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Gefährdung der Tagebausicherheit im Braunkohlebergbau der DDR

22. September 1976
Information Nr. 645/76 über einige Probleme der Gefährdung der Tagebausicherheit im Braunkohlenbergbau der DDR

Im Zusammenhang mit den Rutschungen in den Tagebauen Spreetal/Braunkohlenwerk Welzow (16. Mai 1976) und Seese-West/Braunkohlenwerk »Jugend« Lübbenau (23. Juni 1976) wurden vom MfS in enger Zusammenarbeit mit Experten der Obersten Bergbehörde der DDR Untersuchungen geführt. Dabei wurde u. a. auch eine Reihe die Tagebausicherheit gefährdender Mängel, insbesondere auf den Gebieten

  • der rechtzeitigen geologischen Erkundung der Tagebauaufschlüsse,

  • der planmäßigen und schrittweisen Nacherkundung von geologischen Störgebieten der in Betrieb befindlichen Tagebaue,

  • des rationellen und effektiven Einsatzes der Bohrkapazitäten zur Überwindung von Rückständen in der Erkundung von Lagerstätten,

  • der Sicherung des effektiven Einsatzes der Tagebaugroßgeräte unter besonderer Beachtung der in den bodenmechanischen Standsicherheitsnachweisen enthaltenen Festlegungen,

  • der Entwicklung neuer Erkundungsmethoden und Geräte sowie ihrer Anwendung in der Praxis der Tagebaue

festgestellt, über die nachstehend informiert wird.

Die an den Untersuchungen beteiligten Experten weisen in den abschließenden Stellungnahmen nach, dass die Schadensfälle in den Braunkohlentagebauen vor allem als Folge von Verletzungen einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, Verfügungen und Weisungen über die Gewährleistung der Bergbausicherheit, erlassen von der Obersten Bergbehörde der DDR, dem Ministerium für Kohle und Energie, der VVB Braunkohle einschließlich der darauf basierenden betrieblichen Anordnungen und Weisungen, entstanden sind. Es wurde weiter nachgewiesen, dass die Probleme der Tagebausicherheit, insbesondere die Gefährdung von Tagebaugroßgeräten durch Rutschungen und die Schaffung des entsprechenden wissenschaftlich-technischen Vorlaufs seitens der Kombinats- und Werkleitungen unterschätzt werden.

Wie im Verlaufe der Untersuchungen festgestellt wurde, sind die Rutschungen im Tagebau Spreetal bzw. im Tagebau Seese-West eindeutig darauf zurückzuführen, dass die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen, Verfügungen und Weisungen, insbesondere die Verfügung der Bergbehörde Senftenberg/Cottbus zur sicheren Abbauführung und Vermeidung von Rutschungen verletzt bzw. ignoriert wurden.

Im Tagebau Seese-West wurde beispielsweise die durch eine Sonderregelung der Bergbehörde Senftenberg bereits zugelassene Böschungsüberhöhung weit überschritten (statt der zulässigen Überhöhung der Böschung von 3 m wurde eine Überhöhe von 13 m gebaggert). Als Folge derartiger Verstöße trat allein in den beiden genannten Tagebauen ein Sachschaden von über 6 Mio. Mark an den Tagebaugroßgeräten ein.

Die Fachexperten heben in ihren Stellungnahmen zu den Schadensfällen besonders hervor, dass die Rutschungen hätten vermieden werden können, wenn die als vollkommen ausreichend eingeschätzten gesetzlichen Bestimmungen, Verfügungen und Weisungen beachtet worden wären.

Die Feststellungen der Fachexperten verdeutlichen u. a., dass offensichtlich in der Führungs- und Leitungstätigkeit der zuständigen Fachabteilungen in den Ministerien für Kohle und Energie bzw. für Geologie, der VVB Braunkohle und in den Kombinaten und Betrieben der Braunkohlenindustrie die Erfordernisse für eine sichere Betriebsführung der Braunkohlentagebaue nicht immer die erforderliche Beachtung finden. Das beginnt bereits bei der Planung und Projektierung und setzt sich auch nach der Inbetriebnahme fort. Nach den von Experten gesammelten Erkenntnissen werden auch in der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit der Werkleitungen und der betreffenden Fachkader durch die übergeordneten staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe die mit der Durchsetzung der entsprechenden Bergbauvorschriften, Direktiven und Weisungen sowie Arbeitsrichtlinien verbundenen Probleme oftmals nicht mit der notwendigen Ernsthaftigkeit behandelt.

