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Arbeitsniederlegungen (4)

4. Juli 1956
Information Nr. 54/56 – Betrifft: Arbeitsniederlegung

Am 3.7.1956, gegen 7.00 Uhr, haben auf dem Bahnhof Rottenbach Rbd Erfurt zwei Kohlenlader die Arbeit niedergelegt, mit der Begründung, dass der Verdienst für diese Arbeit zu niedrig sei. Bei Schichtwechsel, um 14.00 Uhr, sympathisierte die antretende Schicht mit den beiden Kohlenladern und brachte ebenfalls zum Ausdruck, dass die Kollegen Recht haben und der Verdienst wirklich zu gering sei. Nach Überzeugungsarbeit von Funktionären wurde die Arbeit schleppend wieder aufgenommen.

Am 29.6.1956 wurde in der Mittagsschicht im VEB Kraftfahrzeugwerk Zwickau,1 [Bezirk] Karl-Marx-Stadt, von 31 Arbeitern aus der mechanischen- und Räderabteilung die Arbeit nicht aufgenommen. Anlass zu dieser Arbeitsverweigerung war, dass die Betriebsleitung der mechanischen Abteilung die Anweisung gegeben hatte, den Lohn erst eine Stunde vor Arbeitsende auszuzahlen. Dadurch sollte verhindert werden, dass die Betriebsangehörigen während der Arbeitszeit in der HO-Verkaufsstelle Alkohol zu sich nehmen. Bereits am 28.6.1956 hatten diesbezüglich Versammlungen stattgefunden, wo eine Klarheit darüber geschaffen werden sollte. Auf diesen Versammlungen wurde vom größten Teil der Belegschaft ein derartiger Zeitpunkt abgelehnt. Nachdem der Lohn ausgezahlt worden war, gingen alle Arbeiter an ihren Arbeitsplatz.

Androhung von Arbeitsniederlegung

Am 3.7.1956, gegen 18.00 Uhr, wurde bekannt, dass beim Reichsbahnamt Dresden nachfolgende Entschließung vorliegt:

»Bahnhof Radeburg | Radeburg, den 26.6.1956 | Entschließung

Die Belegschaft des Bahnhofes Radeburg fand sich am 26.6.1956 zur Aufstellung einer Betriebsanalyse für die Vorbereitung und Durchführung der 1. ökonomischen Konferenz des Reichsbahnamtes Dresden zusammen. Mit Befremden wurde von der gesamten Belegschaft festgestellt, dass von den acht eingeladenen Vertretern des RBA nicht ein einziger erschien. Sechs entschuldigten sich vorher, jedoch der Amtsvorstand und der Abteilungsleiter Gruppe Arbeit blieben unentschuldigt fern. Besonders schlecht wurde empfunden, dass zur Beratung der 32 Kollegen kein Vertreter der Eisenbahn erschienen war. Nach der Behandlung der ökonomischen Probleme wurde Punkt 4 der Tagesordnung ›Krankenstand, Urlaubsabdeckung und Personaleinsatz‹ behandelt.

Die Belegschaft hatte den Willen, ihre Probleme mit den geladenen Vertretern des RBA, der Politabteilung und der IG Eisenbahn zu lösen. Dem RBA ist bekannt, dass beim Bhf. Radeburg, trotz Ausschöpfung aller inneren Reserven, ein Urlaubsrückstand von 940 Tagen vorhanden ist. Dazu kommt ein gegenwärtiger Krankenstand von vier Dauerkrankheiten. Deshalb bestehen keine Möglichkeiten der politischen und fachlichen Qualifizierung und die Gewährung jeglichen Urlaubs ist ausgeschlossen (Ferienplätze, Erholung). Die Verordnung zum Schutze der Arbeitskraft vom 15.9.52 ist ein Gesetz unseres Arbeiter- und Bauernstaates.2 Die Arbeitsschutzgesetze sind von Ausdruck und Willen der Werktätigen [sic!], deshalb fordern wir vom RBA Dresden zur Einhaltung des Gesetzes zwei Brigaden Zugbegleitpersonal (4 Personen über 18 Jahre, männlich) und einen Fahrdienstleiter, männlich bis 31.3.1957 bzw. bis zur Abdeckung des Urlaubes aus dem Jahre 1955/56 zum Bahnhof Radeburg abzuordnen.

Da alle Forderungen der Belegschaft von den Funktionären des RBA Dresden bisher wenig oder kaum beachtet wurden, geben wir bis Sonnabend, den 7.7.1956, eine letzte Frist, die von uns geforderten Personen zur Verfügung zu stellen. Sollte unserer Forderung nicht entsprochen werden, sehen wir keine andere Möglichkeit, unser zustehendes Recht ab Montag, den 9.7.1956, 3.00 Uhr, durch Arbeitsniederlegung zu erzwingen.

Die Belegschaft erteilte dem anwesenden ABV der VP, Genossen Unterkommissar [Name], den Wählerauftrag, bei der Bezirksleitung der SED und der VP-Bezirksbehörde über unsere Entschließung zu berichten und für uns Hilfe und Unterstützung zu erbitten. | Die Belegschaft des Bahnhofes Radeburg«

Die Entschließung wurde von ca. 30 Personen unterschrieben.

Diese Information ist als Vorausmeldung gegeben. Eine Ergänzung folgt.3

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    4. Juli 1956
    Information Nr. 55/56 [– Betrifft: RIAS-Sendung »Jugend spricht zur Jugend«]

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    4. Juli 1956
    Information Nr. 53/56 – Betrifft: Ostseeländertreffen (2. Bericht)