Zugentgleisung im Bereich des Bahnhofes Blönsdorf
26. Juni 1964
Einzelinformation Nr. 519/64 über die Zugentgleisung im Bereich des Bahnhofes Blönsdorf, Bezirk Potsdam (Strecke Berlin – Halle), am 25. Juni 1964
Am 25.6.1964, 11.59 Uhr, entgleisten im Gleis 2 im Bahnhof Blönsdorf, km 75,5, die beiden letzten Wagen des D 38 (Stralsund – Zwickau) mit allen Achsen und gerieten in das Profil des entgegenkommenden Güterzuges Dg 6807 (Wittenberg – Jüterbog). Dadurch entgleiste die im Gleis 1 – mit Tender voran – fahrende Lok 522554 mit dem vorderen Drehgestell des Tenders. Durch den Zusammenprall wurden die beiden D-Zug-Wagen in Fahrtrichtung links aufgerissen und deformiert, der Tender sowie der Zylinder der Güterzuglok wurden beschädigt. Der Oberbau in den Gleisen 1 und 2 wurde auf einer Länge von ca. 100 m stark beschädigt.
Bei diesem Zugunglück wurden eine Person tödlich, 17 Personen schwer sowie 26 Personen leicht verletzt. (Letztgenannte wurden nur ambulant behandelt.) Der Gesamtschaden am Oberbau und an Fahrzeugen beträgt nach bisherigen Schätzungen ca. 160 TDM.
Infolge des Unfalls musste die Strecke zwischen Berlin und Halle im Bahnhof Blönsdorf bis gegen 16.00 Uhr für den Verkehr in beiden Richtungen gesperrt werden. Der Verkehr zwischen Berlin – Halle und Halle – Berlin wurde während der Zeit der Sperrung über die Strecke Bitterfeld – Dessau umgeleitet.
Die Untersuchungen der Unfallursachen ergaben, dass im Gleis 2 des Bahnhofes Blönsdorf am 25.6.1964 durch die hohe Lufttemperatur unter dem D 38 eine Gleisverwerfung entstanden war. (Die Schienen des Gleises 2 waren dadurch 2 bis 4 cm verschoben.) Begünstigt wurde die Unfallursache durch folgende Umstände:
- 1.
Am 24.6.1964 wurde entgegen der Oberbauvorschrift und einer besonderen Anweisung der Verwaltung Bahnanlagen der RBD Halle (Bauverbot für Bauarbeiten bei Schienentemperaturen über 30 Grad) die Hebung des Schienenstoßes an der späteren Unfallstelle durchgeführt.
- 2.
Eine Anweisung der RBD Halle, bei Gleistemperaturen ab 30 Grad in kürzeren Zeitabständen Streckenbegehungen durchzuführen, wurde nicht befolgt.
- 3.
Vor und nach den Oberbauarbeiten, die am 15.6.1964 im Gleis 2 mit einer Stopfmaschine erfolgten, wurden die Federnägel nicht nachgezogen. Dadurch verringerte sich die Bespannung des Gleises 2 an der Unfallstelle wesentlich.
Weitere Untersuchungen zur Aufklärung der Verantwortlichen für die Verletzung dieser Vorschriften werden gemeinsam durch Trapo und MfS geführt.