, die Umgestaltung sei erforderlich »in Richtung auf mehr Demokratie … mehr Offenheit auch im weltanschaulichen Bereich … mehr Rechtlichkeit« und einer »neuen Prioritätensetzung im Verhältnis Ökologie und Ökonomie«.
Besonders scharfe Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung sowie entsprechende Forderungen eindeutig antisozialistischen Charakters enthält das Dokument 003 »Mehr Gerechtigkeit in der DDR – unsere Aufgabe, unsere Erwartungen« (die entsprechende Vorlage war bereits auf der 2. Vollversammlung durch den Synodalen Dr. Fischbeck,9 wissenschaftlicher Mitarbeiter im Zentralinstitut für Elektronenphysik der Akademie der Wissenschaften der DDR, eingebracht worden).
In diesem Dokument (angenommen mit 92 Stimmen bei 26 Gegenstimmen und sieben Stimmenenthaltungen) wird von einer »negativen Gesamtbilanz« in Fragen »Gerechtigkeit« in der DDR ausgegangen. Ausgangspunkt sind Behauptungen, »die gesellschaftliche Wirklichkeit wird oft als undurchschaubar erlebt. Das fördert Nischenexistenz und Aussteigermentalität.« Als »zusätzliche Belastungen« im gesellschaftlichen Zusammenleben werden u. a. genannt:
»Gängelei und Frustration«; das »Wirken von Zwängen« in Ausbildung und Erziehung sowie das »Fehlen von Ehrlichkeit, Wahrhaftigkeit« und »voller Rechtssicherheit« in der DDR. Durch »Ohnmachtserfahrungen werden Menschen entmutigt, verbittert, entwürdigt«. Ausgehend von dieser sogenannten Zustandsbeschreibung enthält dieses Dokument vielfältige »Erfordernisse und Erwartungen«, die weitgehend mit bereits hinlänglich bekannten Forderungen der evangelischen Kirchen in der DDR sowie feindlichen, oppositionellen Kräften übereinstimmen. Dazu zählen u. a.:
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»Menschenrechte sollten wirksamer in den Gesetzen unseres Staates und in der gesellschaftlichen Praxis zur Geltung kommen« (die Verfasser verstehen darunter die individuellen Menschenrechte),
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»freier Zugang zu Informationen«,
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»Atmosphäre, die den Mut zur Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten fördert«,
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»klare Trennung der Kompetenzen von Staats- und Parteifunktionen«,
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»Reformierung des Wahlrechts«,
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»gleiche Chancen für alle im Bildungs- und Erziehungswesen«,
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»freie Entfaltung von Kunst und Kultur«,
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ungehinderte Möglichkeit für Bürger, »sich zu versammeln und in selbstständigen Vereinigungen zusammenzutun«.
(Wortlaut des Dokumentes 003 siehe Anlage)
Im Mittelpunkt des Dokumentes »Orientierung und Hilfen zur Entscheidung in Fragen des Wehrdienstes und der vormilitärischen Ausbildung«10 stehen Fragen der Gewissensentscheidung zwischen Wehrdienst mit der Waffe, Bausoldatendienst11 und Wehrdienstverweigerung. Es wird zwar konstatiert, dass »Wehrdienst mit der Waffe eine vertretbare Möglichkeit des Handelns für Christen« sei, dennoch wird die »Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen als Zeichen prophetischen Handelns im Vorgriff auf eine zukünftige Weltfriedensordnung« charakterisiert.12 Darüber hinaus werden u. a. die »Anerkennung des Menschenrechts auf Wehrdienstverweigerung« und die »Aufhebung der Rechtsentschuldigung des Befehlsnotstandes« gefordert.13
Versuche einiger kirchenleitender Personen der evangelischen Kirchen in der DDR (Oberkirchenrat Johannes,14 Eisenach, Oberkirchenratspräsident Müller,15 Schwerin, Justitiar Kupas,16 Berlin) sowie der Vertreter der katholischen Kirche, die Streichung der politisch negativen Aussage über Wehrdienstverweigerung aus dem Text zu veranlassen, scheiterten. Daraufhin verweigerten die Delegierten der katholischen Kirche geschlossen ihre Zustimmung zu diesem Dokument.
