Direkt zum Seiteninhalt springen

Schlägerei zwischen deutschen und polnischen Bürgern

30. Oktober 1964
Einzelinformation Nr. 964/64 über eine Schlägerei zwischen deutschen und polnischen Bürgern im Kombinat Schwarze Pumpe am 28. Oktober 1964

Am 28.10.1964 ereignete sich im Kulturhaus des Wohnlagers I des Kombinates Schwarze Pumpe in der Zeit von 20.00 bis 24.00 Uhr während einer Tanzveranstaltung, an der ca. 25 polnische Bürger aus dem Wohnlager teilnahmen, insgesamt fünf Schlägereien.

Die sofort eingeleiteten Ermittlungen haben Folgendes ergeben: Gegen 20.00 Uhr kam es bereits am Eingang des Kulturhauses, als ein DDR-Bürger im betrunkenen Zustand, ohne Eintritt zu zahlen, den Tanzsaal betreten wollte, zur ersten Schlägerei. Dabei wurde die Glastür am Eingang beschädigt. (Der polnische Bürger [Name 1, Vorname] zog sich dabei Schnittwunden zu.)

Gegen 21.30 Uhr kam es vor der Bar des Tanzsaales zu einer Auseinandersetzung zwischen dem polnischen Bürger [Name 2, Vorname], geboren am [Tag, Monat] 1936, und einem DDR-Bürger. Durch das Eingreifen des VP-Hauptwachtmeisters [Name 3] konnte die Auseinandersetzung geschlichtet werden.

Von demselben polnischen Bürger wurde gegen 23.00 Uhr, ebenfalls vor der Bar, der DDR-Bürger [Name 4, Vorname], geboren [Tag, Monat] 1945, angegriffen. Diese Schlägerei wurde ebenfalls durch das Eingreifen des genannten VP-Angehörigen beendet. [Name 4] verließ daraufhin die Veranstaltung.

Unmittelbar danach begann der polnische Bürger [Name 2] erneut auf einen bisher unbeteiligten DDR-Bürger einzuschlagen. Beide wurden wiederum durch den VP-Angehörigen [Name 3] getrennt. Daraufhin sollte [Name 2] von den VP-Angehörigen [Name 3] aus dem Saal verwiesen werden. Da er sich jedoch wehrte, machten die VP-Angehörigen vom Schlagstock Gebrauch, wodurch [Name 2] am Kopf verletzt wurde. Zwei VP-Angehörige, [Name 3] und [Name 5], brachten den [Name 2] gemeinsam an die Tür und forderten ihn auf, seine Unterkunft aufzusuchen. Inzwischen war der Sekretär des polnischen Jugendverbandes hinzugekommen. Dieser suchte zu verhindern, dass [Name 2] aus dem Saal verwiesen wird. Da der [Name 2] der Aufforderung, nach Hause zu gehen, nicht Folge leistete, außerdem die übrigen anwesenden polnischen Bürger aufmerksam geworden waren, sich um den [Name 2] versammelten und diesen unterstützten, kam es erneut zu Auseinandersetzungen. Etwa sieben bis acht polnische Bürger versuchten den VP-Angehörigen [Name 3] mit Fußtritten zu treffen, dieser wehrte sich jedoch wiederum mit dem Schlagstock. Die Gruppe konnte nochmals zerstreut werden.

Kurz danach entwickelte sich vor dem Kulturhaus erneut eine Schlägerei zwischen polnischen und bisher unbeteiligten DDR-Bürgern, die von den polnischen Bürgern provoziert wurden. An dieser Schlägerei waren ca. 20 Personen beteiligt. Die anwesenden Volkspolizisten schlichteten diese Schlägerei. Dabei versuchten die polnischen Bürger nochmals, den VP-Hauptwachtmeister [Name 3] zusammenzuschlagen, was dieser wiederum durch Gebrauch seines Schlagstockes verhinderte. Nach dieser Auseinandersetzung schlug der polnische Bürger [Name 6] nochmals auf einen DDR-Bürger ein. Er wurde daraufhin der Wache zugeführt.

Bei der Schlägerei wurden die polnischen Bürger [Name 7], [Name 2] und [Name 1] verletzt. Nach Meinung des Arztes Dr. [Name 8] sind die Verletzungen der polnischen Bürger ungefährlich.