Auf derartige Mängel in der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit ist mit zurückzuführen, dass, nach den vorliegenden Expertenurteilen, es 1975 im Lausitzer Braunkohlenrevier zu insgesamt 28 Rutschungen kommen konnte.

Die von der Obersten Bergbehörde der DDR in der Vergangenheit verstärkten Kontrollen auf dem Gebiet der Tagebausicherheit und umfangreiche geführte Untersuchungen von durch Rutschungen ausgelösten Havarien haben mit dazu beigetragen, ernsthafte Verstöße gegen die Bergbauvorschriften aufzudecken. Die auf dieser Grundlage erarbeiteten Analysen über die Gefährdung der Tagebausicherheit, die zugleich auch die erforderlichen Auflagen zur Erhöhung der Tagebausicherheit enthielten, sind in den genannten Fachministerien, der VVB Braunkohle und verschiedentlich in den jeweiligen Kombinaten und Betrieben auch ausgewertet worden.

Es zeigt sich jedoch, dass immer wieder die den Kombinaten und Betrieben der Braunkohlenindustrie übermittelten Erkenntnisse und Erfahrungen, die von den Untersuchenden herausgearbeiteten konkreten Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung der Tagebausicherheit, in den Leitungen der Kombinate und Betriebe der Braunkohlenindustrie meist nur unzureichend, oberflächlich und routinemäßig behandelt werden. In der Führungs- und Leitungstätigkeit der übergeordneten staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe der Braunkohlenindustrie fanden die Vorschläge und Empfehlungen auch nicht eine der Bedeutung dieser Hinweise und Empfehlungen entsprechende Beachtung.

Vorliegende Hinweise verdeutlichen, dass es durch die nur von der Obersten Bergbehörde zu leistende Kontrolltätigkeit nicht möglich sein wird, den derzeitigen Stand der nicht genügenden Gewährleistung der Tagebausicherheit entscheidend zu verändern.

Zur Verbesserung der Situation halten es alle in die Untersuchungen einbezogenen Fachexperten für unbedingt erforderlich, unmittelbar im Zusammenhang mit den Rechenschaftslegungen der Leitungen von Kombinaten und Betrieben der Braunkohlenindustrie in starkem Umfang auch auf die Erhöhung der Eigenverantwortlichkeit zur Gewährleistung der Tagebausicherheit sowie auf die Kontrolle der diesbezüglich erteilten Auflagen in den einzelnen Betrieben unmittelbaren Einfluss zu nehmen.

Auch die mit der Überwachung der Tagebausicherheit beauftragten Leitungen der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe haben nicht ihrer Verantwortung entsprechend die erforderliche Kontrolle über die von ihnen erlassenen Weisungen und Verfügungen, besonders über die Einhaltung der vom Minister für Kohle und Energie 1973 erlassenen Direktive zur Erhöhung der Tagebausicherheit in der Braunkohlenindustrie, ausgeübt.

Weiter wurde festgestellt, dass bereits bei der bergtechnischen Vorplanung und Projektierung von Tagebauaufschlüssen ausreichende und aussagekräftige Erkundungsergebnisse über komplizierte geologische Verhältnisse fehlen. In derartigen Phasen vorbereitender Untersuchungen bleiben die Probleme der Gewährleistung der Tagebausicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit der Festlegung der Technologie und der einsetzbaren Tagebaugroßgeräte, unberücksichtigt. In der Regel wurden derartige Versäumnisse erst nach der Inbetriebnahme der Tagebaue sichtbar (Untersuchungsergebnisse der Tagebaue Lohsa/BKK Knappenrode, Schlabendorf und Seese-West/BKW »Jugend« Lübbenau, Spreetal/BKW Welzow).

Für die Tagebauaufschlüsse Jänschwalde, Nochten, Cottbus-Nord und Delitzsch rechnen die Fachexperten mit der Möglichkeit, dass aufgrund fehlender bzw. nichtausreichender Erkundungsergebnisse und -angaben über die komplizierten geologischen Verhältnisse für die Tagebauführung aufwendige technologische Veränderungen notwendig werden. Sie vertreten die Auffassung, dass die projektierte Betriebsführung dieser Tagebaue ein unvertretbares Risiko darstellt, wenn nicht die notwendigen Nacherkundungen in kürzester Frist beginnen.

