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Tod eines Angehörigen der NVA (2. Fassung)

6. Oktober 1964
Einzelinformation Nr. 847b/64 über die Ermordung eines Angehörigen der NVA-Grenze durch Westberliner Banditen am 5. Oktober 1964 auf dem Grundstück Strelitzer Straße 55 (Nähe Bernauer Straße) [2. Fassung]

Am 5.10.1964, gegen 0.15 Uhr, wurde der Uffz. Schultz, Egon,1 geboren 4.1.1943 (Wehrpflichtiger, als Soldat auf Zeit verpflichtet), seit 8.11.1963 Angehöriger der NVA, zuletzt Gruppenführer im 3. Zug der 1. Kompanie/GR 33, seit 28.8.1964 Kandidat der SED, Mitglied der FDJ, vorher Lehrer an der 2. Oberschule Rostock, auf dem Grundstück Strelitzer Straße 55 (außerhalb des Sperrgebietes) von Westberliner Banditen ermordet.

Das Vorkommnis hat sich wie folgt ereignet: Dem MfS lagen Hinweise darüber vor, dass von einer Westberliner Menschenhändlerzentrale2 erneut an einem Tunnelprojekt zur Ausschleusung von Bürgern der DDR gearbeitet wird. Da von den Quellen keine Angaben über die Lage des im Bau befindlichen Tunnels und über den Zeitpunkt der beabsichtigten Ausschleusung gemacht werden konnten, wurde im Zusammenhang mit anderen Aufklärungsmaßnahmen festgelegt, erneut alle Objekte und Örtlichkeiten an der Staatsgrenze nach Westberlin, die vom Gegner für Tunnelbauten ausgenutzt wurden bzw. dazu geeignet wären, einer zielgerichteten operativen Überprüfung und Kontrolle zu unterziehen (obwohl diese Objekte und Örtlichkeiten in Zusammenarbeit mit der NVA/Grenze bereits einer ständigen Überprüfung und Kontrolle unterliegen).

Bei dieser Durchführung dieser Kontrollen stießen zwei Mitarbeiter des MfS am 4.10.1964, gegen 23.50 Uhr, im Hausflur des Hauses Strelitzer Straße 55 (bewohntes Wohnhaus außerhalb des Sperrgebietes; am 8.1.1964 war dort in unmittelbarer Nähe auf einem Kohlenplatzgelände ein Tunnel vor der beabsichtigten Ausschleusung von Bürgern der DDR entdeckt worden)3 auf zwei unbekannte männliche Personen, von denen sie offensichtlich für Bürger gehalten wurden, die ebenfalls geschleust werden sollten. Da die Lage im Grundstück völlig unübersichtlich war, infolge der Dunkelheit im Hausflur die beiden Personen nicht konkret ausgemacht werden konnten und auch keine Feststellung möglich war, ob es sich dabei um Hausbewohner handelt oder um Bürger der DDR, die eventuell republikflüchtig werden wollten oder um Westberliner Verbrecher, erschien eine sofortige Festnahme, die nur unter Schusswaffenanwendung möglich gewesen wäre, nicht zweckmäßig. Von den Mitarbeitern des MfS wurde deshalb vorgetäuscht, noch weitere »Flüchtlinge« holen zu müssen, die in der Nähe warten würden. Die unbekannten Personen gingen darauf ein und erklärten, dass sie sich aber beeilen sollen.

Während ein Mitarbeiter das Haus sicherte, begab sich der andere Mitarbeiter zum Führungspunkt der 1. Kompanie GR 33 (Arkonaplatz) und bat um Verstärkung. Vom Polit-Stellvertreter der 1. Kompanie wurden daraufhin die Reservegruppe unter Führung von Uffz. Schultz (mit Maschinenpistolen bewaffnet) sowie eine Kradstreife – insgesamt sechs NVA-Angehörige – angewiesen, die Mitarbeiter des MfS zu unterstützen.