Im Ergebnis der mehrtägigen Beratungen wurden alle zwölf Vorlagen vom Plenum der 3. Vollversammlung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bestätigt. Auch Landesbischof Hempel,17 Dresden, bekräftigte in einer »persönlichen Erklärung« seine zustimmende Haltung zu den Vorlagen. Die seitens des Staatssekretärs für Kirchenfragen, Genossen Löffler,18 mit kirchenleitenden Personen, darunter auch mit Landesbischof Hempel, geführten Gespräche zur Ökumenischen Versammlung wurden von Hempel als »aktuelles Beispiel staatlicher Einmischung in innerkirchliche Angelegenheiten« bezeichnet.
In einem Pressegespräch am 30. April 1989 bezeichnete Landesbischof Hempel die Ergebnisse der 3. Vollversammlung als »Plattform weiterer Überlegungen«. Er sprach die Hoffnung aus, dass diese Ergebnisse durch Kirchen und Religionsgemeinschaften und deren synodale Gremien Legitimation erfahren werden.
Die 3. Vollversammlung verabschiedete einen »Beschluss zur Weiterarbeit«.19 Darin wird die Bitte zur inhaltlichen Weiterarbeit in den beteiligten Kirchen und Religionsgemeinschaften ausgesprochen und der Bildung einer Konsultativgruppe unter Leitung von Kirchenpräsident Natho,20 Dessau, zugestimmt.
Die Tätigkeit dieser Konsultativgruppe, für die die Schaffung eines Büros und einer erforderlichen Planstelle geprüft wird, soll darauf gerichtet sein, »die inhaltliche Umsetzung in den beteiligten Kirchen zu begleiten, Initiativen zusammenzuführen, regionale ökumenische Versammlungen anzuregen und eine weitere Ökumenische Versammlung in spätestens fünf Jahren vorzubereiten«.
Seitens der Ökumenischen Versammlung wurden als Mitglieder dieser Konsultativgruppe gewählt: Superintendent Ziemer, Christof21 (Dresden) und Jacobi, Maria,22 Dresden (Vertreter der Gliedkirchen des Bundes der Evangelischen Kirchen – BEK – in der DDR), Professor Ullrich, Lothar23 (Erfurt) und Storrer, Eva,24 Güstrow (Vertreter der Römisch-Katholischen Kirche), Assmann, Reinhard25 (Bitterfeld) und Dr. Meisel, Hanns-Ulrich,26 Dessau (Vertreter der anderen Mitgliedskirchen der Arbeitsgruppe Christliche Kreise).
Von der 3. Vollversammlung wurde des Weiteren ein »Wort der Ökumenischen Versammlung« verabschiedet. Darin bekennen sich die Teilnehmer zu den vorrangigen Verpflichtungen,
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Gerechtigkeit für alle Benachteiligten und Unterdrückten zu schaffen,
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dem Frieden mit gewaltfreien Mitteln zu dienen,
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Leben auf dieser Erde zu schützen und zu fördern.
Außerdem wird darin zur Weiterarbeit mit den Texten der Dokumente und an darin enthaltenen Problemen aufgefordert und betont, dass es eine »Rückkehr hinter alte Mauern und in alte Spaltungen nicht geben« dürfe.
Nach Vorliegen weiterer interner Erkenntnisse über im Zusammenhang mit der 3. Vollversammlung der »Ökumenischen Versammlung der Christen und Kirchen in der DDR für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung« stehende Probleme wird nachinformiert.
Die Information ist wegen Quellengefährdung nur zur persönlichen Kenntnisnahme bestimmt.
Anlage zur Information Nr. 227/89
[Kopie der Vorlage 46/3 der Ökumenischen Versammlung Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung]
Ökumenische Versammlung Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung | 3. Vollversammlung | Dresden, 26. bis 30. April 1989
Vorlage 46/3 | Sperrfrist: 30.4.[1989,] 20.00 Uhr
Mehr Gerechtigkeit in der DDR – unsere Aufgabe, unsere Erwartungen
1. Begründung und Aufgabenstellung
Auf unserem gemeinsamen Weg für Gerechtigkeit, Frieden und Schöpfungsbewahrung sind uns in zahlreichen Zuschriften Erfahrungen, Fragen und Erwartungen im Blick auf die gesellschaftliche Situation in unserem Land vorgetragen worden. Wir können und wollen diesen Fragen nicht ausweichen. Wir stellen uns ihnen, indem wir nach dem für unsere Gesellschaft Guten fragen. Dabei lassen wir uns in der Bindung und Freiheit unseres Glaubens von folgenden biblischen Erkenntnissen leiten:
1.1. Nach dem Willen Gottes ist jeder Mensch dazu berufen, als sein Geschöpf und Ebenbild in Würde zu leben. Darin gründet die wesenhafte Gleichheit aller, ohne dass ihre Verschiedenheit und Einmaligkeit eingeebnet wird. Darin erkennen wir die Verpflichtung, das Recht des anderen zu achten und zu wahren und uns für Entrechtete, Bedrängte und Schwache einzusetzen. Wenn wir belastende Erfahrungen von Menschen in unserem Land beschreiben (2.), dann versuchen wir damit dem Weg Jesu zu entsprechen, der die Not der Menschen zu seiner Sache gemacht hat.
