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Flugblattabwurf am KPP Friedrich-/Zimmerstraße

31. Dezember 1964
Einzelinformation Nr. 1157/64 über Flugblatt-Provokation am KPP Friedrich-/Zimmerstraße

Am 30.12.1964 wurden in der Zeit von 18.03 Uhr bis 18.11 Uhr aus einem Fenster der 3. Etage des Westberliner Hauses Zimmerstraße 19 (unmittelbar am KPP Friedrich-/Zimmerstraße) 14 Ballons in einer Größe von ca. 50 bis 70 cm abgelassen. An den Ballons hingen Flugblattbündel, die durch eine Zündschnur mit einem Sprengsatz verbunden waren. Zwei miteinander gekoppelte Ballons zerplatzten unmittelbar nach dem Start und das daran befestigte Flugblattbündel fiel vor der Panzermauer am KPP zu Boden. Weitere Ballons platzten unter explosionsartigen Geräuschen unmittelbar nach Überfliegen des KPP, während andere, durch die Windrichtung begünstigt, in etwa 60 bis 70 m Höhe in Richtung Alexanderplatz weiterflogen.

Gegen 18.15 Uhr begab sich der Leiter des KPP Friedrich-/Zimmerstraße zur Staatsgrenze und forderte vom Diensthabenden der Westberliner Polizei die sofortige Einleitung von Maßnahmen zur Unterbindung dieser den grenzüberschreitenden Personenverkehr gefährdenden Provokation. Der Diensthabende der Westberliner Polizei reagierte darauf nur mit einem Lächeln und sagte »jawohl«, worauf er sich wieder zur Kontrollbaracke zurückbegab.

Unmittelbar danach begaben sich fünf Angehörige der Westberliner Polizei und ein Angehöriger der amerikanischen Besatzungstruppen zum Hauseingang Zimmerstraße 19. Drei von ihnen gingen in das Haus und kamen nach einigen Minuten mit einer männlichen und einer weiblichen Person im Alter von 25 Jahren wieder heraus; sie brachten beide zum Polizeirevier. Die beiden Personen konnten als diejenigen identifiziert werden, die bereits am 23.12.1964 aus dem Hause Zimmerstraße 19 eine Flugblatt-Provokation organisiert hatten. Zwei Angehörige der Westberliner Polizei holten anschließend noch zwei Pakete, offensichtlich mit Flugblättern, aus dem Hause Zimmerstraße 19 zum Revier.

Gegen 18.35 Uhr begaben sich die beiden Zivilpersonen in Begleitung eines Angehörigen der Westberliner Polizei wieder in das Haus Zimmerstraße 19, wo sie etwa 20 Minuten verblieben. Danach wurden sie mit noch zwei weiteren Zivilpersonen wieder zum Revier zurückgebracht.

Wie beobachtet werden konnte, entwickelten die auf Westberliner Seite am KPP stationierten Angehörigen der amerikanischen Besatzungstruppen und Angehörigen der Westberliner Polizei während dieses Vorfalls eine rege Tätigkeit.

Bei den bisher in der Umgebung des KPP sichergestellten ca. 60 Flugblättern handelt es sich um eine als sogenannter »Offenen Brief« deklarierte Hetzschrift, in der die Ermordung des Unteroffiziers der Grenztruppen Egon Schultz1 zu rechtfertigen versucht und verherrlicht wird. Herausgeber dieser Hetzschrift sind die am Mord beteiligten Tunnel-Provokateure, die einer Westberliner Menschenhändlerzentrale2 angehören.

Es wird vorgeschlagen, beim nächsten Zusammentreffen des Beauftragten des Westberliner Senats für das Passierscheinabkommen3 mit dem Vertreter der Regierung der DDR gegen diese erneute Provokation beim Westberliner Senat offiziellen Protest einzulegen und konsequente Maßnahmen gegen die der Westberliner Polizei bekannten Provokateure und zur Beseitigung der Bedingungen für derartige Provokationen zu fordern.

Sollte eine entsprechende Veröffentlichung politisch für zweckmäßig erachtet werden, könnten unsererseits nach Abstimmung mit der Abteilung Agitation des ZK die erforderlichen Informationen und Dokumentationen dem Presseamt beim Ministerpräsidenten der DDR zur Verfügung gestellt werden.

Anlage 1 zur Information Nr. 1157/64

Kartenskizze des Geländes

[Faksimile der Karte]

Anlage 2 zur Information Nr. 1157/64

Sieben Fotos mit Bildbeschreibung

[Faksimiles der Bildbeschreibung und der sieben Fotos]

Bildbeschreibung

  • Bild 1:

    Gesamtansicht des Hauses Zimmerstraße 19a. Pfeil zeigt auf das Fenster, von welchem die Ballons aufgelassen wurden.

  • Bild 2:

    Westliches Vorfeld des KPP – im Vordergrund Düpo4-Angehörige.

  • Bild 3:

    Rechts im Bild führt der Fußweg zum Hauseingang 19a.

