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Zwischenfall an Grenzanlagen im Bezirk Potsdam

17. April 1965
Einzelinformation Nr. 368/65 über Grenzprovokationen im Raum Blankenfelde, [Bezirk] Potsdam, am 16. April 1965

Am 16.4.1965, gegen 1.00 Uhr, beobachteten die im Abschnitt Birkholz–Blankenfelde eingesetzten Posten, wie von Westberliner Seite eine Brandflasche auf das Territorium der DDR geworfen wurde, die auf dem Kontrollstreifen explodierte. Unmittelbar danach wurde der am westlichen Stützpunkt befindliche Scheinwerfer in Richtung unseres Gebietes gerichtet. Dadurch wurden unsere Posten geblendet und an der weiteren Beobachtung des Westberliner Gebietes gehindert. Sie konnten lediglich feststellen, dass sich drei Personen im Westberliner Grenzgebiet bewegten.

Gegen 2.43 Uhr wurde eine weitere Brandflasche über die pionier-technischen Anlagen auf unser Gebiet geworfen, die ebenfalls explodierte.

Gegen 3.30 Uhr wurde eine dritte Flasche auf unser Territorium geworfen, die auf Rieselgelände fiel und unter Wasser (ca. 30 cm Wassertiefe) zur Explosion kam.

Bei der Untersuchung des Provokationsortes konnten neben Überresten von zwei Brandflaschen auch drei Platzpatronen (2 unbeschädigt, 1 aufgerissen) sichergestellt werden, die mit den Flaschen über die Grenzsicherungsanlagen geworfen wurden.

Die bisherigen Untersuchungen ergaben, dass es sich bei den Brandflaschen um mit Dieselkraftstoff gefüllte westdeutsche Weinbrandflaschen handelte, die mit getränkten Stoffresten, als Lunte dienend, verschlossen wurden. Die sichergestellten drei Platzpatronen (Kaliber 7,62 mm) sind Standardpatronen der Armeen der NATO-Länder. Sie wurden 1961 im Lake City Arsenal, Kansas City, USA, hergestellt.

Nach den bisherigen Feststellungen handelt es sich bei den Tätern offensichtlich um Angehörige der Westberliner Polizei. In den Morgenstunden wurden auf Westberliner Seite drei Angehörige der Westberliner Polizei festgestellt, die in angetrunkenem Zustand mit einer Weinbrandflasche in der Hand den Überprüfenden des Tatortes zuwinkten. Weiter ist zu erwähnen, dass außer den Westpolizisten keine anderen Personen den Scheinwerfer am westlichen Stützpunkt bedienen dürfen.

Die Untersuchungen werden weitergeführt.

  1. Zum nächsten Dokument Festnahme einer französischen Staatsangehörigen

    20. April 1965
    Einzelinformation Nr. 372/65 die Festnahme einer französischen Staatsangehörigen

  2. Zum vorherigen Dokument Einschleusung von Hetzschriften mit Ballons (2)

    17. April 1965
    Einzelinformation Nr. 365/65 über Einschleusung von Hetzschriften mittels Ballon