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Reaktionen der Bevölkerung zum Bau Reinstsiliziumwerk Dresden

[ohne Datum]
Information Nr. 192/89 über weiter vorliegende Hinweise im Zusammenhang mit Haltungen breiterer Bevölkerungskreise in Dresden-Gittersee zur geplanten Errichtung des »Reinstsiliziumwerkes Gittersee des VEB Spurenmetalle Freiberg«

In der Information des MfS Nr. 129/89 vom 21. März 1989 wurde über bekannt gewordene ablehnende Haltungen von Bevölkerungskreisen in Dresden-Gittersee zur geplanten Errichtung des Reinstsiliziumwerkes1 detailliert informiert. In diesem Zusammenhang wurde u. a. auf die inspirierende Rolle von Kräften des »Ökologischen Arbeitskreises« der drei Kirchenbezirke in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens,2 aber auch auf das zunehmende Umweltbewusstsein unter Teilen der Bevölkerung des Stadtbezirkes Dresden-Süd und angrenzender Territorien sowie auf eine Reihe von Unklarheiten aufmerksam gemacht.

Daraufhin eingeleitete staatliche Aktivitäten im Zusammenhang mit dem weiteren Vorgehen wie z. B.

  • Beratung beim Vorsitzenden des Rates des Bezirkes Dresden, Genosse Witteck,3 am 20. März 1989 unter Einbeziehung aller an der Standortgenehmigung beteiligten Institutionen,

  • Durchführung von Familien- und Hausgesprächen im Zeitraum vom 20. bis 26. März 1989 im Wahlkreis Dresden-Gittersee unter Führung der Stadtbezirksleitung der SED Dresden-Süd und der Stadtleitung Dresden,

  • Durchführung von vier Einwohnerversammlungen am 16. März 1989 (ca. 700 Teilnehmer) zur Erläuterung der Zusammenhänge zum Bau des Werkes und der kommunalen Aufgaben

haben offensichtlich unter breiten Bevölkerungskreisen noch nicht die erforderliche Resonanz gefunden, vor allem bezüglich der Versachlichung der Positionen zu diesem Investitionsvorhaben.

Unter Beachtung der insgesamt entstandenen Situation fand am 27. März 1989 eine Beratung unter Leitung des 1. Sekretärs der Bezirksleitung der SED, Genosse Modrow,4 zu Problemen der weiteren Bearbeitung von Eingaben zur Errichtung des Reinstsiliziumwerkes Dresden-Gittersee mit der Zielstellung statt, die Wirksamkeit der bisher von den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften unternommenen Aktivitäten einzuschätzen und daraus sich ergebende weitere Aufgabenstellungen festzulegen.

Bis Ende März 1989 wurden Informationsveranstaltungen u. a. mit der Stadtverordnetenversammlung durchgeführt. Der Investitionsauftraggeber erarbeitete zwischenzeitlich eine Information über die mit der Herstellung von Reinstsilizium verbundenen technologischen Prozesse in dem neu zu errichtenden Betrieb (Druck und Verteilung von 6 000 Exemplaren).

Am 11. April 1989 führte der Oberbürgermeister von Dresden, Genosse Berghofer,5 mit den drei Superintendenten der Evangelisch-Lutherischen Kirchenbezirke der Stadt Dresden, Scheibner,6 Bergmann7 und Ziemer8 erneut eine Aussprache, wobei ihnen mitgeteilt wurde, dass staatlicherseits die Entscheidung zum Bau des Reinstsiliziumwerkes in Dresden-Gittersee verbindlich getroffen ist sowie alle entsprechenden Maßnahmen für die Projektierung und Bauausführung, vor allem auch die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, veranlasst wurden.

Im weiteren Gesprächsverlauf forderte der Oberbürgermeister die Superintendenten auf, einen für den 16. April 1989 in der Kreuzkirche zu diesem Anlass geplanten sogenannten Fürbittgottesdienst abzusagen, da mit dessen Stattfinden eine ernste Belastung des Verhältnisses Staat – Kirche zu erwarten sei.

Alle drei Superintendenten beharrten auf ihrem Standpunkt, dass der »Standort für das Reinstsiliziumwerk nicht verantwortbar sei« und sie deshalb diese getroffene zentrale Entscheidung ablehnen.

Unter Bezugnahme auf die Aufgabe der Kirche »Anwalt von Menschen zu sein«, bestanden die Superintendenten darauf, den geplanten »Fürbittgottesdienst« in der Kreuzkirche Dresdens durchzuführen, den sie als eine »christliche Umgangsform, als einen solidarischen Faktor« betrachten.

Nach vorliegenden Hinweisen fand am 16. April 1989 in der Zeit von 17.00 bis 18.30 Uhr in der Dresdener Kreuzkirche der geplante »Fürbittgottesdienst« mit ca. 3 000 Teilnehmern statt.9 Unter ihnen befanden sich die drei genannten Superintendenten der Dresdener Kirchenbezirke sowie Vertreter des »Ökologischen Arbeitskreises«.

In ihren Beiträgen lehnten sie generell die Errichtung des Werkes in Dresden-Gittersee ab, sprachen sich jedoch für die Fortsetzung eines sachlichen Dialogs mit dem Staat aus.