1.2. Gerechtigkeit ist nach biblischem Verständnis Gottes Gabe und Verheißung, die im gemeinschaftsgerechten Verhalten auf unsere Antwort wartet. So wird über die Situation des Einzelnen hinaus auch die gesellschaftliche Wirklichkeit zu unserem Aufgabenfeld. In unserem Einsatz für Gerechtigkeit sollen wir dazu beitragen, dass das Zusammenleben in unserem Land den Menschen in ihrer Vielfalt gerecht wird. »Kriterium für wahre Gerechtigkeit ist für uns die Solidargemeinschaft mit dem schwächsten Glied unserer Gesellschaft« (1 – Grundlegung – 2.1.3.).
»Mehr Gerechtigkeit in der DDR« bedeutet darüber hinaus heute zugleich, mit Entschiedenheit die Überlebensfragen bei der Gestaltung unserer gesellschaftlichen Entwicklung zu berücksichtigen. Die Verantwortung für die notwendigen Entscheidungen kann dabei nicht nur Einzelnen aufgeladen werden. Wir brauchen vielmehr Formen des gesellschaftlichen Zusammenwirkens, die die Teilnahme, Mitverantwortung und Mitwirkung der vielen nötig und möglich machen. Wenn wir von daher Erfordernisse und Erwartungen aussprechen (3.), dann wollen wir damit unseren Beitrag zum notwendigen gesellschaftlichen Erneuerungsprozess geben.
1.3. In seiner Verkündigung vom Reich Gottes hat Jesus uns die Vollendung der Gerechtigkeit verheißen. Gottes Gerechtigkeit ist Maßstab und Perspektive für unser Handeln. Menschliche Gerechtigkeit kann daran gemessen nur vorläufig sein.
So bleibt auch unser Einsatz für Gerechtigkeit der Zweideutigkeit, dem Misserfolg und der Verkehrung bester Absichten verhaftet. Auch müssen wir uns als Christen und Kirchen fragen, wie es bei uns selbst – in unseren Gemeinden und Kirchen – mit der Verwirklichung der Gerechtigkeit, mit Mitverantwortung und Mitwirkung steht. Wenn wir Aufgaben für die Christen, Gemeinden und Kirchen formulieren (4.), dann tun wir es in dem Wissen, dass wir an dem gemessen werden, was wir selbst zu tun bereit sind. Wir glauben, dass Gott unseren Einsatz für Gerechtigkeit im Kommen seines Reiches vollendet. Wir vertrauen darauf, dass Gottes Geist überall dort wirkt, wo sich Menschen ehrlich um Gerechtigkeit bemühen.
Wir sind als Christen berufen, »der Stadt Bestes« zu suchen (Jer. 29, 7). Wir sind nicht dazu berufen, weil wir besser wären oder alles besser wüssten. Wichtige Fragen sind unter uns strittig und bedürfen eines weiteren Gespräches (5.). Dennoch wollen wir versuchen, mit unseren Erkenntnissen und Einsichten, mit unseren Gaben, Kräften und auch Grenzen dem Gemeinwohl zu dienen und Mitverantwortung zu übernehmen: Darum treten wir für einen umfassenden Dialog in unserer Gesellschaft ein, in dem Probleme offen benannt, um die notwendigen Entscheidungen gemeinsam gerungen und die nötigen Schritte miteinander gegangen werden.
2. Erfahrungen und Probleme (vgl. 1 – Grundlegungen – 1.2. und 2.1.3.)
Die DDR ist eines der Länder, in denen die Befriedigung materieller Grundbedürfnisse für alle gewährleistet ist. Andererseits leben in unserem Land viele Menschen mit enttäuschten Erwartungen. Nicht alle Gründe für solche Enttäuschungen sind DDR-spezifisch. Der rapide ökonomische und soziale Wandel, den die wissenschaftlich-technische Revolution verursacht, überfordert das Orientierungsvermögen vieler. Die gesellschaftliche Wirklichkeit wird oft als undurchschaubar erlebt. Das fördert Nischenexistenz und Aussteigermentalität. Diese Gegebenheiten teilt die DDR mit vielen anderen Ländern.