Bei dem derzeitigen Stand sei der Einsatz zusätzlicher materieller und finanzieller Mittel bereits absehbar, und die geplante Effektivität der bereitgestellten Investitionsmittel sei infrage gestellt.

Ein weiterer, die Tagebausicherheit gefährdender Umstand – die unzureichende Erkundung der geologischen Ablagerungsverhältnisse – ist auf den seit Jahren feststellbaren nicht ausreichenden Erkundungsvorlauf zurückzuführen. Obwohl in Direktiven und Maßnahmeplänen des Ministeriums für Kohle und Energie bzw. der VVB Braunkohle stets die dazu erforderlichen Festlegungen enthalten sind, konnte dieser insgesamt unbefriedigende Zustand bisher nicht wesentlich verändert werden. Der unzureichende Erkundungszustand geologischer Ablagerungsverhältnisse ist insbesondere auf

  • fehlende Bohrkapazitäten bzw. nichtausreichende Nutzung vorhandener Bohrkapazitäten,

  • mangelnde Einführung und Nutzung von Neuerungen in der Bohrtechnik und

  • unzureichende Entwicklung und Einführung neuer Erkundungsmethoden

zurückzuführen.

Beispielsweise setzt die Erkundung geologischer Ablagerungsverhältnisse die exakte Ermittlung besonders der rutschungsbegünstigenden Bedingungen und die Ermittlung der Kennwerte für die Berechnung der Standsicherheit auf der Grundlage eines umfangreichen Bohrprogramms voraus. Die Erkundungsbetriebe, der VEB Bohr- und Schachtbau Welzow und der VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle, können – wie die Berechnungen der Experten nachweisen – jedoch die Bohrungen mit den diesen Betrieben zur Verfügung stehenden Bohrgeräten objektiv nicht im notwendigen Umfang durchführen.

Um ein Minimum von Bohrungen zur Erkundung geologischer Abbauverhältnisse eines Tagebauaufschlusses zu sichern, wurden die vorhandenen Bohrkapazitäten operativ disponiert. Es konnten jedoch in dieser Zeit die als Schwerpunktvorhaben erklärten Bohrprogramme häufig nicht vollständig abgesichert werden. Wie festgestellt wurde, sind 1975 für den Tagebauaufschluss Cottbus-Nord 128 Bohrungen nicht erbracht worden, und das für 1976 geplante Bohrprogramm wird voraussichtlich erst 1977 abgearbeitet werden können. Trotz der fehlenden Kennwerte, die unter anderem zur Berechnung der Standsicherheit dieses Tagebauaufschlusses erforderlich sind, soll bereits im Januar 1977 mit der Aufschlussbaggerung des Tagebaues begonnen werden.

Einige Braunkohlenwerke haben sich in der Vergangenheit, insbesondere für Nacherkundungsbohrungen, eigene Bohrkapazitäten geschaffen. Die betriebseigenen Bohrkapazitäten sind jedoch infolge ihres größtenteils nur einschichtigen Einsatzes nicht voll ausgelastet. Als Folge fehlerhafter Projektierungen und des Einsatzes ungeeigneter Bohrgeräte durch den VEB Bohr- und Schachtbau Welzow mussten für den Tagebauaufschluss Cottbus-Nord Bohrungen, die einen Gesamtaufwand von ca. 5 Mio. Mark erforderten verworfen werden, wodurch die Effektivität der ohnehin begrenzten Kapazitäten weiterhin gemindert wurde.

Im Tagebauaufschluss Groitzscher Dreieck/BKK Espenhain erreichten 80 von insgesamt 225 Zusatzbohrungen nicht das geologische Ziel, sodass keine Aussagen über die geologische Struktur auf diesen Bohrungen getroffen werden konnten. Weitere Zusatzbohrungen sind erforderlich, um auf dieser Grundlage überhaupt erst den notwendigen Umfang von Kenndaten zur Verfügung stellen und damit die Erarbeitung eines aussagefähigen Standsicherheitsnachweises für diesen Tagebauaufschluss beginnen zu können.

