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Gruppenfahnenflucht von zwei Offiziersschülern in Nordhausen

28. Mai 1968
Einzelinformation Nr. 575/68 über die Gruppenfahnenflucht von zwei Offiziersschülern der Offiziersschule der Grenztruppen in Plauen im Bereich der Grenzkompanie Klettenberg, Grenzregiment Nordhausen, am 12. Mai 1968

Am 12.5.1968, zwischen 0.30 Uhr und 2.00 Uhr, wurden die Offiziersschüler [Name 1, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1947, wohnhaft Bad Bibra, [Straße, Nr.], NVA seit 1.9.1966, Dienstgrad: Soldat (Berufssoldat); [Name 2, Vorname],1 geboren am [Tag, Monat] 1946, wohnhaft Deutschenbora [Straße, Nr.], NVA seit 1.9.1966, Dienstgrad: Soldat (Berufssoldat), vom Ausgang nach Westdeutschland fahnenflüchtig.

[Name 1] und [Name 2] befanden sich vom 5.5. bis 27.5.1968 zum Truppenpraktikum in der Grenzkompanie Klettenberg. Am 11.5.1968 in der Zeit von 19.30 Uhr bis 12.5.1968, 6.00 Uhr erhielten beide Ausgang nach Klettenberg. Sie besuchten zunächst eine Kinoveranstaltung und begaben sich gegen 22.00 Uhr in die Gaststätte »Oswald«. Nachdem sie ca. fünf Bier getrunken hatten, verließen sie gegen 23.00 Uhr die Gaststätte. Zum gleichen Zeitpunkt wurde durch die Standortstreife beobachtet, wie [Name 1] und [Name 2] sich in Richtung des Kompanieobjektes bewegten. Seit diesem Zeitpunkt wurden beide Offiziersschüler jedoch nicht mehr gesehen. Am 12.5.1968, 6.00 Uhr, stellte der UvD, Unteroffizier [Name 3], fest, dass [Name 1] und [Name 2] nicht vom Ausgang zurückgekehrt waren und informierte den diensthabenden Offizier, der sofort die Meldung über die Ausgangsüberschreitung weiterleitete.

Bei der sofort eingeleiteten verstärkten Grenzsicherung und Spurenkontrolle wurden auf dem Kontrollstreifen feindwärts der Sperre, an der Straße Klettenberg – Neuhof, die Spuren der Fahnenflüchtigen festgestellt.2 Die beiden Fahnenflüchtigen hatten den 2½ m hohen Blendzaun gewaltsam auseinandergebogen und waren durch diese Lücke flüchtig geworden.3

Beide Offiziersschüler waren 1967 bereits drei Wochen als Posten und Postenführer in einer Grenzkompanie zum Truppenpraktikum eingesetzt. Bei ihrem jetzigen Einsatz waren sie bemüht, im gleichen Zug der Grenzkompanie eingeteilt zu werden. [Name 1] hatte durch seine Teilnahme an der Dienstplanung Kenntnis über den Posteneinsatz für den Fluchtzeitraum. Nach den bisherigen Feststellungen gab es in der Kompanie Klettenberg keinen Anlass für die Fahnenflucht.

In der Kompanie herrschte eine gute Ordnung und Disziplin und die Offiziersschüler wurden in vorbildlicher Weise in die Aufgaben des Truppenpraktikums eingewiesen.

Bei den nach der Fahnenflucht geführten Untersuchungen wurde im Spind des [Name 1] eine von [Name 2] geschriebene Karte mit folgendem Inhalt gefunden: »[Name 1]! Überlege bitte noch einmal alles genau. Mein Lebensglück hängt davon ab. Bitte präzisiere alles noch einmal und wecke mich bitte.«4

Am 13.5.1968, gegen 21.00 Uhr, teilte [Name 1] seinen Eltern in Bad Bibra, [Bezirk] Halle, aus Göttingen telefonisch mit, dass er sich in Westdeutschland befindet. Nach seinen Äußerungen hätte er nicht mehr anders gekonnt und würde alles ausführlich schreiben.

