Verfahren zur Herstellung von Gardinen
16. Januar 1989
Weiterer Hinweis im Zusammenhang mit der Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Herstellung von Gardinen [Bericht K 1/199]
Das MfS informierte bereits im Januar und Oktober 1988 über die Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Herstellung von Gardinen in der Forschungsstelle Geyer des VEB Obererzgebirgische Posamenten- und Effektenwerke (Betrieb des VEB Kombinat DEKO Plauen). Mit maßgeblicher Unterstützung unseres Organs gelang es den Fachexperten, wesentliche wissenschaftlich-technische Lösungen bei der Entwicklung dieser völlig neuartigen Technologie herbeizuführen.
Diese Verfahrensentwicklung zur Herstellung von Gardinen, die in Mustervielfalt sowie Variabilität der Farb- bzw. Schattierungsgestaltung international bisher bekannte Standards weit übertreffen würde, wurde zwischenzeitlich in den Staatsplan Wissenschaft und Technik des Ministeriums für Leichtindustrie für die Jahre 1989 und 1990 eingeordnet.
Entsprechend den geplanten Entwicklungsetappen ist darin vorgesehen, bis Ende November 1989 den prinzipiellen Nachweis zu erbringen, dass auf der Grundlage der in Serienfertigung hergestellten Liropolmaschine (Anlage zur Herstellung von Frotteeware) internationale Spitzenwerte hinsichtlich Arbeitsbreite und -geschwindigkeit erreicht werden können. Gegenwärtig erfolgen durch Fachexperten unter komplizierten Laborbedingungen entsprechende Versuche zur konstruktiven Weiterentwicklung dieser Maschine.
Der Abschluss des Staatsplanthemas zur Entwicklung dieser neuartigen Technologie der Gardinenherstellung ist für Oktober 1990 vorgesehen.
Zur Gewährleistung des weiteren kontinuierlichen Ablaufes der Entwicklungsarbeiten und zur langfristigen Vorbereitung der Überleitung dieses Verfahrens in die Produktion, ist nach Auffassung der beteiligten Fachexperten jetzt der Zeitpunkt erreicht, grundlegende Voraussetzungen für die Fortsetzung notwendiger Entwicklungsarbeiten an der weiterzuentwickelnden Liropolmaschine im VEB Kombinat Textilmaschinenbau zu schaffen.
Aufgrund des fortgeschrittenen Standes der Entwicklungsarbeiten in der Forschungsstelle Geyer fand im Januar 1989 erstmals eine Beratung mit dem Generaldirektor des VEB Kombinat Textima Karl-Marx-Stadt zur Informierung über das neue Verfahren statt.
Dabei wurde u. a. sichtbar, dass sich zur Sicherung der maschinentechnischen Basis für die Einführung des neuen Verfahrens der Gardinenherstellung in die Produktion eine Einordnung in die strategische Planung der Erzeugnisentwicklung des VEB Kombinat Textima durch weitergehende zentrale staatliche Entscheidungen erforderlich macht. (Analog Einordnung dieser Verfahrensentwicklung in den Staatsplan Wissenschaft und Technik des Ministeriums für Leichtindustrie.)
Das betrifft insbesondere Entscheidungen zur schrittweisen Reduzierung bzw. Einstellung der Fertigung anderer Erzeugnislinien des Textilmaschinenbaues der DDR.
Vorläufigen Einschätzungen des Generaldirektors zufolge wäre unter Zugrundelegung
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einer Einordnung dieser Entwicklung in die strategische Planung des VEB Kombinat Textima,
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einer gleichzeitigen Fortführung sämtlicher, in den Textilmaschinenbau der DDR eingeordneter Erzeugnislinien,
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entsprechender bilanzseitiger Zuordnungen,
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eines Bedarfes von etwa 30 weiterentwickelten Liropol-Maschinen/Jahr,
die Realisierbarkeit dieses Vorhabens nur durch Schaffung weiterer personeller und materiell-technischer Voraussetzungen möglich.
Das beträfe
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die Bereitstellung von zusätzlich mindestens 30 Forschungs- und Entwicklungskadern für einen Zeitraum von ein bis zwei Jahren sowie zehn erfahrenen Kadern für die Vorrichtungskonstruktion,
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3 Mio. Mark zusätzliche Kapazität für Vorrichtungs- und Formenbau,
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die kurzfristige Bereitstellung einer beheizten Produktionshalle in Metall-Leichtbauweise von ca. 3 000 m2 Grundfläche für den Musterbau und die Serienmontage und ein Hallenkran entsprechender Leistung (12 Mp),
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die Bereitstellung von Computertechnik und anderen elektronischen Baugruppen aus dem Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik für die maschinentechnische Konstruktion und Erprobung sowie für Musterentwurfsplätze und Steuerungstechnik,
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zusätzlich 300 Arbeitskräfte für die mechanische Fertigung.
Darüber hinaus wären Investitionen für die Herstellung der benötigten feineren Nadeln im VEB Nadel- und Platinenfabrik Karl-Marx-Stadt in Höhe von ca. 5 Mio. Mark notwendig. (Mit dieser Investition könnten zugleich bisher bilanzmäßig noch ungeklärte Probleme der Bereitstellung von Nadeln für ab 1989 in Serie zu fertigende 5-chorige Liropol-Maschinen mit 4-m-Arbeitsbreite gelöst werden.)
Im Interesse der Sicherung einer kontinuierlichen Fortsetzung der Entwicklungsarbeiten unter Einbeziehung der fachlich versierten Forschungs- und Entwicklungskapazitäten des Textilmaschinenbaus der DDR auf diesem speziellen Anwendergebiet, wird es für zweckmäßig erachtet, nachstehende Entscheidungen herbeizuführen:
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Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für die Einordnung der maschinentechnischen Entwicklung und Produktion durch das Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau in Abstimmung mit den Ministerien für Leichtindustrie, Elektrotechnik/Elektronik sowie Wissenschaft und Technik.
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Realisierung von Maßnahmen zur Bewertung der Exportfähigkeit und der Exportmöglichkeiten der nach dem neuen Wirkprinzip produzierten Gardinen.
Auf dieser Grundlage müsste, in Abstimmung mit dem Ministerium für Außenhandel, über die notwendige NSW-Exportstrategie entschieden werden.
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Im Zusammenwirken der Ministerien für Leichtindustrie und für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau mit der Staatlichen Plankommission sollten Festlegungen über die Bereitstellung bzw. Umverteilung erforderlicher Bilanzen getroffen werden.
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Zur Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen (weitere Untersuchung des ökonomischen Nutzeffekts, zeitliche Einordnung, praktische Realisierung) wird empfohlen, eine Expertengruppe der beteiligten Ministerien und Kombinate unter Leitung des Ministeriums für Wissenschaft und Technik zu bilden.
Die Entwicklungsarbeiten werden mit Unterstützung des MfS aufgrund der bisher nicht wirksamen internationalen patentrechtlichen Sicherung unter Wahrung strikter Geheimhaltung fortgesetzt.