Die Ermittlungen zu den Ursachen der Auseinandersetzungen ergaben, dass der polnische Bürger [Name 2] als Initiator der Schlägerei anzusehen ist, wobei sein Auftreten erheblich davon beeinflusst wurde, dass er unter starkem Alkoholeinfluss stand. Gleichzeitig ist jedoch einzuschätzen, dass das Eingreifen des VP-Angehörigen [Name 3] im Saal unnötig hart war und eine Ausweitung der Schlägerei begünstigte. Auf diese Vorgänge wirkte weiter der Umstand ein, dass gegenwärtig von den polnischen Bürgern, die in kurzer Zeit in ihre Heimat zurückkehren werden, häufig Abschiedsfeiern organisiert werden, bei denen über das gewöhnliche Maß hinaus dem Alkohol zugesprochen wird. Bei den Tanzveranstaltungen im Wohnlager, bei denen nur ein geringer Prozentsatz weiblicher Personen anwesend ist, ereignen sich dann vielfach Auseinandersetzungen und Schlägereien.

Wie die Untersuchungen weiter ergaben, sind die polnischen Bürger [Name 2] und [Name 6] bereits mehrmals in Schlägereien verwickelt gewesen. Es wurden deshalb in Übereinstimmung mit den polnischen Betreuern Maßnahmen eingeleitet, die eine schnelle Rückführung beider Personen in die VR Polen gewährleisten.

Da derartige Abschiedsfeiern u. a. noch am 30.10.1964 im Café »Nowka« in Spremberg und am 31.10.1964 in der HO-Gaststätte »Schwarze Pumpe« stattfinden und bereits Äußerungen polnischer Bürger bekannt wurden, wonach »noch einmal abgerechnet werden soll«, wurden Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Zwischenfälle eingeleitet.

Am 28.10.1964, in der Zeit von 21.00 bis 23.00 Uhr, ereignete sich im Kulturhaus Laubusch, Kreis Hoyerswerda, ebenfalls eine Schlägerei, an der insgesamt vier polnische Bürger und fünf Bürger der DDR beteiligt waren. Die DDR-Bürger wurden in der genannten Zeit nacheinander in die Schlägerei mit den polnischen Bürgern verwickelt. Der DDR-Bürger [Name 9] musste aufgrund von Verletzungen im Gesicht ins Krankenhaus eingeliefert werden. Die übrigen DDR-Bürger haben ebenfalls Verletzungen und sind sämtlich arbeitsunfähig.

Ermittlungen zu den Ursachen ergaben, dass am 28.10.1964 Geld ausgezahlt wurde, was bei den polnischen Bürgern, die ebenfalls in Kürze in ihre Heimat zurückkehren, zum Anlass genommen wurde, übermäßig Alkohol zu sich zu nehmen. Im angetrunkenen Zustand kam es dann zu dieser Schlägerei.

Von verschiedenen polnischen Bürgern im Wohnlager Laubusch wurden ebenfalls weitere Schlägereien angekündigt. So hat der polnische Bürger [Name 10], der an dieser Schlägerei beteiligt war, dem VP-Angehörigen Leutnant [Name 11] vom BS-Amt angedroht, dass ihm das Gleiche geschehen würde. Weiterhin wurde von polnischen Bürgern geäußert, dass sie zwei Tage vor ihrer Rückreise nach Polen Laubusch noch einmal »auf den Kopf stellen« werden, wobei sie den genannten VP-Angehörigen, vier weitere Angehörige des BS-Amtes und den Wohnlagerleiter [Name 12] aufhängen wollen.

Entsprechende Sicherungsmaßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit der Volkspolizei eingeleitet.

  1. Zum nächsten Dokument Verlauf des 2. Passierscheinabkommens (19)

    31. Oktober 1964
    19. Bericht Nr. 971/64 über den Verlauf des 2. Passierscheinabkommens

  2. Zum vorherigen Dokument Verlauf des 2. Passierscheinabkommens (18)

    30. Oktober 1964
    18. Bericht Nr. 963/64 über den Verlauf des 2. Passierscheinabkommens