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Verhinderung einer den Westmedien avisierten Protestaktion, Leipzig

14. September 1976
Information Nr. 640/76 über die Verhinderung provokativ-demonstrativer Handlungen durch Bürger der DDR in Leipzig und damit im Zusammenhang stehender Aktivitäten in der DDR akkreditierter Korrespondenten westlicher Massenmedien

Im Ergebnis vorbeugender Maßnahmen des Ministeriums für Staatssicherheit wurden am 6. September 1976, gegen 11.00 Uhr in Leipzig, am Filmtheater »Capitol« in der Petersstraße, die Bürger der DDR [Bürger 1], geboren am [Tag] 1953, Beruf: Zerspanungsfacharbeiter, zuletzt tätig als Krankenpfleger im [Name]-Krankenhaus Leipzig, wohnhaft: Leipzig, [Adresse], seit 30. August 1976 Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR und [Bürger 2], geboren am [Tag] 1950, ohne Beruf, zuletzt tätig als Transportarbeiter im VEB [Name] Leipzig, wohnhaft: Leipzig-Markkleeberg, [Adresse], seit 17. September 1975 Antrag auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR, beide nicht vorbestraft, aufgrund einer vorbereiteten provokativ-demonstrativen Handlung festgenommen und Ermittlungsverfahren wegen staatsfeindlicher Hetze im schweren Fall gemäß § 106 StGB gegen [Bürger 1] und wegen Beihilfe zur staatsfeindlichen Hetze gegen [Bürger 2] eingeleitet.

[Bürger 1] unternahm den Versuch, ein von ihm am 5. September 1976 mit schwarzer und weißer Farbe beiderseitig beschriftetes Stück Kunstleder im Format 60 × 140 cm mit den Losungen: »Brot ist wichtig – Freiheit ist wichtiger,/ trotz Zwang und Gewalt wird die Kirche auch dieses Regime überdauern« und »Todeszaun und Minenfeld sind Symbole der DDR-Freiheit/ hier herrscht die ideologische Vergewaltigung der Köpfe!!!« demonstrativ in der Öffentlichkeit zu zeigen.

Resultierend aus einer feindlich-negativen Grundhaltung zu Teilbereichen der gesellschaftlichen Entwicklung der DDR, insbesondere der Kirchenpolitik der Partei- und Staatsführung, verfolgte er damit das Ziel, diese feindliche Einstellung in der Öffentlichkeit zu demonstrieren und gleichzeitig die von ihm angestrebte Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR zu forcieren. In Absprache mit der Person [Bürger 2] und in Erwartung einer Unterstützung durch westliche Massenmedien sowie einer größeren Wirksamkeit dieser gegen die DDR gerichteten Handlung entschloss sich [Bürger 1], zu anlässlich der Herbstmesse in Leipzig aufhältigen westlichen Journalisten Kontakt herzustellen und in Abstimmung mit diesen eine provokativ-demonstrative Handlung durchzuführen.

Zu diesem Zweck begab sich die Person [Bürger 1] unter Mitführung des verpackten Hetzplakates am 5. September 1976 zum Gelände der Technischen Messe und stellte am Messestand der Fa. Mercedes eine dort tätige Kameragruppe der BRD fest. Wie dem MfS zuverlässig bekannt ist, sprach [Bürger 1] einen ihm namentlich nicht bekannten Mitarbeiter dieser Kameragruppe an und setzte diesen von seinem Vorhaben in Kenntnis, das von ihm mitgeführte Hetzplakat auf dem Gelände der Technischen Messe zu entrollen. Weiterhin forderte er die genannte Person dazu auf, seine Handlungen zu filmen und anschließend die Aufnahmen in westlichen Massenmedien zu verbreiten. Im Verlaufe dessen wurde [Bürger 1] an Ort und Stelle an den in der DDR akkreditierten Fernsehkorrespondenten des ZDF Tautz-Wiessner weitervermittelt und schilderte nochmals sein Vorhaben. Tautz-Wiessner notierte die ausführlichen Personalien von [Bürger 1] und erwiderte, das Vorhaben zu akzeptieren, jedoch aus Zeitmangel am 5. September 1976 keine Filmaufnahmen mehr anfertigen zu können. Er verwies jedoch darauf, dass die Kameragruppe am 6. August 1976 in der Innenstadt von Leipzig Filmaufnahmen fertigen wolle und in diesem Zusammenhang die provokativ-demonstrative Handlung des [Bürger 1] gefilmt werden könne. Im beiderseitigen Einvernehmen wurde als Ort dieser »Aktion« das Filmtheater »Capitol« am Petershof festgelegt und als günstigster Zeitpunkt 11.00 Uhr vormittags gewählt.

Zum festgelegten Termin der geplanten provokativ-demonstrativen Handlung, am 6. September 1976, waren in unmittelbarer Nähe des Filmtheaters »Capitol« zwei Kameragruppen der ARD und des ZDF, bestehend aus je einem Kameramann, einem Assistenten und einem Tontechniker mit Filmaufnahmen beschäftigt. Zur gleichen Zeit begaben sich der genannte ZDF-Korrespondent Tautz-Wiessner und der ebenfalls in der DDR akkreditierte Fernsehkorrespondent der ARD Loewe, aus unterschiedlichen Richtungen kommend, zum Standort der bereits tätigen Kameragruppen. Die Person [Bürger 1] erschien gleichfalls am vereinbarten Ort, stellte Sichtkontakt zu den Kameragruppen des ARD und des ZDF her und kündigte diesen gegenüber durch eine Geste den Beginn der geplanten Handlung an.

Bevor [Bürger 1] das von ihm gefertigte Hetzplakat entfalten konnte, erfolgte seine Festnahme, die von den Kameragruppen der Fernsehanstalten der BRD aus technischen Gründen nicht gefilmt werden konnte. Eine persönliche Inaugenscheinnahme des Standortes von [Bürger 1] durch den nachweislich von dessen Vorhaben informierten Korrespondenten Loewe verlief ergebnislos. Er konnte keine Feststellungen zur Festnahme mehr treffen (seitens der westlichen Massenmedien erfolgte bisher keine Veröffentlichung zu diesem Vorkommnis).

Die Untersuchungen des MfS zu den geschilderten Sachverhalten werden weitergeführt, insbesondere zur umfassenden Aufklärung von Aktivitäten der Korrespondenten Loewe und Tautz-Wiessner.

  1. Zum nächsten Dokument Statistik Einnahmen Mindestumtausch 6.9.–12.9.1976

    14. September 1976
    Information Nr. 643/76 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 6. September 1976 bis 12. September 1976

  2. Zum vorherigen Dokument Konferenz der Kirchenleitungen des BEK in Berlin

    13. September 1976
    Information Nr. 629/76 über die Tagung der Konferenz der Kirchenleitungen des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR am 10./11. September 1976 in Berlin