Aufforderung zur Arbeitsniederlegung durch Fernschreiber
28. August 1968
Einzelinformation Nr. 926/68 über Aufforderung zur Arbeitsniederlegung durch Fernschreiber
In den Abendstunden des 27.8.1968 wurde vom MfS durch operative Maßnahmen festgestellt, dass ein Hetz-Fernschreiber folgenden Text an verschiedene staatliche und betriebliche Institutionen durchgab:
»Die Kollegen und Kolleginnen aller volkseigenen Betriebe sind aufgefordert, Mittwoch den 28.8. von 9.00 Uhr bis 9.15 Uhr, die Arbeit in Gedenken an die Opfer in der ČSSR niederzulegen und ihrer in Schweigen zu gedenken. | Sozialistische Demokratie | Organ des Staatsrates der DDR, Berlin | gez. Mueller-Reinicke«
Durch sofort eingeleitete Maßnahmen wurde festgestellt, dass derartige Schreiben besonders an Zeitungsredaktionen und Rundfunkstudios, an wichtige volkseigene Betriebe (z. B. Ernst-Thälmann-Werk Magdeburg, Betriebsteil Badeleben; Eisenwerk Calbe; VEB Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt u. Ä.) sowie an staatliche und gesellschaftliche Institutionen (wie Staatsrat der DDR, Rat des Bezirkes, Bezirksvorstände FDGB) gesandt wurden.
Bisher wurden solche Schreiben in den Bezirken
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Rostock (2),
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Neubrandenburg (1),
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Potsdam (1),
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Frankfurt/O. (1),
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Leipzig (1),
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Karl-Marx-Stadt (3),
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Magdeburg (4),
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Halle (3),
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Berlin (3),
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Erfurt (1)
festgestellt.
Weitere Maßnahmen zur Feststellung der Verbreitung solcher Meldungen durch Fernschreiben und zur Aufklärung und Ergreifung des Täters wurden vom MfS eingeleitet.