Zum Abschluss des Gottesdienstes richtete Superintendent Scheibner an die Anwesenden die Aufforderung, beim Verlassen der Kirche Ruhe und Ordnung zu bewahren und keine provokatorischen Handlungen zu unternehmen. Dieser Aufforderung kamen die Besucher des Gottesdienstes nach. (Unter den Teilnehmern des Gottesdienstes befand sich auch der epd-Korrespondent Röder,10 der während des Veranstaltungszeitraumes nicht mit journalistischen Aktivitäten in Erscheinung trat.)

Nach weiter vorliegenden Hinweisen führte der Staatssekretär im Ministerium Elektrotechnik/Elektronik, Genosse Nendel,11 am 12. April 1989 mit dem Superintendenten Scheibner und einem Vertreter des »Ökologischen Arbeitskreises« Dresdens erneut eine Aussprache in Beantwortung einer von Scheibner im Februar 1989 an den 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Genossen Kleiber,12 gerichteten Eingabe. Scheibner wurde ausführlich dargelegt, dass die Entscheidung zum Bau des Reinstsiliziumwerkes in Dresden-Gittersee nach gründlicher Überprüfung mit hoher Verantwortung getroffen wurde.

Im Laufe der Aussprache wurde Scheibner mehrfach aufgefordert, seine Behauptungen über die mit der Errichtung des Werkes verbundene angebliche existentielle Bedrohung der Bevölkerung zu begründen. Einer diesbezüglichen Stellungnahme wich er jedoch aus. Dem Scheibner wurde eindeutig und unmissverständlich erklärt, der Beschluss zur Errichtung des Reinstsiliziumwerkes am geplanten Standort in Dresden ist unwiderruflich.

Ungeachtet aller vorgenannten politischen Aktivitäten zentraler und örtlicher Partei- und Staatsorgane sowie betrieblicher und gesellschaftlicher Kräfte (Formierung von Parteiaktivs, Gewährleistung eines einheitlichen Auftretens, zielgerichtete Durchführung von Wahl-veranstaltungen, individueller Gespräche zur Klärung von Eingaben) verstärkten kirchliche Mitarbeiter ihre gegen das Vorhaben gerichteten Handlungen.

So wurden im Zusammenhang mit der an die Pfarrämter der Dresdner Kirchengemeinden gerichteten Einladung der Superintendenturen Dresden Mitte, Nord und West zur Teilnahme an einem »Fürbittgottesdienst« am 16. April 1989 in der Dresdner Kreuzkirche gleichzeitig ein Informationsblatt des »Ökologischen Arbeitskreises« der drei Dresdner Kirchenbezirke versandt.

Darin wird u. a. unter Berufung auf Stellungnahmen und Beauflagungen verschiedener staatlicher Institutionen die »Gefährlichkeit des Chemiebetriebes« deutlich gemacht und der Standort als äußerst ungünstig beurteilt. Die »Bedenken des Ökologischen Arbeitskreises« betreffen Gefährdungen der Bevölkerung im Havariefall (angeblicher Hinweis der Hygieneinstitute), den Transport von Ausgangsprodukten zwischen dem Chemiewerk Nünchritz und Dresden-Gittersee (Wasserstoff, Trichlorsilan mit höchster Brand- und Explosionsgefahr und hoher toxischer Belastung).

Weiter wird in dem Informationsblatt betont, die Gesundheitsgefährdungen der Bevölkerung insgesamt erfordern die Einordnung des Betriebes in die Gefährdungsanalyse des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft.

Unter Bezugnahme auf Untersuchungsergebnisse der Stadtplankommission wird behauptet, die für eine Tätigkeit im Reinstsiliziumwerk vorgesehenen Arbeitskräfte könnten aufgrund in der Stadt Dresden insgesamt fehlender Arbeitskräfte auch für eine andere Tätigkeit eingesetzt werden.

Die Errichtung eines Chemiebetriebes auf einem Bergbaugebiet (Gefahr einer Bergsenkung) verbunden mit der schon vorhandenen Umweltbelastung im Raum Dresden seien weitere Umstände, die gegen diesen Standort sprechen würden.

Abschließend wird in dem »Informationsblatt« das »Aussetzen des Investitionsvorhabens und die Suche nach einem neuen Standort ohne Trennung der Produktionsprozesse« gefordert.

Ausgehend vom bisherigen Verlauf der Ereignisse und Diskussionen muss davon ausgegangen werden, dass die getroffene Standortentscheidung zum Reinstsiliziumwerk noch längere Zeit im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses und kritischer Betrachtungen stehen wird.

Seitens des MfS wird die Lage weiter unter Kontrolle gehalten.

  1. Zum nächsten Dokument Mindestumtausch 10.–16.4.

    19. April 1989
    Information Nr. 193/89 über die Entwicklung der Einnahmen aus der Durchführung des verbindlichen Mindestumtausches für die Zeit vom 10. April 1989 bis 16. April 1989

  2. Zum vorherigen Dokument 5. Tagung der IX. Synode der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg

    17. April 1989
    Information Nr. 181/89 über wesentliche Inhalte der 5. ordentlichen Tagung der IX. Synode der Evangelischen Kirche in Berlin-Brandenburg (31. März bis 4. April 1989 in Berlin)