  • Bild 4:

    Links im Bild Haustür von Nr. 19a. Rechts im Bild (Pfeil) Spur eines Pkw, der die Staatsgrenze in diesem Abschnitt verletzte. (Grenze unmittelbar an der Fluchtlinie des Hauses.)

  • Bild 5:

    Hauseingang 19a.

  • Bild 6:

    Fundstelle des Ballons mit Hetzflugblättern. | Pfeil 1 – Rolle Hetzflugblätter | Pfeil 2 – Reste des Ballons.

  • Bild 7:

    Nahaufnahme zu Bild 6.

Anlage 3 zur Information Nr. 1157/64

Flugblatt »Offener Brief an die Mutter von Egon Schultz«

[Faksimile des Flugblatts]

Offener Brief an die Mutter von Egon Schultz | Berlin im Dezember 1964

Sehr verehrte Frau Schultz!

Wir sprechen für unsere Gruppe, die in halbjähriger Arbeit jenen Tunnel baute, durch welchen 57 Flüchtlinge kamen und vor dessen Eingang ihr Sohn erschossen wurde.

Als Erstes möchten wir Ihnen unsere aufrichtige Teilnahme für den für Sie so schweren Verlust aussprechen. Wir haben bisher zu den Verleumdungen der kommunistischen Propaganda geschwiegen, obwohl diese dazu dienen sollten, die Grenzsoldaten und Offiziere zu ergebeneren Befehlsvollstreckern der Teilung unseres Vaterlandes zu machen.

Wie sich die Dinge wirklich in jener Nacht zum 5. Oktober 1964 abgespielt haben, sollen Sie nun erfahren:

Vorweg wollen wir in aller Offenheit erklären, dass wir vier Studenten, die sich auf dem Hof des grenznahen Ostberliner Hauses, Strelitzer Straße 55, befanden, mit kleinen Handpistolen bewaffnet waren. Wir hatten uns deshalb bewaffnet, weil wir uns für die Sicherheit der uns anvertrauten Flüchtlinge verantwortlich fühlten, und wir waren auch entschlossen, im Falle der Entdeckung des Tunnels deren Leben höher zu stellen als das eigene und erst in den Tunnel einzusteigen, wenn diese zuvor eingestiegen sind. Seit dem 13. August 1961 forderte die Grenze rings um Westberlin 72 Todesopfer, wobei es sich nur um die registrierten Fälle handelt. Zum anderen waren wir nicht gewillt, uns für eine Tat, die in jedem freien Lande erlaubt ist, nämlich Zueinandergehörende zusammenzuführen, verhaften zu lassen und dafür eine – wie schon mehrfach geschehen – lebenslängliche oder 15-jährige Zuchthausstrafe in Empfang zu nehmen. Doch waren wir gleichzeitig fest entschlossen, im Falle der Gefahr nur einen Warnschuss abzugeben, um etwa vordringende Grenzposten in Deckung zu zwingen und uns so den Rückzug zu sichern.

Etwa um 0.07 Uhr traten zwei Zivilisten an die Tür, welche in den Hof führte, an dessen Ende in einem Toilettenhaus sich der Tunneleinstieg befand. Sie spielten die Angst so gut, dass ihnen – obwohl sie nicht das Losungswort kannten – geglaubt wurde, dass sie Flüchtlinge sind. Auf die Aufforderung hin, ihre Schuhe auszuziehen, um lautlos über den Hof zu gelangen, machte der eine bereits Anstalten es zu tun. Der andere bettelte, dass sie noch einen Kameraden holen müssten, der die Nerven verloren habe und in der Nähe warte. Wir wollten nur einen der beiden gehen lassen, aber dann begann der andere sogar uns heulend anzuflehen. In dieser gefahrvollen Situation, sagte er, wollten sie sich nicht trennen. Es blieb uns nichts anderes übrig, als die beiden wieder gehen zu lassen. Wir waren uns dabei im Klaren, dass, wenn die beiden dann nur zu dritt wiederkehren, es sich um Flüchtlinge handeln musste. Hatten die beiden Zivilisten doch mit zwei von den vier Flüchtlingen, die ihre Pistolen trugen, gesprochen.

Etwa 15 Minuten später kamen die beiden wieder mit einem dritten Mann in ihrer Mitte. Dass dieser Dritte in Uniform war, wurde wegen der Dunkelheit nicht sofort erkannt. »Kommen Sie mit!« wurde in der Tür unser dort stehender Kamerad angerufen, der mit zu den Verfassern dieses Briefes zählt. Dem Uniformierten in der Mitte wurde der Befehl »Durchladen!« erteilt und seine beiden Begleiter, die ohne Zweifel dem Staatssicherheitsdienst angehörten, ließen ihn vorausgehen, hinaus auf den Hof.

Der Abstand zwischen unserem Kameraden im Toreingang und dem Uniformierten betrug zunächst nur etwa zwei Meter. Trotz der Gefahr ging unser Kamerad rückwärts, langsam, um nicht die Handhabe zu geben, auf einen Flüchtenden zu schießen. Die beiden SSD-Männer blieben zurück.