Bereits am 9.5.1968, drei Tage vor der Gruppenfahnenflucht, schrieb [Name 1] an seine Eltern, dass ihm die Arbeit als Zugführer an der Grenze niemals befriedigen könne und er nicht 15 Jahre zur Schule gegangen sei, um sich in den Führungspunkt einer Grenzkompanie zu setzen. Er beabsichtigte, sich beim nächsten Urlaub mit seinen Eltern über dieses Problem auszusprechen. In einem Brief an seinen Onkel in Bad Bibra brachte [Name 1] ebenfalls zum Ausdruck, »dass ihm der Grenzdienst nicht gefalle und er an der Grenze bestimmt nicht alt werde«.

Zur Person der Fahnenflüchtigen

[Name 1] besuchte die Polytechnische Oberschule in Bad Bibra und wurde dort 1958 als Freundschaftsratsvorsitzender des Pionierverbandes gewählt. Nach dem Besuch der EOS legte er das Abitur ab und erlernte den Beruf eines Schlossers in den Leuna-Werken »Walter Ulbricht«. Für ausgezeichnete Leistungen wurde ihm u. a. die Herder-Medaille5 verliehen.

Ab 1.9.1966 besuchte er die Offiziersschule der Grenztruppen. Bei [Name 1] handelte es sich um einen intelligenten Schüler mit gleichbleibend guten Leistungen. [Name 1] war Mitglied der FDJ-Leitung und nahm aktiv am gesellschaftlichen Leben teil. Der Vater des [Name 1] war bis 1962 selbstständiger Stellmacher und ist seitdem Mitglied in der LPG. Er ist Mitglied der NDPD und Gemeindevertreter in Bad Bibra. Die Mutter ist als Heimschneiderin tätig. Familie [Name 1] unterhält Westverbindungen zu weitläufigen Verwandten und anderen Personen. Während seiner bisherigen Dienstzeit galt [Name 1] als zuverlässiger Offiziersschüler.

[Name 2] schloss die EOS in Meißen mit dem Abitur ab und erlernte anschließend den Beruf eines Kfz-Schlossers. Er galt als politisch zuverlässig und charakterlich ausgeglichen. Im Elternhaus erhielt er eine äußerst positive Erziehung. Der Vater ist Direktor der 5. Oberschule Meißen. Er hat die KPD in Rothschönberg mit aufgebaut und ist seit 1965 Kreistagsabgeordneter. Die Mutter ist Dreherin im VEB Novemat Nossen und seit mehreren Jahren Schöffe am Kreisgericht in Meißen. [Name 2] besuchte ab 1.9.1966 die Offiziersschule der Grenztruppen. Seine Leistungen unterlagen Schwankungen und er musste im 1. Lehrjahr wegen mangelhafter Befehlsausführung in drei Fällen bestraft werden.6 Im 2. Lehrjahr änderte er jedoch sein Verhalten, sodass er in letzter Zeit wiederholt belobigt und prämiiert werden konnte.

Negativ wirkte sich auf ihn vor allem der Umgang mit einem Offiziersschüler aus, der wegen ungenügender Lernhaltung und Leistungen von der Offiziersschule verwiesen werden musste. Die Familie [Name 2] unterhält keine Westverbindungen.

Eine Überprüfung an der Offiziersschule und der zurückgelassenen Gegenstände ergab keinerlei Hinweise, dass beide die Gruppenfahnenflucht bereits an der Offiziersschule vorbereiteten.

Außer der festgestellten Unlust zum praktischen Grenzdienst und den Westverbindungen des [Name 1] liegen zzt. keine weiteren Hinweise über die konkreten Ursachen und Motive der Gruppenfahnenflucht vor. Die dazu erforderlichen Untersuchungen werden durch das MfS geführt.

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    28. Mai 1968
    Einzelinformation Nr. 577/68 über die Verbreitung selbstgefertigter Hetzschriften durch zwei Studenten der Theologischen Fakultät der Karl-Marx-Universität Leipzig

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    28. Mai 1968
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