Verlauf der 2. Besuchsperiode des Passierscheinabkommens (2)
24. Dezember 1964
2. Bericht Nr. 1144/64 über den Verlauf der 2. Besuchsperiode des Passierscheinabkommens
Der Besucherverkehr über die KPP an der Staatsgrenze in Berlin verlief am 21.12., 22.12. und 23.12. wie folgt:
[Besuchsverkehr] | 21.12. | 22.12. | 23.12. |
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Aufgrund der ausgegebenen Passierscheine wurden erwartet | 31 046 | 17 569 | 11 198 |
eingereist sind (Durchschnitt im 1. Besuchszeitraum 93,75 %) | 19 993 (64,9 %) | 12 196 (69,4 %) | 7 303 (65,2 %) |
mit Kfz | 2 108 | 1 313 | 751 |
Davon reisten über die einzelnen KPP ein:
[Übergang] | 21.12. | 22.12. | 23.12. |
---|---|---|---|
Bahnhof Friedrichstraße | 10 881 | 6 340 | 4 000 |
Chausseestraße | 2 166 | 1 369 | 776 |
Invalidenstraße | 1 642 | 1 088 | 616 |
Oberbaumbrücke | 2 214 | 1 380 | 828 |
Sonnenallee | 3 090 | 2 019 | 1 083 |
Damit reisten in der Zeit vom 21.12. bis 23.12.1964 insgesamt 39 492 Westberliner Bürger mit Passierscheinen in die Hauptstadt der DDR ein.1
Seit Beginn der zweiten Besuchsperiode haben somit insgesamt 187 281 Westberliner Bürger die Hauptstadt der DDR besucht.
Mit Passierscheinen für dringende Familienangelegenheiten reisten am
- –
21.12.: 88 Personen,
- –
22.12.: 100 Personen
- –
und am 23.12.: 93 Personen ein.
Außer den Westberliner Bürgern reisten am
- –
21.12.: 4 025 Personen aus Westdeutschland und andern nichtsozialistischen Ländern,
- –
22.12.: 4 581 Personen und am
- –
23.12.: 5 933 Personen in die Hauptstadt der DDR ein.
Im angegebenen Zeitraum (21.–23.12.) wurden an den KPP in Berlin insgesamt 3 351 ausreisende und 9 102 einreisende DDR-Bürger im Rentenalter abgefertigt.2
Für die Weihnachtsfeiertage ist aufgrund der ausgegebenen Passierscheine mit folgenden Einreisezahlen Westberliner Bürger zu rechnen:
- –
24.12.: 31 046,
- –
25.12.: 96 568,
- –
26.12.: 113 502,
- –
27.12.: 99 257,
- –
28.12.: 72 431.
Die Abfertigung des verhältnismäßig geringen Besucherstroms an allen drei Tagen in der Ein- und Ausreise verlief reibungslos und ohne Wartezeiten. Besondere über die getroffenen Vorbereitungen hinausgehende Abfertigungsmaßnahmen brauchten, wie auch schon an den Vortagen, nicht ergriffen zu werden. Es gab keine besonderen Vorkommnisse.
Ein westliches Kamerateam filmte am 21.12. längere Zeit die Ausreise Westberliner Bürger am KPP Oberbaumbrücke. Die Ausreise wurde dadurch nicht beeinträchtigt. In den Vormittagsstunden des 23.12. wurden ebenfalls Filmaufnahmen auf westlicher Seite vom KPP Oberbaumbrücke gemacht.
Am 21.12. reiste gegen 15.40 Uhr der Westberliner Senatspressechef Bahr3 mit Pkw über den KPP Sonnenallee ein. Die Ausreise erfolgte gegen 19.00 Uhr. Seine Abfertigung verlief reibungslos einschließlich der Vornahme des Mindestumtauschs.4
An Geschenken führten die eingereisten Westberliner vornehmlich wieder Südfrüchte, Genussmittel usw. mit. Bei der Ausreise wurde vor allem die Mitnahme von Blumen und Spielwaren festgestellt. An den drei genannten Tagen erfolgten 20 Beschlagnahmungen (besonders Briefmarken, MDN und Zigaretten bei der Einreise und besonders Fleischwaren, Eier und Textilien bei der Ausreise). Außerdem wurden insgesamt 537 Zurückweisungen (Textilien, Schallplatten, luftdicht verschlossene Behältnisse) und 934 formlose Einziehungen (Druckerzeugnisse) vorgenommen.