Es gibt aber Probleme, die das gesellschaftliche Zusammenleben zusätzlich belasten. In Ausbildung und Beruf wird großer Wert auf sogenannte »gesellschaftliche Arbeit« gelegt. Viele fühlen sich dadurch bedrängt. Aus unterschiedlichen Gründen gehen sie darauf ein, weil sie meinen, ihre »Staatstreue« durch Funktionen und Mitgliedschaften in Organisationen beweisen zu müssen, da davon Fortkommen, Anerkennung und Privilegien in höherem Maß abhängen als von beruflicher Leistung. Schon in der Schule wirken Zwänge zur Mitgliedschaft in der Pionierorganisation und in der FDJ, sowie zur Teilnahme an Jugendweihe27 und Wehrunterricht.28 Sie sind Teil einer umfassenden ideologischen Erziehung. Konformismus und Opportunismus sind oft ihre Folgen.
Der grundsätzliche Anspruch der Staats- und Parteiführung, in Politik und Wirtschaft zu wissen, was für den Einzelnen und die Gesellschaft als Ganzes notwendig und gut ist, führt dazu, dass der Bürger sich als Objekt von Maßnahmen als »umsorgt« erfährt, aber viel zu wenig eigenständige, kritische und schöpferische Mitarbeit entfalten kann. Dadurch wird die Lösung anstehender sozialer, ökologischer und ökonomischer Probleme in unserem Lande behindert, zugleich aber auch der Blick auf die weltweiten Probleme verstellt, in die auch wir unauflösbar verflochten sind. Die dadurch gegebene Spannung zwischen Regierenden und Regierten verhindert den inneren Frieden, beeinträchtigt aber auch den Hausfrieden im gemeinsamen europäischen Haus.
Warum sind so wenige bereit, Verantwortung für das Gemeinwohl zu übernehmen? Viele engagieren sich nicht – aus Bequemlichkeit oder aus Berührungsängsten. Andere meinen: Es lohnt sich nicht, es bringt nur Nachteile. Diese Haltung beruht auf alltäglichen Erfahrungen:
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Wenn sich Bürger aufgrund gemeinsamer Interessen außerhalb gesellschaftlicher Organisationen zusammenfinden, geraten sie schnell in den Verdacht staatsfeindlicher Aktivitäten.
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Wer unbequeme Vorschläge unterbreitet, begegnet oft einem Bürokraten, der vor allem Richtlinien durchsetzen muss und selten einem, der bereit und in der Lage ist, sachgerechte Entscheidungen für seinen Verantwortungsbereich zu treffen.
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Wer irgendwie auffällt und sich nicht wie erwartet verhält, muss mit Rückwirkungen in ganz anderen Lebensbereichen rechnen. Durch solche Ohnmachtserfahrungen werden Menschen entmutigt oder verbittert.
Es fehlt in der DDR weiterhin an Ehrlichkeit und Wahrhaftigkeit. Weil vom Bürger erwartet wird, dass er sagt, was man hören will, hat er sich daran gewöhnt, etwas anderes zu sagen, als er denkt, und anders zu handeln, als es seinen Überzeugungen entspricht.
Es fehlt in der DDR die volle Rechtssicherheit. Das Eingabewesen macht den Bürger zum Bittsteller, ohne die wichtige Einsicht zu vermitteln, dass seine Interessen durchaus im Widerspruch zu anderen berechtigten Interessen stehen können.29
Viele in unserem Land sehen ihre Besonderheiten oder ihre besonderen Probleme nicht hinreichend berücksichtigt wie z. B. Alkoholiker, Behinderte, Homosexuelle, Strafentlassene. Sie fühlen sich deshalb an den Rand gedrängt und ungerecht behandelt. Ihre Möglichkeiten, sich zu artikulieren und gegebenenfalls in Selbsthilfegruppen zu organisieren, sind eingeschränkt.
Jugendliche werden gesellschaftlich und staatlich gefördert. Wenn sie aber durch besondere Ausdrucksformen, zu denken, zu sprechen und sich zu kleiden, auffallen, werden sie oft als störend betrachtet, mitunter sogar kriminalisiert. Dabei fällt es staatlichen Stellen und vielen in der Gesellschaft schwer, zu akzeptieren, dass diese Jugendlichen damit auf vorhandene Probleme aufmerksam machen.
