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Staatsplanvorhaben Reinstsiliziumwerk Dresden-Gittersee

11. September 1989
Hinweise zum Staatsplanvorhaben »Reinstsiliziumwerk Dresden-Gittersee« des VEB Spurenmetalle Freiberg und damit im Zusammenhang stehende Aktivitäten feindlicher oppositioneller und anderer negativer Kräfte [Bericht K 1/207]

Bekanntlich wurde mit den Beschlüssen des Politbüros des ZK der SED vom 12. Mai 19871 und des Präsidiums des Ministerrates vom 25. Mai 1987 und 6. Oktober 19882 entschieden, den Bergbaubetrieb der SDAG Wismut3 »Willi Agatz« nach der planmäßigen Einstellung seiner bergbaulichen Tätigkeit 1990 als »Reinstsiliziumwerk Dresden-Gittersee« des VEB Spurenmetalle Freiberg im VE Kombinat Mikroelektronik Erfurt umzuprofilieren.

Diese Entscheidung zugunsten des Bergbaubetriebes »Willi Agatz« Dresden beruht auf dem Vorhandensein von Arbeitskräften, Gebäuden für soziale Betreuung sowie von Anlagen für den Transport, für Nebenprozesse und für die Wasserversorgung und Wasserentsorgung und weiteren infrastrukturellen Vorteilen. Dementsprechend sind koordinierte staatliche und parteiliche Maßnahmen darauf gerichtet, die langjährig geformten, stabilen Arbeitskollektive des Wismutbetriebes »Willi Agatz« in das neu zu errichtende Reinstsiliziumwerk zu übernehmen.

Da bei der Herstellung von Reinstsilizium als Ausgangsstoff Trichlorsilan verwendet wird, wurde in der staatlichen Entscheidung auch die umfassende Gewährleistung des Umwelt-, Havarie- und Arbeitsschutzes einbezogen. (Die Gefährlichkeit des Trichlorsilan – wasserklare Flüssigkeit – besteht darin, dass es mit einem Siedepunkt von 31 Grad Celsius durch minimalste, optisch nicht sichtbare Funkenbildung in Brand zu setzen ist. Bei der Verbrennung sich bildender Chlorwasserstoffe kann, eingeatmet mit der Lungenfeuchtigkeit, ein Giftgas mit tödlicher Wirkung – 0,3 Gramm/m³ Luft – entstehen.)

Die deshalb zusätzlich konzipierten umfangreichen technologischen und sicherheitstechnischen Ausrüstungen wirken diesen bestehenden Gefahren entgegen. Sämtliche dazu erforderliche Entscheidungen wurden vom 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Genossen Kleiber,4 im Ergebnis des Einsatzes einer Expertenkommission zu allen bestehenden Sicherheitsproblemen bei der Produktion und dem Transport von Trichlorsilan getroffen.

Vorgenannte Gefahrenmomente wurden von politisch negativen Kräften der drei Kirchenbezirke in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsen aufgebauscht und zum Anlass genommen, in zunehmendem Maße gegen die Errichtung des Werkes vorzugehen und durch Desinformation breitere Bevölkerungskreise zu beunruhigen.

Daraus resultiert, dass sich seit dem Bekanntwerden der geplanten Errichtung des Reinstsiliziumwerkes am Standort Gittersee in breiten Bevölkerungskreisen des Stadtbezirkes Dresden-Süd und angrenzenden Territorien ablehnende Haltungen herausbildeten.

Dies zeigte sich vor allem im Zusammenhang mit den Vorbereitungen der Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen am 7. Mai 1989 in entsprechenden Veranstaltungen der Wohngebietsausschüsse der Nationalen Front,5 bei Zusammenkünften in Räumlichkeiten kirchlicher Einrichtungen sowie in Eingaben an örtliche und zentrale staatliche Organe. (Das MfS informierte darüber mit den Informationen Nr. 129/89 vom 21. März 1989 und Nr. 192/89 vom 18. April 1989.)

Aufgrund des verantwortungslosen und tendenziösen Umganges mit den Fakten zum Reinstsiliziumwerk durch feindliche oppositionelle und andere negative Kräfte konzentrieren sich die Eingaben und Anfragen aus der Bevölkerung insbesondere auf den Grad der Beherrschung der technologischen und sicherheitstechnischen Prozesse hinsichtlich des Ausschließens einer potenziellen bzw. akuten Gefährdung der Bevölkerung im angrenzenden dichtbesiedelten Wohngebiet, auf Gefahren, die sich aus dem Transport des Trichlorsilans ergeben, und auf Maßnahmen, die eine Verschlechterung der Umweltbedingungen infolge zunehmender Luft- und Trinkwasserbelastung sowie Entsorgung anfallender Abprodukte verhindern.