Im Berichtszeitraum erfolgten zwei Zurückweisungen von Westberliner Bürgern am 21.12. und eine Zurückweisung am 23.12. bei dem Versuch, in die Berliner Randgebiete einzureisen.
Negative Diskussionen unter Bürgern der Hauptstadt der DDR wurden insbesondere wieder aus dem Grenzgebiet bekannt. Es gibt auch im Hinblick auf die Weihnachtsfeiertage Anzeichen für verstärkte Diskussionen über die Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen wie Gaststätten und Taxis durch die Westberliner Besucher, die sich negativ für die Bürger der Hauptstadt auswirke.
Geldumtausch
Am 21.12. tauschten 13 281 Westberliner Bürger (66,4 % der eingereisten Personen) 39 857 DM/West im Mindestumtausch. Am 22.12. tauschten 7 632 Westberliner Bürger (62,6 %) 22 908 DM/West im Mindestumtausch. Am 23.12. tauschten 4 963 Westberliner Bürger (68 %) 14 889 DM/West im Mindestumtausch.
Insgesamt war an den genannten drei Tagen der Anteil der nicht unter die Bestimmungen des Mindestumtausches fallenden Personen an der Zahl der eingereisten Personen höher als am 19. und 20.12. Seit dem Beginn der zweiten Besuchsperiode haben insgesamt 137 456 Westberliner Bürger (73,4 % der eingereisten Personen) 412 398 DM/West im Mindestumtausch getauscht. Außerdem tauschten an allen drei Tagen mehrere Westberliner Bürger Geld im zusätzlichen Umtausch, dessen Gesamtbetrag sich seit dem 19.12. auf 30 488 DM/West beläuft.
An allen drei Berichtstagen verlief der obligate Mindestumtausch an allen KPP reibungslos und ohne besondere Vorkommnisse. Aufgrund des geringen Besucherverkehrs wurden weniger Abfertigungsstellen geöffnet. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen gewährleisteten weiterhin eine zügige und schnelle Abfertigung.
Die meisten Westberliner Bürger führten den Mindestumtausch ohne besondere Aufforderung durch. Die Zahl der Rentner, die den Mindestumtausch vornahmen, obgleich sie nicht unter die Bestimmungen dafür fallen, stieg an.
Die negativen Diskussionen unter Westberliner Besuchern über den Mindestumtausch hielten zwar an, gingen aber im Umfang zurück. Die Zahl zustimmender Äußerungen erhöhte sich. Ablehnende Argumente waren besonders bei Jugendlichen festzustellen. Am 21.12. musste in einem Fall eine Zurückweisung wegen Verweigerung des Mindestumtauschs vorgenommen werden.
Einige Rentner äußerten, dass vom Mindestumtausch nicht nur Personen im Rentenalter, sondern alle Rentenempfänger ausgenommen werden sollten. Es wurde bekannt, dass in Westberlin das Gerücht aufgetaucht ist, beim Verlassen der Hauptstadt der DDR müssten die Westberliner Bürger Belege vorzeigen, aus denen hervorgehe, wofür sie die im Mindestumtausch erworbenen MDN ausgegeben haben. Weiterhin wurde bekannt, dass der Westberliner Senat an minderbemittelte Personen 3,00 DM/West ausgibt, um ihnen den Mindestumtausch zu ermöglichen. Einem Aufruf des Senats entsprechend gewähren auch die evangelische und die katholische Kirchenleitung in Westberlin kirchlich gebundenen Personen eine »Finanzbeihilfe« zur Ermöglichung des Mindestumtauschs.