Frauen sind in der DDR gesetzlich gleichberechtigt. Aber in von Männern geprägten Strukturen können sie sich nicht genügend entfalten und ihren Einfluss zu wenig geltend machen. Belastungen durch Beruf und Familie und die Abhängigkeit von Traditionen erschweren es ihnen, ihre eigenen Werte zu erkennen und sie zu verwirklichen.
Aus den Belastungen der beruflichen und gesellschaftlichen Existenz suchen viele Zuflucht im privaten Bereich des Lebens. Aber auch hier gibt es Spannungen und Probleme. Wie in anderen Industrieländern gelten Wohlstand und beruflicher Erfolg weithin als Leitbilder für Lebensglück und Lebenserfüllung. Diese einseitige Orientierung auf einen selbstbezogenen Lebensstil ist ein wesentlicher Grund für die Krise der Familie, die sich u. a. in einer hohen Scheidungsquote zeigt. (vgl. 8 – Lebensweise) Viele Kinder wachsen ohne Vater auf. Es ist schwer, in dieser Situation den Kindern gerecht zu werden. Um der gewünschten oder notwendigen Berufstätigkeit willen wird die Erziehungsaufgabe weitgehend staatlichen Institutionen (Krippe, Kindergarten, Hort) übertragen, ohne nach den Folgen für das Kind zu fragen. Sein Bedarf an Liebe wird oft zu wenig gedeckt. Vielfach führt dies später zu Verhaltensauffälligkeiten und -störungen, Bindungsunfähigkeiten und Aggressivität. Die kreativen und kommunikativen Fähigkeiten der zukünftigen Generation stehen auf dem Spiel.
Die Beziehungen zu den Großeltern, dem Freundeskreis und anderen, die für die Stabilität der Familie so wichtig sind, verkümmern. Die Möglichkeiten zur familiären Betreuung alter und kranker Menschen sind eng begrenzt, und oft ist auch die Bereitschaft dazu nicht vorhanden. Dadurch wird die Pflege in Heimen von vielen als selbstverständlich betrachtet, statt Notbehelf zu bleiben. Überbelegung und Personalmangel haben teilweise unwürdige Zustände in Alten- und Pflegeheimen zur Folge. Die Begegnung mit Leidenden und Sterbenden wird aus dem gesellschaftlichen Erleben fast völlig verdrängt. (vgl. 9 – Leben bewahren).
3. Erfordernisse und Erwartungen
Wir sind aufgerufen »der Stadt Bestes« (vgl. 1 – Grundlegungen 2.1.3.), das heißt das Gemeinwohl zu suchen. Hilfreich sind uns dazu die Menschenrechtserklärungen der Vereinten Nationen, die weitgehend in unserer Verfassung enthalten sind. Die sozialen Menschenrechte sehen wir zum großen Teil verwirklicht, andere dagegen sollten wirksamer in den Gesetzen unseres Staates und in der gesellschaftlichen Praxis zur Geltung kommen. Mit den folgenden Überlegungen wollen wir dazu beitragen.
3.1. Um uns in unserer Gesellschaft zurechtzufinden und an ihrer Gestaltung teilzunehmen, müssen wir Übereinstimmungen finden, über das, was ist, was bleiben und was werden soll. Damit sie sich zeigen können und wachsen und damit wir wissen, woran wir miteinander sind, brauchen wir dringend die dafür notwendigen Informationen und den freimütigen und ehrlichen Meinungsaustausch überall dort, wo es um gemeinsame Angelegenheiten geht, sowohl in Versammlungen als auch in den Medien. Über schmerzliche Einsichten und den Streit zwischen gegensätzlichen Standpunkten, die sich öffentlich bewähren müssen, können wir gangbare Wege für unsere Gesellschaft finden.
3.2. Wir brauchen eine Atmosphäre, die den Mut zur Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten fördert. Diese wird beeinträchtigt durch geheime Überwachung und noch immer ungenügenden Datenschutz. Sie würde aber gefördert durch mehr Rechtssicherheit. Das Strafrecht und angrenzende Rechtsvorschriften sollten so gestaltet werden, dass die Auslegungsspielräume klar und möglichst eng sind. Die ab 1.7.1989 mögliche gerichtliche Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen ist ein Fortschritt.30 Die gerichtliche Nachprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen sollte jedoch auf mehr Rechtsvorschriften als bisher vorgesehen ausgedehnt werden. Aber auch inhaltliche Gründe sollten in die Nachprüfung einbezogen werden. Der weiteren Vervollständigung der Rechtsordnung würde ein Gericht dienen, das die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und die Einhaltung von Verfassungsgrundsätzen überprüft.