Der von der Waffe des Uniformierten bedrohte Kamerad hatte den Eindruck, dass der Uniformierte überrascht war von der Situation, in die er hineingeschickt wurde. Wir können uns das nur so erklären, dass der herbeigeholte Uniformierte vorher nicht ausreichend aufgeklärt worden war.

Einer der drei anderen Fluchthelfer, die sich auf dem Hof aufhielten, erkannte sofort die hoffnungslose Lage, in der sich sein Freund befand. Er gab einen Warnschuss aus seiner Pistole ab, um dem Freund noch die Chance zu geben, den Tunneleinstieg zu erreichen. Der Uniformierte eröffnete daraufhin sofort das Feuer aus seiner Maschinenpistole. Der Flüchtende war damit in höchster Lebensgefahr. Und seinem Freund war der Rückweg zum Tunneleinstieg abgeschnitten. Im Laufen schoss er in Richtung auf das Mündungsfeuer. Insgesamt sieben Schüsse wurden abgegeben, während nun aus mehreren Maschinenpistolen – offenbar war der Hof umstellt – in einer Minute etwa 150 Schüsse über den Hof jagten. Geduckt konnten die beiden Fluchthelfer das Toilettenhaus erreichen, dessen Mauerwerk den Einschlägen standhielt. Dass der Uniformierte durch die im Laufen abgegebenen wenigen Schüsse sofort tödlich getroffen wurde, jedoch durch die Salven der Maschinenpistole keiner von uns, war reiner Zufall. Möglicherweise wurde der Uniformierte auch von den Schüssen seiner eigenen Leute getroffen.

Der ursächliche Mörder ist der Staatssicherheitsdienst. Die Männer, die mit größter Schauspielkunst zunächst Flüchtlinge gespielt hatten, waren nicht gewillt selbst einzuschreiten. Sie haben dazu den Uniformierten herbeigeholt, um von ihm die Situation klären zu lassen.

Der eigentliche Mörder ist jedoch das System, welches der Massenflucht seiner Bürger nicht durch Beseitigung der Ursachen begegnete, sondern durch die Mauer und einen Schießbefehl von Deutschen auf Deutsche.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht namentlich zeichnen.

Anlage 4 zur Information Nr. 1157/64

Flugblatt an die Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere der »Nationalen Volksarmee, Kommando Grenze«

[Faksimile des Flugblatts]

[Bildunterschrift 1:]

Der 13te erfolgreiche Tunnel. 57 kamen durch! Zu diesem Mädchen sagten die Eltern: »Wir machen einen Spaziergang.« So blieb dem Mädchen bis zuletzt die Erregung und Todesangst erspart. Noch 15 Minuten zuvor wusste es nicht, dass der Spaziergang im freien Berlin enden wird und dass es nun die Großmutter nach dreijähriger Trennung wiedersehen wird.

[Text 1:] In der Zeitung »Volksarmee« (18.10.1963) steht: »Je undurchlässiger ihr durch euren pflichtbewussten Dienst unsere Staatsgrenze macht, um so durchlässiger werden mit der Zeit die Hosen der Herren in Bonn. – Jeder Schuss aus der Maschinenpistole eines unserer Grenzsicherungsposten rettet Tausenden Bürgern der DDR das Leben und sichert Millionenwerte an Volksvermögen. Verrätern gegenüber menschliche Gnade üben, heißt unmenschlich am ganzen Volke handeln.«

[Text 2:] Unsere Antwort: Die Mauer ist Rechtsbruch; Fluchthilfe ist Wiederherstellung eines Rechts. – Je durchlässiger diese Grenze, die ihresgleichen nur im Mittelalter hatte, wird, umso eher wird sie sich gegen ihren »fortschrittlichen« Erbauer kehren. Wer so beiträgt deutsche Menschen zu vereinen, vereint Deutschland. Wer Deutschland vereint, beseitigt das größte Hindernis auf dem Weg zu einem Vereinten Europa. Auf Euch kommt’s an! Dank allen, die trotz Nachteilen und Gefahren die »Staatsgrenze« nicht zu einer deutschen Grenze werden ließen und sich menschlich verhielten!

[Bildunterschrift 2:]

Drei Jahre war der Mann von dieser Frau getrennt. Um sie zu sich zu holen, hatte er an dem Tunnel mitgebaut.

[Bildunterschrift 3:]

Zwei Brüder umarmen sich. Fast ein halbes Jahr war der Westberliner an jedem Wochenende, von Freitagabend bis Montag früh, im Tunnel und arbeitete mit.

  1. Zum nächsten Dokument Verlauf der 2. Besuchsperiode des Passierscheinabkommens (4)

    31. Dezember 1964
    4. Bericht Nr. 1160/64 über den Verlauf der 2. Besuchsperiode des Passierscheinabkommens

  2. Zum vorherigen Dokument Festnahme eines holländischen Staatsbürgers

    30. Dezember 1964
    Einzelinformation Nr. 1151/64 über die Festnahme eines holländischen Staatsbürgers am KPP Marienborn wegen versuchter Schleusung von zwei Bürgern der DDR nach Westdeutschland