Die bereits eingetretenen Rückstände in der Erkundungsbohrung und Berechnung der Standsicherheit sind so bedeutend, dass in der Phase der Kohleförderung 1978 bis 1982 eine Gefährdung der Tagebausicherheit eintreten kann.

Auch die Entwicklung einer den immer komplizierter werdenden Abbaubedingungen angepassten Bohrtechnik wurde offensichtlich in den genannten Erkundungsbetrieben nicht immer genügend beachtet. So wurde z. B. im VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle ein Doppelbohrkernrohr gefertigt, wodurch eine weitere Möglichkeit erschlossen wurde, das bereits in der Praxis bewährte hochproduktive Spülverfahren auch für die Erkundung geologischer Abbauverhältnisse und die Erarbeitung der Standsicherheitsnachweise einzusetzen und gleichzeitig eine hohe Qualität der Bodenproben zu gewährleisten. Die generelle Einführung dieses Doppelbohrkernrohrs in die Erkundungstätigkeit entspricht noch nicht den Erfordernissen und erfolgt nur sehr schleppend, weil offenbar gewisse Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem VEB Geologische Forschung und Erkundung Halle und dem VEB Bohr- und Schachtbau Welzow sowie ungeklärte Fragen des Patentschutzes bestehen.

Die Einführung einer neuen Erkundungsmethode, des vom VEB Geophysik entwickelten und in der Praxis erprobten Verfahrens der Transversalwellenseismik, für die Erkundungstätigkeit geologischer Ablagerungsverhältnisse in der Braunkohlenindustrie wird offensichtlich vollkommen unterschätzt. Mit dieser Erkundungsmethode können die erforderlichen tagebausicherheitstechnischen Daten mit ausreichender Genauigkeit geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wurde u. a. auch eingeschätzt, dass die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Fachabteilungen des Ministeriums für Kohle und Energie und des Ministeriums für Geologie noch nicht ausreicht, um die umfassende Einführung des Verfahrens Transversalwellenseismik zu fördern.

Die Arbeitsweise der verantwortlichen Funktionäre der Braunkohlenbetriebe und der Sachverständigen bei der Auftragserteilung für die Erarbeitung der Standsicherheitsnachweise reicht, wie in den Untersuchungen festgestellt wurde, ebenfalls nicht aus. Es zeigte sich, dass

  • die Betriebe die vorhandenen Erkenntnisse aus den vorliegenden Erkundungsergebnissen nicht vollständig ausschöpfen,

  • unvollständige Materialien für die Erarbeitung von Standsicherungsnachweisen bereitgestellt werden,

  • Sachverständige von Betriebsfunktionären dahingehend beeinflusst werden, trotz unvollständiger Unterlagen Aussagen im Standsicherheitsnachweis zu treffen, die keine Produktionsbeschränkungen zur Folge haben,

  • regionalgeologische Erkenntnisse, die den Einzugsbereich eines Braunkohlentagebaus überschreiten, in dem Standsicherheitsnachweis unberücksichtigt bleiben,

  • von den Braunkohlenwerken unterschiedlich auslegbare Angaben in den Standsicherheitsnachweisen selbst durch Sachverständige erarbeitet werden,

  • produktionstechnische Gesichtspunkte in den Braunkohlenwerken in den Vordergrund gestellt werden, ohne dabei die Gewährleistung der Tagebausicherheit ausreichend zu beachten, und die Leitungen sich durch formale bzw. subjektive Auslegungen bestehender Vorschriften abzusichern versuchen.

Auch durch unter den Sachverständigen verbreitete Meinungen, dass die für die Erarbeitung von Standsicherheitsnachweisen erforderliche Aufgabenstellung in erster Linie von den Geologen der Betriebe zu erarbeiten wäre und für die bodenmechanischen Berechnungen die Bodenmechaniker verantwortlich seien, wird das unbedingt anzustrebende Zusammenwirken zwischen Geologie, Bodenmechanik und Produktion behindert, was ebenfalls nachteilige Folgen für die Erarbeitung aussagefähiger Standsicherheitsnachweise hat.

