Direkt zum Seiteninhalt springen

Information über die Teilsynode der VELKD in Berlin-Weißensee (1)

22. April 1965
Einzelinformation Nr. 376/65 über den Verlauf des 1. und 2. Beratungstages der Teilsynode der 3. Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) vom 20. bis 23. April 1965 in Berlin-Weißensee

Die Generalsynode der VELKD findet in Form von Teilsynoden vom 20. bis 23.4.1965 in Berlin-Weißensee und vom 8. bis 15.5.1965 in Kiel statt. Die Generalsynode ist das höchste gesetzgebende Organ der evangelischen Kirchenleitungen lutherischen Bekenntnisses.

In der DDR sind das die Landeskirchen

  • Mecklenburg (Bischof Beste)1,

  • Sachsen (Bischof Noth)2,

  • Thüringen (Bischof Mitzenheim)3,

die durch 16 Synodale vertreten werden.

(In Westdeutschland sind sieben Landeskirchen der VELKD angeschlossen, die durch 38 Synodale vertreten werden.)

Die letzte Generalsynode der VELKD am 25. April 1963, die nur von den Westsynodalen durchgeführt wurde, beschloss in Zukunft zwei getrennte Synoden durchzuführen.

In Vorbereitung der Teilsynode in Berlin-Weißensee vom 20. bis 23.4.1965 wurde durch das Staatssekretariat für Kirchenfragen dem Vizepräsidenten der Synode, Oberkirchenrat Schanze,4 Weimar, nahegelegt,

  • keine Ungesetzlichkeiten und der DDR-Politik widersprechende Handlungen und Beschlüsse zuzulassen,

  • den gegebenen Realitäten von zwei deutschen Staaten Rechnung zu tragen und demzufolge keine westdeutschen Synodalen an der Tagung in Weißensee teilnehmen zu lassen,

  • zu den Gegenwartsproblemen Stellung zu nehmen.

Zum Ablauf der Teilsynode liegen dem MfS folgende Angaben vor: Die Teilsynode in Berlin-Weißensee findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Für die Synodalen wurden speziell Eintrittskarten ausgegeben. Selbst den kirchlichen Pressevertretern wurde die Teilnahme an dieser Teilsynode verwehrt.

Die Tagung in Berlin-Weißensee wurde am 20.4.1965 um 15.00 Uhr, mit einem Gottesdienst, gehalten von Landesbischof Beste, eröffnet. Vizepräsident OKR Schanze, Weimar, erklärte in seinen einleitenden Worten zum Beginn der Sitzung, er habe dem Staatsapparat der DDR die Versicherung abgeben müssen, dass an der Teilsynode im Gebiet der DDR keine Synodalen aus Westdeutschland teilnehmen. Er drückte darüber sein Bedauern aus und bemerkte, dass die Teilsynoden extra zeitlich getrennt worden sind, um einigen westdeutschen Bischöfen die Möglichkeit der Teilnahme an der Synode in Weißensee zu geben. Schanze verwies in seinen weiteren Ausführungen auf die Zeit des Faschismus. Er betonte dabei, dass sie ja während der Zeit der Bekennenden Kirche gelernt hätten, in zwei Sprachen zu sprechen, und sich trotzdem verstanden haben. Er wies dabei darauf hin, dass sie zwar zwei selbstständige Regionaltagungen durchführen, sich aber einig mit den Brüdern in Westdeutschland fühlen.

Als Gäste nahmen an der Teilsynode in Berlin-Weißensee teil:

Am 20.4.1965 Pfarrer Holberg aus Helsinki, am 20. und 21.4.1965 vier Vertreter des Lutherischen Kirchenamtes in Hannover. Dabei handelt es sich um den Präsidenten der Kirchenkanzlei der VELKD in Hannover, Keller-Hüschemenge, OKR Schnell, OKR Frank, Kirchenrat Göbel (alle aus Hannover), die keine westdeutschen Synodalen sind.

Als Vertreter der Landeskirchen der Evangelischen Kirche der Union nahmen Bischof Krummacher,5 Greifswald, und Präsident Hildebrandt,6 Berlin, teil.

Der die Amtsperiode von April 1963 bis März 1965 umfassende Tätigkeitsbericht der Teilsynode für den Bereich der DDR wurde vom Landesbischof Beste vorgetragen.

Im Wesentlichen beinhaltete dieser Tätigkeitsbericht, dass trotz der Maßnahmen vom 13.8.1961 die Einheit der Kirchen der VELKD bewahrt geblieben wäre und dass die dafür zuständigen Organe trotz der Nichtanerkennung durch den Staat der DDR funktionsfähig gewesen seien. In dem Bericht wurde die zentrale Bedeutung der Dienststelle der VELKD in Berlin, Bischofstraße 6/8, für die sogenannte gesamtdeutsche Arbeit besonders hervorgehoben.

Am zweiten Tag der Beratung der Teilsynode wurde durch den Präsidenten der Landeskirche Schwerin, Konrad Müller,7 das Kirchengesetz über die Amtszucht (Amtszuchtgesetz – AZG)8 in 1. Lesung zur Annahme durch die Synode vorgetragen. Das Amtszuchtgesetz bezieht sich auf die innerkirchliche Ordnung der VELKD. Oberkirchenrat Lotz,9 Eisenach, der sich in der Diskussion als erster zum Amtszuchtgesetz äußerte, lehnte dieses ab. Seine Ablehnung begründet er damit, dass dieses Gesetz keine eigenzuständige Rechtsentwicklung innerhalb der DDR zulasse. Gegen die Ausführungen von Oberkirchenrat Lotz wandten sich die Bischöfe Noth, Dresden, Beste, Schwerin, Präsident Johannes10, Dresden und Superintendent Pflugk11, Rostock. Im Ergebnis der kurzen Debatte wurden unwesentliche Veränderungen vorgenommen, und die Gesetzesvorlage wurde dem zuständigen Ausschuss übergeben.

Anschließend wurde der Haushaltplan behandelt. Danach hielt Dr. Klemm, Meißen, das erste Hauptreferat zum Thema »Die Frau in Kirche und Gesellschaft«.

Das sich anschließende zweite Hauptreferat »Die Frau in der Kirche« wurde von der Synodalen Denneberg, Flöha, gehalten.

Beide Referate waren rein theologische Abhandlungen.

Mit der Bildung von Arbeitsausschüssen für den weiteren Verlauf der Arbeitstagung wurde der 2. Beratungstag abgeschlossen.

Im Interesse der Sicherheit der Quelle darf keine publizistische Auswertung erfolgen.

  1. Zum nächsten Dokument Briefaktion des Senats von Westberlin

    24. April 1965
    Einzelinformation Nr. 383/65 über eine Briefaktion des Westberliner Senats im Zusammenhang mit der widerrechtlichen Bundestagssitzung in Westberlin

  2. Zum vorherigen Dokument Festnahme einer französischen Staatsangehörigen

    20. April 1965
    Einzelinformation Nr. 372/65 die Festnahme einer französischen Staatsangehörigen