3.3. Damit Verantwortung in unserer Gesellschaft sachgerecht wahrgenommen werden kann, brauchen wir klar abgegrenzte Zuständigkeiten auf verschiedenen Ebenen des Staates sowie eine klare Trennung der Kompetenzen von Staats- und Parteifunktionen. So kann vermieden werden, dass der Staat pauschal für alle Schwierigkeiten verantwortlich gemacht wird. So kann konkrete Rechenschaft erbeten und gegeben werden. Ein Anfang ist die Pflicht der Behörden, ihre Entscheidungen den betroffenen Bürgern zu begründen und auf Wunsch schriftlich zu geben. Geheimhaltung sollte auf das Unumgängliche beschränkt werden.
3.4. Wahlen, in denen die Urteilsfähigkeit der Bürger wirklich gefordert wird, geben den Gewählten ein tragfähiges Mandat. Das Wahlrecht sollte so reformiert werden, dass die Wähler auf die Aufstellung der Kandidaten wirksam Einfluss nehmen und geheim unter mehreren auswählen können.
3.5. Unsere Gesellschaft braucht ein Bildungs- und Erziehungswesen, in dem Menschen heranwachsen können, die bereit und fähig sind zu verantwortlicher Lebensführung und zu mündiger Mitwirkung an den Gemeinschaftsaufgaben. Es soll Leistungsbereitschaft und Kreativität fördern, statt normierte Leistungen zu fordern. Es soll dazu befähigen, sich selbst ein Urteil zu bilden, statt vorgegebene Urteile zu übernehmen. Es soll der Freiheit und Selbstverantwortung der Lehrenden und der individuellen Entwicklung der Lernenden breiteren Raum geben. Im Bildungs- und Erziehungswesen müssen gleiche Chancen für alle, unabhängig von ideologischen Überzeugungen und Mitgliedschaften in Organisationen oder der Art und Dauer des Wehrdienstes, gegeben sein.
3.6. Wir brauchen die freie Entfaltung von Kunst und Kultur. Trotz Lockerungen werden sie noch immer durch staatliche Aufsicht und Genehmigungszwänge behindert.
3.7. Unsere Gesellschaft braucht mündige Bürger, die ihre Rechte und Pflichten, ihre Aufgaben und Möglichkeiten selbstverantwortlich wahrnehmen, die mitdenken und sagen, was sie denken, ohne zu nörgeln und die nicht warten, bis ihnen alle Schwierigkeiten aus dem Wege geräumt sind. Dazu brauchen auch sie die ungehinderte Möglichkeit, sich zu versammeln und in selbstständigen Vereinigungen zusammenzutun, um gemeinsam nachzudenken und zu handeln.
3.8. Unsere Gesellschaft braucht mündige Bürger, die im Bereich der DDR auch ihre Heimat sehen können. Die beschriebenen Erwartungen haben auch dieses Ziel. Die neuen Reiseregelungen haben die Situation noch nicht entkrampft, die es vielen Bürgern erschwert, hier ihre Heimat zu finden.31 In den Bemühungen um weitere Schritte zur Verwirklichung der KSZE-Beschlüsse darf nicht nachgelassen werden.32
3.9. In unserer Gesellschaft brauchen diejenigen, die nicht den allgemeinen Erwartungen entsprechen und anders sind oder sein wollen, mehr Verständnis und Toleranz. Freilich müssen sie auch bedenken, dass ihr Anderssein andere verunsichern oder stören kann. Sie sollten sich überlegen, wie viel sie den anderen zumuten dürfen, wenn sie noch die Chance behalten wollen, verstanden zu werden.
Diejenigen, die sich durch Menschen, die anders sind, gestört oder provoziert sehen, sollten prüfen, ob wirklich schon die Grenzen des Erträglichen überschritten sind oder ob hier größere Toleranz Verständigung fördert. »Maßnahmen« aber – in Familie, Schule, Arbeitsstelle, Öffentlichkeit oder in der Kirche – sind nur dann gerechtfertigt, wenn Andersartigkeit die Menschenwürde anderer verletzt oder ihnen unzumutbare Nachteile aufbürdet. Auch Minderheiten brauchen Öffentlichkeit, um sich selbst und ihre Probleme darstellen zu können.
