Grenzverletzung Bundesrepublik–DDR bei Günterode (Erfurt)
8. April 1976
Information Nr. 263/76 über das illegale Eindringen von zwei Bürgern der BRD in das Gebiet der DDR am 7. April 1976
Am 7. April 1976, um 15.48 Uhr wurden 2 km nördlich der Ortschaft Günterode, Kreis Heiligenstadt, Bezirk Erfurt, die Bürger der BRD, [BRD-Bürger 1], geboren: [Tag] 1955 in Dortmund, wohnhaft: Herdecke/Ruhr, [Adresse]; Student der Anglistik und Geographie an der Universität Bochum, 3. Semester, [BRD-Bürger 2], geboren: [Tag] 1952 in Celle, wohnhaft: Göttingen, [Adresse]; Jura-Student an der Universität Göttingen, 1. Semester, durch Angehörige der Grenztruppen der DDR ohne Anwendung der Schusswaffe festgenommen, nachdem sie aus der BRD kommend die Staatsgrenze der DDR illegal überschritten und ca. 100 bis 120 m feindwärts der Grenzsicherungsanlagen in das Gebiet der DDR eingedrungen waren.
Die bisherigen Untersuchungen des MfS ergaben, dass [BRD-Bürger 2] am 7. April 1976 gemeinsam mit dem mit ihm befreundeten [BRD-Bürger 1] seine in Bischhausen, BRD, nahe der Staatsgrenze der DDR wohnhaften Eltern besucht hatte. Nach eigenen Angaben des [BRD-Bürgers 2] habe er den [BRD-Bürger 1], der bisher noch nicht die Möglichkeit gehabt hätte, die Staatsgrenze und die Grenzsicherungsanlagen zu sehen, aufgrund dessen Interesses diese zeigen wollen. Zu diesem Zweck hätten sich beide mit dem Pkw in Richtung Staatsgrenze begeben und wären in unmittelbarer Grenznähe ausgestiegen. Auf ihrem Weg bis zum Festnahmeort haben sie mehrmals Fotoaufnahmen von den Grenzsicherungsanlagen angefertigt.
In den bisherigen Untersuchungen geben beide übereinstimmend an, dass sie nicht bemerkt hätten, die Staatsgrenze überschritten zu haben und sich bereits auf dem Territorium der DDR zu befinden.
Vom MfS wurden in Abstimmung mit dem MfNV die erforderlichen Maßnahmen zur gründlichen Aufklärung der konkreten Umstände, Ursachen und Motive für die Verletzung der Staatsgrenze der DDR durch die Festgenommenen eingeleitet. Dabei wird insbesondere auch geprüft, inwieweit diese Personen eventuell in einem Zusammenhang mit der am 1. April 1976 im Raum des Grenzregimentes 6 Schönberg erstmalig erfolgten Entfernung eines Gerätes 5011 (an Grenzsicherungsanlage befestigte komplette Mine mit Halterung, Schalter und Zünder) stehen oder derartige bzw. andere provokatorische Handlungen beabsichtigten.
In Abhängigkeit von den Untersuchungsergebnissen wird entschieden, inwieweit eine Inhaftierung berechtigt ist und sich eine entsprechende Veröffentlichung erforderlich macht.