Mit der Reservegruppe begaben sich die beiden Mitarbeiter des MfS erneut in das Grundstück Strelitzer Straße 55. Sie durchliefen den Hausflur bis zum Treppenausgang zum Hof, der unverschlossen war. Bis zu diesem Zeitpunkt waren sie keiner Person begegnet. Als der Mitarbeiter des MfS, der die Gruppe anführte, als erster den Hinterhof des genannten Grundstückes betrat, wurde er aus der linken Seite des Hofes sofort von einer männlichen Person angesprochen, die Schuhe auszuziehen und mitzukommen. Die Person selbst konnte er infolge der Dunkelheit nicht ausmachen. Der Mitarbeiter des MfS hat sofort, nachdem er von der unbekannten männlichen Person angesprochen wurde, die anderen Genossen aufgefordert, mit ihm gemeinsam die Person festzunehmen. Im gleichen Moment wurde von der linken Seite des Hofes aus auf den Mitarbeiter und den ihm unmittelbar folgenden Uffz. Schultz aus einer Pistole geschossen. Uffz. Schultz wurde – direkt am Hinterausgang des Gebäudes, ohne selbst zum Schießen zu kommen – durch die von den Banditen abgegebenen Pistolenschüsse tödlich verletzt.4 (Nach der gerichtsmedizinischen Obduktion hat Schultz mehrere Anschüsse erhalten, die von einer Pistole bisher unbekannten Systems, Kaliber 7,65 mm, stammen. Diese Einschüsse – u. a. Brustweichteile und Lunge – führten zu einer Verblutung infolge Zerstörung eines größeren Brustabschnittes der Körperschlagader und damit zum sofortigen Tod. Ein Projektil des obengenannten Kalibers konnte bei der Obduktion sichergestellt werden.)

Der in unmittelbarer Nähe des Schultz befindliche Mitarbeiter des MfS bemerkte zu diesem Zeitpunkt, dass sich zumindest zwei unbekannte Personen im Hofgelände aufhielten, die unter Abgabe weiterer Schüsse die Flucht in Richtung Grenze ergriffen. Der Mitarbeiter des MfS forderte dazu auf, sofort das Feuer auf die Flüchtigen zu eröffnen. Von einem unmittelbar an der Tür, aber noch im Hausflur befindlichen NVA-Angehörigen wurden, ohne jedoch das Ziel auszumachen, neun Schuss aus der MPi in das Hofgelände abgegeben.

Die unmittelbar nach diesem Feuerwechsel geführten Suchmaßnahmen ergaben, dass in einer alten Toilette auf dem Hinterhof des Grundstückes ein Tunnel endete, durch den auch die Banditen geflüchtet sind. Der Tunnel verläuft in einer Tiefe von ca. 8 m und in einer Länge von ca. 150 m vom Hof der Strelitzer Straße 55 zum Keller einer nicht mehr in Betrieb befindlichen Bäckerei in der Bernauer Straße 97. (Französischer Sektor)

Bei der Durchsuchung des Tunnels wurde eine Pistole »Mauser«, Kaliber 6,35 mm, Nr. 31378, mit eingeführtem Magazin mit sieben Schuss sichergestellt. Diese Pistole war geladen, gespannt und entsichert. Im Hofraum wurden sechs Patronenhülsen vom Kaliber 7,65 mm vorgefunden, die offensichtlich aus der Waffe des Verbrechers stammen, der Uffz. Schultz tödlich verletzte. Die Untersuchung der Hülse hat ergeben, dass diese aus der Nachkriegsproduktion der westdeutschen Firma Gentschow in Durlach/Baden stammen.

Die genaue Anzahl der durch den Tunnel geschleusten Personen konnte noch nicht ermittelt werden. Nach bisherigen Feststellungen ist jedoch die von der Westpresse veröffentlichte Zahl erheblich überhöht und entspricht daher keineswegs den Tatsachen5 (entsprechende Überprüfungsmaßnahmen zur Ermittlung der geschleusten Personen und zur Aufklärung der von der Westseite an der Provokation beteiligten Personen und ihrer Sicherung durch die Westberliner Polizei und andere Organe werden gegenwärtig noch geführt.)

Durch den Generalstaatsanwalt wurde ein Ermittlungsverfahren gegen die Täter eröffnet, auf dessen Grundlage der Westberliner Staatsanwalt um Auslieferung der an der Ermordung des Uffz. Schultz beteiligten Personen ersucht wird.

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    6. Oktober 1964
    4. Bericht Nr. 849/64 über den Verlauf des 2. Passierscheinabkommens

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    5. Oktober 1964
    Einzelinformation Nr. 847a/64 über die Ermordung eines Angehörigen der NVA/Grenze durch Westberliner Banditen am 5. Oktober 1964 auf dem Grundstück Strelitzer Straße 55 (Nähe Bernauer Straße) [1. Fassung]