3.10. In unserer Gesellschaft brauchen diejenigen, die mit sich und der Gesellschaft nicht allein zurechtkommen, genügend qualifizierte Helfer, die sich der Sache der Betroffenen annehmen sowie Hilfe zur Selbsthilfe und zur Eingliederung in die Gesellschaft leisten. Dazu ist eine umfassende Information und Aufklärung, z. B. über Alkoholmissbrauch, Kriminalität, Problemen in und nach dem Strafvollzug, Gewalt in der Familie und Selbstmord notwendige Voraussetzung.
3.11. Unsere Gesellschaft braucht mehr als bisher die aktive Mitarbeit der Frauen. Sie sollten in allen Bereichen des Staates, der Wirtschaft und der Gesellschaft stärker verantwortlich beteiligt sein. Sie sollten aber auch neue Wege eigenständiger Entfaltung gehen und die Möglichkeiten dazu erhalten. Dazu ist es notwendig, das traditionelle Rollenverständnis in Familie und Beruf zu überdenken, bewusst zu ändern, um zu mehr Partnerschaft zwischen Frau und Mann in der Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens und in ihrer Verantwortung für Haushalt und Familie zu kommen.
3.12. Bei aller Würdigung der sozialpolitischen Maßnahmen in der DDR für Ehen und Familien brauchen wir ein intensives Gespräch darüber, wie die Bedeutung der Familie bewusst gemacht und die elterliche Verantwortung in unserer Gesellschaft gestärkt werden kann, denn familiäre Geborgenheit ist für die Heranwachsenden unersetzbar. Es sollte möglich werden, dass jeweils ein Elternteil während der ersten drei Lebensjahre des Kindes bei zumutbaren finanziellen Opfern und Einschränkungen zu Hause bleiben kann und dass mehr Arbeitsplätze für Teilzeitbeschäftigte geschaffen werden. Familien, die einen pflegebedürftigen Angehörigen bei sich aufnehmen wollen, sollten durch geeigneten Wohnraum und durch angemessene Hilfen unterstützt werden.
4. Aufgaben für Christen, Gemeinden und Kirchen (vgl. 7 – Kirche des Friedens)
Wir Christen und Kirchen leben und wirken in dieser Gesellschaft, deshalb hängt es auch von uns ab, wie sich Gerechtigkeit in ihr entfaltet.
4.1. Aufgaben der Christen
Jeder von uns kann an sich auch erleben, wie er mehr an sich selbst als an andere denkt und egoistisch handelt, den eigenen Vorteil sucht und gegebene Macht missbraucht.
Angesichts der Verheißung des Reiches Gottes gehört es zu unseren Aufgaben, unser kirchliches und gesellschaftliches Zusammenleben daraufhin zu überprüfen, wo sich ungerechte, unmenschliche und unsoziale Strukturen und Verhaltensweisen finden. Um Situationen richtig einschätzen zu können, sollten wir uns so umfassend wie möglich informieren und sachkundig machen. Die Christen werden ermutigt, in ihrer persönlichen und gesellschaftlichen Umgebung Schritte zu mehr Gerechtigkeit zu gehen und bereit zu sein, dafür auch Opfer zu bringen und Nachteile auf sich zu nehmen. Das Recht der anderen, insbesondere derer, die nicht für sich selbst sprechen können, der Ängstlichen, der an den Rand Gedrängten, der Fremden, haben wir zu achten und einzuklagen. Wir sollten uns bemühen, unsere individuellen Interessen in das Gemeinwohl einzubinden (Grundlegung – 2.1.1. u. 2.3.3.). Konflikte gehören zu zwischenmenschlichen Beziehungen und zur gesellschaftlichen Wirklichkeit. Wir sollten sie erkennen und benennen sowie versuchen, sie gewaltfrei auszutragen (vgl. 6 – Friedenserziehung).