Wie in den geführten Untersuchungen weiter nachgewiesen wurde, sind in einem erheblichen Umfang unter leitenden Funktionären der Braunkohlenindustrie – Betriebsdirektoren, Haupttechnologen, Hauptingenieuren und Tagebauleitern – nach wie vor die untrennbare Einheit von Sicherheit und Produktion ignorierende Auffassungen anzutreffen. Solche Meinungen, wie

  • »konsequente Realisierung der Sicherheitsmaßnahmen behindere die Planrealisierung«,

  • »früher wäre auch unerkundetes Gebiet abgebaut und das Risiko von Rutschungen einkalkuliert worden«,

  • »heute dominiere die Wissenschaft und hemme die Produktion«,

  • »die Sternstunde der Sachverständigen und Geologen sei angebrochen, doch würde sich das auch wieder einmal ändern«

sind wiederholt während der Untersuchung in offener Form geäußert worden, wirken sich auf den Führungs- und Leitungsstil in den verschiedenen BKW aus bzw. sind Ausdruck der bisherigen Einstellung und Arbeitsweise auf dem Gebiet der Tagebausicherheit in den Braunkohlenwerken.

In der unmittelbaren täglichen Leitungstätigkeit fehlt dann die erforderliche Konsequenz zur Sicherung der Planerfüllung unter besonderer Berücksichtigung der Gewährleistung der Tagebausicherheit. Die Mängel und Schwächen in der Arbeitsweise von Leitern in den Braunkohlenwerken zeigen sich besonders darin, dass

  • die Anleitung und Kontrolle über die Durchsetzung der Rechtsvorschriften, Weisungen und Verfügungen gegenüber den mittleren Leitungskräften und den Werktätigen nicht straff organisiert wird,

  • die Untersuchungsergebnisse von im Industriezweig auftretenden Havarien unzureichend ausgewertet und für den eigenen Verantwortungsbereich gezogene Schlussfolgerungen nicht im erforderlichen Maße durchgesetzt werden,

  • Ursachen und begünstigende Bedingungen der im Verantwortungsbereich eingetretenen Havarien und Betriebsstörungen ungenügend untersucht und ausgewertet werden und

  • teilweise Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, Weisungen und Verfügungen geduldet werden.

Die Unterschätzung der Geotechnik in der Führungs- und Leitungstätigkeit in den Braunkohlenwerken zeigt sich u. a. auch in der Unterbesetzung der Abteilungen Geotechnik bzw. im Einsatz dieser Fachkräfte für andere Zwecke.

Im Braunkohlenwerk Welzow, Tagebau Spreetal, wurden 1975 fünf der insgesamt 37 vorhandenen Planstellen für die Abteilungen Geotechnik gestrichen.

Im Zusammenhang mit der Untersuchung der Rutschung wurde bekannt, dass nur noch 29 Geologen vorhanden waren, sodass die Tagebausicherheit durch die Geologie und Bodenmechanik nicht mehr unter Kontrolle stand.

Im Interesse der Erhöhung der Tagebausicherheit erachten die Fachexperten die Qualifizierung des ingenieur-technischen Personals und der Werktätigen auch auf den Gebieten der Geologie und Bodenmechanik für unbedingt erforderlich.

Gegenwärtig fehlen oftmals ausreichende Kenntnisse zur Beherrschung spezifischer Gefahrensituationen. Im Rahmen der Überprüfung vor Ort in den Tagebauen wurde sichtbar, dass in den Tagebauen beschäftigte Stoßbemusterer bzw. Rissbeobachter oftmals nicht über ausreichende Kenntnisse auf den Gebieten der Geologie und Bodenmechanik verfügen und deshalb die ihnen übertragenen Sicherungsaufgaben nicht genügend erkennen und nicht einzuschätzen vermögen.

  1. Zum nächsten Dokument Selbsttötung eines Westberliners an der Fernstraße 115 im Kreis Forst

    24. September 1976
    Information Nr. 659/76 über die Selbsttötung eines Einwohners von Westberlin an der Fernverkehrsstraße 115 im Kreis Forst, Bezirk Cottbus am 20. September 1976

  2. Zum vorherigen Dokument Flucht des Kappellenleiters Schikora bei Zwischenlandung in Kanada

    21. September 1976
    Information Nr. 658/76 über das ungesetzliche Verlassen der DDR durch den Kapellenleiter Hans-Uve Schikora