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Festnahme von zwei VP-Angehörigen des Pass- und Meldewesens

25. März 1968
Einzelinformation Nr. 338/68 über die Festnahme von zwei VP-Angehörigen des VPKA Leipzig, Abteilung Pass- und Meldewesen, wegen pflichtwidriger Handlungen

Durch das MfS wurden die im VPKA Leipzig, Abteilung PM, beschäftigten Hauptwachtmeister [Name 1, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1936, wohnhaft Leipzig, [Straße, Nr.], und Leutnant [Name 2, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1935, wohnhaft Leipzig, [Straße, Nr.], wegen unberechtigter Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen und Genehmigung der Weiterreise in Städte der DDR für Westdeutsche, Westberliner und Bürger kapitalistischer Staaten festgenommen.

Die durch das MfS geführten Untersuchungen ergaben Folgendes: [Name 1] wurde am 1.9.1961 zur Abteilung PM des VPKA Leipzig versetzt, wo er seit September 1963 in der Publikumsabfertigung seinen Dienst versah. In dieser Funktion hat [Name 1] seit der Frühjahrsmesse 1965 unter Verletzung seiner dienstlichen Pflichten an Westdeutsche, Westberliner und Bürger anderer kapitalistischer Staaten, die sich besuchsweise in Leipzig aufhielten, unberechtigt Aufenthaltsverlängerungen und Genehmigungen zur Weiterreise in andere Städte der DDR ausgestellt. Dabei handelte es sich vorwiegend um Messeaussteller, Vertreter von Firmen aus kapitalistischen Staaten und Messebesucher, die als Begründung anführten, dass sie noch weitere kommerzielle oder persönliche Angelegenheiten zu regeln hätten. [Name 1] genehmigte entgegen bestehenden Weisungen diese Anträge, weil er sich dafür den Erhalt von Geschenken, wie Spirituosen und andere Genussmittel, erhoffte. Nach den bisherigen Untersuchungen erteilte [Name 1] in mindestens 35 Fällen derartige unberechtigte Genehmigungen, wofür er Gegenleistungen in Empfang nahm. In seiner Wohnung wurden größere Mengen Genussmittel, wie Zigaretten, Kaffee, Spirituosen, und andere Gebrauchsgegenstände westlicher Herkunft sichergestellt. Während der Frühjahrsmesse 1968 holte sich [Name 1] derartige Erzeugnisse an den Ausstellungsständen kapitalistischer Firmen selbst ab. In Einzelfällen forderte er als Gegenleistung für seine pflichtwidrigen Handlungen, bestimmte Gegenstände – wie ein Gasfeuerzeug und Nylonerzeugnisse – zu beschaffen.

[Name 1] ist seit 1955 Angehöriger der Deutschen Volkspolizei und versah zunächst seinen Dienst in Berlin. Da er während seines Dienstes an der Staatsgrenze Kontakt zu Westberliner Polizeiangehörigen unterhielt und bereits damals von diesen und Westberliner Zivilpersonen Zigaretten und Spirituosen entgegennahm, wurde er wegen Vernachlässigung seines Postendienstes bestraft und 1957 nach Leipzig versetzt.

Gleiche Verfehlungen beging auch der am 12.9.1967 durch das MfS festgenommene Sachgebietsleiter der Abteilung PM des VPKA Leipzig, Leutnant der VP [Name 2]. [Name 1] und [Name 2] kannten sich zwar durch ihre Tätigkeit in der Abteilung PM des VPKA Leipzig, jedoch bestand kein Unterstellungsverhältnis zwischen ihnen. In der bisherigen Untersuchung konnte auch nicht festgestellt werden, dass beide gemeinsam handelten oder gegenseitig Kenntnis von den pflichtwidrigen Handlungen hatten.

In der Untersuchung wurde bestätigt, dass [Name 1] und [Name 2] in ihrer Tätigkeit kaum kontrolliert wurden. Kontrollen der Abteilungsleitung, der BdVP Leipzig und der Hauptabteilung PM des MdI bezogen sich lediglich auf die Blankobestände der PM 12a1 und anderer Reisedokumente. Weiter wurde festgestellt, dass der Abteilungsleiter PM eine mangelhafte Übersicht über die Dienstdurchführung der ihm unterstellten Mitarbeiter besitzt. Zu Zeiten erhöhten Reiseverkehrs duldete er u. a., dass Anträge für Reisen nach Westberlin/Westdeutschland unsortiert abgelegt wurden, sodass zeitweise bis zu 35 000 solcher Anträge vorlagen und keine Vergleichsarbeit möglich war. Aufgrund der Missstände und der mangelhaften Arbeitsorganisation war es [Name 2] u. a. möglich, an 18 Personen Reiseanlagen PM 1052 für Reisen in das sozialistische Ausland zu genehmigen, ohne dafür zuständig zu sein. Bezeichnend für die Unordnung und Vernachlässigung der Aufsichts- und Kontrollpflicht ist die Tatsache, dass in der Wohnung des [Name 2] das VD-Arbeitsbuch »Leiter der Meldestelle West«, VD-Nr. 215/63, sichergestellt wurde, obwohl dieses Buch im VD-Nachweis der Geschäftsstelle der Abteilung PM als vernichtet ausgetragen war.

Außerdem wurden in der Wohnung des [Name 2]

  • fünf Stempel für die polizeiliche Anmeldung,

  • 15 Dienstsiegel,

  • ein Messepetschaft3,

  • eine Verschlusssache für besondere Vorkommnisse,

  • ein Dienstbuch »Messesonderstelle«

sichergestellt, die er dort unkontrolliert aufbewahrte.

Feindverbindungen oder eine bewusste feindliche Handlungsweise konnten bisher nicht festgestellt werden. Die Ursachen sind neben persönlichen Bereicherungsabsichten vor allem in einer ungefestigten politisch-ideologischen Einstellung und ungenügender politisch-moralischer Erziehung zu sehen.

Über die in der Untersuchung festgestellten umfangreichen begünstigenden Umstände wurde – im Falle des [Name 2] bereits Ende 1967 – der Chef der BdVP Leipzig informiert. Vonseiten der BdVP wurden jedoch bisher noch nicht die notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die verbrechensbegünstigenden Bedingungen im Wesentlichen zu beseitigen.4

  1. Zum nächsten Dokument Flugblätter in Weimar, feindliche Losungen in Leipzig

    27. März 1968
    Einzelinformation Nr. 340/68 über die Verbreitung selbstgefertigter Hetzflugblätter im Stadtgebiet von Weimar, Bezirk Erfurt, und eine in Leipzig angeschmierte Hetzlosung

  2. Zum vorherigen Dokument Verhinderte Gruppenfahnenflucht im Pionierregiment Storkow

    25. März 1968
    Einzelinformation Nr. 337/68 über eine verhinderte Gruppenfahnenflucht von Angehörigen der 3. Kompanie des Pionierregimentes 2 in Storkow-Küchensee