Im Ergebnis vielfältiger Aktivitäten der Parteiorganisation im Zusammenwirken mit den zuständigen örtlichen und zentralen Staatsorganen sowie den gesellschaftlichen Kräften des Stadtbezirkes Dresden-Süd konnten insbesondere bis zu den Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen bestehende Vorbehalte zurückgedrängt werden.

Die Frühjahrstagung der Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens (31.3. bis 4.4.1989) fasste mit Billigung von Landesbischof Dr. Hempel6 den Beschluss, sich mit den vom Bau des Reinstsiliziumwerkes am Standort Gittersee Betroffenen zu solidarisieren.7

In Vorbereitung der »Umweltwoche« (5. bis 11. Juni 1989) wurde im »Ökologischen Arbeitskreis der Dresdener Kirchenbezirke«8 unter Leitung des Superintendenten Ziemer9 und der Leiterin dieses Arbeitskreises, Jacobi,10 beschlossen, weiterhin jeden ersten Sonntag im Monat in der Paul-Gerhardt-Kirche Dresden-Gittersee einen Fürbittgottesdienst zur Verhinderung der Errichtung des Reinstsiliziumwerkes an diesem Standort durchzuführen.

Mehrfache Gespräche kompetenter Vertreter des Staatsapparates mit kirchenleitenden Personen des Landeskirchenamtes mit dem Ziel, den Fürbittgottesdienst nicht durchzuführen, blieben aufgrund der Uneinsichtigkeit der kirchlichen Vertreter erfolglos.

Die nachfolgenden, unter ständiger Zunahme der Teilnehmerzahlen durchgeführten Fürbittgottesdienste (2. Juli und 6. August 1989) bildeten Ausgangspunkte öffentlichkeitswirksamer demonstrativer Handlungen und Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit unter Beteiligung von Mitgliedern sogenannter kirchlicher Basisgruppen, von Antragstellern auf ständige Ausreise11 sowie weiteren feindlichen, oppositionellen und anderen negativen Kräften.12

Bestärkt durch das Festhalten an den ablehnenden Positionen der kirchenleitenden Personen und dem Nichtakzeptieren staatlicher Entscheidungen zum Staatsplanvorhaben Reinstsiliziumwerk nahmen vorgenannte Personenkreise die Fürbittgottesdienste zum Anlass, mittels mitgeführter Transparente, Verteilen selbstgefertigter Aufnäher, Tragen von Atemschutzmasken in der Öffentlichkeit usw. ihre Ablehnung zur Errichtung des Objektes am Standort Gittersee zu bekunden.

Im Verlauf des Fürbittgottesdienstes am 6. August 1989 machte Superintendent Scheibner13 in seiner Predigt deutlich, dass die Kirche mit Aktivitäten »Unruhe verbreiten wolle, um den Menschen aufzuzeigen, in welcher Gefahr sie leben«.

Die hinlänglich bekannten, gegen das Werk vorgetragenen Argumente wurden für Versuche genutzt, Druck auf die Staatsorgane im Sinne einer Revision der getroffenen Standortentscheidung auszuüben.

Offenkundig durch die Wirksamkeit der bisher eingeleiteten staatlichen Maßnahmen bzw. gesellschaftlichen Aktivitäten zur Unterbindung der Aktivitäten feindlicher oppositioneller und anderer negativer Kräfte bzw. infolge der erzielten Ergebnisse bei der Überwindung bestehender Vorbehalte in breiteren Bevölkerungskreisen gibt es kirchlicherseits Bestrebungen, in Zukunft Aktivitäten vorzubereiten, »wo die staatliche Gewalt ins Leere greift«.

In diesem Sinn wurde angekündigt, Ergebnisse einer geplanten Beratung mit Experten der Volkswirtschaft und des Staatsapparates (voraussichtlich 20. September 1989) im Rahmen einer »Informationstagung« auswerten zu wollen und Maßnahmen für das weitere Vorgehen festzulegen.

Das gesamte Verhalten politisch negativer Kräfte der drei Kirchenbezirke in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens ist offensichtlich einzuordnen in generelle Bestrebungen und Versuche, den Staat in seiner Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit einzuschränken.

  1. Zum nächsten Dokument Reaktionen von SED-Mitgliedern zur Lage in der DDR

    11. September 1989
    Hinweise auf beachtenswerte Reaktionen von Mitgliedern und Funktionären der SED zu einigen aktuellen Aspekten der Lage in der DDR und zum innerparteilichen Leben [Bericht O/223a]

  2. Zum vorherigen Dokument Rowdyhafte Handlungen, Dresden

    11. September 1989
    Information Nr. 414/89 über rowdyhafte Handlungen Jungerwachsener gegen das Gebäude der Stadtbezirksleitung Dresden-Süd der SED