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Bereitung eines Verkehrshindernisses auf der Autobahn bei Bernau

6. Februar 1968
Einzelinformation Nr. 127/68 über die Bereitung eines Verkehrshindernisses auf der Autobahn bei Bernau

Am 28.1.1968, gegen 22.30 Uhr, befuhr die Diplomchemikerin [Vorname Name 1], wohnhaft Berlin-Treptow, [Straße, Nr.] mit ihrem Pkw Trabant die Autobahn bei Bernau in Richtung Hauptstadt der DDR.

Etwa 1 km hinter der Abfahrt Bernau stieß sie unter der die Autobahn überspannenden Brücke (Straße zwischen Bernau und Schönow) auf ein Verkehrshindernis, das aus drei Betonplatten (in der Art von Gehwegplatten, Größe je 50×37×6,5 cm) bestand. Die drei Platten waren auf ihrer Längsseite so nebeneinander auf die Fahrbahn gestellt worden, dass für den Pkw das Ausweichen unmöglich wurde. Durch den Anprall wurde eine Platte zertrümmert. Den ins Schleudern geratenen Trabant konnte die Fahrerin erst 50 m weiter auf dem Grünstreifen zum Stehen bringen.

Infolge der geringen Stärke, Höhe und Festigkeit der Platten entstand am Pkw nur ein Sachschaden von 100 Mark.

Als Täter dieser Hindernisbereitung wurden ermittelt und festgenommen: [Name 2, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1947 in Steinbeck, letzte Tätigkeit: Küchenarbeiter im Klinikum Berlin-Buch, wohnhaft Schönow, Kreis Bernau, [Straße, Nr.], und [Name 3, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1950 in Bernau, zuletzt ohne Beschäftigung, bis zum 22.12.1967, Gepäckarbeiter auf dem Berliner Ostbahnhof, wohnhaft Bernau, [Straße, Nr.].

Die bisher geführten Untersuchungen ergaben Folgendes:

Angeregt durch den in einem Bernauer Kino gezeigten Kriminalfilm »Autofalle« fassten [Name 2] und [Name 3] am 25.1.1968 den Entschluss, durch Hindernisbereitung einen Pkw zum Stehen zu bringen und den Fahrer zu berauben. In der Annahme, dass Autobahnbenutzer größere Geldbeträge bei sich haben, begannen sie ihr Vorhaben am 28.1.1968 unter der angeführten Schönower Brücke auszuführen. Die quer auf die Fahrbahn gestellten Platten entnahmen sie der Brückenböschung. Aus einem Versteck heraus beobachteten sie den Aufprall des Pkw auf das Hindernis. Den geplanten Raub führten sie deshalb nicht aus, weil sie die aussteigende Fahrerin aufgrund ihrer Kopfbedeckung für einen Angehörigen der bewaffneten Organe hielten. Sie ergriffen daraufhin mit ihren Fahrrädern die Flucht.

Bereits am 21.1.1968 hatte [Name 2] mit dem 15-jährigen Bruder des [Name 3] in der Nähe der Schönower Brücke gegen 21.00 Uhr einen zerrissenen Pkw-Reifen auf die Autobahn gelegt, um zu sehen, wie die Kraftfahrer auf dieses Hindernis reagieren.

Bei den Tätern handelt es sich um geistig und politisch wenig entwickelte junge Menschen, die seit Mitte vorigen Jahres miteinander befreundet sind. [Name 2] wurde seit seinem 10. Lebensjahr von seiner Großmutter erzogen, erreichte nur das Ziel der 6. Klasse der Sonderschule und erlernte keinen Beruf. Nach seiner Schulentlassung war er in verschiedenen Arbeitsstellen als Hilfsarbeiter tätig. [Name 3] wurde zum überwiegenden Teil mit seinen drei Geschwistern von seiner Mutter erzogen, die zweimal verheiratet war, geschieden ist und keiner geregelten Arbeit nachgeht. Nach 9-jährigem Schulbesuch wurde [Name 3] aus der 7. Klasse der Polytechnischen Oberschule entlassen und nahm im Herbst 1966 eine Beschäftigung als Gepäckarbeiter auf dem Ostbahnhof in der Hauptstadt der DDR auf, der er jedoch nicht regelmäßig nachging. Den Aussagen der Beschuldigten und geführten Ermittlungen zufolge haben sie sich bisher nicht intensiv mit politischen Problemen beschäftigt und [Name 2] stellte, wie von ihm ausgesagt wird, lediglich, um seiner Großmutter einen Gefallen zu tun, im Dezember 1967 den Antrag zur Aufnahme in die CDU.

Aus der bisherigen Untersuchung ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass mit der Straßensperrung das Leben oder die Gesundheit führender Partei- und Staatsfunktionäre gefährdet werden sollte. Den beiden Tätern war zwar bekannt, dass diese Autobahnstrecke auch von Regierungsfahrzeugen befahren wird, bei der Motivbildung und Tatausführung habe das aber keine Rolle gespielt.

Die Untersuchungen werden unter Beachtung einer solchen eventuellen Zielsetzung weitergeführt.

  1. Zum nächsten Dokument Überfall auf einen Westdeutschen und versuchte Fahnenflucht

    6. Februar 1968
    Einzelinformation Nr. 128/68 über einen Überfall auf einen westdeutschen Bürger durch Angehörige des Baupionier-Bataillons 14 am 27. Dezember 1967 im Zusammenhang mit ihrer beabsichtigten Fahnenflucht

  2. Zum vorherigen Dokument Referentenbesprechung der evangelischen Landeskirchen (Langfassung)

    6. Februar 1968
    Einzelinformation Nr. 126b/68 über eine erweiterte Referentenbesprechung mit Vertretern der evangelischen Landeskirchen der DDR [Langfassung]