Vergewaltigung einer Bürgerin durch GSSD-Angehörige bei Potsdam
9. Juni 1981
Information Nr. 296/81 über die Vergewaltigung einer Bürgerin der DDR durch sechs Angehörige der GSSD in Potsdam
Am 6. Juni 1981, 1.50 Uhr, vergewaltigten sechs Angehörige der GSSD, Einheit Altes Lager, Kreis Jüterbog, in einem in der Nähe der Ortschaft Wittbrietzen, Kreis Potsdam, gelegenen Waldstück die Bürgerin der DDR [Name, Vorname] (19), wohnhaft: Beelitz, [Bezirk] Potsdam, [Straße, Nr.], tätig als Reinigungskraft im [Name der Arbeitsstelle].
Nach den bisherigen Untersuchungen beabsichtigte die DDR-Bürgerin am 6. Juni 1981, kurz nach Mitternacht, von ihrem Nebenwohnsitz in Treuenbrietzen per Anhalter zu ihrer in Beelitz wohnhaften Mutter zu fahren.
Sie begab sich zu diesem Zweck auf die Fernverkehrsstraße 2 und wurde kurze Zeit danach von einem mit sechs Angehörigen der GSSD besetzten Lkw vom Typ GAS mitgenommen. Nachdem der Fahrer den Lkw in der Nähe der Ortschaft Wittbrietzen in einem Waldstück zum Halten gebracht hatte, wurde die Geschädigte – ihren Aussagen zufolge – gewaltsam aus dem Fahrzeug herausgezogen, völlig entkleidet, an Händen und Füßen festgehalten und gemeinschaftlich vergewaltigt. Dabei sei sie aufgrund ihrer Hilferufe auch geschlagen worden.
Die am Ereignisort zurückgelassene Geschädigte begab sich nach der Tat zum Stellwerk des Bahnhofes Buchholz und schilderte einem 74-jährigen Stellwerkmeister das Vorkommnis. Dieser informierte telefonisch die ebenfalls dienstverrichtende Fahrdienstleiterin, die am 6. Juni 1981, 5.30 Uhr, die Deutsche Volkspolizei verständigte.
(Die am Ereignisort durchgeführten Untersuchungen sowie die Zeugenaussage des Stellwerkmeisters und der ärztliche Befund bestätigen weitestgehend die Aussagen der Geschädigten. Eine ernsthafte gesundheitliche Schädigung liegt nicht vor.)
Wie die bisherigen Untersuchungen weiter ergaben, handelt es sich bei der DDR-Bürgerin um eine übelbeleumdete Person, die längere Zeit keiner geregelten Tätigkeit nachging und häufig ihre Männerbekanntschaften wechselt. Aufgrund erheblicher Erziehungsschwierigkeiten war sie in der Vergangenheit bereits in einem Jugendwerkhof1 untergebracht.
Die im Zusammenwirken mit den zuständigen sowjetischen Organen durchgeführten Untersuchungen führten am 7. Juni 1981 zur Identifizierung und Festnahme der sechs an der Tat beteiligten Angehörigen der GSSD.
Die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen wurden über den Militärstaatsanwalt der DDR an den zuständigen sowjetischen Militärstaatsanwalt übergeben.
Nach den bisherigen Feststellungen hatte das Vorkommnis keinerlei Öffentlichkeitswirksamkeit. Die Geschädigte, ihre Mutter sowie die zwei genannten Angestellten der Deutschen Reichsbahn wurden mit Hinweis auf die noch laufenden Untersuchungen seitens der Deutschen Volkspolizei zum strengsten Stillschweigen verpflichtet.
Die erforderlichen Kontrollmaßnahmen sind eingeleitet.