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Ausweisung eines japanischen Journalisten, der Havemann treffen wollte

7. August 1968
Einzelinformation Nr. 848/68 über die Ausweisung eines japanischen Journalisten aus der DDR, der beabsichtigte, mit Prof. Havemann ein Gespräch zu führen

Wie dem MfS intern bekannt wurde, beabsichtigte der japanische Journalist Sakuma, Beku, Mitarbeiter der japanischen Tageszeitung »Asahi Shimbun«, am 7.8.1968 in der Hauptstadt der DDR mit Prof. Havemann1 ein Gespräch zu führen.

Sakuma, der bereits am 9.1.1968 einmal in der Hauptstadt der DDR weilte und von da aus am 10.1.1968 in die ČSSR weiterreiste, war am 4.8.1968 in die Hauptstadt der DDR eingereist und hatte die Absicht, ca. vier Wochen in der DDR zu verbleiben.

Die beabsichtigte Zusammenkunft war von der Sekretärin des Büros der Presseagentur Reuter in der Hauptstadt der DDR, [Vorname Name], die auch an dem Treffen teilnehmen wollte, vermittelt worden.

Zur Verhinderung einer Zusammenkunft mit H. wurde durch das MfS durch entsprechende Maßnahmen kurz vor dem vorbereiteten Treffen in der Berolinastraße eine Kontrolle der Ausweise von Sakuma und [Name] durchgeführt. Nachdem sie ohne Zögern der Ausweiskontrolle nachkamen, wurde Sakuma aufgefordert, in einen bereitstehenden Pkw zu steigen. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass sein Aufenthalt in der DDR nicht erwünscht sei und er daher zum Grenzkontrollpunkt gebracht würde. Während der Fahrt bat S. darum, seine im Hotel »Unter den Linden« befindlichen persönlichen Gegenstände abholen zu dürfen. Dieser Bitte wurde stattgegeben. Im Hotelzimmer fragte S. nach dem Grund seiner Ausweisung aus der DDR und wies darauf hin, dass sie sicher wegen der geplanten Zusammenkunft mit Havemann erfolge. S. fragte weiter, woher bekannt sei, dass er zu Prof. Havemann gehen wollte. Auf seine Fragen erhielt S. keine Antwort. S. beteuerte, nicht mit feindlichen Absichten in die DDR, die er politisch und ökonomisch stark einschätzte, eingereist zu sein.

Auf dem Weg vom Hotel zur Staatsgrenze stellte S. die Frage, wie er sein im Voraus bezahltes Geld für das Hotel zurückerhalten könnte. Ihm wurde mitgeteilt, dass er sich von Westberlin aus schriftlich an das Reisebüro der DDR wenden könnte. Andere Fragen von S. wurden nicht beantwortet.

Am Kontrollpunkt Friedrichstraße wurde S. den dort zuständigen Organen zur Abwicklung der Ausreiseformalitäten übergeben. Von der Ausweiskontrolle bis zur Übergabe des S. am Kontrollpunkt verging nur etwa eine halbe Stunde.

Wie durch weitere Maßnahmen festgestellt wurde, begab sich die in Begleitung des S. befindliche Sekretärin [Name] unmittelbar nach der Ausweiskontrolle in ihr Büro und informierte den Reuter-Korrespondenten Robert Hart über den Sachverhalt.

Die [Name] wurde von Hart aufgefordert, in »Story-Form« zu schreiben, was passiert sei. Hart lies dabei durchblicken, dass es so aussehe, als müssten sie die japanische Botschaft in Westberlin informieren.

Nach einigen Stunden setzte die [Name] eine Meldung mit folgendem Wortlaut ab: »Der Bonner Korrespondent von ›Asahi Shimbu‹, Mr. Sakuma, wurde heute durch Ostberliner Polizei festgehalten, als er sich dem Haus von Prof. Havemann näherte, um eine Verabredung wahrzunehmen. Mr. Sakuma hatte vor zwei Tagen diese Verabredung telefonisch getroffen und heute morgen bei einem weiteren Telefongespräch mit dem Professor vereinbart, dass er ihn um 11.30 Uhr Ortszeit in seiner Ostberliner Wohnung, in der Nähe der Karl-Marx-Allee, aufsuchen würde. Als Mr. Sakuma dort ankam, verließ er den Wagen (nebenbei gesagt, unseren), schloss die Tür und wurde durch zwei unauffällig gekleidete Männer empfangen: ›Volkspolizei, könnten wir bitte Ihren Ausweis sehen?‹ Mr. Sakuma zeigte den Männern seinen Pass, sie schauten hinein und sagten dann: ›Bitte kommen Sie mit uns.‹ Sie nahmen ihn mit in einen wartenden (in Russland gebauten) blauen Wagen vom Typ Wolga. Mr. Sakuma setzte sich mit den unauffällig gekleideten Männern hinein und das Fahrzeug fuhr davon.«

Zusätzlich soll die Meldung die bekannten »Hintergrundinformationen« über den politischen Werdegang von Havemann enthalten.

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    9. August 1968
    Einzelinformation Nr. 852/68 über Schäden am Reaktor der Düngemittelfabrik des Erdölverarbeitungswerkes (EVW) Schwedt

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    7. August 1968
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