Zusammenprall eines Güter- und eines Personenzuges
3. Januar 1964
Einzelinformation Nr. 8/64 über einen Zusammenprall zwischen dem Güterzug Dg 6072 und dem Personenzug P 837 auf dem Bahnhof Seebergen bei Gotha am 3. Januar 1964
Am 3.1.1964, um 8.35 Uhr, prallte der von Eisenach nach Erfurt fahrende P 837 auf den im Gleis 1 des Bahnhofes Seebergen stehenden Dg 6072 auf.
Aufgrund der geringen Geschwindigkeit des P 837 (hatte in Seebergen planmäßigen Aufenthalt zu bekommen) kam es nur zu einem leichten Zusammenprall. An beiden Loks entstand geringfügiger Sachschaden. Zu Entgleisungen und Schäden am Oberbau kam es nicht. Streckensperrungen wurden auch nicht notwendig. Jedoch mussten 32 Reisende wegen leichter Verletzungen ins Krankenhaus Gotha gebracht werden. 24 wurden nach ambulanter Behandlung wieder entlassen. Acht von ihnen (meist mit leichter Gehirnerschütterung) werden noch stationär behandelt. Außer diesen Personen wurden noch 67 weitere wegen leichter Hautabschürfungen, Prellungen usw. ambulant behandelt, die aber ihre Reise anschließend fortsetzten.
Die Ursache für diesen Zusammenprall liegt in der mangelhaften Fahrwegprüfung des Fahrdienstleiters [Name 1] und des Weichenwärters [Name 2]. Trotzdem sowohl dem Fahrdienstleiter als auch dem Weichenwärter bekannt war, dass auf Gleis 1 der Dg 6072 stand, gab der Fahrdienstleiter die Einfahrt für den P 837 auf Gleis 1 frei und der Weichenwärter stellte dementsprechend Weiche und Signal. [Name 1] und [Name 2] erklärten in der ersten Befragung, sie hätten vergessen, dass das Gleis 1 durch den Dg 6072 bereits besetzt war. Außerdem haben sie aber auch versäumt, sich noch einmal pflichtgemäß vorher zu überzeugen. Das Lok-Personal des P 837 trifft am Zusammenprall keine Schuld, weil zu dieser Zeit starker Nebel herrschte und von ihnen nicht bemerkt werden konnte, dass das Gleis 1 bereits besetzt war.
Fahrdienstleiter [Name 1] ist seit 27 Jahren Eisenbahner und seit 1947 im Bahnhof Seebergen tätig. Weichenwärter [Name 2] ist seit 25 Jahren Eisenbahner und seit 1946 auf dem Bahnhof Seebergen beschäftigt. Sie arbeiteten in dieser Zeit unfallfrei. Am 3.1.1964 befanden sich beide erst seit 6.00 Uhr im Dienst. Ermittlungsverfahren gegen [Name 1] und [Name 2] wurden eingeleitet. Weitere Untersuchungen werden auch durch das MfS geführt.