4.2. Aufgaben der Gemeinden
Wir erleben in unseren Gemeinden, wie auch wir Christen uns an Konflikten zerreiben, wie wir aneinander versagen und Fremdes unter uns abwehren. Angesichts der Verheißung des Reiches Gottes aber können die Gemeinden ein Ort der Versöhnung sein, wo Liebe, Barmherzigkeit, Toleranz und Gerechtigkeit zeichenhaft gelebt werden. Darum sollten sich die Gemeinden um Lebensformen bemühen, die den Einzelnen stärken, Kräfte der Erneuerung freisetzen, geschwisterliches Verhalten einüben und Machtstrukturen hinterfragen. Sie sollen Anwalt für Menschen sein, die mutlos und hoffnungslos geworden sind, die sich ihres Rechtes beraubt und in ihrer Menschenwürde verletzt fühlen. Sie sollen Anwalt für jene sein, die sich für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung einsetzen. Die Gemeinden sollten sich heute besonders wieder auf ihre alte Tradition besinnen, für Verfolgte offen zu sein und Fremde gastfreundlich aufzunehmen.
4.3. Aufgaben der Kirchen
Wir erkennen, dass auch die Kirchen als Institutionen in Geschichte und Gegenwart ihrem hohen moralischen Anspruch oft nicht gerecht geworden sind. Angesichts der Verheißung des Reiches Gottes haben die Kirchen deshalb ihre Verhaltensweisen nach innen und nach außen sowie ihre Strukturen ständig kritisch zu überprüfen. Entscheidungs- und Entwicklungsprozesse sollten durchsichtig gemacht werden, damit sich viele Gemeindeglieder an solchen Prozessen beteiligen können. Freie Informationen und offene Diskussionen über gemeinsame Angelegenheiten sollten selbstverständlich sein. Die Zahl von Frauen in Leitungsfunktionen steht oft im krassen Gegensatz zur Realität in den Gemeinden, wo Frauen häufig in der Mehrzahl sind. Sie sollten deshalb intensiver mit einbezogen werden (vgl. 7 – Kirche des Friedens – 2.4.3.) Die Kirchen sollten zum innergesellschaftlichen Dialog ermutigen und versuchen, diesen zu fördern. Sie sollten öffentlich für die Wahrung der Menschenrechte eintreten und bereit sein, dafür auch Nachteile hinzunehmen. Darum werden alle, die in der Kirche Verantwortung tragen, darauf zu achten haben, dass sie nicht nur als Interessenvertreter für Kirchen und Christen erscheinen, sondern glaubwürdig das Gemeinwohl und das Wohlergehen aller beachten.
5. Offene und umstrittene Fragen
Bei dem Versuch, die geschichtlichen Hintergründe und die gegenwärtigen Verhältnisse unseres Landes zu verstehen und zu beschreiben, konnten wir keine gemeinsame Position finden. Einige unter uns können wesentliche Ziele der sozialistischen Arbeiterbewegung bejahen und sind bereit, sich auf die Begrifflichkeit und Sprache des Marxismus um des Dialogs willen einzulassen. Andere möchten dies im Dialog um der Klarheit ihrer Position willen nicht.
Einige unter uns erkennen die soziale Sicherheit und die Sicherung der materiellen Grundbedürfnisse in der DDR als wesentlichen Erfolg auf dem Wege zu sozialer Gerechtigkeit an. Andere betonen jedoch stärker die damit verbundenen Probleme, die dem einen wie dem anderen bewusst sind.
Weil wir bei unseren Gesprächen über die geschichtlichen Hintergründe, die gegenwärtigen Verhältnisse und die zukünftigen Entwicklungen und die mit den bisherigen Erfolgen verbundenen Probleme keine gemeinsame Position finden konnten, suchen wir darüber ein offenes Gespräch unter uns und in unserer Gesellschaft.
- 5.1.
Welches sind die bestimmenden Elemente und Werte einer sozialistischen Gesellschaft?
Welche ökonomischen Strukturen werden diesen Werten am ehesten gerecht?
Welchen Beitrag kann ein sozialistisches Gesellschafts- und Wirtschaftssystem zu den Überlebensfragen der Menschheit leisten?
- 5.2.
Worin bestehen die für ein möglichst gerechtes Leben der Gesellschaft notwendigen Funktionen des Staates? Wie können wir zu einer Neubestimmung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft kommen?
- 5.3.
Wie stehen wir zum geschichtlichen Weg unseres Landes? Womit können wir uns identifizieren?
Wo müssen Fragen gestellt werden?
Welche Informationen und Fakten fehlen?
- 5.4.
Was heißt es Deutscher in der DDR zu sein?
Wie arbeiten wir unsere Identitätsprobleme auf?
Wie kann auch die nationale Frage im europäischen Friedensprozess geklärt werden?
- 5.5.
Wie können wir gemeinsam theologische Grundorientierungen finden für unsere politische Verantwortung in der Gesellschaft und für den Dialog zwischen Christen und Marxisten?
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