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Beschlagnahme einer Ladung Borerz für die DDR

2. April 1959
Information Nr. 168/59 – Bericht über die Beschlagnahme einer Ladung Borerz für die DDR

Wie bekannt wurde, ist während der Leipziger Frühjahrsmesse 1958 von der DIA Chemie mit dem Griechen [Name], wohnhaft in Frankfurt/M., ein Vertrag über die Lieferung von 6 700 t Borerz abgeschlossen worden. Borerz gilt als Embargoware. Der Wert dieses Vertrages beläuft sich auf 500 000 Dollar. Die Fracht wurde bei einer Versicherungsanstalt in der Schweiz gegen Beschlagnahme, Seeräuberei und Kriegseinfluss versichert.

Als Liefertermin war im Vertrag der Mai 1958 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt wurde jedoch die Auslieferung des Erzes aus Zypern durch die Türkei verweigert. Erst Mitte März 1959 ist die Ladung von der Türkei aus in See gegangen. Die Fracht hat der Dampfer »Martha« übernommen, der unter unbekannter Flagge und mit falschen Papieren die Erzladung nach der DDR bringen sollte.

Nach zuverlässigen Informationen ist das Schiff am 21.3.1959 in der Nähe von Gibraltar gestoppt worden. Nach offiziellen Meldungen ist das Schiff durch die amerikanische Marine nach dem Hafen Piräus aufgebracht worden. Von der Staatsanwaltschaft in Athen soll die Ladung Borerz beschlagnahmt und auf Weisung des griechischen Handelsministeriums ein Verfahren gegen die Exporteure eingeleitet worden sein. Als Exporteur wird in diesen Verlautbarungen ein im demokratischen Sektor von Berlin wohnender Grieche angegeben.

Wie weiter bekannt wurde, hat die Heimatreederei die Freigabe und Genehmigung zur Weiterfahrt bisher erfolglos gefordert. Daraufhin soll die Reederei am 23.3.1959 den Dampfer zurückgerufen haben.1

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    3. April 1959
    Information Nr. 171/59 – Bericht über Missstände und Schwierigkeiten in der Entwässerung von Braunkohlen-Tagebauen im Bezirk Cottbus

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    31. März 1959
    Information Nr. 155/59 – Bericht über Schwächen und Missstände auf verschiedenen Gebieten der Industrie